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Call-Eckdaten
Engagement der Bürger*innen für eine nachhaltige Landbewirtschaftung durch lokale und regionale Behörden
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2025-05-SOIL-09
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
30.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aktivitäten in diesem Bereich tragen zur Umsetzung der Mission "A Soil Deal for Europe" bei, insbesondere zu deren spezifischem Ziel 8 "Verbesserung der Bodenkompetenz in der Gesellschaft", und zur Stärkung der Kapazitäten der lokalen und regionalen Behörden im Einklang mit dem Vorschlag für eine Richtlinie über Bodenüberwachung und Resilienz. Die Aktivitäten sollten auch dazu beitragen, das Ziel für nachhaltige Entwicklung (SDG) 15 "Leben auf dem Land" und SDG 11 "Nachhaltige Städte und Gemeinden" zu erreichen.
Call-Ziele
Das Engagement der Bürger*innen ist einer der Bausteine der Mission Boden, doch trotz der Fortschritte bei der Anerkennung der Bedeutung der Bodengesundheit und der Aufnahme des Themas Boden in die politische Agenda bleiben die aktive Beteiligung am Schutz und an der Wiederherstellung des Bodens und das Verständnis für die Bedeutung der Bodengesundheit bei Nichtfachleuten oft begrenzt. Die Maßnahmen in diesem Bereich sollten die lokalen und regionalen Behörden in den Schutz und die Wiederherstellung der Bodengesundheit einbeziehen und partizipatorische Prozesse einführen, die den Prioritäten der Bürger*innen Rechnung tragen. Die partizipativen Prozesse auf lokaler und regionaler Ebene sollten zu territorialen Managementvereinbarungen führen, die auf den Schutz und die Wiederherstellung der Bodengesundheit im Hinblick auf die Erbringung von Ökosystemleistungen, einschließlich der biologischen Vielfalt, sowie auf die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung daran abzielen.
Vorgeschlagene Aktivitäten sollten:
- Schulung und technische Unterstützung für Behörden, um integrative und wirksame partizipative Prozesse auf lokaler und regionaler Ebene zu konzipieren und durchzuführen, die zur Verabschiedung territorialer Bewirtschaftungsvereinbarungen führen, um eine nachhaltige Landbewirtschaftung zu fördern und zur Anpassung an den Klimawandel und zu dessen Eindämmung beizutragen.
- Initiierung der Umsetzung von mindestens 40 Gebietsmanagementvereinbarungen, eine pro beteiligter lokaler oder regionaler Behörde, und Bereitstellung von Leitlinien und Ressourcen für die nachhaltige und langfristige Überwachung ihrer Umsetzung.
- Organisation von Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau für Vertreter*innen lokaler und regionaler Behörden, einschließlich Schulungen, Peer-to-Peer-Lernen und Wissensaustausch, um die Annahme von Lösungen für die Wiederherstellung der Bodengesundheit auf ihrer Verwaltungsebene zu fördern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten lokale und regionale Behörden als Begünstigte oder durch finanzielle Unterstützung Dritter aktiv einbeziehen. Im Falle einer finanziellen Unterstützung Dritter sollte die Unterstützung in Form von Finanzhilfen im Anschluss an eine offene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen von europäischer Dimension für lokale oder regionale Behörden gewährt werden, damit diese partizipative Prozesse zur Mitgestaltung von Vereinbarungen über das territoriale Management mit den Bürger*innen durchführen und deren Umsetzung einleiten können. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60 000 EUR.
Von den an dem Projekt beteiligten lokalen und regionalen Behörden wird erwartet, dass sie Bürger*innen und Interessengruppen auf lokaler und regionaler Ebene für den Schutz und die Wiederherstellung der Bodengesundheit gewinnen.
Die Vorschläge sollten Fachwissen in den Bereichen Umwelt- und Bodenwissenschaften sowie transdisziplinäres Fachwissen in den Bereichen Raumplanung und Sozial- und Geisteswissenschaften, einschließlich Geschlechterstudien, zusammenführen, um Schulungen und erfolgreiche Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau für lokale und regionale Behörden zu konzipieren und zu organisieren und sie bei der Durchführung wirksamer partizipativer Prozesse zu unterstützen. Die Einbeziehung von Bürger*innen und Interessenvertreter*innen in die Gestaltung von Vereinbarungen über territoriales Management sollte für die lokale Gemeinschaft und die Interessenvertreter*innen repräsentativ und integrativ sein. So müssen die Vorschläge die Geschlechterperspektive einbeziehen und der Einbeziehung von Menschen in prekären Situationen Rechnung tragen.
Die Vorschläge sollten spezielle Aufgaben und angemessene Ressourcen für Koordinierungsmaßnahmen und gemeinsame Aktivitäten mit anderen einschlägigen Projekten und Initiativen vorsehen, die im Rahmen der Mission "A Soil Deal for Europe" finanziert werden, einschließlich der Einbindung in die einschlägigen Clusteraktivitäten.
Die Vorschläge sollten einen Weg zu offenem Zugang, Langlebigkeit, Nachhaltigkeit und Interoperabilität von Wissen und Ergebnissen durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Bodenobservatorium der Europäischen Union (EUSO) und SoilWise aufzeigen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden Ziele beitragen werden:
- Erheblich größeres Bewusstsein und Verständnis bei den Bürger*innen und den lokalen und regionalen Entscheidungsträger*innen für den Wert der Böden, die Herausforderungen für die Bodengesundheit und die treibenden Kräfte (sowohl biophysikalische als auch sozioökonomische Dimensionen) in ganz Europa.
- Eine größere Anzahl von Regionen und Gemeinden in ganz Europa hat gemeinsam mit den Bürger*innen und Interessenvertreter*innen Gebietsmanagementvereinbarungen zur Förderung nachhaltiger Bodenbewirtschaftungspraktiken angenommen.
- Lokale und regionale Behörden haben einen besseren Zugang zu Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau, um Lösungen für den Schutz und die Wiederherstellung der Bodengesundheit umzusetzen und das Engagement der Bürger*innen für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung zu stärken.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 30 Seiten umfassen.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der einem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60 000 EUR.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 - MissionsHorizon Europe Work Programme 2025 - Missions(1773kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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