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Call-Eckdaten
Ausweitung des Konzepts der Living Labs für die Bodengesundheit in Afrika, Lateinamerika und der Karibik (LAC)
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2025-05-SOIL-02-two-stage
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
04.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aktivitäten zu diesem Thema tragen zu den acht spezifischen Zielen der Mission "A Soil Deal for Europe" bei. Die Aktivitäten werden auch einen Beitrag zur EU-Afrika-Partnerschaft für Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft (FNSSA), zu den Strategien der Afrikanischen Union, zur "Erklärung des EU-CELAC-Gipfels 2023", zur Mitteilung über Lateinamerika und die Karibik sowie zu anderen Initiativen und Aktionsplänen leisten, die für die Bodengesundheit und die Unterstützung globaler Verpflichtungen wie der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs), insbesondere in den Bereichen nachhaltige Landwirtschaft, Lebensmittel- und Ernährungssicherheit, biologische Vielfalt und Klima, relevant sind.
Call-Ziele
Living Labs haben das Potenzial, den Übergang zu gesunden Böden zu fördern, indem sie die Lücke zwischen Wissenschaft und Praxis schließen. Das inzwischen gut etablierte Forschungskonzept der Living Labs umfasst drei Komponenten: (a) gemeinsame Erarbeitung von Lösungen mit einer großen Zahl von Akteur*innen, (b) Durchführung in realen Umgebungen und (c) Einbeziehung der Endnutzer*innen. Lebendige Labore sind also Kooperationen zwischen mehreren Akteur*innen, die an einzelnen Standorten wie landwirtschaftlichen Betrieben, Waldbeständen, städtischen Grün- oder Industrieflächen, Unternehmen und anderen Orten Experimente durchführen und überwachen, wobei die Arbeit unter realen Bedingungen erfolgt.
Die Verbesserung der Bodengesundheit erfordert angepasste, standortspezifische Praktiken. Millionen von (kleinen) Landbewirtschafter*innen Zugang zu regionalen oder feldspezifischen Lösungen und maßgeschneiderter Beratung zu verschaffen, bleibt jedoch eine Herausforderung und erfordert neue Ansätze. Insbesondere, weil das Fehlen von Rückkopplungsschleifen zwischen Landbewirtschafter*innen und Forscher*innen zur Entwicklung oder Umsetzung ungeeigneter Lösungen führen oder die Anpassung von Lösungen an lokale Gegebenheiten behindern kann.
Aufbauend auf den oben erwähnten Grundsätzen der Living Labs zielt dieses Thema darauf ab, die Entwicklung von auf den Menschen ausgerichteten Initiativen für Forschung, Entwicklung, Bildung, Beratung und Unterstützung einer nachhaltigen Bodenbewirtschaftung zu fördern, mit dem letztendlichen Ziel, die Annahme kontextspezifischer Lösungen für den Schutz und die Wiederherstellung der Bodengesundheit in Afrika und Lateinamerika und der Karibik zu beschleunigen und auszuweiten. Das Konzept der Mission Soil Living Labs (siehe Thema HORIZON-MISS-2025-05-SOIL-01: Co-creating solutions for soil health in Living Labs) soll nicht als solches repliziert werden, sondern vielmehr die Erforschung neuer Modelle und partizipatorischer Initiativen anregen, die auf denselben Grundsätzen beruhen und von afrikanischen und lateinamerikanischen bodenbezogenen Gemeinschaften als Triebkräfte für Veränderungen im Bodenmanagement entwickelt werden.
Die Vorschläge sollten:
- Unterstützung der Einrichtung von mindestens 12 partizipativen Initiativen an realen Standorten in mindestens 5 bis 6 Ländern in jeder Region (Afrika oder Lateinamerika/Karibik). Die partizipativen Initiativen sollten gemeinsam mit allen relevanten Akteur*innen lokal angepasste Lösungen und ganzheitliche Ansätze für die wichtigsten Herausforderungen im Bereich der Bodengesundheit, die mit einem oder mehreren der spezifischen Ziele der Mission Boden zusammenhängen, entwerfen, entwickeln und umsetzen. Die Initiativen sollten eine Vielzahl von ökologischen, sozioökonomischen und kulturellen Kontexten in den Regionen (Afrika oder Lateinamerika/Karibik) abdecken, und die vorgeschlagenen Lösungen sollten an diese Kontexte angepasst werden. Die Initiativen sollten Wissen und Fachkenntnisse aus den SSH-Disziplinen integrieren.
- Unterstützung der partizipativen Initiativen zur Überwachung und Bewertung der Fortschritte bei der Bodengesundheit und der sozioökonomischen Resilienz, die sich aus der Umsetzung der Lösungen ergeben. Zu diesem Zweck sollten geeignete (neue oder bestehende) Indikatoren verwendet und eine Ausgangsbasis geschaffen werden.
- Unterstützung von Landbewirtschafter*innen, Landnutzer*innen, Berater*innen sowie allen relevanten Akteur*innen, die an den partizipativen Initiativen beteiligt sind, bei der gemeinsamen Umsetzung der Lösungen durch Schulungen, Kapazitätsaufbau, Wissensaustausch usw. (z. B. Austausch bewährter Verfahren, Organisation von Demonstrationsmaßnahmen oder gegenseitigen Besuchen). Die an den partizipativen Initiativen beteiligten Akteur*innen sollten keine Partner der erfolgreichen Vorschläge sein, die im Rahmen dieses Themas finanziert werden.
- Identifizierung von Initiativen, die im Hinblick auf die Verbesserung der Bodengesundheit beispielhaft sind und als Orte für die Demonstration von Lösungen dienen können (ähnlich dem Konzept der Mission Soil Lighthouse), um Wissen effizient zu verbreiten und die Übernahme, Skalierung und Übertragbarkeit von Lösungen zu beschleunigen und die Wirkung vor Ort zu erhöhen.
- Entwicklung eines inklusiven Austauschmechanismus zwischen den etablierten Initiativen, um ein schnelles Peer-to-Peer-Lernen und eine Toolbox zur Unterstützung der Anpassung und Replikation dieser Initiativen in anderen Kontexten durch andere zu ermöglichen. Der Austauschmechanismus sollte als Inkubator für neue Initiativen in mindestens 5 bis 6 Ländern in jeder Region (Afrika oder Lateinamerika/Karibik) fungieren und so konzipiert sein, dass eine geografische Ausweitung und Nachhaltigkeit möglich ist.
- Sicherstellung von langfristigem Ehrgeiz, Kontinuität und Nachhaltigkeit des eingerichteten Mechanismus über die Horizont-Europa-Finanzierung hinaus, u. a. durch die Einwerbung weiterer Finanzmittel und die Identifizierung möglicher Geschäftsmodelle und Maßnahmen unter Einbeziehung von lokalen Behörden, sozialwirtschaftlichen Einrichtungen und Sozialunternehmen, KMU, Investor*innen, Unternehmer*innen und philanthropischen Organisationen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten Fachwissen im Bereich der menschenzentrierten Gestaltung, die Fähigkeit, auf regionaler Ebene zu agieren, und ein tiefes Verständnis der verschiedenen ökologischen, sozioökonomischen und kulturellen Kontexte sowie der bestehenden Bodengesundheitsbedürfnisse und Managementpraktiken in Afrika oder Lateinamerika und der Karibik umfassen. Ein wirksamer Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) ist für die Umsetzung starker partizipatorischer Initiativen, die Förderung sozialer Innovationen und die Stärkung sozialer, kultureller und verhaltensbezogener Veränderungen von wesentlicher Bedeutung.
Die Vorschläge müssen Dritte finanziell unterstützen, um partizipative Initiativen zum Thema Bodengesundheit an realen Standorten in Afrika oder Lateinamerika und der Karibik zu starten. Die Empfänger*innen der finanziellen Unterstützung müssen die Gruppe von Akteur*innen sein, die an den partizipativen Aktivitäten in jeder Initiative beteiligt sind, z. B. Forschungseinrichtungen, Landbewirtschafter*innen, Start-ups, KMU, Organisationen der Zivilgesellschaft und/oder andere interdisziplinäre Akteure. Die Empfänger*innen einer finanziellen Unterstützung im Rahmen einer partizipativen Initiative können nicht gleichzeitig Empfänger*innen einer finanziellen Unterstützung im Rahmen einer anderen partizipativen Initiative zu demselben Thema sein.
In den Vorschlägen sollte ein transparentes Auswahlkriterium für die FSTP-Aufforderungen festgelegt werden. Diese Kriterien sollten Folgendes berücksichtigen: die Fähigkeit der Empfänger*innen, über innovative, integrative und flexible Forschungs- und Umsetzungsansätze zu beraten oder zu ihnen beizutragen; ihr Fachwissen in Bezug auf eine auf den Menschen ausgerichtete Gestaltung; ihre Fähigkeit, auf regionaler Ebene zu agieren; und ihr tiefes Verständnis des Kontexts und der bestehenden Bedürfnisse im Bereich der Bodengesundheit sowie der Praktiken des Bodengesundheitsmanagements in Afrika oder Lateinamerika und der Karibik.
Die Vorschläge sollten eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan enthalten, wie sie auf den Ergebnissen von und/oder der Zusammenarbeit mit verwandten Projekten aufbauen, die von philanthropischen Einrichtungen und anderen einschlägigen Maßnahmen im Rahmen von Horizont Europa finanziert werden (z. B. Soils4Africa und Projekte, die unter dem Thema "HORIZON-CL6-2025-02-FARM2FORK-19: Entwicklung lebender agrarökologischer Labore und Leuchttürme für Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der Partnerschaft für Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft (FNSSA)" oder "HORIZON-MISS-2024-SOIL-01-09: Bewertung der Bodengesundheit in Afrika").
Die Vorschläge sollten einen Weg zu offenem Zugang, Langlebigkeit, Nachhaltigkeit und Interoperabilität von Wissen und Ergebnissen durch eine enge Zusammenarbeit mit dem European Union Soil Observatory (EUSO) und dem Projekt SoilWise aufzeigen. Insbesondere sollten die Vorschläge sicherstellen, dass die im Rahmen dieses Themas produzierten Daten FAIR sind und dass relevante Daten, Karten und Informationen potenziell über das EUSO öffentlich zugänglich gemacht werden können.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden Ziele beitragen werden:
- Die Bodendegradation wird minimiert oder umgekehrt, und die Bodengesundheit wird in ländlichen, städtischen und stadtnahen Gebieten Afrikas oder Lateinamerikas und der Karibik (LAC) verbessert.
- Lokale Gemeinschaften und kleine Landbewirtschafter*innen und Landnutzer*innen in Afrika oder Lateinamerika und der Karibik haben besseren Zugang zu skalierbaren, praxisorientierten Instrumenten und Lernmechanismen für die Bodengesundheit, einschließlich der Überwachung, die auf partizipativer Forschung basieren.
- Einrichtung eines anerkannten Mechanismus für den Austausch von Wissen über die Bodengesundheit, von Lernerfahrungen und von Instrumenten, die nachgeahmt werden können und die zusätzliche Finanzmittel anziehen können, um die auf den Menschen ausgerichtete Entwicklung und Erprobung von Lösungen für die Bodengesundheit zu unterstützen.
- Politische Entscheidungsträger*innen können einen wirksamen Rahmen schaffen, um die kontinuierliche Entwicklung und Übernahme von wissensbasierten, kontextspezifischen Lösungen für die Bodengesundheit und die nachhaltige Landbewirtschaftung in Afrika und Lateinamerika/Karibik zu unterstützen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Aufgrund des Umfangs dieses Themas sind alle Rechtspersonen mit Sitz in: (i) in allen Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union (einschließlich der Länder, deren Mitgliedschaft vorübergehend ausgesetzt wurde) oder (ii) in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Lateinamerikanischer und Karibischer Staaten (CELAC) sind ausnahmsweise förderfähig (d. h. auch dann, wenn sie nicht in einem Land mit niedrigem bis mittlerem Einkommen niedergelassen sind, gemäß der „Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa“, die direkt förderfähig sind).
Darüber hinaus sind internationale Organisationen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, einem assoziierten Land, einem Mitgliedstaat der Afrikanischen Union oder einem CELAC-Mitgliedstaat ausnahmsweise förderfähig.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Seitenbegrenzung für den Teil B der ersten Stufe der zweistufigen Aufforderung beträgt 10 Seiten.
Um zu gewährleisten, dass beide Regionen (Afrika und Lateinamerika/Karibik) abgedeckt sind, werden die Zuschüsse nicht nur in der Reihenfolge der Rangfolge der Anträge vergeben, sondern auch an mindestens ein Projekt mit Schwerpunkt Afrika, das den höchsten Rang einnimmt, und ein Projekt mit dem höchsten Rang in Lateinamerika/Karibik, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen. Aus den Vorschlägen muss klar hervorgehen, für welche Region (Afrika oder Lateinamerika/Karibik) sie sich bewerben.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der einem Dritten gewährt werden kann, beträgt 300 000 EUR. Mindestens 60 % des gesamten beantragten EU-Beitrags müssen für diesen Zweck bereitgestellt werden. 300 000 EUR werden als notwendig erachtet, um den Anforderungen des Themas gerecht zu werden, die Kosten für die Durchführung partizipativer Initiativen an realen Standorten zu decken, mit den Beteiligten in Kontakt zu treten und sie umfassend zu konsultieren sowie Lösungen für die Herausforderungen der Bodengesundheit aufzuzeigen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 - MissionsHorizon Europe Work Programme 2025 - Missions(1773kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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