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Call-Eckdaten
Züchtung auf Widerstandsfähigkeit: Verbesserung der Multistresstoleranz von Kulturpflanzen
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-01-BIODIV-02-two-stage
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
04.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 14.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deal, der Gemeinsamen Agrarpolitik, der EU-Klimapolitik und der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 wird ein erfolgreicher Vorschlag zu den erwarteten Auswirkungen dieses Ziels beitragen, indem er die Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion an die Auswirkungen des Klimawandels unterstützt, die biologische Vielfalt in Agrarökosystemen erhöht und Praktiken mit geringem Input fördert, wodurch die Widerstandsfähigkeit der landwirtschaftlichen Systeme verbessert und die Ernährungssicherheit gewährleistet wird.
Call-Ziele
Die pflanzliche Erzeugung steht aufgrund des Klimawandels und der Notwendigkeit, Methoden mit geringem Input, einschließlich einer effizienten Wassernutzung, anzuwenden, um die Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern und gleichzeitig die Ernährungssicherheit zu gewährleisten, vor großen Herausforderungen. Probleme wie Versalzung, extreme Witterungsbedingungen wie Dürren, Staunässe, hohe Temperaturen und neu auftretende Schädlinge und Krankheiten haben schwerwiegende Auswirkungen auf die Kulturpflanzen und führen zu Produktivitäts- und Ertragsverlusten. Die Reaktion der Pflanzen auf Mehrfachbelastungen unterscheidet sich von ihrer Reaktion auf einzelne Belastungen. Daher sollte der Verbesserung der Toleranz von Kulturpflanzen gegenüber Kombinationen aus mehreren abiotischen und biotischen Stressfaktoren besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, um die realen Bedingungen in der Landwirtschaft besser widerzuspiegeln.
Um diese Herausforderungen zu bewältigen, ist es von entscheidender Bedeutung, lokale Pflanzensorten zu bewerten, die oft besser an spezifische Umweltbedingungen und Stressfaktoren angepasst sind. Die Identifizierung lokaler Sorten mit hoher Plastizität erhöht die Widerstandsfähigkeit der Pflanzen und die Agrobiodiversität. Die Entwicklung agrarökologischer Praktiken zur Verbesserung der Stresstoleranz wird diese Bemühungen weiter unterstützen, indem sie Praktiken mit geringem Input fördert und die allgemeine Anpassungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Systeme verbessert. Darüber hinaus sollten breit angelegte Strategien zur Verbesserung der Stresstoleranz von Nutzpflanzen entwickelt werden. Intelligente und zukunftssichere Züchtungsprogramme müssen systematisch Merkmale berücksichtigen, die die Widerstandsfähigkeit der Pflanzen und ihre Anpassung an diese Anforderungen verbessern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten:
- Einblicke in das Spektrum der Mechanismen und Eigenschaften geben, die den Reaktionen der Pflanzen auf Mehrfachstress zugrunde liegen, unabhängig davon, ob sie gleichzeitig oder nacheinander auftreten, und die Entwicklung von Sorten und eines Pflanzensystems anleiten, das besser gegen abiotischen und biotischen Stress gewappnet ist, einschließlich eines geringeren landwirtschaftlichen Inputs;
- Verbesserung des Verständnisses der Kausalität zwischen abiotischen und biotischen Stressfaktoren und Vorschlag von Strategien zur Verbesserung der Toleranz gegenüber Mehrfachstress;
- Integration fortschrittlicher Technologien zur Unterstützung der Bewertung von GxExM-Wechselwirkungen (Genotyp x Umwelt x Management) im Zusammenhang mit Mehrfachstress, wobei mehrere "omics"-Datenquellen, Phänotypisierung mit hohem Durchsatz, computergestützte Modellierung und künstliche Intelligenz kombiniert werden, um auf verschiedenen Ebenen (z. B. Gewächshäuser, Versuchsfelder, Produktionsfelder) zu bewerten. Diese Integration soll Züchtern dabei helfen, lokale Sorten zu entwickeln, die für Nachhaltigkeit und Anpassung an den Klimawandel optimiert sind;
- Entwicklung standortspezifischer Züchtungsstrategien und agrarökologischer Praktiken unter Einbeziehung von Modellen und Ansätzen der künstlichen Intelligenz zur Vorhersage der Erträge von Anbausystemen unter verschiedenen Stressbedingungen unter Berücksichtigung von Klimawandelszenarien und Klimaanalogien. Diese Strategien sollten die Agrobiodiversität, die Bodengesundheit und die Ökosystemleistungen fördern;
- robuste Methoden für das Benchmarking und die Kommunikation der Leistung von Pflanzensorten unter Mehrfachstressbedingungen liefern.
Die Vorschläge sollten eine klare Erklärung und Begründung für die ausgewählte(n) Kulturpflanze(n) enthalten, die mit den Zielen des Vorschlags und den erwarteten Ergebnissen des Themas übereinstimmen, wobei auch zu berücksichtigen ist, dass die Aktivitäten unter einer Reihe von agronomisch relevanten pedoklimatischen Bedingungen durchgeführt werden sollten. Alle Anbausysteme und -methoden sind möglich. Wenn sich die Vorschläge auf den ökologischen Landbau beziehen, sollte den Aspekten im Zusammenhang mit ökologischen Sorten und heterogenen ökologischen Materialien besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Die Vorschläge können finanzielle Unterstützung für Dritte (FSTP) vorsehen, z. B. für die Entwicklung, Erprobung und Demonstration von Instrumenten zur Bewertung von GxExM-Interaktionen im Kontext von Mehrfachbelastungen. Maximal 20 % der EU-Mittel sollten für diesen Zweck bereitgestellt werden. Die Konsortien müssen das Auswahlverfahren der Organisationen festlegen, für die eine finanzielle Unterstützung gewährt werden kann.
Die Vorschläge sollten die Kohärenz und Komplementarität mit laufenden einschlägigen Horizont-Europa-Projekten, einschließlich der Agrarökologie-Partnerschaft, gewährleisten und bestehende einschlägige Forschungsergebnisse und -instrumente nutzen, auch solche, die im Rahmen früherer Forschungsprojekte entwickelt wurden. Die Zusammenarbeit mit europäischen Forschungsinfrastrukturen wie AnaEE-ERIC, EMPHASIS oder anderen relevanten Forschungsinfrastrukturen wird gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Vertiefung der Kenntnisse und Charakterisierung relevanter Merkmale für die Toleranz und Resistenz gegenüber Mehrfachstress, unabhängig davon, ob sie gleichzeitig oder nacheinander auftreten, für Forscher*innen und Züchter*innen leichter zugänglich;
- die Identifizierung lokaler Sorten mit hoher Plastizität zur Bewältigung von Mehrfachstressbedingungen sowie die Entwicklung agrarökologischer Praktiken, die die Stresstoleranz verbessern und gleichzeitig biodiversitätsfreundliche Anbausysteme unterstützen, werden gefördert;
- die Kapazitäten von Forscher*innen und Züchter*innen zur Bewertung der Auswirkungen von Mehrfachstress bei Nutzpflanzen werden gestärkt;
- Berater*innen und Landwirt*innen erhalten Informationen und Empfehlungen über die Leistungsfähigkeit von Sorten und Praktiken zur Bewältigung von Mehrfachstress.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Seitenbegrenzung für den Teil B der ersten Stufe der zweistufigen Aufforderung beträgt 10 Seiten.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragstellende, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in der Zusammenfassung des Vorschlags und in Teil B ihres Antrags für die erste Phase weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeiter*innen angeben.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der einem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60 000 EUR.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(kB)
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