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Call-Eckdaten
Aufbau von Kapazitäten im Hochschulbereich: Bereich 3 - Strukturreformprojekte
Förderprogramm | Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen | |
Call Nummer | ERASMUS-EDU-2023-CBHE-STRAND-3 | |
Termine | Öffnung 29.11.2022 | Deadline 16.02.2023 17:00 |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | EU-Finanzhilfe pro Projekt: zwischen € 600.000,00 und € 1.000.000,00 / Projekte für Ukraine: bis zu € 5.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Mit Projekten dieses Aktionsbereichs sollten die Bemühungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, kohärente und nachhaltige Systeme der Hochschulbildung zu entwickeln, unterstützt werden, damit sie ihren sozioökonomischen Bedürfnissen und ihren weitreichenden Bestrebungen zur Schaffung einer wissensbasierten Wirtschaft gerecht werden. |
Call-Ziele | Die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich unterstützt internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen Organisationen, die im Bereich der Hochschulbildung tätig sind. Durch sie wird die Relevanz, die Qualität, die Modernisierung und die Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern im Hinblick auf sozioökonomischen Aufschwung, Wachstum und Wohlstand und als Reaktion auf die jüngsten Trends, insbesondere die wirtschaftliche Globalisierung, aber auch den jüngsten Rückgang der menschlichen Entwicklung, die Fragilität und die zunehmenden sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ungleichheiten, die durch die COVID-19-Pandemie noch verschärft wurden, unterstützt. Es wird erwartet, dass die Aktion einen Beitrag zu den übergreifenden Prioritäten der Europäischen Kommission leistet:
Die Aktion wird auch zur externen Dimension der internen EU-Politik im Bereich Bildung beitragen. Sie wird einen erfolgreichen grünen und nachhaltigen globalen Wirtschaftsaufschwung in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützen, der mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung und dem Übereinkommen von Paris verknüpft ist. Um auf die verschiedenen Herausforderungen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern reagieren zu können, besteht die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich aus drei spezifischen Aktionsbereichen:
Mit Projekten dieses Aktionsbereichs 3 sollten die Bemühungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, kohärente und nachhaltige Systeme der Hochschulbildung zu entwickeln, unterstützt werden, damit sie ihren sozioökonomischen Bedürfnissen und ihren weitreichenden Bestrebungen zur Schaffung einer wissensbasierten Wirtschaft gerecht werden. Berücksichtigung und Ausweitung erfolgreicher Ergebnisse sowie von Synergien mit laufender oder geplanter Unterstützung in diesem Bereich im Rahmen bilateraler Förderprogramme sind weitere Elemente dieses Bereichs. Strukturreformprojekte sind auf die Bedürfnisse förderfähiger nicht mit dem Programm assoziierter Drittländer ausgerichtet, um nachhaltige systemische und strukturelle Verbesserungen und Innovationen im Hochschulbereich zu unterstützen. Konkret geht es bei diesen Projekten um die Bemühungen der Länder, kohärente und nachhaltige Systeme der Hochschulbildung zu entwickeln, um ihren sozioökonomischen Bedürfnissen gerecht zu werden und letztlich eine wissensbasierte Wirtschaft zu schaffen. Durch die Einbeziehung der zuständigen nationalen Behörden (insbesondere der Bildungsministerien) von Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, der Hochschuleinrichtungen, der Forschungseinrichtungen und anderer relevanter Behörden/Gremien und Interessengruppen werden mit diesen Projekten insbesondere folgende Ziele verfolgt:
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Erwartete Effekte und Auswirkungen | Im Rahmen der Projekte sollten Aktivitäten vorgeschlagen werden, die einen eindeutigen Mehrwert für das Hochschulsystem als Ganzes erbringen und sich direkt auf die angestrebten Begünstigten auswirken. Mit diesen Aktivitäten sollte zur Reform der Hochschulpolitik beigetragen werden, die den Bedürfnissen der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes gerecht wird. Es folgt eine nicht erschöpfende Liste möglicher Aktivitäten:
Verantwortliche Behörden mit Zuständigkeiten in den vom Projekt berührten Bereichen (z. B. Beschäftigung, Jugend, Finanzen, Soziales, Inneres, Justiz, Gesundheit usw.) werden ermutigt, sich an den Projekten zu beteiligen – dies gilt für Behörden aus EU-Mitgliedstaaten ebenso wie für Behörden aus mit dem Programm assoziierten Drittländern. Hochschuleinrichtungen aus förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, werden besonders ermutigt, als Antragsteller im Rahmen dieses Bereichs aufzutreten. weiterlesen |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Die Vorschläge müssen von einem Konsortium (Koordinator und Partner) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt: Geografische Abdeckung:
Institutionelle Abdeckung:
Die institutionelle Abdeckung gilt für alle an dem Konsortium beteiligten Länder. Die Zahl der Antragsteller aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens genauso hoch sein wie die Zahl der Antragsteller aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Ausnahme: In nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, in denen es im ganzen Land weniger als fünf Hochschuleinrichtungen gibt oder in Fällen, in denen eine einzige Hochschuleinrichtung über 50 % der Gesamtpopulation der Studierenden im Land stellt, werden auch Anträge, die nur eine Hochschuleinrichtung aus diesen Ländern umfassen, akzeptiert. |
weitere Förderkriterien | Stärkung des digitalen Bildungsumfelds für die Ukraine: Die Vorschläge müssen von einem Konsortium (Koordinator und Partner) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt: Geografische Abdeckung:
Institutionelle Abdeckung:
Andere Strukturreformprojekte: Die Antragsteller (Koordinator und Partner) müssen Rechtsträger sein:
In einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland befindliche Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Hochschuleinrichtungen mit Sitz in förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert und von den zuständigen Behörden als solche anerkannt sind, müssen zusammen mit ihren verbundenen Einrichtungen (falls vorhanden) vollständige Studiengänge anbieten, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Diplomen auf der Ebene der tertiären Bildungsabschlüsse führen. Vereinigungen, öffentliche oder private Organisation mit ihren verbundenen Einrichtungen (falls vorhanden), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind und in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind, können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinator. |
Zusatzinformationen
Themen |
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Projektlaufzeit | 36 oder 48 Monate |
Zusätzliche Informationen | Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
Die Anträge sind begrenzt auf
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und auf den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind. |
Call-Dokumente | Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE (5553kB) |
Kontakt | European Education and Culture Executive Agency Website Erasmus+ National Agencies Website |
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