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Call-Eckdaten
Interreg RO-MD: Kleinprojekte - 2. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Förderprogramm
Interreg NEXT Rumänien-Moldawien
Termine
Öffnung
23.04.2025
Deadline
21.07.2025 13:00
Förderquote
90 %
Budget des Calls
€ 14.635.839,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Programm Interreg NEXT Rumänien-Moldawien ist offen für die Einreichung von Anträgen für Kleinprojekte in den Prioritäten 1 "Grüne Gemeinden" und 3 "Grenzüberschreitende Zusammenarbeit".
Call-Ziele
Im Sinne der vorliegenden Aufforderung sind Kleinprojekte Projekte, die keine Infrastrukturkomponente (Bauarbeiten) enthalten.
Prioritäten und Ziele:
- Grüne Gemeinden
- Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Katastrophenvorsorge und der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung ökosystembasierter Ansätze
- Zusammenarbeit über Grenzen hinweg
- Verbesserung einer effizienten öffentlichen Verwaltung durch Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen, Zivilgesellschaft und Institutionen, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung rechtlicher, kapazitätsbezogener und anderer Hindernisse in der Grenzregion
- Verwaltung des Grenzübertritts und Steuerung von Mobilität und Migration
Erwartete Ergebnisse
Im Programm werden folgende (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:
Grüne Gemeinden
- Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Katastrophenvorsorge und der Widerstandsfähigkeit, unter Berücksichtigung ökosystembasierter Ansätze
- Ausstattung mit Ausrüstungen für Notfalleinsätze, einschließlich der Bereitstellung von Flächen/Land, auf denen die Ausrüstungen installiert werden sollen;
- Gemeinsame Einsatzpläne/Verfahren/Plattformen/Schulungen/Erfahrungsaustausch für Risikoprävention und -management;
- Überwachung der Wasserqualität und hydrologische Überwachung von Flüssen, Wassertemperatur, Niederschlagsmessungen, Eisregime, einschließlich der Bereitstellung von Räumen/Land, wo die Ausrüstung installiert wird.
- Aufforstung von Flussufern;
- Maßnahmen zur Erosionsverhütung und -bekämpfung, einschließlich der Bereitstellung von Flächen, auf denen die Ausrüstung installiert werden soll;
- Sensibilisierungskampagnen für die Bevölkerung/Stakeholder in Gebieten, die von Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachten Katastrophen bedroht sind, im Bereich der Prävention und des effizienten Risikomanagements.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Verbesserung einer effizienten öffentlichen Verwaltung durch Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen, Zivilgesellschaft und Institutionen, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung rechtlicher, kapazitärer und sonstiger Hindernisse in der Grenzregion
- gemeinsame grenzübergreifende Strategien/Aktionspläne/Schulungen/Studienbesuche einschließlich der Einrichtung von Räumen, in denen die Ausrüstung gegebenenfalls installiert wird;
- gemeinsame Lösungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (einschließlich der Bereitstellung von Ausrüstung, Software und Räumlichkeiten/Land, auf denen die Ausrüstung installiert werden soll);
- Informations- und Sensibilisierungskampagnen;
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten der Behörden, einschließlich der Raum-/Landeinrichtungsdienste, bei denen die Ausrüstung installiert wird, falls dies der Fall ist;
- Erfahrungsaustausch, gemeinsame Ausarbeitung von Leitlinien und Verfahren zur Verbesserung der Bewertung, Prävention, Bereitschaft und Reaktion im Falle von Pandemien, neu auftretenden Infektionskrankheiten oder anderen unvorhergesehenen Krisen;
- Entwicklung gemeinsamer Politiken und Strategien zur Gewährleistung einer effektiven Grenzmobilität;
- Investitionen in Ausrüstungen für eine wirksame Mobilität von Waren und Personen an den Grenzen, einschließlich der Bereitstellung von Flächen/Land, auf denen die Ausrüstungen installiert werden sollen;
- gemeinsame Maßnahmen zur Verbesserung einer effizienten öffentlichen Verwaltung, der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen, der Zivilgesellschaft und Institutionen durch Investitionen in modernste Methoden, Technologien, Verfahren usw., gegebenenfalls auch in Räumlichkeiten/Landeseinrichtungen, in denen die Ausrüstung installiert wird.
- Verwaltung des Grenzübertritts und Steuerung von Mobilität und Migration
- gemeinsame grenzübergreifende Strategien/Aktionspläne/Schulungen/Erfahrungsaustausch;
- gemeinsame Lösungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (Ausrüstung, einschließlich IT&K- und Sicherheitsausrüstung, Software, Fahrzeuge, für die grenzüberschreitende Infrastruktur), einschließlich Raum-/Landgestaltungsdiensten, wo die Ausrüstung installiert wird;
- Informations- und Sensibilisierungskampagnen.
Eine Liste der nicht förderfähigen Aktivitäten finden Sie auf den Seiten 31-32 der Aufforderung.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, muss eine Partnerschaft die folgenden Kriterien erfüllen:
- Maximal 4 Partner (einschließlich des federführenden Partners) nehmen an dem Projekt teil.
- Mindestens ein Projektpartner ist in Rumänien und ein Partner ist in der Republik Moldau registriert.
- Gewinnorientierte Einrichtungen und KMU sind im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nicht förderfähig.
Jedes Projekt muss die Zusammenarbeit der Projektpartner klar nachweisen - dies wird anhand der vier Kooperationskriterien überprüft:
- Gemeinsame Vorbereitung (obligatorisch)
- Gemeinsame Durchführung (obligatorisch)
- Gemeinsame Finanzierung (obligatorisch)
- Gemeinsames Personal (fakultativ)
Eine Organisation kann im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen uneingeschränkt an mehr als einem Projekt teilnehmen. Bitte stellen Sie jedoch sicher, dass die betreffende Organisation über die erforderlichen operativen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um alle eingereichten Projekte durchzuführen, falls sie alle für Vorschläge ausgewählt werden.
Weitere Einzelheiten zu den Förderfähigkeitsvoraussetzungen finden Sie auf den Seiten 19-22 des Aufrufs.
weitere Förderkriterien
Das Programmgebiet von Interreg VI-A NEXT Romania-Moldova umfasst das Programmgebiet der
- vier rumänischen Bezirken Botoșani, Iași, Vaslui und Galați sowie
- das gesamte Gebiet der Republik Moldau.
Die Höhe des Zuschusses variiert je nach dem spezifischen Ziel, auf das Ihr Projekt ausgerichtet ist:
Grüne Gemeinden
- Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Katastrophenvorsorge und der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung ökosystemarer Ansätze: zwischen 200.000,00 € und 750.000,00 €.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Verbesserung einer effizienten öffentlichen Verwaltung durch Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen, Zivilgesellschaft und Institutionen, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung rechtlicher, kapazitätsbezogener und anderer Hindernisse in der Grenzregion: zwischen 200.000,00 € und 1.000.000,00 €.
- Verwaltung der Grenzübergänge sowie Mobilitäts- und Migrationsmanagement: zwischen 200.000,00 € und 250.000,00
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 18 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge können ausschließlich über das Gemeinsame Elektronische Überwachungssystem (JEMS) eingereicht werden, sofern die Verwaltungsbehörde keine anderen Anweisungen erteilt.
Beim Ausfüllen des Online-Antragsformulars sind die Antragstellenden gehalten:
- die englische Sprache zu verwenden, jedes Feld auszufüllen und die vorgegebene Reihenfolge einzuhalten. Bitte beachten Sie, dass einige Informationen von einem Feld in ein anderes übernommen werden, um den Prozess zu vereinfachen und fehlerfrei zu gestalten.
- Pro Projekt nur ein spezifisches Ziel zu formulieren.
- Beachten Sie, dass das Projektbudget ein integraler Bestandteil des Antragsformulars ist. Jeder Partner verfügt über ein eigenes Budget, zu dem alle erforderlichen Angaben gemacht werden müssen.
- Im Antragsformular sind die Standorte anzugeben, an denen die gekaufte Ausrüstung installiert und/oder die mobile Ausrüstung stationiert werden soll, unabhängig vom Wert der Ausrüstung pro Standort.
- Die als Anhang zu diesem Leitfaden für Antragstellenden beigefügten Vorlagen sind zu verwenden und vollständig auszufüllen.
- Alle in Abschnitt 2.6.4 geforderten Belege, die dem Antragsformular I beizufügen sind, müssen in JEMS hochgeladen werden.
Call-Dokumente
Interreg Romania-Moldova 2nd small-scale callInterreg Romania-Moldova 2nd small-scale call(915kB)
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