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Call-Eckdaten
Ausweitung innovativer Zahlungen zur Unterstützung der Landwirt*innen bei der Bereitstellung von öffentlichen Agrarumwelt- und Klimagütern
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-03-GOVERNANCE-02
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
24.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit den Klimaschutz- und Biodiversitätszielen des "Green Deal" und der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird der erfolgreiche Vorschlag zur Entwicklung und Einführung einer wirksamen Governance und wettbewerbsfähiger Geschäftsmodelle beitragen. Grundlage hierfür ist die Ausweitung innovativer Zahlungsmechanismen mit ergebnisorientierten und/oder kollektiven und/oder räumlich koordinierten Konzepten, die die Erbringung von Umweltleistungen durch Landwirt*innen und den Übergang zu widerstandsfähigeren und nachhaltigeren landwirtschaftlichen Systemen unterstützen. Der erfolgreiche Vorschlag wird dazu beitragen, dass dieses Ziel zu einem gerechten gesellschaftlichen Wandel, zur Stärkung der Gemeinschaft und zur Beteiligung der Gesellschaft an der Unterstützung des grünen Übergangs beiträgt.
Call-Ziele
Zahlungen für Umweltleistungen sind wirtschaftliche Anreize zur Anerkennung und Unterstützung von Landwirt*innen für freiwillige Interventionen, die zur Bereitstellung öffentlicher Güter beitragen. Forschungsergebnisse und praktische Erfahrungen aus einer Vielzahl von Initiativen des öffentlichen und privaten Sektors liefern Anhaltspunkte und Leitlinien für eine kosteneffiziente und kontextgerechte Gestaltung zur Unterstützung der Praktiker. Die Umsetzung ergebnisorientierter, kollektiver oder räumlich koordinierter Ansätze in den Regeln für die Zahlungsauflagen gehört zu den wichtigsten Empfehlungen, um eine optimale Wirkung zu erzielen. Zwar haben einige Mitgliedstaaten solche Ansätze in die Gestaltung einiger Öko-Regelungen und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in der GAP integriert, doch müssen noch wichtige Hindernisse für die Ausweitung und langfristige Umsetzung überwunden werden. Der Aufbau ausreichender Kapazitäten in den Bereichen Institutionen, Überwachung, Finanzierung und Finanzierung ist notwendig, um die Synergien zwischen wirtschaftlicher Lebensfähigkeit, ökologischer Wirksamkeit und Langlebigkeit zu erhöhen. Diese gestärkten Kapazitäten würden das Erreichen nachhaltigerer und positiverer sozialer, wirtschaftlicher, klimatischer und biodiversitätsbezogener Ergebnisse unterstützen, die effektiv zu den Zielen des Green Deal beitragen. Eine stärkere Mobilisierung des Privatsektors für diese innovativen Systeme zur Bezahlung von Umweltdienstleistungen würde dazu beitragen, diese Hindernisse zu beseitigen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten:
- Systeme zur Bezahlung von Umweltleistungen mit ergebnisorientierten und/oder kollektiven und/oder räumlich koordinierten Ansätzen unter realen Bedingungen und unter Berücksichtigung einer Vielzahl von landwirtschaftlichen Kontexten entwickeln und/oder verbessern, testen, erproben und bewerten;
- einen besonderen Schwerpunkt auf die Mobilisierung privater Finanzmittel (z. B. Wertschöpfungskettenkonzepte, marktorientierte Instrumente, Crowdfunding, Bottom-up-Konzepte usw.) und die Bewertung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Systeme mit Blick auf die langfristige Umsetzung und finanzielle Tragfähigkeit unter verschiedenen Szenarien und sozioökonomischen Bedingungen legen;
- auf der Grundlage einer Analyse der Rolle der Landwirtschaft und der Lebensmittelwertschöpfungsketten bei der Unterstützung und Inwertsetzung der von den Landwirt*innen erbrachten Umweltleistungen Ansätze zu entwickeln und/oder zu verbessern, die eine gerechte und faire Entlohnung der Landwirt*innen für diese Leistungen unterstützen;
- Entwicklung und/oder Verbesserung und Anwendung einer robusten und kosteneffizienten Überwachung der von den Landwirt*innen erbrachten Umweltleistungen;
- Ermittlung von Hindernissen und Förderern für die Umsetzung und Ausweitung von Systemen zur Bezahlung von Umweltleistungen mit ergebnisorientierten und/oder kollektiven und/oder räumlich koordinierten Ansätzen und Vorschläge für wirksame Lösungen zu deren Überwindung. Besonderes Augenmerk sollte darauf gelegt werden, den aktuellen Stand der Technik nicht zu wiederholen, sondern darauf aufzubauen und zu ergänzen;
- Unterstützung von Kapazitätsaufbau, Ausbildung, Umschulung und Schulung, insbesondere in Bezug auf die technischen, finanziellen, rechtlichen und administrativen Auswirkungen vertraglicher Vereinbarungen, damit Landwirt*innen und andere Beteiligte, einschließlich des Privatsektors, die vorgeschlagenen Lösungen umsetzen können.
Die Vorschläge sollten die Komplementarität mit laufenden einschlägigen Horizont-Europa-Projekten, einschließlich der Mission "A Soil Deal for Europe", gewährleisten und die vorhandenen einschlägigen Forschungsergebnisse und Instrumente nutzen. Die Vorschläge sollten auch Synergien mit anderen relevanten LIFE-Projekten, EU-finanzierten Studien, Pilotprojekten und Prozessen gewährleisten.
Die Vorschläge sollten eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen im Rahmen dieses Themas ausgewählten Projekten enthalten (z. B. durch Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten, Workshops sowie gemeinsamen Kommunikations- und Verbreitungsmaßnahmen usw.).
Die Teilnahme der GFS könnte einen Beitrag zur Erprobung von Systemen zur Bezahlung von Umweltdienstleistungen durch Experimente beinhalten.
Die Vorschläge müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" verfolgen, d. h. ein Konsortium, das sich auf eine ausgewogene Mischung von Akteur*innen mit komplementärem Wissen stützt, darunter Landwirt*innen, Forscher*innen und Unternehmen. Die Beteiligung von KMU, insbesondere von Landwirt*innen, an der Entwicklung, Verbesserung, Erprobung und/oder Pilotierung der vorgeschlagenen Lösungen wird nachdrücklich empfohlen. Als Option können die Vorschläge eine finanzielle Unterstützung für Dritte (FSTP) vorsehen, um die Beteiligung von KMU an der Erprobung und/oder Pilotierung der vorgeschlagenen Lösungen zu erleichtern. Maximal 10 % der EU-Mittel sollten für diesen Zweck bereitgestellt werden. In diesem Fall müssen die Konsortien das Auswahlverfahren für die Einrichtungen festlegen, denen eine finanzielle Unterstützung gewährt werden kann.
Dieses Thema sollte einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) beinhalten.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen werden:
- Politische Entscheidungsträger*innen, Unternehmen, Landwirt*innen und andere relevante Stakeholder haben ein klares Verständnis der Rolle, die Umweltdienstleistungen für eine florierende Gesellschaft spielen, und engagieren sich für Systeme zur Abgeltung von Umweltdienstleistungen mit ergebnisbasierten und/oder kollektiven und/oder räumlich koordinierten Ansätzen unter der Governance-Perspektive der Sicherstellung langfristiger Finanzierungskapazitäten in großem Maßstab;
- politische Entscheidungsträger*innen, Unternehmen, Landwirt*innen und andere relevante Interessengruppen über verbesserte Kenntnisse und innovative Instrumente verfügen, um Systeme zur Bezahlung von Umweltleistungen mit ergebnisorientierten und/oder kollektiven und/oder räumlich koordinierten Ansätzen, die an die verschiedenen Kontexte angepasst sind, zu entwickeln, umzusetzen und zu erweitern. Landwirt*innen und Unternehmen aus unterschiedlichen landwirtschaftlichen Kontexten beteiligen sich in großem Umfang und langfristig an innovativen Systemen zur Bezahlung von Umweltleistungen mit ergebnisorientierten und/oder kollektiven und/oder räumlich koordinierten Ansätzen;
- Die Gesellschaft als Ganzes profitiert von einer gezielteren Unterstützung für die Bereitstellung von öffentlichen Agrarumwelt- und Klimagütern mit positiven sozialen, wirtschaftlichen, biodiversitäts- und klimapolitischen Wirkungen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der einem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60 000 EUR.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(kB)
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