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Call-Eckdaten
Interreg Alpenraum - Dritte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Förderprogramm
Interreg Alpenraumprogramm
Termine
Öffnung
22.04.2025
Deadline
10.07.2025 13:00
Förderquote
75%
Budget des Calls
€ 27.800.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.000.000,00 und € 3.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Alpenraumprogramm ist ein europäisches transnationales Kooperationsprogramm, das alpenweite Projekte finanziert. Es bietet einen Rahmen, um Stakeholder aus verschiedenen Sektoren und unterschiedlichen politischen Ebenen aus sieben Alpenländern zu verbinden. Schlüsselstakeholder aus Wissenschaft und Verwaltung, Wirtschaft und Innovationssektor sowie politische Entscheidungsträger*innen arbeiten zusammen, um gemeinsame Herausforderungen anzugehen und gemeinsame Lösungen für den Alpenraum zu entwickeln. Sie tauschen ihre Erfahrungen und ihr Fachwissen aus und streben danach, die Lebensqualität der Alpenbewohner*innen zu verbessern.
Call-Ziele
Diese Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen dient der Kofinanzierung klassischer Projekte im Rahmen der thematischen Prioritäten 1, 2 und 3, die auf die folgenden spezifischen Ziele (SO) beschränkt sind:
Prioritätsachse 1: "Klimaresistenter und grüner Alpenraum"
Spezifisches Ziel: "Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung"
Der Alpenraum ist ein transnationaler Hotspot der biologischen Vielfalt, auch wenn er in einem der am dichtesten besiedelten und vernetzten Gebiete Europas liegt. In diesem besonderen Kontext besteht dringender Handlungsbedarf. Die biologische Vielfalt und der ökologische Verbund der Alpen stehen seit vielen Jahrzehnten unter Druck, insbesondere seit der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts. Menschliche Aktivitäten, Flächennutzung, Ausbeutung natürlicher Ressourcen und Umweltverschmutzung führen zur Fragmentierung von Lebensräumen und zum Verlust von biologischer Vielfalt und Kulturlandschaften. Darüber hinaus stellen die Folgen des Klimawandels (z. B. Hitze, Dürre) sowie bestimmte Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen (z. B. die verstärkte Nutzung von Wind- und Wasserkraft in sensiblen Regionen) eine Bedrohung für die biologische Vielfalt der Alpen dar. Die anhaltende und prognostizierte Verringerung des Lebensraums und die Fragmentierung von Biotopen führen zu hohen Verlusten an biologischer Vielfalt und verringern die Ökosystemleistungen. Es besteht daher ein hoher Bedarf, die Fragmentierung und den Verlust von Biotopen zu verringern und die Vernetzung von Ökosystemen zu fördern.
Priorität 2: "Kohlenstoffneutraler und ressourcenschonender Alpenraum"
Spezifisches Ziel: "Förderung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz".
Die Förderung der Kreislaufwirtschaft ist eine der Hauptstoßrichtungen des Europäischen Green Deal. Kreislaufwirtschaft bezieht sich auf nachhaltige Systeme, die Ressourcen als besonders wertvoll behandeln und versuchen, den Ressourcenkreislauf zu schließen. Die Grundsätze der Abfallvermeidung und des Versuchs, Ressourcen so lange wie möglich zu nutzen, sind für den gesamten Produktionszyklus relevant. In dieser Hinsicht ist die Kreislaufwirtschaft ein weitaus umfassenderer Ansatz als nur Recycling oder Abfallwirtschaft. Er unterstützt nachdrücklich die nachhaltige Entwicklung, den achtsamen Umgang mit Ressourcen, die Klimaneutralität und sowohl die Eindämmung des Klimawandels als auch die Anpassung daran. Was die Situation bei COVID-19 betrifft, so wird die Kreislaufwirtschaft weithin als geeigneter Ansatz zur Bewältigung der Krise, zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und zur Unterstützung eines "nachhaltigen Neustarts" des sozialen und wirtschaftlichen Systems angesehen. In dieser globalen Krise wurde die Bedeutung von regionalen und lokalen Wertschöpfungsketten deutlich sichtbar. Ansätze der Kreislaufwirtschaft scheinen sehr gut geeignet zu sein, um die Bedürfnisse einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung, des Klimaschutzes und der sozialen Anpassung im Alpenraum zu unterstützen.
Prioritätsachse 3: "Innovation und Digitalisierung zur Unterstützung eines grünen Alpenraums"
Spezifisches Ziel: "Nutzung der Vorteile der Digitalisierung für Bürger*innen, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentliche Behörden".
Die Digitalisierung bietet Möglichkeiten zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen, die in Bergregionen wie dem Alpenraum besonders ausgeprägt sind. Neue digitale Werkzeuge können entwickelt werden, um die Widerstandsfähigkeit der Alpenregionen zu erhöhen und die Auswirkungen von Erreichbarkeitsproblemen und Abgeschiedenheit in Verbindung mit der negativen demografischen Situation in vielen Regionen abzumildern. Eine solche erhöhte Flexibilität kann im Zusammenhang mit der territorialen Besonderheit der Alpen sowie ihrem Bestreben, klimaresilient, kohlenstoffneutral, grün, integrativ und ressourcenschonend zu werden, besonders attraktiv sein. Durch die Entstehung von COVID-19 wurde die Notwendigkeit, den digitalen Wandel in diesen Bereichen auf integrative Weise in allen Regionen zu unterstützen, noch deutlicher. Das Leben der Menschen und die Arbeitsweisen im öffentlichen und privaten Sektor haben sich gewandelt und sind ortsunabhängiger geworden. Dies hat ein "Zeitfenster" für die Stärkung und Nutzung der Digitalisierung geschaffen, um das Leben und die Arbeit der Bürger*innen zu unterstützen und eine nachhaltige Entwicklung auch angesichts externer Herausforderungen zu fördern. Die Digitalisierung kann dazu beitragen, Lösungen für effizientere, innovativere und effektivere Lösungen zu finden, die einen Wandel hin zu Klimaresilienz, Kohlenstoffneutralität, Umwelt- und Ressourcensensibilität unterstützen. Im Kontext des privaten Sektors erleichtert sie auch die Umsetzung von Greening-Praktiken durch Unternehmen und Verbände sowie die Sicherstellung von Überlegungen zum Ausschluss von negativen Auswirkungen der Digitalisierung auf die Umwelt. Prinzipien, die bei diesen Aktivitäten verfolgt werden sollten, sind die Einbeziehung geeigneter Gruppen, wie z.B. politische Entscheidungsträger oder die Zivilgesellschaft, sowie die Sicherstellung, dass alle Aktivitäten einen positiven Einfluss auf die Umwelt haben.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die klassischen Interreg-Alpenraumprojekte bieten einen ergebnisorientierten Ansatz, der dabei hilft, den erwarteten Beitrag von Projekten in einem bestimmten Politikbereich zu ermitteln. Diese Projekte können ein breites Spektrum an Herausforderungen angehen, und je nach Reife des Themas, das Gegenstand der Zusammenarbeit ist, können sie mehrere Phasen des Politikzyklus ansprechen, nämlich
- Strategische Aktivitäten zur Politikentwicklung durch die Ausarbeitung gemeinsamer Strategien oder Methoden;
- Sondierungs- und Pilotaktivitäten zur Erprobung von Modellen oder Instrumenten und zur Validierung von Lösungen, die in verschiedenen Kontexten anwendbar sind;
- Verbreitungs- und Kapitalisierungsaktivitäten, um die Umsetzung der Politik in verschiedenen Sektoren und Regionen zu fördern.
Erwartete Ergebnisse
Im Vergleich zu früheren Aufforderungen des laufenden Programmzeitraums konzentriert sich die vorliegende Aufforderung auf eine begrenzte Anzahl von Themen, die im Rahmen der drei offenen Einzelziele behandelt werden sollen. Die Antragstellenden sollten sich darüber im Klaren sein, dass Vorschläge, die nicht unter die nachstehend genannten Themen fallen, im Bewertungs- und Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Spezifisches Ziel: "Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung".
- Erprobung von Lösungen zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt (z. B. Verbesserung der transnationalen Koordinierung und der vertikalen politischen Integration) und Verbesserung des ökologischen Verbunds;
- Anwendung von naturbasierten Lösungen (NbS), z.B. zur Verbesserung der Luft-, Wasser- oder Bodenqualität;
- Sensibilisierung für deren Zusatznutzen und Förderung ihrer horizontalen Integration in die öffentliche Politik, insbesondere in die Flächennutzungs- und Raumplanung;
- Vertiefung der Unterstützung für grüne und blaue Infrastrukturen (GBI), insbesondere in städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten (z. B. durch die Integration positiver sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Auswirkungen);
- Aufwertung des natürlichen und kulturellen Erbes, um Landschaften zu schützen oder ihre Fragmentierung zu verringern;
- Entwicklung von Maßnahmen zur Abschwächung und Anpassung an die Folgen des Auftauens von Permafrostböden und des Gletscherrückgangs, insbesondere im Hinblick auf die Veränderung von Ökosystemen und die Abschwächung von Gefahren, sowie Vorausschau auf die Anpassung von Gebieten im postglazialen Alpenraum.
Spezifisches Ziel: "Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft".
- Erprobung von Methoden zur Einbindung der Verbraucher*innen und von horizontalen Initiativen, die den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und einer ressourceneffizienten Wirtschaft durch Verhaltensänderungen unterstützen;
- Förderung einer ausgewogenen Entwicklung des Alpenraums, um synergetische territoriale Transformationen sowohl in ländlichen als auch in städtischen Gebieten zu gewährleisten und Polarisierungstendenzen durch Pilotaktionen entgegenzuwirken;
- Förderung der Integration von Stakeholdern und der Konsolidierung von Wirtschaftsclustern, einschließlich der Entwicklung gemeinsamer Ansätze für Kreislaufprodukte. Solche Initiativen sollten darauf abzielen, Kreislaufunternehmen zu unterstützen, indem sie Ressourcen bündeln, ihren Beitrag zur Politik und zur Marktentwicklung erleichtern.
Einzelziel: "Nutzung der Vorteile der Digitalisierung für Bürger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden".
- Entwicklung, Erprobung oder durchgängige Anwendung digitaler Lösungen, auch in Bereichen, die noch nicht Gegenstand von Projekten sind, wie z. B. Bildung, öffentliche Verwaltung und der Sektor der erneuerbaren Energien;
- Entwicklung oder Einführung von Lösungen für die Datenüberwachung und die Cybersicherheit, mit besonderem Interesse an der grenzüberschreitenden harmonisierten Datenerfassung, dem Schutz der Privatsphäre und dem Datenschutz (z. B. in öffentlichen Verwaltungen);
- Erprobung von Lösungen zur stärkeren Einbeziehung von Nutzer*innen, die keine Digital Natives sind, und von Randgruppen in die digitale Transformation;
- Entwicklung und Erprobung gemeinsamer Lösungen zur Unterstützung von KMU, Verbänden und Bürger*innen bei ihrer digitalen Transformation, mit dem übergeordneten Ziel, die ökologische Nachhaltigkeit zu erhöhen, insbesondere in den Bereichen Tourismus, Mobilität und soziale Innovation.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Antragstellenden müssen die folgenden Eckpunkte beachten:
- Bitte beachten Sie, dass der federführende Partner eine öffentliche oder eine gleichwertige öffentliche Einrichtung sein muss. Eine gute Mischung von Projektpartnern, einschließlich umsetzungsorientierter Organisationen, der lokalen Ebene und Multiplikatoren, sollte in Betracht gezogen werden.
- Förderfähige Ausgaben aus den EU-Mitgliedstaaten werden bis zu 75 % kofinanziert und erstattet.
- Um die Transnationalität zu gewährleisten, müssen an der Partnerschaft mindestens vier verschiedene Länder des Programmgebiets beteiligt sein (einschließlich des federführenden Partners).
Darüber hinaus wird den Projektantragstellenden nachdrücklich empfohlen, die unten aufgeführten Referenzwerte zu berücksichtigen:
- Der finanzielle Gesamtumfang der einzelnen Projekte liegt zwischen 1 und 3 Millionen Euro.
- Die Laufzeit der Projekte beträgt zwischen 24 und 36 Monaten.
- An der Partnerschaft müssen 7 bis 12 Partner (einschließlich des federführenden Partners) beteiligt sein.
- Der Arbeitsplan soll aus 3 Arbeitspaketen bestehen.
Das Interreg Alpenraumprogramm begrüßt Organisationen aus dem öffentlichen und privaten Sektor. Ein breites Spektrum von Einrichtungen kann an einem Projekt teilnehmen, z. B. nationale, regionale und lokale Behörden, Universitäten, F&E-Agenturen, Unternehmen, NRO usw.
Transnationale Kooperationsprojekte bringen Projektpartner aus den sieben am Programm teilnehmenden Ländern (Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein, Slowenien und der Schweiz) zusammen, um an einer gemeinsamen Herausforderung zu arbeiten und innovative Lösungen zu erarbeiten, die transnational, aber auch regional oder lokal angewendet werden können. Die Projektpartnerschaft soll so zusammengesetzt sein, dass sie den Zielen, die mit dem Projekt verfolgt werden sollen, angemessen ist.
Die Entwicklung dieser gemeinsamen Lösungen erfordert Begeisterung und Engagement während der Projektentwicklung und -durchführung. Die transnationale Zusammenarbeit ermöglicht den Aufbau starker und dauerhafter Verbindungen mit Partnern in anderen Alpenregionen. Die Zusammensetzung der Partnerschaft ist entscheidend, um das jeweilige Wissen zu nutzen und die Übernahme der Ergebnisse zu gewährleisten. Berücksichtigen Sie bei der Auswahl Ihrer Partner, dass die Themen aus verschiedenen Blickwinkeln angegangen werden können und die entwickelten Lösungen auch praktisch verankert sein sollten.
weitere Förderkriterien
Das Programmgebiet des Interreg Alpenraumprogramms erstreckt sich über fünf EU-Mitgliedstaaten und zwei Nicht-EU-Mitgliedstaaten. Es umfasst alle Regionen Österreichs, Liechtensteins, Sloweniens und der Schweiz sowie ausgewählte Regionen in Frankreich, Deutschland und Italien. Frankreich beteiligt sich mit den Regionen Elsass, Franche-Comte, Provence-Alpes-Côte d'Azur und der Region Rhône-Alpes. Deutschland beteiligt sich mit Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben, Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und der Region Tübingen. Italien beteiligt sich mit der Lombardei, Friaul-Julisch Venetien, Venetien, der Autonomen Provinz Trient, der Autonomen Provinz Bozen, dem Aostatal, dem Piemont und der Region Ligurien.
Die Projekte sollen neue Erkenntnisse, Ansätze und Lösungen für die Zukunftssicherung des Alpenraums entwickeln. Die Projekteinreichung folgt einem zweistufigen Ansatz. In der zweiten Stufe des Antragsverfahrens müssen die Vorschläge ihre Kommunikationsmaßnahmen näher erläutern. Dies ist wichtig, um die Zielgruppen zu informieren und in die Aktivitäten einzubeziehen, die Erkenntnisse, Ergebnisse und Auswirkungen der Projekte zu kommunizieren und die Stakeholder in die Lage zu versetzen, die entwickelten Lösungen zu übernehmen. In den Projektvorschlägen sollten Kommunikationsziele für jedes Arbeitspaket und spezifische Kommunikationsaktivitäten/Leistungen für den gesamten Arbeitsplan (z. B. Transferaktionsplan) festgelegt werden. Sie können auch Synergien mit bevorstehenden Veranstaltungen oder Kampagnen (z. B. EUSALP, Alpenkonvention, regionale/nationale Ebene) nutzen und sollten ausreichende Ressourcen für die Projektkommunikation und -verbreitung vorsehen.
Von allen Projekten wird erwartet, dass sie mit innovativen Lösungen dazu beitragen, die Ziele des Programms zu erreichen. Um die oben definierten thematischen Schwerpunkte effizient anzugehen, wurden die folgenden Ansätze als relevant identifiziert, und die Projektantragsteller müssen mindestens einen davon in Betracht ziehen
- Sektorübergreifende Lösungen: Die thematischen Schwerpunkte stellen Herausforderungen für die Alpengebiete dar und betreffen eine Vielzahl von Stakeholdern. Die Lösungen, die zur Bewältigung dieser Probleme entwickelt werden, erfordern eine sektorübergreifende Zusammenarbeit und die Integration der Perspektiven verschiedener Stakeholder, um eine wirksame Umsetzung zu erleichtern (einschließlich der Pilotierung und Anpassung erfolgreicher Ansätze aus anderen Projekten/Regionen an spezifische Gebiete).
- Transformationspfade: Von den Projekten wird erwartet, dass sie sektorübergreifende Ansätze entwickeln oder einführen, um groß angelegte Transformationsprozesse wie den grünen, den digitalen und den gerechten Übergang anzugehen. Diese Wege erfordern die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Wirtschaftssektoren und Interessengruppen, um gemeinsame Lösungen und eine strategische Vision zu entwickeln (einschließlich der Definition von Zielen, spezifischen Umsetzungsschritten, Rollen und Verantwortlichkeiten). Die von den Projekten entwickelten Lösungen sollten sich an diesen größeren Prozessen orientieren und einen positiven Beitrag dazu leisten.
- Erkundungs-/Innovationsnetzwerke: Die Projekte werden ermutigt, bestehende Innovationsansätze (z. B. Kreativitätsmethoden wie Design Thinking oder strategische Erkundung) und Strukturen wie Innovationscluster zu nutzen, die das Potenzial haben, in anderen Sektoren umgesetzt zu werden, und Themen zusammenzuführen, die von einer sektorübergreifenden Sichtweise profitieren würden, um den Transfer zwischen Innovationsökosystemen zu fördern.
Das Programm begrüßt auch neue oder sogar experimentelle Ansätze. Das Programm ist daher besonders geeignet, um neue Methoden in einem transnationalen Netzwerk zu erproben.
Mit der dritten Aufforderung zur Einreichung von klassischen Projektvorschlägen bietet das Interreg-Alpenraumprogramm bis zu 27,8 Mio. EUR EFRE für transnationale Kooperationsprojekte, die wie folgt aufgeteilt sind:
- Spezifisches Ziel: "Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung" - 12.700.000 €
- Einzelziel: "Förderung des Übergangs zu einer kreislauforientierten und ressourceneffizienten Wirtschaft" - 6.600.000 €
- Einzelziel: "Nutzung der Vorteile der Digitalisierung für Bürger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden" - 8.500.000 €
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Der Projektantrag erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In der ersten Stufe müssen die Antragstellenden eine Kurzfassung des Antragsformulars (AF Stufe 1) über das Gemeinsame Elektronische Überwachungssystem (JEMS) einreichen. Vielversprechende Vorschläge werden ausgewählt und zur Einreichung des vollständigen Antragsformulars (AF Schritt 2) aufgefordert. Eine Anleitung zum Ausfüllen des Antragsformulars ist in den Anhängen des Programmhandbuchs enthalten (Anhang Ia, Seite 3-29). Technische Anleitungen für JEMS sind auf der entsprechenden Webseite zu finden.
Wie sieht der vorläufige Zeitplan aus?
Schritt | Beschreibung | Unverbindliches Datum oder Zeitraum |
1 | Veröffentlichung der Aufforderung | 22. April 2025 |
2 | Eröffnung der Einreichung auf Jems | 13. Mai 2025 |
3 | Frist für die Einreichung (AF Schritt 1) | 10. Juli 2025 um 13:00 Uhr |
4 | Bewertung | Juli - Oktober 2025 |
5 | PC-Entscheidung und Aufforderung zur Einreichung des vollständigen Vorschlag |
Mitte November 2025 |
6 | Seminar für federführende Antragstellende | Ende November - Anfang Dezember 2025 |
7 | Frist für die Einreichung (AF Schritt 2) | 29. Januar 2026 um 13:00 Uhr |
8 | Bewertung | Februar - April 2026 |
9 | PC-Entscheidung | Ende April - Anfang Mai 2026 |
10 | Startseminar | Mai 2026 |
11 | Projektstart | Juni 2026 |
Call-Dokumente
Interreg Alpine Space ToR Call 3Interreg Alpine Space ToR Call 3(762kB)
Interreg Alpine Space Programme Manual (Vers. December 2024)Interreg Alpine Space Programme Manual (Vers. December 2024)(2558kB)
Kontakt
js@alpine-space.eu
Website
Interreg Alpine Space National Contact Points (NCPs)
Website
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