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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Aufbau von Kapazitäten im Hochschulbereich: Bereich 3 - Strukturreformprojekte

Förderprogramm

Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen

Call Nummer

ERASMUS-EDU-2023-CBHE-STRAND-3

Termine

Öffnung
29.11.2022

Deadline
16.02.2023 17:00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

EU-Finanzhilfe pro Projekt: zwischen € 600.000,00 und € 1.000.000,00 / Projekte für Ukraine: bis zu € 5.000.000,00

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Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Mit Projekten dieses Aktionsbereichs sollten die Bemühungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, kohärente und nachhaltige Systeme der Hochschulbildung zu entwickeln, unterstützt werden, damit sie ihren sozioökonomischen Bedürfnissen und ihren weitreichenden Bestrebungen zur Schaffung einer wissensbasierten Wirtschaft gerecht werden.

Call-Ziele

Die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich unterstützt internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen Organisationen, die im Bereich der Hochschulbildung tätig sind. Durch sie wird die Relevanz, die Qualität, die Modernisierung und die Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern im Hinblick auf sozioökonomischen Aufschwung, Wachstum und Wohlstand und als Reaktion auf die jüngsten Trends, insbesondere die wirtschaftliche Globalisierung, aber auch den jüngsten Rückgang der menschlichen Entwicklung, die Fragilität und die zunehmenden sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ungleichheiten, die durch die COVID-19-Pandemie noch verschärft wurden, unterstützt.

Es wird erwartet, dass die Aktion einen Beitrag zu den übergreifenden Prioritäten der Europäischen Kommission leistet:

  • Grüner Deal
  • Digitaler Wandel
  • Integration von Migranten
  • Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung
  • Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung

Die Aktion wird auch zur externen Dimension der internen EU-Politik im Bereich Bildung beitragen. Sie wird einen erfolgreichen grünen und nachhaltigen globalen Wirtschaftsaufschwung in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützen, der mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung und dem Übereinkommen von Paris verknüpft ist.

Um auf die verschiedenen Herausforderungen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern reagieren zu können, besteht die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich aus drei spezifischen Aktionsbereichen:

  • Bereich 1 - Förderung des Zugangs zur Zusammenarbeit in der Hochschulbildung
  • Bereich 2 - Partnerschaften für den Wandel in der Hochschulbildung
  • Bereich 3 - Strukturreformprojekte

Mit Projekten dieses Aktionsbereichs 3 sollten die Bemühungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, kohärente und nachhaltige Systeme der Hochschulbildung zu entwickeln, unterstützt werden, damit sie ihren sozioökonomischen Bedürfnissen und ihren weitreichenden Bestrebungen zur Schaffung einer wissensbasierten Wirtschaft gerecht werden. Berücksichtigung und Ausweitung erfolgreicher Ergebnisse sowie von Synergien mit laufender oder geplanter Unterstützung in diesem Bereich im Rahmen bilateraler Förderprogramme sind weitere Elemente dieses Bereichs. Strukturreformprojekte sind auf die Bedürfnisse förderfähiger nicht mit dem Programm assoziierter Drittländer ausgerichtet, um nachhaltige systemische und strukturelle Verbesserungen und Innovationen im Hochschulbereich zu unterstützen. Konkret geht es bei diesen Projekten um die Bemühungen der Länder, kohärente und nachhaltige Systeme der Hochschulbildung zu entwickeln, um ihren sozioökonomischen Bedürfnissen gerecht zu werden und letztlich eine wissensbasierte Wirtschaft zu schaffen. Durch die Einbeziehung der zuständigen nationalen Behörden (insbesondere der Bildungsministerien) von Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, der Hochschuleinrichtungen, der Forschungseinrichtungen und anderer relevanter Behörden/Gremien und Interessengruppen werden mit diesen Projekten insbesondere folgende Ziele verfolgt:

  • Förderung der Zusammenarbeit und des gegenseitigen Lernens zwischen den Behörden auf höchster institutioneller Ebene der EU-Mitgliedstaaten oder der mit dem Programm assoziierten Drittländer und der förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer, um systemische Verbesserungen und Innovationen im Hochschulbereich zu fördern.
  • Förderung integrativer Hochschulsysteme, die Studierenden mit unterschiedlichem Hintergrund die richtigen Bedingungen für den Zugang zum Lernen und für den Erfolg bieten können. Besondere Aufmerksamkeit sollte daher den Menschen mit geringeren Chancen gewidmet werden.
  • Stärkung der Kapazitäten von Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern sowie von für die Hochschulbildung zuständigen Einrichtungen und Behörden (insbesondere Ministerien) durch ihre Beteiligung an der Festlegung, Durchführung und Überwachung von Reformprozessen zur Modernisierung ihrer Hochschulsysteme, insbesondere in Bezug auf Verwaltung und Finanzierung.
  • Ermittlung von Synergien mit laufenden EU-Initiativen in dem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland bzw. in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in von Erasmus+ abgedeckten Bereichen.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Im Rahmen der Projekte sollten Aktivitäten vorgeschlagen werden, die einen eindeutigen Mehrwert für das Hochschulsystem als Ganzes erbringen und sich direkt auf die angestrebten Begünstigten auswirken. Mit diesen Aktivitäten sollte zur Reform der Hochschulpolitik beigetragen werden, die den Bedürfnissen der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes gerecht wird.

Es folgt eine nicht erschöpfende Liste möglicher Aktivitäten:

  • Förderung der nationalen Eigenverantwortung durch Erprobung und Einbeziehung positiver und bewährter Verfahren in der Hochschulbildung auf nationaler und/oder regionaler Ebene:
    • um die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen zu verbessern;
    • um den Zugang zur Hochschulbildung für Menschen mit geringeren Chancen zu verbessern;
    • um die Verbindungen zwischen Bildung, Forschung und Innovation zu stärken.
  • Beitrag zu einer effizienten und effektiven Politikgestaltung im Bereich der Hochschulbildung durch Einbeziehung anderer Akteure im Hochschulbereich:
    • mittels Förderung der Beteiligung anderer zuständiger öffentlicher Stellen, um die Relevanz des Hochschulsektors zu erhöhen und seine Wirkung auf die Gesellschaft insgesamt zu verstärken;
    • mittels Ermöglichung der aktiven Beteiligung der Studierenden an der Steuerung und Reform des Hochschulsystems;
    • mittels Einbeziehung von Verbänden, die in anderen relevanten Bereichen wie Berufsbildung und Jugend tätig sind;
    • mittels Stärkung der internationalen Dimension der Hochschulbildung durch die Zusammenarbeit zwischen hochrangigen Einrichtungen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern und in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Insbesondere durch die Entwicklung und Umsetzung von Programmen zur Erleichterung der Mobilität von Studierenden und akademischem Personal, wie z. B. die Schaffung eines regionalen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen oder die Unterstützung bei der Entwicklung von nationalen Qualifikationsrahmen;
    • mittels Festlegung eines nationalen/regionalen Qualitätssicherungsrahmens.
  • Förderung der regionalen akademischen Zusammenarbeit und der freiwilligen Konvergenz der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer im Hinblick auf eine gemeinsame regionale Strategie im Bereich der Hochschulbildung:
    • mittels Festlegung von Schritten zur Schaffung eines regionalen Hochschulraums;
    • mittels Erleichterung der nationalen und grenzüberschreitenden Anerkennung;
    • mittels Beseitigung der Hindernisse für das Lernen durch verbesserten Zugang zu hochwertiger und innovationsorientierter Bildung und Vereinfachung der grenzüberschreitenden Mobilität für Lehrkräfte, Lernende und Arbeitnehmer.
  • Förderung der Einführung von Finanzierungsmechanismen mit dem Ziel:
    • die Erwerbsbeteiligung von Menschen mit geringeren Chancen in der Hochschulbildung zu steigern;
    • die digitale Kluft auf institutioneller und individueller Ebene zu überwinden.
  • Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs durch die Einführung von Maßnahmen wie z. B:
    • Förderung von Initiativen zur beruflichen Entwicklung;
    • Förderung ihrer Beteiligung an der Internationalisierung der Hochschulbildung durch Schaffung von Anreizen.

Verantwortliche Behörden mit Zuständigkeiten in den vom Projekt berührten Bereichen (z. B. Beschäftigung, Jugend, Finanzen, Soziales, Inneres, Justiz, Gesundheit usw.) werden ermutigt, sich an den Projekten zu beteiligen – dies gilt für Behörden aus EU-Mitgliedstaaten ebenso wie für Behörden aus mit dem Programm assoziierten Drittländern.

Hochschuleinrichtungen aus förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, werden besonders ermutigt, als Antragsteller im Rahmen dieses Bereichs aufzutreten.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium (Koordinator und Partner) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:

Geografische Abdeckung:

  • Mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer;
  • mindestens ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland.

Institutionelle Abdeckung:

  • Mindestens eine Hochschuleinrichtung aus jedem teilnehmenden EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland;
  • mindestens zwei Hochschuleinrichtungen aus jedem teilnehmenden nicht mit dem Programm assoziierten Drittland;
  • eine für die Hochschulbildung zuständige nationale Behörde (z. B. ein Ministerium) in jedem der förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer.

Die institutionelle Abdeckung gilt für alle an dem Konsortium beteiligten Länder.

Die Zahl der Antragsteller aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens genauso hoch sein wie die Zahl der Antragsteller aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern.

Ausnahme:

In nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, in denen es im ganzen Land weniger als fünf Hochschuleinrichtungen gibt oder in Fällen, in denen eine einzige Hochschuleinrichtung über 50 % der Gesamtpopulation der Studierenden im Land stellt, werden auch Anträge, die nur eine Hochschuleinrichtung aus diesen Ländern umfassen, akzeptiert.

weitere Förderkriterien

Stärkung des digitalen Bildungsumfelds für die Ukraine:

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium (Koordinator und Partner) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:

Geografische Abdeckung:

  • Völkerrechtlich anerkanntes Hoheitsgebiet der Ukraine;
  • mindestens ein EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertes Drittland.

Institutionelle Abdeckung:

  • Mindestens eine Hochschuleinrichtung aus jedem teilnehmenden Land;
  • eine für die Hochschulbildung in der Ukraine zuständige nationale Behörde (z. B. Ministerium).

Andere Strukturreformprojekte:

Die Antragsteller (Koordinator und Partner) müssen Rechtsträger sein:

  • Hochschuleinrichtungen, Organisationen von Hochschuleinrichtungen oder anerkannte nationale oder internationale Rektorats-, Lehrer- oder Studentenorganisationen,
  • die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind.
  • Organisationen aus Syrien sind nicht zur Teilnahme an diesem Bereich berechtigt.

In einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland befindliche Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.

Hochschuleinrichtungen mit Sitz in förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert und von den zuständigen Behörden als solche anerkannt sind, müssen zusammen mit ihren verbundenen Einrichtungen (falls vorhanden) vollständige Studiengänge anbieten, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Diplomen auf der Ebene der tertiären Bildungsabschlüsse führen.

Vereinigungen, öffentliche oder private Organisation mit ihren verbundenen Einrichtungen (falls vorhanden), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind und in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind, können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinator.

Zusatzinformationen

Themen

Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

36 oder 48 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Teil A - enthält administrative Informationen über den Teilnehmer und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen).
  • Teil C mit zusätzlichen Projektdaten (direkt online auszufüllen).

Die Anträge sind begrenzt auf

  • 40 Seiten bei Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen von geringem Wert (€ 60.000,00 oder weniger);
  • 120 Seiten für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit hohem Finanzhilfevolumen (€ 4.000.000,00) und
  • 70 Seiten für alle anderen Aufforderungen.

Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und auf den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.

Kontakt

European Education and Culture Executive Agency
Website

Erasmus+ National Agencies
Website

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