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Call-Eckdaten
Verbesserte Bodeneignung für Bodengesundheit und nachhaltige Biomasseproduktion
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2025-05-SOIL-07
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
30.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aktivitäten in diesem Bereich tragen zur Umsetzung der Mission "A Soil Deal for Europe" bei, insbesondere zu den spezifischen Zielen 4 "Verringerung der Bodenverschmutzung und Förderung der Wiederherstellung" und 7 "Verringerung des globalen Fußabdrucks der EU auf die Böden", der EU-Bioökonomie-Strategie und dem Gesetz zur Wiederherstellung der Natur.
Call-Ziele
Der Boden als grundlegender Bestandteil der terrestrischen Ökosysteme ist entscheidend für die Biomasseproduktion und deren Möglichkeiten und Grenzen. Daher muss eine wirksame Flächennutzungsplanung die mit den verschiedenen Bodeneigenschaften verbundenen Anforderungen und Beschränkungen berücksichtigen. So kann sich beispielsweise ein übermäßiger Nährstoffexport aufgrund des Abbaus von Biomasse negativ auf die Bodengesundheit und das Funktionieren des Ökosystems insgesamt auswirken. Folglich ist es für die Erhaltung der Bodengesundheit bei gleichzeitiger Sicherstellung einer nachhaltigen Biomasseproduktion unerlässlich, neben anderen wichtigen biophysikalischen Aspekten wie dem Klima auch der Bodeneignung Vorrang einzuräumen.
Wenn Interessengruppen und Landbewirtschafter*innen die Bodeneignung und die Bodeneigenschaften berücksichtigen, können sie fundiertere Entscheidungen treffen, z. B. in Bezug auf Landnutzung, Landbewirtschaftungspraktiken und Umweltschutz. Dieser Ansatz fördert letztlich nachhaltige und effiziente Landbewirtschaftungsstrategien für die Biomasseerzeugung.
Vorgeschlagene Aktivitäten sollten:
- Entwicklung prozessbasierter Modelle unter Verwendung verschiedener Datenquellen, einschließlich des EUSO-Datenspeichers, des European Joint Programme on Agricultural Soil Management (EJP SOIL) Long Term Field Experiment und anderer EJP SOIL-Datenspeicher sowie einer Literaturübersicht über Feldergebnisse aus laufenden EU Mission Soil-Projekten, einschließlich der Mission Soil Living Labs, und anderer relevanter Erdbeobachtungsdatensätze. Die Modelle sollten Bodeneigenschaften, Landeignung und deren Auswirkungen auf die Gesundheit des Bodens und die Biomasseproduktion sowohl für Lebensmittel als auch für andere Zwecke simulieren.
- Zusammenarbeit mit Landbewirtschafter*innen, um ihre Bedürfnisse und Herausforderungen zu verstehen und Entscheidungshilfen zu entwickeln, die ihnen helfen, die Biomasseproduktion zu steigern und gleichzeitig die Bodengesundheit zu erhalten.
- Durchführung einer umfassenden Literaturrecherche mit Schwerpunkt auf Daten zur Bewertung der Bedingungen für eine optimale Bodeneignung, die zur Verbesserung der Bodengesundheit bei gleichzeitiger Erzeugung nachhaltiger Biomasse beiträgt - unter Berücksichtigung der Dynamik der Boden-Wasser-Interaktionen (Wasserspeicherkapazität, Entwässerungsmuster und Bewässerungsanforderungen). Die Analyse sollte soziale, wirtschaftliche und ökologische Aspekte der Biomasseproduktion und -nutzung umfassen.
- Ausweitung der Ergebnisse durch Upscaling der Versuchsergebnisse und Modelle auf größere Maßstäbe (regional, national, europäisch) und Integration mit sozioökonomischen Daten (z. B. Kosten, Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft, Schaffung von Arbeitsplätzen, soziale Auswirkungen).
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten sich auf die Auswahl der zehn wichtigsten ein- und mehrjährigen land- und forstwirtschaftlichen Kulturen und Paludikulturpflanzen in Europa konzentrieren, einschließlich der Biomasse für Torfböden und Grenzertragsflächen. Multifunktionale Anbausysteme sollten zusammen mit den entsprechenden Wertschöpfungs- und Prozessketten berücksichtigt werden, die den Zusammenhang von Boden, Wasser, Biodiversität, Klimaanpassung, Klimaschutz und allgemeiner Widerstandsfähigkeit verbessern. Im speziellen Fall von Mooren sollte die Biomasse an die typische Moorvegetation für jede pedoklimatische Region angepasst werden, unter Berücksichtigung aktueller und potenzieller künftiger Wiedervernässungsmaßnahmen und keinesfalls unter Einbeziehung von Aufforstung, da Wiedervernässung die einzige langfristige Alternative für die nachhaltige Nutzung und Wiederherstellung entwässerter Moore ist (sowohl für die Kohlenstoffbindung als auch für die Ziele der biologischen Vielfalt).
Die Vorschläge sollten einen klaren Weg zu offenem Zugang, Langlebigkeit, Nachhaltigkeit und Interoperabilität von Wissen und Ergebnissen aufzeigen - einschließlich der Annahme von standardbasierten Ontologien/Vokabularien und Datenharmonisierungsmechanismen - durch enge Zusammenarbeit mit dem European Union Soil Observatory (EUSO) und dem SoilWise-Projekt. Besondere Anstrengungen sollten unternommen werden, um sicherzustellen, dass die im Rahmen dieses Themas produzierten Daten FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Reusable) sind.
Die Vorschläge sollten gegebenenfalls die von europäischen Forschungsinfrastrukturen angebotenen Daten, Fachkenntnisse und Dienste berücksichtigen. Die Vorschläge sollten spezielle Aufgaben und angemessene Ressourcen für Koordinierungsmaßnahmen und gemeinsame Aktivitäten mit anderen einschlägigen Projekten und Initiativen vorsehen, die im Rahmen der Mission "A Soil Deal for Europe" finanziert werden, einschließlich der Beteiligung an den einschlägigen Clusteraktivitäten.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden Ziele beitragen werden:
- Verbesserte Bodengesundheit, bessere Wahl der Bodeneignung und optimierte nachhaltige Produktion von Biomasse (sowohl quantitativ als auch qualitativ) auf verschiedenen Bodentypen (einschließlich landwirtschaftlich genutzter Flächen, Wälder und - nur für Paludikultur- oder Naturwiederherstellungszwecke - auch Moorgebiete und Grenzertragsflächen).
- Verbesserte Kenntnisse über die Zusammenhänge zwischen Biomasseproduktion, biologischer Vielfalt und Gesundheit des Ökosystems sowie den Wechselwirkungen zwischen Boden und Wasser (Wasserspeicherkapazität, Entwässerungsmuster und Bewässerungsbedarf).
- Bessere Kenntnisse und Bewertungen der Bodeneignung und der Bodenbewirtschaftungspraktiken, die zur Bodensanierung und zur nachhaltigen Biomasseerzeugung für Lebensmittel und andere Zwecke in ganz Europa beitragen.
- Verstärkter Einsatz nachhaltiger Biomasseproduktionssysteme, die die Bodengesundheit verbessern und gleichzeitig den Beitrag der Produktionssysteme zur Wiederherstellung der Natur, zum Klimaschutz und zu Strategien zur Anpassung an die Klimaresilienz aufwerten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 - MissionsHorizon Europe Work Programme 2025 - Missions(1773kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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