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Call-Eckdaten
Aufbau von Kapazitäten im Bereich Jugend
Förderprogramm | Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen | |
Call Nummer | ERASMUS-YOUTH-2023-CB | |
Termine | Öffnung 29.11.2022 | Deadline 08.03.2023 17:00 |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | EU-Finanzhilfe pro Projekt: zwischen € 100.000,00 und € 300.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Projekte zum Kapazitätsaufbau sind internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Bereich Jugend tätigen Organisationen in Programmländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Sie sollen die internationale Zusammenarbeit und den politischen Dialog im Bereich der Jugend und des nichtformalen Lernens unterstützen und als Triebkraft für eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung und das Wohlergehen von Jugendorganisationen und jungen Menschen dienen. |
Call-Ziele | Die Aktion soll:
Die Vorschläge sollten auf einen oder mehrere der folgenden Themenbereiche ausgerichtet sein:
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Erwartete Effekte und Auswirkungen | Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den allgemeinen und spezifischen Zielen der Aktion stehen, d. h. einem oder mehreren der oben aufgeführten Themenbereiche entsprechen, und in einer Projektbeschreibung für den gesamten Durchführungszeitraum ausführlich erläutert werden. Schließlich muss der Schwerpunkt der Projektaktivitäten im Rahmen dieser internationalen, weltweiten Aktion auf dem Aufbau und der Stärkung der Kapazitäten von Jugendorganisationen und jungen Menschen hauptsächlich in den von der Aktion erfassten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern liegen. Die geförderten Projekte können ein breites Spektrum an Kooperations-, Austausch-, Kommunikations- und anderen Aktivitäten umfassen, die:
Beispiele für solche Aktivitäten sind:
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Erwartete Ergebnisse | Die geförderten Projekte sollten belegen, welche Wirkung sie voraussichtlich entfalten, indem sie:
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens vier Antragstellern (Koordinator und vollwertige Partner) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
Verbundene Einrichtungen zählen bei den Mindestkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. |
weitere Förderkriterien | Die Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) müssen Rechtsträger sein:
Sie sollten in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein oder Organisationen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 1 und 3 sein (siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). Öffentliche oder private Unternehmen (kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen)) können ebenfalls teilnehmen, aber nicht als Koordinator.
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Zusatzinformationen
Themen |
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Projektlaufzeit | 12, 24 oder 36 Monate |
Zusätzliche Informationen | Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
Die Anträge sind begrenzt auf
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und auf den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind. |
Call-Dokumente | Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE (5553kB) |
Kontakt | European Education and Culture Executive Agency Website Erasmus+ National Agencies Website |
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