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Call-Eckdaten
Lösung von Problemen bei kohlenstoffneutralen Eisen- und Stahlerzeugungsprozessen mit verschiedenen Ausgangsmaterialien unterschiedlicher Qualität (Clean Steel Partnership)
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-INDUSTRY-2025-01-TWIN-TRANSITION-37
Termine
Öffnung
22.05.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 28.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 14.000.000,00
Link zum Call
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Thema ermöglicht einen schnellen und zuverlässigen Übergang zu innovativen Technologiepfaden für die kohlenstoffneutrale Eisen- und Stahlerzeugung, indem grundlegende Probleme und Randbedingungen mit einem Ansatz auf Systemebene angegangen werden. Dieser Ansatz zielt auf Inputmaterialien, Prozesse und die Qualität der Eisen-/Stahlproduktion ab und berücksichtigt die Notwendigkeit, die Produktionskosten zu senken, alternative Materialien und Lösungen zu finden, die Prozess-/Energieeffizienz zu verbessern und mindestens die traditionelle Produktqualität zu erreichen.
Call-Ziele
Das Thema ruft zur Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Industrie (einschließlich KMU) und Forschungseinrichtungen auf, um Folgendes zu unterstützen: i) das Verständnis, die Validierung und die Lösung wesentlicher Probleme, um die Reife innovativer Technologien im industriellen Investitionspanorama für die künftige kohlenstoffneutrale Eisen- und Stahlerzeugung zu ermöglichen, ii) die Beschleunigung eines zuverlässigen Übergangs zur Klimaneutralität im Hinblick auf das Ende der kostenlosen ETS-Zertifikate durch die Bereitstellung von Lösungen, die für verschiedene Szenarien optimiert sind, und iii) die Erfüllung der Empfehlung 2024/774 der Kommission über einen Verhaltenskodex für die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Hochschulen zur Wissensverwertung.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten mindestens vier der folgenden Punkte abdecken:
- Verringerung des Risikos und Erweiterung der Betriebszeitfenster für CO2-arme Eisen- und Stahlerzeugungstechnologien unter Berücksichtigung von Szenarien auf Systemebene;
- Berücksichtigung der Heterogenität der verfügbaren Reduktionsmittel und Ausgangsstoffe, ihrer unterschiedlichen physikalischen Zustände und ihrer gemischten Verwendung. In diesem Zusammenhang sollten die Nachhaltigkeit des Prozesses zu ihrer Herstellung sowie die Anforderungen an verschiedene Reinheitsgrade berücksichtigt werden;
- Erzielung hochwertiger Stahlerzeugnisse, die sich durch erhöhte Toleranzen für den Gehalt an Verunreinigungen aus minderwertigen Rohstoffen auszeichnen. Anpassung der Mikrostruktur und Steuerung der anwendungsspezifischen Eigenschaften durch Eingriffe in die Materialaufbereitung, Prozesse und Prozesstechnologien. Einschließlich der Entwicklung von Detektions-/Messsystemen und Multiskalenmodellen nach Bedarf;
- Analyse, Mikro- und/oder Nanocharakterisierung und Vergleich der kohlenstoffarmen Produktion von Flüssigeisen und/oder Rohstahl unter Verwendung von direkt reduziertem Eisen (DRI) mit unterschiedlichen Qualitäten und Rohstoffen aus primären und sekundären Quellen, um die Schließung von Materialkreisläufen voranzutreiben;
- Verbinden Sie die Analyse mit dem Bedarf an einer Optimierung der Anlagenplanung und Maßnahmen zur Risikominderung während des Betriebs;
- Definition des Vorverarbeitungsbedarfs von primären und sekundären eisenhaltigen Materialien für die Eisen- und Stahlerzeugung mit dem Ziel geringer Umweltauswirkungen. Analyse der Auswirkungen auf den Produktionsprozess und die Produktmetallurgie;
- Berücksichtigung analytischer Forschungsinfrastrukturen. Die Daten sollten den Simulations- und Modellierungsbedarf im Einklang mit den FAIR-Grundsätzen (Findability, Accessibility, Interoperability and Reusability) unterstützen. Die Interoperabilität der gemeinsamen Datennutzung sollte berücksichtigt werden;
- Berücksichtigung der Auswirkungen der in den Ergebnissen des vorgeschlagenen Projekts aufgezeigten Lösungen auf die spezifischen Bedingungen auf regionaler oder nationaler Ebene, einschließlich sektorübergreifender Szenarien, wie z. B. Energieverfügbarkeit, Wassernutzung und Rückgewinnung von Wasser und anderen Ressourcen aus dem Stahlerzeugungsprozess zur Verwendung in anderen Industriesektoren und umgekehrt, wo anwendbar;
- Einsatz von Instrumenten wie Lebenszyklusbewertung (LCA) oder Lebenszykluskostenrechnung (LCC), um Benchmarks für die Messung der Fortschritte auf dem Weg zur Kohlenstoffneutralität zu schaffen;
- Nutzung der Vorteile von Pilotanlagen in Europa, um Zusammenhänge zwischen realen Prozessen und laborgestützter Forschung herzustellen.
Multidisziplinäre Forschungstätigkeiten sollten sich mit mindestens einem der folgenden Themen befassen:
- Einführung von Sensoren oder Entwicklung neuer Sensoren, die insbesondere in Umgebungen mit sehr hohen Temperaturen arbeiten können. Sie können einen weichen und integrierten Satz von Sensoren umfassen. Einsatz schneller digitaler Techniken für die Datenerfassung, -verarbeitung und -analyse. Entwicklung verbesserter Modelle mit unterschiedlichen Auflösungsgraden und Integration von maschinellem Lernen (ML)/KI für ein umfassendes Verständnis der Prozessmechanismen;
- Nutzung von Beiträgen aus abgeschlossenen/laufenden Forschungsarbeiten zur Wärmerückgewinnung über Wärmeaustauschtechnologien, die zur Verringerung des externen Energiebedarfs beitragen könnten;
- Entwicklung von Konzepten für die kostengünstige Wasserstofferzeugung vor Ort.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten ein Geschäftsszenario und eine Verwertungsstrategie für mindestens einen Prozessweg enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben. Wenn mehr als eine Prozessroute Teil des Projekts ist, sollte die Auswahl der bevorzugten Route ordnungsgemäß begründet werden.
Darüber hinaus sollte eine Strategie für die Entwicklung von Qualifikationen im Hinblick auf innovative Lösungen vorgelegt werden, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Sozialpartner.
Die Maßnahmen sollten eine Bündelung von Aktivitäten mit anderen im Rahmen dieses Themas finanzierten Projekten vorsehen. Die projektübergreifende Zusammenarbeit sollte Konsultationen und gemeinsame Aktivitäten zu Querschnittsthemen und die gemeinsame Nutzung von Ergebnissen, die nicht an geistiges Eigentum gebunden sind, sowie die Teilnahme an gemeinsamen Sitzungen und Kommunikationsveranstaltungen umfassen. Zu diesem Zweck sollten die Vorschläge ein eigenes Arbeitspaket vorsehen.
Die Projekte (sofern sie für eine Finanzierung ausgewählt werden und relevant sind) könnten eine Bündelung der Aktivitäten mit einem unter dem Thema HORIZON-CL4-INDUSTRY-2025-01-DIGITAL-61 finanzierten Projekt in Betracht ziehen.
Bei diesem Thema ist die Integration der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
Mit diesem Thema wird die europäische ko-programmierte Clean Steel Partnership umgesetzt.
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Erwartete Ergebnisse
Eisen- und Stahlerzeugungsanlagen sind komplexe Systeme, bei denen die Produktqualität an eine Vielzahl von Variablen gebunden ist. Variationen in der Zusammensetzung der Einsatzstoffe sowie die Wahl und Mischung der Reduktionsmittel führen zu spürbaren Variationen in der Prozessmetallurgie, ihrer Kinetik und Thermodynamik, die sich auf die Morphologie der Zwischenprodukte und folglich auf die nächsten Produktionsphasen sowie auf die Lebensdauer, Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit des Endprodukts auswirken.
Die starke Abhängigkeit der endgültigen Stahlqualität von der variablen Qualität der Rohstoffe und der Ausgewogenheit des Produktionsprozesses muss unter Berücksichtigung von Kosten, Energieverfügbarkeit, Nachhaltigkeit, allgemeiner und spezifischer Energieeffizienz, CO2-Emissionen und strategischen Ressourcen (insbesondere strategischen Rohstoffen) berücksichtigt werden.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu mindestens drei der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Validierung innovativer kohlenstoffneutraler Lösungen für die Eisen- und Stahlerzeugung im Rahmen eines Systemansatzes und unter Berücksichtigung verschiedener Materialien mit unterschiedlicher Qualität (Mischung von Rohstoffen und Reduktionsmitteln) und Energiebedarf. Behandlung von Hochrisikofaktoren auf makroskopischer und mikroskopischer Ebene durch detaillierte Charakterisierung der physikalischen und chemischen Wechselwirkungen, die das optimale Funktionieren der Prozesse beeinträchtigen könnten;
- Lösung von Problemen auf Systemebene bei mindestens zwei CO2-armen Produktionsrouten;
- Definition von Lösungen und Bereitstellung von Konzepten für mögliche Änderungen oder Materialsubstitutionen in innovativen Anlagen zur CO2-armen Eisen- und Stahlproduktion;
- Verbesserung der Zuverlässigkeit der CO2-armen Stahlproduktion mit dem Ziel, qualitativ hochwertige Produkte zu erzeugen: i) Klärung der Auswirkungen von Material- und Prozessvariablen sowie von Aspekten des Gesamtsystems; ii) Klärung des Einflusses einer veränderten Rohstahlqualität auf die Eigenschaften des erzeugten Stahls mit dem Ziel, Qualität und eine verlängerte Lebensdauer der Produkte zu erreichen; iii) Klärung der Auswirkungen verschiedener Inputmaterialien mit unterschiedlicher Qualität auf die Rückstandseigenschaften und auf deren potenzielle Verwertung und Verwendung;
- Erstellung einer Analyse der Auswirkungen auf die Material- und Energiebilanz der ermittelten Lösungen, der Rentabilität und der Nebenprodukte.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 48 Seiten umfassen. Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie aufzunehmen, wie in der Einleitung zu dieser Bestimmung dargelegt, wird die Seitenbegrenzung in Teil B der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten erweitert.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 6 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and SpaceHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and Space(kB)
Kontakt
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