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Call-Eckdaten
Der globale Fußabdruck der EU auf den Böden
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2025-05-SOIL-05
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
30.09.2025 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
27.05.2025
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aktivitäten in diesem Bereich werden dazu beitragen, die Ziele der Mission "A Soil Deal for Europe" zu erreichen, insbesondere das spezifische Ziel 7 "Verringerung des globalen Fußabdrucks der EU auf die Böden".
Call-Ziele
Die Verwendung biobasierter Produkte (z. B. Lebensmittel, Futtermittel, Fasern, Holz und Biomasse) durch Unternehmen und Verbraucher*innen in der EU hat Auswirkungen auf die Gesundheit der Böden weltweit. Diese Auswirkungen sind jedoch bisher nur unzureichend untersucht und verstanden worden. Die Europäische Kommission hat einen auf der Lebenszyklusanalyse (LCA) basierenden Rahmen entwickelt, um die Entwicklung des gesamten ökologischen Fußabdrucks von Produktion und Verbrauch in der EU zu überwachen und ihn mit den planetarischen Grenzen zu vergleichen: die "EU Consumption Footprint Platform". Dieser Rahmen berücksichtigt jedoch nicht in ausreichendem Maße die spezifischen Auswirkungen auf die Bodengesundheit, und es besteht die Notwendigkeit, die bestehenden Indikatoren in Bezug auf die physikalischen, chemischen und biologischen Bodeneigenschaften zu erweitern.
Ein EU-Rahmen für den globalen Boden-Fußabdruck würde es ermöglichen, die Auswirkungen einer bestimmten Aktivität auf die Bodengesundheit weltweit zu messen, gemessen an der Bodendegradation. Ein solcher Rahmen sollte auch die Auswirkungen der EU-Nachfrage nach biobasierten Produkten auf den Welthandel und die Verbindungen zum BIP und dem Index der menschlichen Entwicklung berücksichtigen. Ein entscheidender Schritt wird darin bestehen, relevante importierte Produkte (für den Endverbrauch oder als Vorleistungen für die EU-Produktion) zu dem Land zurückzuverfolgen, in dem sie ursprünglich hergestellt wurden. Zu diesem Zweck kann auf früheren Arbeiten der GFS zur Quantifizierung des ökologischen Fußabdrucks des EU-Verbrauchs aufgebaut werden. Darüber hinaus ist es notwendig, die durch die EU-Nachfrage verursachten Kohlenstoffemissionen (Kohlenstoff-Fußabdruck), die Auswirkungen der EU-Einfuhren auf die Ökotoxizität und Eutrophierung (Kontaminations-Fußabdruck) und die biologische Vielfalt der Böden an anderen Orten sowie die Umweltauswirkungen und sozialen Ungleichheiten aufgrund von Landnutzungsänderungen (insbesondere die Auswirkungen der Entwaldung) weiter zu untersuchen.
Vorgeschlagene Aktivitäten sollten:
- Entwicklung und Erprobung eines robusten Rahmens oder Instruments (eines EU-Rahmens für den globalen Boden-Fußabdruck), um den globalen Boden-Fußabdruck der EU-Nachfrage nach und des Imports von biobasierten Produkten (z. B. Lebensmittel, Futtermittel, Fasern, Holz und Biomasse) zu verfolgen, zu bewerten und eine Basislinie dafür festzulegen.
- Untersuchung der positiven und negativen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen verbesserter Produktionssysteme in anderen Ländern, einschließlich Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung des Bodens, um den globalen Fußabdruck der EU auf die Böden zu verringern.
- Vorlage politischer Empfehlungen, die darauf abzielen, den globalen Boden-Fußabdruck der EU zu minimieren. Ermittlung von Hindernissen und Vorschlag von Anreizen für die Einführung und Ausweitung von Maßnahmen, die zur Verringerung des globalen Fußabdrucks der EU beitragen können.
- Durchführung von Aktivitäten zur Kommunikation und Sensibilisierung für den globalen Boden-Fußabdruck der EU sowie zur Demonstration und Verbreitung von Maßnahmen, die den globalen Boden-Fußabdruck der EU verringern können, in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie UNCCD-Gremien, FAO oder UNEP.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern ist sehr erwünscht, um ein globales Netzwerk von Experten für Lebenszyklusanalysen aufzubauen. Insbesondere wird die Einbeziehung von Partnern aus Lateinamerika und der Karibik (LAC) gefördert, da diese Region mehr als 50 % der weltweiten biologischen Vielfalt umfasst und ein wichtiger Handelspartner der EU für biobasierte Produkte ist. In diesem Sinne sollten die zu entwickelnden Aktivitäten im Einklang mit dem Fahrplan und dem Aktionsplan des EU-CELAC-Aktionsplans für Wissenschaft, Technologie und Innovation stehen. Auch die Einbeziehung afrikanischer Partner ist erwünscht.
Bei der Bewertung der Auswirkungen auf die Böden sollten die Vorschläge die Indikatoren für die Bodengesundheit im Durchführungsplan der Mission Boden und die Bodendeskriptoren in der vorgeschlagenen Richtlinie über die Überwachung und Widerstandsfähigkeit des Bodens berücksichtigen.
Die Vorschläge sollten spezielle Aufgaben und angemessene Ressourcen für Koordinierungsmaßnahmen und gemeinsame Aktivitäten mit anderen einschlägigen Projekten und Initiativen vorsehen, die im Rahmen der Mission "A Soil Deal for Europe" finanziert werden, einschließlich der Beteiligung an den einschlägigen Clusteraktivitäten. Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie auf den Ergebnissen des SOLO-Projekts und dessen Fahrplan für Wissenslücken und Möglichkeiten aufbauen. Außerdem sollten die Vorschläge die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie UNEP, UNCCD-Gremien, FAO und FARA vorsehen. Schließlich sollten die Vorschläge Synergien mit SCAR-ARCH und der Agrarforschung für Entwicklung berücksichtigen.
Die Vorschläge sollten einen Weg zu offenem Zugang, Langlebigkeit, Nachhaltigkeit und Interoperabilität von Wissen und Ergebnissen durch enge Zusammenarbeit mit dem European Union Soil Observatory (EUSO) und der Gruppe für Ökobilanzierung sowie dem Projekt SoilWise aufzeigen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse wesentlich zu allen folgenden Ergebnissen beitragen werden:
- Politische Entscheidungsträger*innen und relevante Interessenvertreter*innen haben einen verbesserten Zugang zu Wissen und Daten über die Auswirkungen der EU-Nachfrage nach biobasierten Produkten (z. B. Lebensmittel, Futtermittel, Fasern, Holz und Biomasse) auf Böden außerhalb der EU.
- Verbesserte Anerkennung und besseres Verständnis der Auswirkungen des Verhaltens und der Entscheidungen von EU-Erzeuger*innen, -Händler*innen und -Verbraucher*innen auf die Gesundheit der Böden und damit verbundene soziale Fragen weltweit durch Unternehmen, Interessengruppen und Bürger.
- Beschleunigte Einführung integrierter, innovativer und reproduzierbarer Ansätze und Managementpraktiken zur Verringerung der globalen Auswirkungen auf die Böden aufgrund der EU-Nachfrage nach biobasierten Produkten.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 - MissionsHorizon Europe Work Programme 2025 - Missions(1773kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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