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Call-Eckdaten
Interreg Brandenburg-Polen: Kleinprojekte Region Pro Europa Viadrina Kultur und Tourismus
Förderprogramm
Interreg Brandenburg-Polen
Termine
Öffnung
15.04.2025
Deadline
15.07.2025 23:59
Förderquote
80%
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 100.000,00
Link zum Call
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der Call für Projektanträge des Kleinprojektefonds im Bereich "Kultur und Tourismus" im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG VI A Brandenburg-Polen 2021-2027 wurde geöffnet.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P3: Ein attraktiver Grenzraum: Bildung, Kultur und Tourismus
- SO 3.2: Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen
Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:
P3: Ein attraktiver Grenzraum: Bildung, Kultur und Tourismus
- SO 3.2: Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen
- grenzüberschreitende Kunst- und Kulturprojekte
- grenzüberschreitende Vermarktung und Vermittlung kultureller und touristischer Angebote
- grenzüberschreitende Vernetzung von Tourismusorganisationen und touristischen Anbietern
- Entwicklung und Einführung digitaler Anwendungen/Lösungen zur Verbesserung der Information über und des Zugangs zu kulturellen und touristischen Angeboten
- grenzüberschreitender Wissens- und Kompetenzaustausch sowie Unterstützung von Best-Practice-Transfer
- grenzüberschreitende Maßnahmen zur Förderung von sozialen Innovationen in Verbindung mit grenzüberschreitenden Tourismus- und Kulturangeboten
- grenzüberschreitende Maßnahmen zum Erhalt und zur Erlebbarmachung des gemeinsamen kulturellen Erbes und zur Förderung der gemeinsamen Erinnerungskultur
- grenzüberschreitende Maßnahmen zur Erlebbarmachung der Natur und des gemeinsamen Naturerbes
- grenzüberschreitende Maßnahmen zur Verknüpfung und Aufwertung touristischer Wegeinfrastrukturen, insbesondere im Rad- und Wassertourismus
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Bei den im Rahmen einer Projektpartnerschaft umgesetzten Projekten muss mindestens ein Projektpartner aus Brandenburg und ein Projektpartner aus Polen stammen.
Für die Kleinprojekte gilt nicht das Leadpartner-Prinzip. Der Antragsteller trägt als Endempfänger des KPF die volle Verantwortung für die Durchführung und Abrechnung des Projektes. In begründeten Fällen können auch Organisationen von außerhalb des Programmgebiets einen Antrag stellen oder an einem Projekt teilnehmen.
Die Projekte müssen einen Nutzen für das Fördergebiet und seine Bewohner*innen bringen. Dieser Nutzen wird daran gemessen, inwieweit er zur Erreichung der spezifischen Ziele des Programms beiträgt.
Ein Projekt, das außerhalb des Fördergebiets durchgeführt wird, kann gefördert werden, wenn im Projektantrag die positiven Auswirkungen und der klare Nutzen der außerhalb des Fördergebiets durchgeführten Maßnahmen für das Fördergebiet nachgewiesen wird.
Es gelten die folgenden Grundsätze der Zusammenarbeit:
- Gemeinsame Entwicklung (verpflichtend)
- Gemeinsame Umsetzung (verpflichtend)
- Gemeinsames Personal
Projektpartner können juristische Personen sowie organisatorische Einheiten sein, die keine juristischen Personen sind, aber Rechtsfähigkeit besitzen. Vor allem:
- Einheiten der staatlichen, regionalen und lokalen Verwaltung, Verbände dieser Einheiten und deren nachgeordnete Institutionen,
- Eine Einrichtung des öffentlichen oder privaten Rechts,
- Gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen, Vereine sowie Sozial- und Wirtschaftspartnerorganisationen im Einklang mit dem geltenden nationalen Recht,
- Wirtschaftspartnerorganisationen im Einklang mit dem geltenden nationalen Recht,
- Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ).
weitere Förderkriterien
Programmgebiet:
- auf polnischer Seite: die Landkreise Gorzowski, Miedzyrzecki, Słubicki, Strzelecko-Drezdenecki, Sulęciński sowie die Stadt Gorzów Wielkopolski
- auf deutscher Seite: Landkreise Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie Stadt Frankfurt (Oder).
Projekte müssen spätestens am 30.06.2026 enden.
Für ein Projekt kann beträgt der maximale Zuschuss bis zu € 50.000. Die Gesamtkosten eines jeden Projekts dürfen € 100.000 nicht überschreiten. Der Eigenanteil muss min. 20% der förderfähigen Gesamtkosten des beantragten Projekts betragen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
Zusätzliche Informationen
Die Antragstellung erfolgt in elektronischer Form per E-Mail an KulTour@euroregion-viadrina.eu
Die Bewerbungsfelder müssen in polnischer und deutscher Sprache ausgefüllt werden. Der Inhalt in beiden Sprachen muss gleich sein.
Für die fristgerechte Antragstellung ist das Eingangsdatum der E-Mail mit dem Antrag entscheidend.
Die Antragsunterlagen, die vom Vertretungsberechtigten des Antragstellers unterschrieben werden müssen, sind zusammen mit den Anlagen im PDF-Format einzureichen.
Die Antragsunterlagen und die erforderlichen Anlagen sind in geordneter Form nach dem folgenden Muster einzureichen:
- Antrag
- Kostenplan (bearbeitbare Version (EXCEL) beizufügen)
- Anlagen (jede Anlage sollte im Titel eine Nummer und einen Namen tragen, wie im Antragsformular, Punkt 14)
- Angebote (jedes Angebot sollte die gleiche Nummer wie die betreffende Kostenoption im Kostenplan (Anlage 1) tragen, damit es vor der Öffnung des Dokuments eindeutig identifiziert werden kann. Angebote für jede Kostenoption sind getrennt zu scannen und zu speichern.)
Sämtliche Antragsformulare sind auf der Homepage der Euroregion zu finden.
Zuständige Geschäftsstelle:
Mittlere Oder e.V.
Euroregion PRO EUROPA VIADRINA
Holzmarkt 7
15230 Frankfurt (Oder)
DEUTSCHLAND / NIEMCY
E-mail: KulTour@euroregion-viadrina.eu
Call-Dokumente
Interreg Brandenburg-Polen Programmhandbuch 2021-2027Interreg Brandenburg-Polen Programmhandbuch 2021-2027(474kB)
KPF Brandenburg-Polen LeitlinieKPF Brandenburg-Polen Leitlinie(571kB)
Interreg Brandenburg-Polen KPF Tourismus & Kultur 2025Interreg Brandenburg-Polen KPF Tourismus & Kultur 2025(885kB)
Kontakt
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