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Call-Eckdaten
Entwicklung und Einbindung von Upcycling-Technologien in lebensfähige Unternehmen (Processes4Planet-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-2025-05-TWIN-TRANSITION-35-two-stage
Termine
Öffnung
22.05.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 48.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 8.000.000,00 und € 12.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Recycling von Altmaterialien in wertvolle Materialien, die Primärrohstoffe ersetzen können, erfordert integrierte Systeme von der Sammlung über die Demontage und Trennung bis hin zur endgültigen Verarbeitung. Die Technologien und die Umsetzung (einschließlich Logistik und Wirtschaftlichkeit) solcher Kreislaufsysteme sollten auf integrierte Weise angegangen werden.
Call-Ziele
Die erforderliche Innovation wird von der jeweiligen Abfallkategorie abhängen. Doch auch wenn die Upcycling-Technologien und die Umsetzung sektor- bzw. materialspezifisch sein können, sind die sektorübergreifenden Elemente wichtig und sollten gebührende Aufmerksamkeit verdienen.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alle folgenden Punkte berücksichtigen:
- Entwicklung von Verfahren für das Upcycling von Altmaterialien auf integrierte Weise, einschließlich der Entwicklung besserer neuartiger Trenn-, Sortier- und Verarbeitungstechnologien sowie gegebenenfalls der Digitalisierung und Automatisierung der Prozesse;
- Integration von Technologien und Logistiksystemen in Geschäftsmodelle für Kreislaufsysteme;
- Konzentration auf Prozesse und Sekundärrohstoffe, die das größte zusätzliche Upcycling-Potenzial bieten, und entsprechende Entwicklung neuartiger Upcycling-Technologien und -Prozesse, einschließlich Reinigungstechnologien;
- Ermittlung der voraussichtlichen Auswirkungen der Upcycling-Lösungen im Hinblick auf das wirtschaftliche Potenzial und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie den ökologischen Fußabdruck unter Berücksichtigung aller planetarischen Grenzen, einschließlich der Aspekte der Süßwasseraufnahme;
- Gegebenenfalls Minimierung des Vorhandenseins bedenklicher Stoffe, um die Auswirkungen mehrerer Recyclingkreisläufe sowie die Anhäufung von Zusatzstoffen und Spurenmaterialien in sekundären Ressourcenströmen abzuschwächen;
- Berücksichtigung fortschrittlicher Überwachungs- und Erfassungssysteme entlang der Wertschöpfungsketten und Verbesserung der Vollständigkeit, Genauigkeit und Interoperabilität der Daten zwischen den Prozess- und Recyclingunternehmen. In diesem Zusammenhang sollten digitale Instrumente, wie z. B. ein digitaler Produktpass für die Verfolgung und Rückverfolgung von Materialien während des gesamten Lebenszyklus eines Produkts, eingesetzt und die gemeinsame Nutzung von Daten angesprochen werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten eine technisch-ökonomische und eine Lebenszyklus-Bewertung des Gesamtprozesses (einschließlich des Kohlenstoff-Fußabdrucks) enthalten und die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Ansatzes nachweisen. Dies kann mit einer Analyse der Auswirkungen von Änderungen der Rechtsvorschriften und Maßnahmen zur Förderung der Nachfrage kombiniert werden.
Die Projekte werden ermutigt, bestehende Hubs4Circularity als Knotenpunkte in die Wertschöpfungsketten zu integrieren. Die Vorschläge sollten sich aktiv um die Einbeziehung aller Akteur*innen der Wertschöpfungskette bemühen, von der verarbeitenden Industrie bis hin zu Designer*innen, Betreiber*innen, Formulierer*innen, Recycler*innen, Behörden und Akteur*innen der Normung.
Darüber hinaus sollte eine Strategie für die Entwicklung von Fähigkeiten vorgelegt werden, die gegebenenfalls die Sozialpartner einbezieht. Besonderes Augenmerk sollte auf die Zusammenarbeit mit bestehenden Initiativen gelegt werden, die in diesem Bereich Bildungs- und Qualifikationsaktivitäten und -ergebnisse entwickelt haben.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten einen Business Case und eine Verwertungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben, die verdeutlichen, wie der Vorschlag dazu dienen wird, die Lieferkette für industrielle Dekarbonisierungstechnologien in Europa zu fördern.
Im Rahmen dieses Themas ist vorgesehen, die Wiederherstellung und Modernisierung der industriellen Infrastruktur in der Ukraine zu unterstützen. Aus diesem Grund wird mindestens ein Vorschlag, der die in den besonderen Bedingungen genannten Kriterien erfüllt, gefördert. Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich, eine solche Unterstützung in einen Vorschlag aufzunehmen.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte europäische Partnerschaft Processes4Planet umgesetzt.
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Erwartete Ergebnisse
Energieintensive Industrien werden von den folgenden Ergebnissen profitieren:
- Nachweis der technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Machbarkeit des Upcyclings von Altmaterialien durch die verarbeitende Industrie in integrierten Kreislaufsystemen - auch für die Versorgung der Wertschöpfungsketten von Netto-Null-Technologien und Komponenten;
- Ermöglichung der Verdoppelung des Anteils der Sekundärrohstoffe, die upgecycelt werden, was zu einer erheblichen Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz und einer Verbesserung des Kohlenstofflebenszyklus in der gesamten Wertschöpfungskette im Vergleich zu den derzeitigen Werten führt;
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen verarbeitenden Industrie, u. a. durch die Schaffung neuer Geschäftsmöglichkeiten und Einkommensströme für Recyclingunternehmen, von denen insbesondere KMU profitieren - auch für die Versorgung der Wertschöpfungsketten von Netto-Null-Technologien und -Komponenten;
- Förderung des Einsatzes digitaler Werkzeuge sowie des Datenaustauschs und der FAIR-Grundsätze (Auffindbarkeit, Zugänglichkeit, Interoperabilität und Wiederverwendbarkeit) für digitale Ressourcen.
- Gegebenenfalls Beitrag zum Wiederaufbau, zur Erholung, zur Kreislaufwirtschaft und zur Modernisierung der ukrainischen Industrie im Rahmen eines oder mehrerer Projekte.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Seitenbegrenzung für den Teil B der ersten Stufe der zweistufigen Aufforderung beträgt 13 Seiten. Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie aufzunehmen, wie in der Einleitung zu dieser Bestimmung beschrieben, wird die Seitenbegrenzung in Teil B der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten erweitert.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragstellende, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in der Zusammenfassung des Vorschlags und in Teil B ihres Antrags für die erste Phase weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeiter*innen angeben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 7 erreichen.
Um ein Portfolio zu gewährleisten, das Unterstützung für den Wiederaufbau und die Modernisierung der industriellen Infrastruktur in der Ukraine beinhaltet, werden Zuschüsse für Anträge nicht nur in der Reihenfolge der Rangfolge gewährt, sondern auch für mindestens ein Projekt, an dem mindestens ein gemeinnütziger Partner und mindestens ein industrieller Partner mit Sitz in der Ukraine beteiligt sind, sofern der Antrag alle Schwellenwerte erreicht.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and SpaceHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and Space(kB)
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