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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Förderregion/Länder
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

    ...

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    ...

    ...

    ...

    ...

    ...

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    ....

    ...

    ...

    ...

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“)

FörderprogrammErasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call NummerERASMUS-EDU-2023-PI-ALL-INNO-BLUEPRINT
TermineÖffnung
29.11.2022
Deadline
03.05.2023 17:00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projektmax. EU-Zuschuss pro Projekt: € 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Ziel der Allianzen für Innovation ist es, die Innovationskapazität Europas durch die Förderung der Innovation im Wege von Zusammenarbeit und Wissensfluss zwischen der Hochschulbildung und der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung sowie dem breiteren sozioökonomischen Umfeld, einschließlich der Forschung, zu stärken.

Außerdem zielen sie darauf ab, die Vermittlung neuer Kompetenzen zu fördern und Missverhältnisse zwischen Kompetenznachfrage und ‑angebot zu minimieren, indem sie neue Lehrpläne für die Hochschulbildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung konzipieren und erstellen und die Entwicklung von Eigeninitiative und unternehmerischen Denkweisen in der EU unterstützen.

Call-Ziele

Die Partnerschaften sollen ein kohärentes und umfassendes Bündel sektorspezifischer oder sektorübergreifender Aktivitäten umsetzen, die sich an künftige Wissensentwicklungen in der gesamten EU anpassen lassen.

Um Innovationen anzukurbeln, wird der Schwerpunkt auf der Entwicklung von Talenten und Kompetenzen liegen. Erstens sind digitale Kompetenzen in allen Berufsprofilen auf dem gesamten Arbeitsmarkt immer wichtiger geworden. Zweitens muss der Übergang zu einer stärker kreislauforientierten und ökologisch ausgerichteten Wirtschaft durch Änderungen der Qualifikationen und der nationalen Bildungs- und Ausbildungslehrpläne unterstützt werden, um den neu aufkommenden Bedarf in der Berufswelt an „grünen“ Kompetenzen und nachhaltiger Entwicklung zu decken. Drittens erfordert der Übergang zu einer digitalen und grünen Wirtschaft in allen Bereichen unserer Wirtschaft und Gesellschaft eine schnellere Einführung neuer Technologien, besonders in den hochinnovativen Deep-Tech-Bereichen.

Ziel der Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung ist es, neue strategische Ansätze und eine Zusammenarbeit im Hinblick auf konkrete Lösungen für die Entwicklung von Kompetenzen sowohl kurz- als auch mittelfristig in Bereichen herbeizuführen, in denen der Kompetenzpakt – eine wichtige Aktion der europäischen Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz – umgesetzt wird. Hauptziel des Pakts ist es, Ressourcen zu mobilisieren und alle relevanten Interessenträger dazu anzuregen, konkrete Maßnahmen für die Weiterbildung und Umschulung der Arbeitskräfte zu ergreifen, indem Anstrengungen gebündelt und Partnerschaften eingerichtet werden, auch auf EU-Ebene, die den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts Rechnung tragen und den ökologischen und digitalen Wandel sowie nationale, regionale und lokale Qualifikations- und Wachstumsstrategien unterstützen. Daher werden die Arbeitsergebnisse der Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung, d. h. Erfassung von Daten über Kompetenzen, Qualifikationsstrategien, Berufsprofile, Ausbildungsprogramme und langfristige Planung auf Branchenebene, einen wichtigen Beitrag zur Tätigkeit der groß angelegten ökosystembasierten Partnerschaften leisten, die sich dem Kompetenzpakt angeschlossen haben.

 

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung sollen Qualifikationslücken auf dem Arbeitsmarkt schließen, die das Wachstum, die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit in bestimmten Branchen oder Bereichen behindern, indem sie auf kurzfristige Interventionen ebenso wie langfristige Strategien setzen. Diese Allianzen werden in den 14 industriellen Ökosystemen umgesetzt, die in der neuen Industriestrategie für Europa benannt wurden.

Die groß angelegten Kompetenzpakt-Partnerschaften in Ökosystemen werden auf der Blaupause für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung aufbauen. Daher werden Allianzen im Rahmen von Los 2 die Umsetzung der Verpflichtungen im Rahmen des Pakts mittels der Entwicklung von branchenspezifischen Kompetenzstrategien unterstützen. Diese Strategien müssen hinsichtlich der Verringerung von Defiziten, Lücken und Diskrepanzen bei den Kompetenzen system- und strukturrelevante Wirkung zeigen und darüber hinaus die Angemessenheit der Qualität und des Kompetenzniveaus gewährleisten. Die branchenspezifischen Kompetenzstrategien müssen klar festgelegte Aktivitäten, Meilensteine und eindeutig definierte Ziele beinhalten, damit die Qualifikationsnachfrage und das Qualifikationsangebot so aufeinander abgestimmt werden können, dass die umfassende Umsetzung der groß angelegten ökosystembasierten Kompetenzpartnerschaften im Rahmen des Pakts vorangebracht wird. Die Allianzen sollen die Grundlagen für diese Kompetenzpartnerschaften schaffen und Vorgaben für den weiteren Kurs nach Abschluss der Projekte liefern.

Gestützt auf Erkenntnisse zum Kompetenzbedarf in Bezug auf Berufsprofile unterstützen Allianzen im Rahmen der Blaupause die Gestaltung und Vermittlung von transnationalen Inhalten für die allgemeine und berufliche Bildung sowie von Lehr- und Ausbildungsmethoden für eine rasche Verbreitung auf regionaler und lokaler Ebene und für neu entstehende Berufe.

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Erwartete Ergebnisse

Die Vorschläge sollten ein Konzept für Programme zur fortlaufenden beruflichen Weiterbildung beinhalten, die dem dringenden Qualifikationsbedarf von Menschen im erwerbsfähigen Alter Rechnung tragen. Zudem sollten die Vorschläge Entwicklungen im Zusammenhang mit neu entstehenden Berufsprofilen und die Konzeption entsprechender Qualifikationen beinhalten, die die Sekundarstufe II und die postsekundäre Stufe der Berufsbildung (EQR-Stufen 3 bis 5) sowie die tertiäre Stufe (EQR-Stufen 6 bis 8) abdecken sollten. Darüber hinaus sollten die Vorschläge ein Konzept für entsprechende Kernlehrpläne und Programme der allgemeinen und beruflichen Bildung beinhalten, die zu diesen Qualifikationen führen.

An jedem Projekt müssen als Partner sowohl Organisationen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Hochschulbildung als auch Arbeitsmarktakteure beteiligt sein. Idealerweise sind in die Projekte auch politische Gremien, Zertifizierungsstellen sowie europäische Branchenverbände und Vertreter der Industrie eingebunden.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderEU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige EinrichtungenAus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende PartnerschaftJa
Projektpartnerschaft

An Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Blaupause) müssen mindestens zwölf Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) beteiligt sein, die in mindestens acht EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. Dem Konsortium müssen mindestens fünf Arbeitsmarktakteure (Unternehmen oder repräsentative Vermittlerorganisationen wie Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände) und mindestens fünf Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (Berufsbildungsanbieter und Hochschuleinrichtungen) als Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) angehören. An jedem Vorschlag sollten mindestens eine Hochschuleinrichtung und ein Berufsbildungsanbieter als Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) beteiligt sein.

Verbundene Einrichtungen zählen bei den Mindestkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu.

weitere Förderkriterien

Unter der Voraussetzung, dass sie Partner in groß angelegten Kompetenzpartnerschaften im Rahmen des Kompetenzpakts sind, können die folgenden Organisationen als Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) oder assoziierte Partner im Rahmen von Los 2 – Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Blaupause) teilnehmen. Dabei kann es sich um öffentliche oder private Organisationen handeln, die rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind:

  • Hochschuleinrichtungen
  • Berufsbildungsanbieter
  • Netzwerke von Berufsbildungsanbietern
  • kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen)
  • Forschungsinstitute
  • Nichtregierungsorganisationen
  • lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen
  • in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätige Organisationen
  • Vermittler, die Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend sowie Unternehmen vertreten
  • Akkreditierungs-, Zertifizierungs-, Anerkennungs- oder Qualifizierungsstellen
  • Handels-, Industrie-, Arbeiter- oder Handwerkskammern
  • Sozialpartner auf europäischer oder nationaler Ebene
  • Krankenhäuser oder andere Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich Langzeitpflege
  • für allgemeine und berufliche Bildung oder für Beschäftigung auf regionaler oder nationaler Ebene zuständige Behörden
  • Arbeitsvermittlungsdienste
  • nationale statistische Ämter
  • Agenturen für wirtschaftliche Entwicklung
  • Branchen- oder Berufsverbände
  • Branchenräte für Qualifikationen
  • Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen sowie Arbeitsvermittlungsagenturen bzw. Arbeitsverwaltungen

Darüber hinaus muss der Koordinator eine groß angelegte ökosystembasierte Kompetenzpartnerschaft im Rahmen des Kompetenzpakts koordinieren. In einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.

Zusatzinformationen

Themen
Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, 
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , 
Gesundheit, Soziales, Sport, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus, 
Mobilität & Verkehr
Relevanz für EU-MakroregionEUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit48 Monate
Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Teil A - enthält administrative Informationen über den Teilnehmer und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen).
  • Teil C mit zusätzlichen Projektdaten (direkt online auszufüllen).

Die Anträge sind begrenzt auf

  • 40 Seiten bei Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen von geringem Wert (€ 60.000,00 oder weniger);
  • 120 Seiten für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit hohem Finanzhilfevolumen (€ 4.000.000,00) und
  • 70 Seiten für alle anderen Aufforderungen.

Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und auf den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.

Call-Dokumente Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE (5553kB)
KontaktEuropean Education and Culture Executive Agency
Website

Erasmus+ National Agencies
Website

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