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Call-Eckdaten
Soziale, wirtschaftliche und kulturelle Ursachen und Kosten der Bodendegradation
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2025-05-SOIL-02
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
30.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 11.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aktivitäten im Rahmen dieses Themas werden dazu beitragen, die Bemühungen der EU um einen besseren Schutz der Böden voranzutreiben und ihre Verpflichtung zu bekräftigen, bis 2035 in der EU Klimaneutralität auf dem Land zu erreichen, wie in der EU-Bodenstrategie für 2030 dargelegt. Darüber hinaus werden die Ergebnisse im Rahmen dieses Themas zu Fortschritten bei allen Zielen der Mission "A Soil Deal for Europe" sowie bei dem Ziel für nachhaltige Entwicklung (SDG) 15 "Leben auf dem Land" beitragen.
Call-Ziele
Die sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen, politischen und regulatorischen Faktoren, die die Landbewirtschaftung und die Bodendegradation vorantreiben, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Faktoren wurden bisher nur unzureichend erforscht. Darüber hinaus gibt es eine Wissenslücke bei der Schätzung der Kosten, die durch die Bodendegradation vor Ort, d. h. bei den Landnutzer*innen und -bewirtschafter*innen, und nach außen, d. h. bei der Gesellschaft, entstehen. Derzeit behindert das fehlende Wissen über die Kosten der Bodendegradation die Entwicklung von Kosten-Nutzen-Szenarien für die Annahme und Durchführung von Bodenerhaltungs- und -sanierungsmaßnahmen in der EU und den assoziierten Ländern. Ein besseres Verständnis der sozialen, wirtschaftlichen, politischen, rechtlichen und kulturellen Faktoren sowie eine Quantifizierung der Kosten der Bodendegradation sollten zu faktengestützten Strategien, Politiken und integrierten Konzepten führen, die Landbewirtschafter*innen in ländlichen, mittelgroßen und städtischen Gebieten dabei unterstützen, nachhaltige Landbewirtschaftungspraktiken einzuführen und umzusetzen, die die Bodendegradation verringern und schließlich stoppen und die Bodengesundheit verbessern.
Vorgeschlagene Aktivitäten sollten:
- die sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen, politischen und regulatorischen Faktoren ermitteln, die die Bodenbewirtschaftung und -verschlechterung vorantreiben und für die Entwicklung von Strategien, Politiken und integrierten Ansätzen für eine nachhaltige Landbewirtschaftung in verschiedenen Landnutzungsbereichen entscheidend sind. Die Analyse sollte neben anderen Faktoren auch die Faktoren in Bezug auf Geschlecht, Bildung, Ungleichheiten und Zugang zu Land umfassen.
- Überprüfung bestehender sozioökonomischer Methoden und Modelle zur Bewertung der Kosten der Bodendegradation und Durchführung europaweiter Bewertungen der sozioökonomischen Kosten verschiedener Aspekte der Bodendegradation (z. B. Verluste an organischem Kohlenstoff im Boden, Bodenerosion, Rückgang der biologischen Vielfalt, Nährstoffverluste, Bodenverunreinigung, Bodenversiegelung und Bodensenkung) für alle relevanten Landnutzungstypen. Solche Bewertungen sollten auf der Integration von biophysikalisch-chemischen Bodenindikatoren mit sozioökonomischen Methoden und Modellen beruhen.
- Durchführung von Kosten-Nutzen-Analysen von Bodenschutzmaßnahmen und Konzepten der nachhaltigen Landbewirtschaftung auf der Grundlage anderer EU-finanzierter Projekte oder Initiativen.
- Bewertung der sozioökonomischen Auswirkungen von EU-Green-Deal-Politiken in Bezug auf Bodendegradation (Szenarioanalyse) und der sozioökonomischen Kosten und Vorteile ihrer Umsetzung.
- Untersuchen Sie, wie bestehende Denk- und Handlungsmuster verändert werden können, um ein nachhaltiges Landmanagement umzusetzen. Dazu sollte die Analyse erfolgreicher Beispiele für nachhaltige Beziehungen zwischen Mensch und Boden gehören, deren Nachahmung unter den Interessengruppen durch Peer-to-Peer-Lernen und Kapazitätsaufbau gefördert werden sollte.
- Entwicklung eines Instrumentariums politischer Lösungen für verschiedene Verwaltungsebenen zur Förderung eines nachhaltigen Landmanagements und zur Vermeidung von Bodendegradation und -versiegelung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen kulturellen, politischen und administrativen Systeme, Landnutzungen sowie geografischen und pedoklimatischen Bedingungen in der EU und den assoziierten Ländern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Bei der Durchführung der Aktivitäten sollten die Konsortien:
- interdisziplinär arbeiten und Umwelt-, Sozial- und Geisteswissenschaften (einschließlich Wirtschaft, Politikwissenschaft, Soziologie, Geschichte, Geografie, Kulturanthropologie und Verhaltenswissenschaften) zusammenbringen.
- Regelmäßiger Austausch mit politischen Entscheidungsträger*innen und Interessenvertreter*innen, um gemeinsam Strategien zur Eindämmung von Bodendegradation und -versiegelung zu entwickeln und zu bewerten.
Schließlich sollten die Vorschläge:
- Spezielle Aufgaben und angemessene Ressourcen für Koordinierungsmaßnahmen und gemeinsame Aktivitäten mit dem anderen im Rahmen dieses Themas geförderten Projekt sowie mit anderen relevanten Projekten und Initiativen, die im Rahmen der Mission "A Soil Deal for Europe" gefördert werden, einschließlich der Einbindung in die relevanten Clusteraktivitäten.
- Aufzeigen eines Weges zu offenem Zugang, Langlebigkeit, Nachhaltigkeit und Interoperabilität von Wissen und Ergebnissen durch enge Zusammenarbeit mit dem EU-Bodenobservatorium und dem SoilWise-Projekt.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden Ergebnissen beitragen werden:
- Politische Entscheidungsträger*innen und relevante Interessengruppen verfügen über ein besseres Verständnis der wichtigsten sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen, politischen und regulatorischen Faktoren, die für die Bodenbewirtschaftung und -degradierung verantwortlich sind, sowie der Wechselwirkungen zwischen diesen Faktoren.
- Politische Entscheidungsträger*innen und andere relevante Interessengruppen haben Zugang zu verbesserten Schätzungen der Kosten der Bodendegradation (z. B. BIP-Verluste und negative externe Effekte) und verfügen über ein besseres Verständnis der Folgen der Bodendegradation für die Ernährungssicherheit und andere Ökosystemleistungen, das Wohlergehen der Menschen, Märkte und Finanzen.
- Politische Entscheidungsträger*innen (auf EU-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene), Landbewirtschafter*innen und andere Interessengruppen haben besseren Zugang zu Kosten-Nutzen-Analysen und sind besser in der Lage, faktengestützte Strategien oder Politiken sowie integrierte Ansätze zu entwickeln, um Hindernisse für den Schutz und die Wiederherstellung der Bodengesundheit zu überwinden und eine nachhaltige Landbewirtschaftung zu erleichtern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 - MissionsHorizon Europe Work Programme 2025 - Missions(1773kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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