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Call-Eckdaten
Demonstratoren für Cluster von sozialen Kreislaufunternehmen
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-2025-05-TWIN-TRANSITION-21-two-stage
Termine
Öffnung
22.05.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Soziale Kreislaufunternehmen (SCE) müssen sich an die neuen Marktgegebenheiten in der Kreislaufwirtschaft anpassen, die durch die Suche nach neuen Marktchancen (z. B. Sekundärrohstoffmarkt, Geschäftsmodelle, die dem veränderten Verbrauchsbewusstsein Rechnung tragen, und technologische Entwicklungen zur Verbesserung der Produktivität) angetrieben werden. Um diese Anpassung zu erreichen, sind Investitionen in F&E-Kapazitäten und Technologien für SCE von wesentlicher Bedeutung.
Call-Ziele
Social Circular Enterprises (SCEs) sind seit Jahrzehnten Vorreiter*innen in der Kreislaufwirtschaft. Sie sind in allen Phasen der Kreislaufwirtschaft tätig und befassen sich mit verschiedenen Abfallströmen. SCE sind auch dafür bekannt, dass sie neue und innovative Kreislaufgeschäftsmodelle anbieten und neue Kreislaufdienstleistungen und -produkte auf den Markt bringen. In den letzten zehn Jahren sind SCE auch in den Markt für Sekundärrohstoffe eingetreten, indem sie verschiedene Produkte und Waren sammeln und vertreiben. Bei den meisten SCE handelt es sich um KMU, die benachteiligten Gruppen lokale Beschäftigungsmöglichkeiten bieten (99 %). Im Durchschnitt schafft ein soziales Kreislaufunternehmen 70 Arbeitsplätze pro 1.000 Tonnen, die im Hinblick auf die Wiederverwendung gesammelt werden.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Projekten wird erwartet, dass sie einen oder mehrere replizierbare technologieorientierte Demonstratoren innerhalb sozialer Kreislaufcluster erforschen und entwickeln. Innerhalb eines Demonstrators wird erwartet, dass die Partner gemeinsam relevante Technologielösungen anpassen, entwerfen, testen und umsetzen. Die folgenden spezifischen Aktivitäten werden im Rahmen der Demonstratoren erwartet:
- Die Demonstratoren sollen sich als Social Circular Tech Cluster organisieren, um Ressourcen zu bündeln und Technologielösungen anzupassen, zu entwickeln und zu testen. Dies wird mehr Geschäftsmöglichkeiten (technologiebasierte Spin-offs) und den Austausch von Fachwissen mit relevanten Industrien erleichtern.
- Ein Demonstrationskonsortium sollte in mindestens zwei Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern tätig sein und kann sich auf Textil- und Bauabfälle oder Elektro- und Elektronikaltgeräte konzentrieren. Jedes Demonstrationskonsortium besteht aus zwei oder mehr Clustern, die jeweils einzelne SCE (idealerweise mit unterschiedlichem Reifegrad), gewinnorientierte Kreislaufunternehmen (z. B. Branchenkolleg*innen aus der Sekundärrohstoffindustrie), Forschungseinrichtungen und Technologiezentren umfassen, die in der Lage sind, SCE mit relevanten Technologie- und Forschungskapazitäten zu unterstützen. Die SCE sollten den Kern der Konsortien bilden und direkt von den Maßnahmen zur Verbesserung ihres dreifachen Wirkungsmodells profitieren. Öffentliche Behörden und SCE-Verbände könnten sich gegebenenfalls beteiligen. Die Demonstrationskonsortien sollten länderübergreifend sein, um Pilotprojekte in verschiedenen Märkten vergleichen zu können.
- Die Anpassung, Konzeption und Entwicklung von Technologien für die Bedürfnisse der SCE sollte sich auf die Optimierung der Effizienz bei der Bewirtschaftung und Verarbeitung von Abfallströmen konzentrieren und die potenzielle Marktaktivität der SCE in der Kreislaufwirtschaft erweitern (Schwerpunkt Elektro- und Elektronikaltgeräte, Textilien und Bauwesen). Einschlägige Technologien sollten die Produktivität und die Innovationskapazität von SCE und folglich die Marktposition auf den Märkten für Sekundärrohstoffe verbessern. Zu den Technologien können datengesteuerte Technologien wie KI zur Verbesserung des Sortierwissens und der Entscheidungsfindung (Screening auf der Grundlage automatischer Erkennung mit Kosten-Nutzen-Analyse), Software zur Standardisierung von Reparaturvorgängen und -anweisungen, zur Verbesserung der Bestandsverwaltung und zur Steigerung des Wiederverwendungsumsatzes durch Optimierung des Preissystems (z. B. automatische Wertberechnung eingehender Materialien und Waren), digitale Modellierungswerkzeuge (einschließlich Materialpass) usw. gehören.
- Die Forschung könnte auch das Potenzial von Hilfstechnologien zur Unterstützung von Arbeitnehmer*innen (vor allem von Menschen mit Behinderungen, spezifischen Beeinträchtigungen oder sozialen Benachteiligungen) in SCE einbeziehen, um ihre Produktivität und ihr Wohlbefinden zu verbessern.
- Marktforschung zur Verbesserung der Position der SCE als attraktiver Partner bei der Bewirtschaftung und Verarbeitung von Abfallströmen (in Bezug auf Textilien, Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Baumaterialien) mit dem größten Wachstumspotenzial auf B2B-Märkten. Der Schwerpunkt liegt beispielsweise auf der Sammlung, Demontage, Sortierung, Reinigung, Konzentration, Wiederverwertung, dem Austausch oder der Aufbereitung von Abfällen, die als Ausgangsmaterial für andere Anlagen und Unternehmen in verschiedenen Sektoren und/oder Wertschöpfungsketten verwendet werden können. Diese Marktforschung kann eine spezifische sektorale Bewertung des wirtschaftlichen Potenzials für die meisten arbeitsintensiven Kreislauftätigkeiten umfassen.
- Durch die Organisation in Clustern werden die Demonstrationsteilnehmer*innen motiviert, gemeinsame technische Aktivitäten (Labors, Strategien und gemeinsame Technologie) zu entwickeln, um die Technologie für Unternehmen mit weniger Kapazitäten und Ressourcen zugänglich zu machen und die Gesamtkosten für einzelne SCEs zu senken.
- Gegebenenfalls werden Vorschläge ermutigt, auf bestehenden Projekten aufzubauen oder die Zusammenarbeit mit ihnen zu suchen und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen und Finanzierungsprogrammen zu entwickeln. Insbesondere könnte das Projekt auf einschlägigem Wissen, Instrumenten, Methoden und Technologien aufbauen, die im Rahmen des bestehenden H4C (Clusters for Circularity) und seiner Wissensplattform entwickelt und angewandt werden.
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Erwartete Ergebnisse
Neben der Weiterentwicklung ihres Angebots für die Verbraucher*innen richten die SCE ihre Aktivitäten zunehmend auf B2B-Märkte aus, z. B. für Sekundärrohstoffe. In diesem Zusammenhang haben die SCE begonnen, den wachsenden und arbeitsintensiven Markt für Sortier-, Recycling- und Upcycling-Dienstleistungen für andere Unternehmen zu erkunden. Forschung und Innovation können dieses Potenzial beschleunigen und werden in diesem Bereich dringend benötigt, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Darüber hinaus können Forschung und Innovation in diesem Sektor Potenziale heben, die über Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit hinausgehen, da SCE eine dreifache Wirkung verfolgen: wirtschaftlich, ökologisch (Beitrag zu einer kreislauforientierten und ressourceneffizienten Wirtschaft) und sozial (Beschäftigung von benachteiligten Gruppen).
Die folgenden Ergebnisse werden für SCEs und breitere Kreislaufnetzwerke erwartet:
- Verbesserung der Akzeptanz und des Umfangs von Technologielösungen in den einzelnen SCE und Förderung der gemeinsamen Technologieentwicklung und -technik durch SCE-Cluster.
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch höhere Produktivität und neue Marktchancen für SCE in Bezug auf bestimmte Abfallströme mit Potenzial für Wettbewerbsvorteile, wie z. B. Textilien, Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Baumaterialien;
- Nachweis der technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Exzellenz von SCE in (lokalen) Kreislauf-Wertschöpfungsketten (z. B. I-US), was zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit (etablierten/gewinnorientierten) Industriepartnern führt;
- Beitrag zur Verringerung der in der Region/im Gebiet des Clusters anfallenden nicht recycelbaren Abfälle durch Wiederverwendung und Umwandlung von Abfällen, Nebenprodukten und Nebenströmen in neue/sekundäre Rohstoffressourcen;
- Erhöhung der Beschäftigung von arbeitsmarktfernen Personen in SCE und Verbesserung ihrer Arbeitsproduktivität, z. B. durch den Einsatz von unterstützenden Technologien im Arbeitsprozess und die Nutzung von Daten (z. B. durch KI-geschulte Beurteilung und Anweisungen).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Seitenbegrenzung für den Teil B der ersten Stufe der zweistufigen Aufforderung beträgt 10 Seiten.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragstellende, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in der Zusammenfassung des Vorschlags und in Teil B ihres Antrags für die erste Phase weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeiter*innen angeben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and SpaceHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and Space(kB)
Kontakt
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