Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Stärkung der ökologischen Widerstandsfähigkeit durch bessere Kenntnis und Bewirtschaftung des Boden-Wasser-Nexus
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2025-05-SOIL-03
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
30.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aktivitäten zu diesem Thema werden dazu beitragen, die Ziele der Mission "Ein Bodenabkommen für Europa" zu erreichen. Die Aktivitäten werden auch einen Beitrag zur EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 und zum Gesetz zur Wiederherstellung der Natur, zur EU-Bodenstrategie bis 2030 und zur vorgeschlagenen Richtlinie über die Bodenüberwachung und die Widerstandsfähigkeit des Bodens, zur EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie zum EU-Aktionsplan für die Entwicklung der ökologischen Erzeugung leisten.
Call-Ziele
Die Welt ist mit einem zunehmenden Trend zur Häufigkeit und Virulenz von Extremereignissen wie Dürren, Waldbränden und Überschwemmungen konfrontiert, wobei der Boden, genauer gesagt die Wechselwirkungen zwischen Boden und Wasser, eine Schlüsselrolle bei deren Auftreten und Auswirkungen spielen. Um diesen Ereignissen zu begegnen und die von ihnen ausgehenden Risiken und Auswirkungen auf die Umwelt, die Ernährungssicherheit, die Wirtschaft und die menschliche Sicherheit besser zu bewältigen, ist eine ganzheitliche Reaktion erforderlich.
Jüngste Studien haben beispielsweise gezeigt, wie wichtig die Bodenfeuchtigkeit für die Wahrscheinlichkeit und Ansteckungsgefahr von Waldbränden ist, wie wichtig das Wasserrückhaltevermögen des Bodens und die Verfügbarkeit von Wasser für die Vegetation und die Möglichkeiten der Pflanzen, Dürren zu überstehen, sind, und wie groß das Potenzial einer verbesserten Rückhaltung und Infiltration ist, um den Spitzenabfluss von Hochwasser und seine zerstörerischen Auswirkungen zu verringern. Böden, Sedimente und Wasser sind eng miteinander verbunden, denn Böden filtern, absorbieren und puffern Wasser, können aber auch durch Wasser erodiert und kontaminiert werden. Gesunde Böden können nicht nur das Auftreten, die Heftigkeit und das Ausmaß von Extremereignissen abmildern, sondern auch andere unerwünschte Prozesse wie Erosion oder Verschmutzung. Wenn Böden jedoch ungesund, verdichtet oder versiegelt sind, verlieren sie ihre Fähigkeit, Wasser zu absorbieren und zu speichern, was ihre Fähigkeit, die Risiken und Auswirkungen von Extremereignissen zu mindern, verringert.
Während die biologische Vielfalt des Bodens in Bezug auf Bodeneigenschaften wie Porosität, Aggregation oder Gehalt an organischer Substanz eine wichtige Rolle spielt, ist ihr Einfluss auf die Wasserdynamik oft komplex und indirekt und daher noch wenig erforscht. Daher ist es notwendig, das Verständnis der funktionellen Rolle der biologischen Vielfalt des Bodens für die Boden-Wasser-Dynamik zu verbessern und neue Modelle zu entwickeln und zu validieren, um die biologische Vielfalt des Bodens zusammen mit anderen Risikobewertungsparametern zu berücksichtigen und einzubeziehen.
Vorgeschlagene Aktivitäten sollten:
- Entwicklung und Validierung eines oder mehrerer Indikatoren für den Deskriptor der Wasserhaltekapazität des Bodens, der im vorgeschlagenen Bodenüberwachungsgesetz enthalten ist, unter Berücksichtigung der verschiedenen pedoklimatischen Gebiete und Landnutzungen in der EU und den assoziierten Ländern.
- Ermittlung der Bodeneigenschaften und der zugehörigen Indikatoren (z. B. Struktur, Schüttdichte, Porosität, Tiefe, organische Substanz, Pufferung usw.) und Faktoren (z. B. Hanglage, Frost, Bedeckung, Entwässerungsnetz usw.), die die Boden-Wasser-Dynamik bestimmen und für die Wahrscheinlichkeit und Virulenz von Extremereignissen relevant sind. Der Einsatz von Fernerkundungstechniken zur Ermittlung der Bodenfaktoren wird empfohlen.
- Bewertung der Rolle der biologischen Vielfalt des Bodens für die zuvor ermittelten wasserrelevanten Bodeneigenschaften und der Auswirkungen der verschiedenen Bodenfaktoren auf die biologische Vielfalt des Bodens unter Berücksichtigung verschiedener pedoklimatischer Gebiete und Landnutzungen in der EU und den assoziierten Ländern. Gegebenenfalls Einbeziehung von Bodenbiodiversitäts-Taxonomen zur Validierung von Methoden und zur Erweiterung des Wissens.
- Entwicklung und Validierung neuer Modelle (oder wesentliche Verbesserung bestehender Modelle) auf der Ebene von Wassereinzugsgebieten/Landschaften, die die funktionelle Rolle der biologischen Vielfalt des Bodens bei den Wechselwirkungen zwischen Boden und Wasser und insbesondere bei der Risikobewertung von Extremereignissen berücksichtigen und integrieren.
- Bewertung und Validierung von Strategien und bewährten Verfahren, die im Rahmen anderer einschlägiger EU-finanzierter Projekte und Initiativen vorgeschlagen werden (z. B. Living Labs, die im Rahmen der EU-Mission "A Soil Deal for Europe" finanziert werden, oder die Horizon Europe-Projekte SpongeBoost und SpongeScapes), um die Widerstandsfähigkeit der Umwelt zu erhöhen, indem der Boden-Wasser-Nexus durch Wiederherstellung, Erhaltung und Bewirtschaftung des Bodens und seiner biologischen Vielfalt verbessert wird, wobei die unterschiedlichen pedoklimatischen Gebiete und Landnutzungen in der EU und den assoziierten Ländern berücksichtigt werden.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten die verschiedenen pedoklimatischen Gebiete und Landnutzungen (landwirtschaftlich, natürlich und städtisch) in der EU und den assoziierten Ländern gebührend berücksichtigen, wobei die Versuchsplanung robust genug sein sollte, um die Aussagekraft der Ergebnisse zu gewährleisten. Im speziellen Fall der landwirtschaftlichen Flächen sollten die Auswirkungen der Unterschiede zwischen konventioneller, agrarökologischer und ökologischer Produktion gebührend berücksichtigt werden.
Die Vorschläge sollten spezielle Aufgaben und angemessene Ressourcen für Koordinierungsmaßnahmen und gemeinsame Aktivitäten mit anderen einschlägigen EU-finanzierten Initiativen, insbesondere im Rahmen der Mission "A Soil Deal for Europe", vorsehen, insbesondere für die Validierung innovativer Ansätze zur Erhöhung der Umweltresilienz und für die Einbindung in die einschlägigen Clusteraktivitäten.
Die Vorschläge sollten einen Weg zu offenem Zugang, Langlebigkeit, Nachhaltigkeit und Interoperabilität von Wissen und Ergebnissen durch enge Zusammenarbeit mit der EU-Bodenbeobachtungsstelle (EUSO) und SoilWise aufzeigen. Es sollten konkrete Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass die im Rahmen des geförderten Projekts erzeugten Daten FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable) sind, insbesondere im Zusammenhang mit Echtzeit-Dateneinspeisungen, wobei Arbeitsabläufe untersucht werden sollten, die "FAIR-by-design"-Daten liefern können, d. h. Daten, die von ihrer Erzeugung an FAIR sind.
Wenn es um Modelle geht, sollten die Maßnahmen die höchsten Standards für Transparenz und Offenheit fördern, die so weit wie möglich über die Dokumentation hinausgehen und sich auf Aspekte wie Annahmen, Protokolle, Code und Daten erstrecken, die im Einklang mit den oben genannten FAIR-Grundsätzen verwaltet werden.
Die Vorschläge sollten gegebenenfalls die Daten, das Fachwissen und die Dienste berücksichtigen, die von europäischen Forschungsinfrastrukturen in den Bereichen Umwelt, Biologie und Lebensmittel oder Bildgebungskapazitäten angeboten werden.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse einen wesentlichen Beitrag zu allen folgenden Ergebnissen leisten:
- Verbesserung des Verständnisses der Beteiligten (einschließlich der Entscheidungsträger*innen und Landbewirtschafter*innen) für die Bedeutung der Wechselwirkungen zwischen Boden und Wasser bei der Abschwächung von Risiken im Zusammenhang mit Extremereignissen wie Dürren, Waldbränden und Überschwemmungen und deren Virulenz.
- Sensibilisierung der Beteiligten für die Bedeutung der biologischen Vielfalt des Bodens für die Bodeneigenschaften (z. B. Wasserrückhaltevermögen, Durchlässigkeit, Sättigung usw.), die für den Boden-Wasser-Nexus von Bedeutung sind.
- Wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Umwelt gegenüber Extremereignissen wie Überschwemmungen, Dürren oder Waldbränden sowie gegenüber anderen unerwünschten Prozessen der Bodengesundheit durch Wiederherstellung, Erhaltung und integriertes Management des Nexus Boden-Wasser.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 - MissionsHorizon Europe Work Programme 2025 - Missions(1773kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren