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Call-Eckdaten
Innovative fortgeschrittene Werkstoffe (IAMs) für Produktüberwachung, intelligente Wartungs- und Reparaturstrategien im Bausektor (Innovative Advanced Materials for Europe partnership)
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-2025-05-MATERIALS-42-two-stage
Termine
Öffnung
22.05.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten neue und/oder verbesserte innovative fortschrittliche Werkstoffe (IAM) entwickeln, die die Wiederverwertbarkeit, Kreislauffähigkeit und Sicherheit von Baumaterialien erhöhen und den (Roh-)Materialverbrauch senken.
Call-Ziele
Verlängerung der Lebensdauer von Materialien, die im Bausektor verwendet werden (z. B. Zement, Beton, Verbundwerkstoffe, technische Textilien, Gipskartonplatten, Rohre), deren Haltbarkeit häufig durch mangelnde Stabilität und geringe Flexibilität und/oder durch immer aggressivere und sich verändernde Umgebungen eingeschränkt wird. Die Verlängerung der Lebensdauer eines Produkts (Nutzungsphase) ist ein wichtiger Pfeiler einer soliden Strategie für Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft, da sie den Materialbedarf verringert. Darüber hinaus sollten neue Materialien, die für die Kreislaufwirtschaft geeignet sind, leicht in wiederverwendbare oder recycelbare Komponenten zerlegt werden können. Der tatsächliche Zustand und die Funktionsfähigkeit von Produkten, Bauteilen und Materialien sollten überwacht und bewertet werden, und es sollten intelligente Wartungs- und Reparaturfunktionen implementiert werden, idealerweise auf der Ebene einzelner Produkte oder Bauteile. Autonome Reparatursysteme nutzen häufig Sensoren, um Veränderungen des Materialzustands durch physikalische Prinzipien oder mechanische Verformung zu erkennen. Die intelligente (KI-)Auswertung der gesammelten Daten ermöglicht eine Echtzeitüberwachung des Materialzustands. Die im Bauprozess entstehenden Oberflächen sind ideal für intelligente Lösungen, die allgegenwärtige elektronische Systeme beinhalten.
Multidisziplinäre Forschungstätigkeiten sollten sich mit mindestens zwei der folgenden Punkte befassen:
- Entwicklung von Strategien zur Beschleunigung der zeitaufwändigen Leistungsbewertung, um die Zeit bis zum Prototyping und dann bis zur Marktreife erheblich zu verkürzen.
- Verbesserung der Sensorfähigkeiten für maßgeschneiderte Lösungen durch IAMs mit erweiterten physikalischen Sensorfunktionen für mechanisch-technologische Eigenschaften;
- Entwicklung selbstreparierender und -heilender Werkstoffe für komplexe und ressourcenintensive Strukturen, die für digitale Stimuli zur rückwirkenden Beeinflussung der Materialeigenschaften empfänglich sind und autonome Reparaturmechanismen integrieren, um ihre Zuverlässigkeit zu erhöhen (z. B. bei Verbundwerkstoffen, Keramik, Beschichtungen, technischen Textilien usw.), ihre Lebensdauer zu verlängern und ein einfaches Recycling zu ermöglichen;
- Entwicklung von (KI-basierten) Modellen wie digitalen Zwillingen, um hochdimensionale neue Sensordaten zu nutzen und multimodale Stimuli und Funktionen für maßgeschneiderte Wartungs- und Reparaturpläne zu generieren, die die Produktlebensdauer wirtschaftlich und ökologisch verlängern;
- Erarbeitung und Weitergabe neuer Erkenntnisse über die zugrundeliegenden multiskaligen und multiphysikalischen Phänomene, um das Verhalten von Werkstoffen während ihrer Lebensdauer besser zu verstehen, Methoden und geeignete Modelle zur Vorhersage der (mechanischen und/oder umweltbedingten) Materialdegradation zu entwickeln und zu validieren und die Langlebigkeit von Werkstoffen, Bauteilen und Produkten durch beschleunigte Tests und Überprüfung der Funktionsfähigkeit zu bewerten;
- Entwicklung von IAMs, die für die modulare Verarbeitung außerhalb des Standorts oder den 3D-Druck vor Ort geeignet sind.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten neue und/oder verbesserte IAMs entwickeln, die die Wiederverwertbarkeit, Kreislauffähigkeit und Sicherheit von Baumaterialien erhöhen und den (Roh-)Materialverbrauch durch folgende Maßnahmen verringern:
- Erhöhte Haltbarkeit und Zuverlässigkeit und reduzierte Wartungsanforderungen (z. B. selbstreinigende und/oder selbstheilende Eigenschaften, Selbstschutz, erhöhte Belastbarkeit und innovative Schutzbehandlungen wie Korrosions- und/oder Erosionsbeständigkeit, erhöhte Ermüdungsfestigkeit);
- Unterstützung intelligenter Materialfunktionen für die kontinuierliche Überwachung und Inspektion während des Betriebs, z. B. durch integrierte Sensoren, mit multifunktionalen Merkmalen (z. B. Asset-Management-Tracking, Eigenstromversorgung und/oder Selbsterfassung für mehrere Parameter).
Darüber hinaus sollten alle Vorschläge
- neue digitale Technologien, einschließlich datengesteuerter Ansätze, nutzen, um die Grenzen des Entwurfs und der Herstellung von IAM mit neuen Funktionalitäten/Leistungen zu erweitern, die Skalierbarkeit von Werkstoffen und die damit verbundenen Prozesse zu verbessern und analytische Technologien und Infrastrukturen zu nutzen, um die Effizienz, Qualität und Wirksamkeit der entwickelten IAM zu charakterisieren;
- Beitrag zur Verfügbarkeit von FAIR -Daten und -Methoden für die Sicherheits- und Nachhaltigkeitsbewertung von IAMs und für Entscheidungsprozesse (in der Entwurfs-, Konstruktions- und End-of-Life-Phase von IAMs und Produkten);
- Sondierung von Möglichkeiten zur Übertragung und Nutzung entwickelter IAM oder Technologien in anderen Sektoren;
- Bewertung der Sicherheit, Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit aller Komponenten während des gesamten Innovationszyklus sowie der Zersetzung und Sortierung für eine verbesserte Recyclingfähigkeit aller Komponenten am Ende des Lebenszyklus im Einklang mit dem Rahmen für sicheres und nachhaltiges Design (SSbD).
Die Vorschläge müssen sich sowohl mit der Entwicklung der IAM als auch mit allen (noch nicht vorhandenen) unterstützenden (digitalen und physischen) Technologien befassen, die zur Abdeckung der gesamten Wertschöpfungskette (Materialentwicklung, Validierung, Produktion, Verarbeitung, Verwendung und Ende der Lebensdauer) erforderlich sind. Bestehende Technologien, die nicht entwickelt oder angepasst werden müssen, sollten in dem Vorschlag erwähnt werden.
Die Vorschläge sollten entsprechendes Fachwissen im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) einbeziehen, insbesondere im Hinblick auf die Akzeptanz innovativer Baumaterialien für den Wohnungsbau im Hinblick auf ein maximales Nutzer*innenerlebnis und Komfort. Dies kann eine Wahrnehmungsanalyse dieser Materialien, daraus resultierende Funktionalitäten und die Entwicklung von Optimierungsstrategien beinhalten.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten einen Business Case und eine Verwertungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben.
Die Forschung sollte auf bestehenden Normen aufbauen oder zur Normung von Technologien beitragen, die sensorische, selbstreparierende oder selbstheilende Materialien umfassen. Die Interoperabilität für die gemeinsame Nutzung von Daten sollte in Übereinstimmung mit den FAIR-Datengrundsätzen behandelt werden. Die Projekte sollten auf bestehenden Projekten in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern aufbauen oder die Zusammenarbeit mit ihnen suchen und Synergien mit anderen einschlägigen europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln. Gegebenenfalls werden die Projekte ermutigt, die Vorteile europäischer analytischer Forschungsinfrastrukturen und -dienste zu nutzen und sich mit diesen zu verbinden.
Die Vorschläge könnten die Einbeziehung der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission in Betracht ziehen, deren Beitrag darin bestehen könnte, einen Mehrwert für neue Lösungen für fortschrittliche Materialien im Bauwesen zu schaffen, einschließlich der Fähigkeit zur Demontage und Wiederverwendung, Multifunktionalität, intelligenter Instandhaltung und verbesserter Kreislauffähigkeit und Sicherheit.
Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert, insbesondere mit Japan.
Bei diesem Thema ist die Integration der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft Innovative Advanced Materials for the EU (IAM4EU) umgesetzt. Vorschläge, die im Rahmen dieses Themas gefördert werden, sind Teil des Partnerschaftsportfolios. Es wird erwartet, dass sie Synergien mit den entsprechenden Interessengruppen entwickeln und aktiv zu den Zielen der Partnerschaft beitragen. Die verschiedenen Interessengruppen im Rahmen von IAM4EU werden aufgefordert, sich untereinander und übergreifend abzustimmen und dafür sowie für die Gesamtkoordination mit IAM4EU in den Vorschlägen angemessene Ressourcen vorzusehen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollen zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Unterstützung der Umsetzung der Mitteilung der Kommission über fortgeschrittene Werkstoffe für industrielle Spitzenleistungen.
- Überwindung der Grenzen zwischen Funktions- und Konstruktionswerkstoffen durch den Einsatz von Überwachungsanwendungen, die das Infrastrukturmanagement ermöglichen, z. B. durch Nachverfolgung, Eigenstromversorgung und Selbstüberwachung, um die Wartungskosten um mindestens 30 % gegenüber dem Stand der Technik zu senken.
- Reduzierung der für Konstruktionen benötigten Ressourcen (Materialien und Energie) und Verringerung der Umweltauswirkungen durch den Einsatz innovativer fortschrittlicher Materialien (IAMs) mit verbesserter Leistung von strukturellen oder funktionalen Komponenten, die Langlebigkeit und Effizienz, Reparierbarkeit und Kreislauffähigkeit kombinieren (Verbesserung der gesamten Kreislauffähigkeit von Materialien um mindestens 30 %);
- Nachweis des Konzepts des "sicheren und nachhaltigen Konstruktionsrahmens" (SSbD) während der Entwicklungsphase der neuen IAMs, um die Verwendung gefährlicher Stoffe zu vermeiden und die Umweltauswirkungen zu verringern;
- Förderung der industriellen Übernahme von IAMs durch Erleichterung der Skalierbarkeit und/oder Integration in schlankere industrielle Produktionsprozesse;
- Unterstützung der Akzeptanz innovativer Baumaterialien für den Wohnungsbau, um ein Höchstmaß an Benutzer*innenerfahrung und Komfort zu erreichen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Seitenbegrenzung für den Teil B der ersten Stufe der zweistufigen Aufforderung beträgt 13 Seiten. Um einen Business Case und eine Nutzungsstrategie einzubeziehen, wie in der Einleitung zu dieser Bestimmung dargelegt, wird die Seitenbegrenzung in Teil B der Allgemeinen Anhänge ausnahmsweise um 3 Seiten erweitert.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragstellende, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in der Zusammenfassung des Vorschlags und in Teil B ihres Antrags für die erste Phase weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeiter*innen angeben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Die Aktivitäten sollen bei TRL 3 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 5-6 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and SpaceHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and Space(kB)
Kontakt
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