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Call-Eckdaten
Förderung innovativer Interventionen für psychische Störungen, Verhaltensstörungen und Störungen der neurologischen Entwicklung
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 1 - Gesundheit
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2025-03-DISEASE-02-two-stage
Termine
Öffnung
22.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 50.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 6.000.000,00 und € 8.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit diesem Thema sollen Aktivitäten unterstützt werden, die eine oder mehrere der erwarteten Auswirkungen des Ziels "Bekämpfung von Krankheiten und Verringerung der Krankheitslast" ermöglichen oder zu ihnen beitragen.
Call-Ziele
Psychische Störungen, Verhaltensstörungen und Störungen der neurologischen Entwicklung, zu denen beispielsweise schwere Depressionen, Angstzustände, Schizophrenie, Psychosen, posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), Suchtverhalten (Drogen, Alkohol, Glücksspiel u. a.), Zwangsstörungen, Essstörungen und Autismus-Spektrum-Störungen gehören, stellen eine große Belastung für die Patient*innen, die Gesundheitssysteme und die Gesellschaft dar und sind nach wie vor ein unerfüllter medizinischer Bedarf. Es werden innovativere, sicherere und wirksamere therapeutische und rückfallpräventive Lösungen auf der Grundlage von Wirkstoffen benötigt, da beispielsweise bei psychischen Störungen viele verfügbare Behandlungen eine bescheidene Wirksamkeit, nicht zu vernachlässigende Nebenwirkungen, Absetzprobleme und hohe Rückfallquoten aufweisen. Darüber hinaus sollten andere nicht-invasive multidisziplinäre und/oder transdiagnostische Ansätze (z. B. Neurostimulation, Neuroimaging, digitale, nicht-pharmazeutische, psychotherapeutische, psychosoziale) zur Ergänzung der therapeutischen und rückfallpräventiven Lösungen weiterentwickelt werden. Diese Ansätze zielen darauf ab, die Gesundheitsergebnisse, die Selbstbestimmung, die Autonomie und die Lebensqualität langfristig weiter zu verbessern.
Die Erkrankungen, die in den Anwendungsbereich dieses Themas fallen, sind in Kapitel 6 der Internationalen Klassifikation der Krankheiten aufgeführt. Seltene Krankheiten sind ausgeschlossen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die meisten der folgenden Aspekte sollten in den Vorschlägen berücksichtigt werden:
- Durchführung strenger klinischer Studien zur Unbedenklichkeit und Wirksamkeit der innovativen Maßnahmen und ihrer Verabreichungsform unter Gewährleistung angemessener Kohorten/Stichprobengrößen mit angemessener Repräsentation der Patient*innenpopulation, auch in Bezug auf Alter, Geschlecht und ethnische Zugehörigkeit.
- Durch die klinischen Studien sollen weitere Erkenntnisse über den/die Wirkmechanismus/Wirkungsmechanismen der innovativen Therapien und ergänzenden Ansätze gewonnen werden. Dies könnte Analysen der Bildgebung (z. B. MRT, Ultraschall, nukleare Bildgebung) sowie physiologische, molekulare, biochemische oder omics-Signaturen umfassen, die potenzielle Störungen vor dem Eingriff und die Erholung danach aufzeigen, und es könnte zur Entwicklung von Surrogat-Endpunkten führen. Diese Erkenntnisse dürften den Weg zu stärker personalisierten Interventionen und Ansätzen ebnen.
- Nutzung und/oder Entwicklung von Technologien, einschließlich digitaler Technologien (z. B. (generative) künstliche Intelligenz (KI), tragbare Technologien), um die Umsetzung und Überwachung der langfristigen Wirksamkeit der Intervention(en) sowie das Management der Störung und/oder die Überwachung ihres Verlaufs zu unterstützen (z. B. mit unaufdringlichen Technologien, die für die Überwachung der Patient*innen zu Hause und unter realen Bedingungen geeignet sind), wobei gleichzeitig sichergestellt werden muss, dass sie unvoreingenommen, integrativ und ethisch einwandfrei sind.
- Nutzung vorhandener Daten, Biobanken, Register und/oder Kohorten sowie Generierung neuer Daten, die im Einklang mit den FAIR-Grundsätzen verwaltet werden sollten.
- Einbeziehung aller relevanten Interessengruppen (insbesondere Patient*innen und Patient*innenvertreter*innen für die Erkrankung, Betreuer*innen, Kliniker*innen, Berater*innen, Regulierungsbehörden usw.), um für den Endnutzer*innen optimierte Interventionen zu entwickeln, wobei geschlechtersensible und intersektionelle Ansätze angewandt werden.
- Förderung der Forschung durch Nutzung bereits bestehender und neu entstehender hochmoderner Forschungsinfrastrukturen (z. B. ECRIN, EATRIS, EBRAINS, BBMRI, EuroBioImaging, European Genomic Data Infrastructure usw.) sowie ggf. von Ergebnissen aus EU-geförderten Forschungsprojekten.
- Zusammenarbeit mit nationalen Gesundheitsbehörden und Regulierungsbehörden, um einen soliden Entwicklungspfad und die weitere Verbreitung der Intervention zu gewährleisten.
Die Teilnahme von Neugründungen, Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird gefördert, um ihre wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen zu stärken, ihr Innovationspotenzial zu erhöhen und Möglichkeiten für eine kommerzielle Nutzung zu erkunden.
Die geförderten Projekte sollten nach ihrem Start mit der Europäischen Partnerschaft für die Gesundheit des Gehirns (die unter das Thema HORIZON-HLTH-2025-02-DISEASE-01 fällt) in Verbindung stehen.
Das Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) und die Einbeziehung von SSH-Expert*innen und -Einrichtungen sowie von einschlägigem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungsaktivitäten verstärken.
Alle im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte werden nachdrücklich aufgefordert, sich gegebenenfalls an Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten zu beteiligen. Daher sollten die Vorschläge ein Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen vorsehen und können auch die Kosten anderer potenzieller gemeinsamer Aktivitäten abdecken, ohne dass in dieser Phase konkrete gemeinsame Aktivitäten im Einzelnen festgelegt werden müssen. Die Einzelheiten dieser gemeinsamen Aktivitäten werden in der Phase der Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarung festgelegt.
Antragstellende, die zur zweiten Phase eingeladen werden, sollten in dem dafür vorgesehenen Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage Einzelheiten zu ihren klinischen Studien angeben. Da erwartet wird, dass die Vorschläge zu diesem Thema klinische Studien umfassen, wird die Verwendung der Vorlage dringend empfohlen.
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Erwartete Ergebnisse
Vorschläge zu diesem Thema sollten darauf abzielen, Ergebnisse zu liefern, die auf alle folgenden erwarteten Ergebnisse ausgerichtet und zugeschnitten sind und zu ihnen beitragen:
- Die wissenschaftlichen und klinischen Kreise nutzen wirksam modernste Kenntnisse, Daten, Technologien, Instrumente, Methoden, bewährte Verfahren und Schulungen, um die Entwicklung innovativer Maßnahmen zu unterstützen und zu ergänzen, die einen dauerhaften Nutzen bringen sollen.
- Die wissenschaftlichen und klinischen Kreise profitieren vom Austausch von Daten, Wissen und bewährten Verfahren und stärken so ihre Zusammenarbeit in der EU, den assoziierten Ländern und darüber hinaus.
- Die wissenschaftlichen und klinischen Kreise nutzen die einschlägigen Datenbanken in großem Umfang und/oder integrieren sie in bestehende Infrastrukturen für die Speicherung und gemeinsame Nutzung der gesammelten Daten gemäß den FAIR-Grundsätzen, wodurch die weitere Nutzung der Daten gefördert wird.
- Politische Entscheidungsträger*innen, Geldgeber*innen, wissenschaftliche und klinische Kreise, Patient*innenorganisationen, Regulierungsbehörden und andere einschlägige Stellen werden über die erzielten Forschungsfortschritte und die Anforderungen für eine umfassende Umsetzung der innovativen therapeutischen Interventionen und ergänzenden Ansätze informiert.
- Patient*innen und Betreuer*innen werden konstruktiv in die Forschung einbezogen, um sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden, damit sie spürbar von den Maßnahmen profitieren können.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Mittel der Union erhalten.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Seitenbegrenzung für den Teil B der ersten Stufe der zweistufigen Aufforderung beträgt 10 Seiten.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragstellende, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in der Zusammenfassung des Vorschlags und in Teil B ihres Antrags für die erste Phase weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeiter*innen angeben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 1 - HealthHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 1 - Health(1200kB)
Kontakt
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