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Call-Eckdaten
Quantifizierung der Auswirkungen landwirtschaftlicher Praktiken auf die Bodengesundheit in Ackerböden
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2025-05-SOIL-06
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
30.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aktivitäten in diesem Bereich werden dazu beitragen, die Ziele der Mission "Ein Bodenvertrag für Europa" zu erreichen, insbesondere die spezifischen Ziele 2 "Erhaltung und Erhöhung der organischen Bodensubstanz", 5 "Erosionsverhütung", 6 "Verbesserung der Bodenstruktur zur Verbesserung der Lebensraumqualität für Bodenbiota und Nutzpflanzen" und 8 "Verbesserung der Bodenkenntnisse in der Gesellschaft in allen Mitgliedstaaten" (siehe Durchführungsplan der Mission). Die Aktivitäten werden auch zur Umsetzung des Europäischen Green Deal, insbesondere der nährstoffbezogenen Ziele, des EU-Aktionsplans für die Entwicklung der ökologischen Erzeugung und der Umweltziele der Gemeinsamen Agrarpolitik beitragen.
Call-Ziele
Fast die Hälfte der EU ist landwirtschaftlich genutzt, zwei Drittel davon für Ackerbau. Landwirtschaftliche Praktiken, vor allem in Kombination, sind entscheidend für die Aufrechterhaltung der Bodenfunktionen wie Struktur, Nährstoffkreislauf und Wasserrückhalt, die für die Nahrungsmittelproduktion und die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme von entscheidender Bedeutung sind. Es ist notwendig, besser zu verstehen, wie sich verschiedene landwirtschaftliche Praktiken auf die Zusammensetzung und die Funktionen der biologischen Vielfalt des Bodens, die Kohlenstoffbindung und -speicherung, die Treibhausgasemissionen sowie die Wasserinfiltration und -rückhaltung auswirken. Darüber hinaus ist mehr Wissen erforderlich, um zu verstehen, wie mehrere Bedrohungen und landwirtschaftliche Praktiken gleichzeitig zusammenwirken und die Bodengesundheit beeinträchtigen (z. B. die Wechselwirkung zwischen verschiedenen landwirtschaftlichen Praktiken und dem Klimawandel).
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) unterstützt ein nachhaltiges Ressourcenmanagement, um den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt zu bekämpfen. Im Zeitraum 2023-2027 sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Bodengesundheit auf fast 47 % der landwirtschaftlichen Fläche der EU durchgeführt und mit schätzungsweise 50,6 Mio. EUR unterstützt werden (gemessen über den Ergebnisindikator 19), und rund 1 000 operationelle Gruppen im Rahmen des GAP-Netzes der EU sollen sich mit dem Boden befassen. Die GAP legt auch Grundnormen(GLÖZ) fest, um eine Verschlechterung der Bodenqualität zu verhindern und die biologische Vielfalt und das Wasser zu schützen.
Trotz dieser Maßnahmen besteht die Notwendigkeit, auf den bestehenden GAP-Maßnahmen (GLÖZ, GAP-Öko-Regelungen und AECM im Rahmen von Säule II) aufzubauen, um stärkere und verfeinerte Anreize für klima- und umweltfreundliche Ansätze wie den ökologischen Landbau, die Agrarökologie und die Kohlenstoffwirtschaft zu schaffen. Entscheidend ist, dass nach wie vor ein Bedarf an soliden wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Praktiken - einzeln und in Kombination - auf die Bodengesundheit sowohl auf lokaler als auch auf EU-Ebene besteht. Quantitative Koeffizienten, die diese Auswirkungen über verschiedene pedoklimatische Bedingungen und Anbausysteme im Laufe der Zeit erfassen, stellen nach wie vor eine wichtige Forschungslücke dar.
Vorgeschlagene Aktivitäten sollten:
- Definition und Kartierung homogener Bodennutzungs- und Bodenklimaregionen in den Ackerbauflächen der EU unter Nutzung vorhandener Erdbeobachtungsdatensätze und Weiterentwicklung von(iMAP-)Koeffizienten, die landwirtschaftliche Praktiken mit Indikatoren für die Bodengesundheit verknüpfen (in Übereinstimmung mit dem Umsetzungsplan für die Bodenmission und der vorgeschlagenen Richtlinie über die Bodenüberwachung und -resilienz). Die Arbeit sollte sich auf die biologische Vielfalt des Bodens, die Kohlenstoffbindung und -speicherung, die Treibhausgasemissionen und die Wasserinfiltration/-rückhaltung konzentrieren, wobei sowohl GAP-geförderte als auch andere landwirtschaftliche Praktiken berücksichtigt werden sollten.
- Quantifizierung der Auswirkungen landwirtschaftlicher Praktiken auf die Bodengesundheit in den wichtigsten pedoklimatischen Regionen und Ackerkulturen in der EU. Herstellung klarer Zusammenhänge zwischen landwirtschaftlichen Praktiken, Landnutzung (Acker, Weide usw.) und Kulturpflanzenarten für jede Bodennutzung und pädoklimatische Region unter Berücksichtigung der entscheidenden Boden- und Klimaeigenschaften. Der Schwerpunkt sollte auf der Identifizierung von Synergien und Kompromissen zwischen diesen Praktiken liegen, unterstützt durch verfeinerte Folgenabschätzungen unter aktuellen und potenziellen Anwendungsszenarien auf EU-Ebene. Die Praktiken sollten den GLÖZ-Standards und ihrer Integration mit anderen GAP-Interventionen entsprechen, wie z. B. "Öko-Schemata" oder/und "Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen" unter Säule II, aber nicht ausschließlich.
- Entwicklung und Erweiterung eines Inventars von landwirtschaftlichen Praktiken (z.B. organische Düngung, Direktsaat), die die GLÖZ und die Öko-Schemata für die Bodengesundheit unterstützen, wie in den nationalen GAP-Strategieplänen dargelegt. Aufbauend auf der Arbeit der Gemeinsamen Forschungsstelle sollte das Inventar verschiedene Anbausysteme und alternative Ansätze abdecken, einschließlich ökologischer, agrarökologischer und regenerativer Praktiken.
- Auswahl einer Reihe von Indikatoren für die Bodengesundheit (SOC, Wasserrückhaltevermögen, Säuregehalt, Leitfähigkeit, biologische Vielfalt, Bodenerosion, Nährstoffe, diffuse Verschmutzung usw.) unter Berücksichtigung des Bodenumsetzungsplans der Mission, der SML und der Ergebnisse der Projekte der Mission, um die Auswirkungen landwirtschaftlicher Praktiken zu quantifizieren.
- Verbesserung und Erweiterung bestehender Online-Datenbanken und -Visualisierungen durch Integration von Daten aus früheren Aktivitäten (z. B. pedoklimatische Regionen, Ackerland, Anbausysteme), um die Zugänglichkeit für die Nutzer*innen zu verbessern. Rationalisierung und Automatisierung von Aktualisierungen mit neuen Erkenntnissen, mit Schwerpunkt auf wissenschaftlicher EU-Primärliteratur, durch Nutzung von KI zur Beschleunigung von Meta-Analysen und zur kontinuierlichen Verbesserung.
- Entwicklung eines dynamischen, potenziell automatisch aktualisierten Modells für den Vergleich, die Analyse und die Bewertung von Szenarien zur Bewertung der Auswirkungen einzelner landwirtschaftlicher Verfahren (z. B. konventionelle Bodenbearbeitung vs. Direktsaat, organische Ergänzungen vs. Mineraldüngung usw.) sowie integrierter Anbaustrategien (z. B. konservierende, ökologische, agrarökologische, regenerative).
- Identifizierung und Analyse der Grenzen der Karte, der Indikatoren, des Modells, der Messungen und der erzielten Ergebnisse. Erstellung einer Lückenanalyse zur Bewältigung der verbleibenden Herausforderungen für die Bodengesundheit in den Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der in den nationalen GAP-Strategieplänen vorgeschlagenen Maßnahmen, die durch künftige F&I ergänzt werden könnten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten einen Weg zu offenem Zugang, Langlebigkeit, Nachhaltigkeit und Interoperabilität von Wissen und Ergebnissen durch eine enge Zusammenarbeit mit dem European Union Soil Observatory (EUSO) und SoilWise aufzeigen. Es sollten besondere Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass die im Rahmen dieses Themas produzierten Daten FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Reusable) sind.
Die Vorschläge sollten gegebenenfalls die Daten, das Fachwissen und die Dienste nutzen, die von den europäischen Forschungsinfrastrukturen und den Ergebnissen früherer Forschungsprojekte bereitgestellt werden, wie z. B. die EJP-Soil-Datendepots. Die Analyse sollte auf den einschlägigen Bemühungen des Europäischen Evaluierungs-Helpdesks und der GFS im Rahmen des iMAP-Projekts aufbauen und sich mit diesen abstimmen. Darüber hinaus sollten die Vorschläge Konsultationen mit nationalen landwirtschaftlichen Organisationen und privaten Unternehmen beinhalten, um sicherzustellen, dass unterschiedliche Perspektiven und Fachkenntnisse in die Analyse einfließen.
Die Vorschläge sollten spezielle Aufgaben und angemessene Ressourcen für die Koordinierung und gemeinsame Aktivitäten mit anderen relevanten Projekten und Initiativen vorsehen, die im Rahmen der Mission "A Soil Deal for Europe" finanziert werden. Dazu gehört die aktive Einbindung in relevante Cluster-Aktivitäten, insbesondere in Projekte, die im Rahmen der Horizont-Europa-Partnerschaft für Agrarökologie finanziert werden, sowie die Zusammenarbeit mit der GFS, um Abstimmung und Synergien zu gewährleisten.
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Erwartete Ergebnisse
Von den erfolgreichen Projekten wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Landbewirtschafter*innen, Berater*innen, politische Entscheidungsträger*innen, Forscher*innen und Bürger*innen haben Zugang zu aktuellen, konsolidierten wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Auswirkungen landwirtschaftlicher Praktiken auf die Bodengesundheit - sowohl wenn sie einzeln angewandt werden, als auch in kritischer Weise, wenn sie als Teil einer ganzheitlichen Strategie kombiniert werden.
- Stärkere Übernahme von landwirtschaftlichen Praktiken durch Landbewirtschafter*innen, die die Bodengesundheit verbessern und wiederherstellen, unterstützt durch solide, faktengestützte politische Maßnahmen sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene und abgestimmt auf die einschlägigen GAP-Maßnahmen.
- Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erkennen die besonderen Herausforderungen bei der Verbesserung der Bodengesundheit in ihrem landwirtschaftlichen Umfeld und die Hindernisse bei der Umsetzung landwirtschaftlicher Praktiken und stellen sicher, dass die Anreize in ihren GAP-Strategieplänen entsprechend angepasst werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 - MissionsHorizon Europe Work Programme 2025 - Missions(1773kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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