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Call-Eckdaten
Erprobung von Systeminnovationen für Industrie 5.0
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-INDUSTRY-2025-01-HUMAN-65
Termine
Öffnung
22.05.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Industrie 5.0 ist ein Rahmenwerk, das auf einem systemorientierten Ansatz beruht und darauf abzielt, die wirtschaftliche und ökologische Widerstandsfähigkeit industrieller Ökosysteme und Unternehmen zu stärken und zur Verbesserung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie beizutragen. Industrie 5.0-Innovationen wie menschenzentrierte Technologien oder Modelle für lernende Organisationen tragen dazu bei, die neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem laufenden grünen und digitalen Wandel zu bewältigen, wie z. B. die Behebung des Qualifikationsdefizits, die Gewinnung der besten Talente oder die beschleunigte Einführung sauberer Technologien.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten einen auf Industrie 5.0 ausgerichteten methodischen Rahmen durch Systeminnovationsexperimente in verschiedenen industriellen Ökosystemen in europäischen regionalen Innovationsvierteln und anderen Regionen ausarbeiten, um die Einführung von Industrie 5.0-Innovationen oder -Methoden auf regionaler/lokaler Ebene industrieller Ökosysteme zu unterstützen:
a) innovative Ansätze anbieten, um den industriellen Wandel auf regionaler/lokaler Ebene zu beschleunigen und gleichzeitig die neu entstehenden Herausforderungen wie den Fachkräftemangel oder die Gewinnung der besten Talente anzugehen.
b) experimentieren, um Anreize für eine längerfristige Transformation der Industrie 5.0 zu entwickeln.
Das Projekt sollte auf den Ergebnissen der "Community of Practice on Industry 5.0" und anderen von Horizont Europa finanzierten Industrie 5.0 (oder verwandten) Projekten aufbauen. Die Vorschläge sollten angemessenes Fachwissen in den Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) einbeziehen, insbesondere in Bezug auf Systemdenken oder Komplexitätswissenschaft und deren praktische Umsetzung als Teil von Systeminnovations- oder Transformationsinitiativen.
Der Vorschlag sollte Einzelheiten zu den Prozessen enthalten, mit denen eine konkrete langfristige transformative Innovationsherausforderung für die teilnehmenden industriellen Ökosysteme oder Akteur*innen ermittelt wird, um konkrete Ziele zu formulieren, die sich mit systemischen Fragen im Zusammenhang mit der Frage befassen, wie das industrielle Ökosystem seine künftige Wettbewerbsfähigkeit steigern und die Ziele der Industrie 5.0 erreichen kann, und die sich insbesondere auf die Anwerbung qualifizierter Arbeitnehmer*innen und die Schaffung der Voraussetzungen für lernende Ökosysteme oder lernende Organisationen konzentrieren. Die Herausforderung sollte die nächsten Schritte bei industriellen Transformationsprozessen und Experimenten leiten.
Für jede der identifizierten Transformationsherausforderungen sollte das Projekt Interessenvertreter*innen in transdisziplinäre Forschungs- und Innovationsaktivitäten einbinden, unter anderem in:
a) Identifizierung und Erprobung neuer, von Industrie 5.0 angetriebener Methoden und Maßnahmen für die organisatorische Umgestaltung, die Einführung von lernenden Organisationen und die Systeminnovation, um die Verbreitung von Industrie 5.0 und Fähigkeiten für eine wettbewerbsfähige und zukunftsorientierte industrielle Umgestaltung zu unterstützen:
- Identifizierung des Pakets an Systeminnovationen, das zur Erreichung der gesetzten Ziele zur Verfügung steht, einschließlich fortschrittlicher Technologien, die mit verantwortungsvollen Praktiken entwickelt wurden (menschenzentriert, ökologisch, bioinspiriert, Biomimikry, naturbasierte Lösungen usw.), Geschäftsmodellen, neuen Arbeitsprozessen, Organisationsmodellen, Governance oder sozialen Innovationen, die den Wandel der Industrie 5.0 unterstützen können.
- Bewertung des Qualifikationsbedarfs und der Lernbereiche für die Arbeitskräfte und Organisationen im industriellen Innovationsökosystem im Hinblick auf die identifizierten systemischen Innovationen.
- Identifizierung der Anreize, Hebelpunkte und/oder Verhaltensaspekte, die die Entwicklung der Organisationen hin zu Industrie 5.0 unterstützen würden, aufbauend auf den bestehenden Ergebnissen von Industrie 5.0-finanzierten Projekten und damit verbundenen Initiativen.
- Identifizierung erfolgreicher Methoden zur Entwicklung systemischer Innovationsanreize zur Förderung des Paradigmenwechsels in der Industrie 5.0, menschenzentrierter Grundlagentechnologien, der Übernahme des Modells der lernenden Organisation und der Verbesserung der Kompetenzen für die Ziele der Industrie 5.0.
b) Entwicklung und Erprobung der neuen Methoden durch Sandkästen, offene Innovationsansätze oder partizipative Prozesse für den systemischen Wandel durch Prototyping neuer Anreizsysteme oder ermöglichender Maßnahmen. Die Sandkästen sollten Vierfach- oder Fünffach-Helix-Akteur*innen auf regionaler/lokaler Ebene einbeziehen, um das Erreichen der identifizierten Transformationsherausforderung zu unterstützen und zur Beschleunigung des ortsbezogenen industriellen Wandels beizutragen:
c) Entwicklung von Instrumenten/Maßnahmen, um die Auswirkungen von Industrie-5.0-Methoden für den industriellen Wandel auf regionaler/lokaler Ebene zu belegen und zu fördern, wie z. B:
- Digitale oder KI-gestützte Tools zur Unterstützung der schnellen Umwandlung und Orchestrierung von Informationen, die die Entscheidungsfindung und Antizipation von Innovationspipelines, die Entwicklung der Wertschöpfungskette, den Qualifikationsbedarf oder Transformationsmöglichkeiten unterstützen können.
- Peer-Learning in den unterstützten Ökosystemen, das sich auf die Verbesserung der organisatorischen Lernkapazität, die Entwicklung von Lernökosystemen und neue Innovationskapazitäten für die Transformation der Industrie 5.0 konzentriert und von neuen Paradigmen in den Bereichen Organisationsdesign, Lernen und Innovation inspiriert ist. Dazu sollten auch Maßnahmen gehören, die als Katalysator für den Paradigmenwechsel in der Industrie 5.0 dienen. Dokumentation der Ergebnisse zur Information und Beratung der politischen Entscheidungsträger*innen im Hinblick auf ihre mögliche Ausweitung.
Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge sollten eine Verwertungsstrategie enthalten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Das Projekt sollte auf bestehenden Projekten zur Entwicklung von Lösungen für die Industrie 5.0 aufbauen oder die Zusammenarbeit mit solchen Projekten anstreben, die die Säulen und Methoden der Industrie 5.0 ergänzen, wie z. B. die Regional Innovation Valleys oder das Neue Europäische Bauhaus. Es sollte auch Synergien entwickeln und Komplementaritäten mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen sicherstellen, wie z. B. Digital Innovation Hubs, Europäische Partnerschaften wie Made in Europe, Process4Planet, AI, Data and Robotics Partnership und die relevanten EIT KICs.
Erwartete Ergebnisse
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Nachgewiesene erfolgreiche Anreize für den systemischen Wandel hin zu Industrie 5.0 und für die Verbesserung von Qualifikationen und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie.
- Entwicklung und Anwendung von Industrie-5.0-Bedingungen, -Prozessen und -Methoden für den systemischen Wandel, organisatorische Lernkapazitäten und die Wiederbelebung von Industrien auf regionaler/lokaler Ebene.
- Demonstration / Nachweis der Umsetzung von Industrie 5.0-Innovationen für eine bessere Anpassung der Industrie an neue Herausforderungen im Zusammenhang mit dem doppelten Übergang (verbesserte Widerstandsfähigkeit), organisatorische Agilität und Beitrag zur Bekämpfung des Qualifikationsdefizits / Anziehung der besten Talente in regionalen industriellen Ökosystemen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der einem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60 000 EUR.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and SpaceHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and Space(kB)
Kontakt
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