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Call-Eckdaten
Intelligente Integration von Netto-Null-Technologien in energieintensive Industrien (Processes4Planet und Made in Europe Partnerschaften)
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-INDUSTRY-2025-01-TWIN-TRANSITION-34
Termine
Öffnung
22.05.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 25.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 5.000.000,00 und € 9.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Zuge der Dekarbonisierung der Industrie können Netto-Null-Technologien in einer Vielzahl von energieintensiven Sektoren und Prozessen eingesetzt werden. Darüber hinaus zielt der Net-Zero Industry Act, der Teil des Green Deal Industrial Plan ist, darauf ab, die Herstellungskapazität strategischer Netto-Null-Technologien zu erhöhen, um mindestens 40 % des jährlichen Einsatzbedarfs in der EU zu decken.
Call-Ziele
In diesem Rahmen besteht das Ziel dieses Themas darin, die Einführung von Netto-Null-Technologien in mindestens einem Industriesektor durch eine engere Zusammenarbeit zwischen Hersteller*innen von Netto-Null-Technologien und energieintensiven Industrien zu beschleunigen.
Die Vorschläge sollten alle Akteur*innen der Wertschöpfungskette einbeziehen, von den Hersteller*innen von Netto-Null-Technologielösungen bis hin zu energieintensiven Industrien und Ingenieur- und Bauunternehmen. Die Interoperabilität und der sichere und vertrauenswürdige Datenaustausch zwischen den Akteur*innen der Wertschöpfungskette sollte gewährleistet sein.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten einen Business Case und eine Nutzungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben. Als Projektergebnis sollte ein ausgearbeiteter Verwertungsplan entwickelt werden, einschließlich vorläufiger Pläne für die Skalierbarkeit, die Kommerzialisierung und den Einsatz (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan und Finanzmodell) mit Angabe möglicher privater und öffentlicher Finanzierungsquellen (z. B. Innovationsfonds, InvestEU und kohäsionspolitische Fonds). Gesellschaftliche und ökologische Auswirkungen sowie Auswirkungen auf den Arbeitsplatz (einschließlich Qualifikationen und organisatorische Veränderungen) sollten dargelegt werden. Die Vorschläge sollten die Verbreitung und Vervielfältigung der vorgeschlagenen Ansätze für eine breite Anwendung sicherstellen, einschließlich der Beratung und des Aufbaus von Kapazitäten bei den relevanten Akteur*innen. Die Vorschläge sollten auf einer soliden technisch-wirtschaftlichen Analyse beruhen, die die wirtschaftliche Tragfähigkeit im Hinblick auf die sich entwickelnden rechtlichen Rahmenbedingungen bestätigt.
Es wird empfohlen, eine Methode zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen einzubeziehen, die eine detaillierte Beschreibung der Ausgangssituation und der prognostizierten Reduktionen enthalten sollte.
Die Antragsteller werden auch auf das ergänzende Thema HORIZON-CL4-INDUSTRY-2025-01-TWIN-TRANSITION-05 aufmerksam gemacht: Fortschrittliche Fertigungstechnologien für eine führende Rolle der EU-Hersteller*innen bei Produkten für die Netto-Null-Industrie.
Mit diesem Thema werden die ko-programmierten europäischen Partnerschaften Processes4Planet und Made in Europe umgesetzt.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Vorschläge zu diesem Thema sollten mehrere der folgenden Punkte berücksichtigen:
- Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen mindestens einem energieintensiven Industriesektor und Hersteller*innen von Netto-Null-Technologien sowie gegebenenfalls Ingenieurbüros und Baufirmen für die intelligente Integration einer oder mehrerer Netto-Null-Technologien in bestimmte Prozesse. Mehrere energieintensive Industriesektoren können in Betracht gezogen werden, wenn sie ähnliche Prozesse und energiebezogene Bedürfnisse haben;
- Bewertung des Bedarfs der vorgeschlagenen Industriebranche(n), um "Standard"-Prozesse zu definieren und den betrieblichen Energiebedarf durch einen engeren Austausch mit Hersteller*innen und Lieferant*innen von Netto-Null-Technologien zu bewerten, um nachhaltige und kosteneffiziente Energielösungen zu entwickeln;
- Optimierung und Anpassung von Technologien, Produkten und Lösungen, die von Hersteller*innen von Netto-Null-Technologien vorgeschlagen werden, um den Bedürfnissen des Industriesektors gerecht zu werden;
- Vorschläge und Demonstration der notwendigen Änderungen von Prozessen für die effiziente und flexible Einbindung und Integration von Netto-Null-Technologien in bestehende Industrieanlagen;
- Demonstration der Effektivität und Reproduzierbarkeit der vorgeschlagenen Ansätze, die es ermöglichen, von einem maßgeschneiderten, projektbezogenen Ansatz für jede spezifische Industrieanlage und jeden Prozess zu einer rationalisierten, standardisierten und dennoch flexiblen Lösung für industrielle Sektoren und/oder Prozesse überzugehen;
- Entwicklung von Lösungen, die ein optimales Gleichgewicht zwischen Standardisierung und Flexibilität bieten, sowie Bereitstellung hochwertiger, maßgeschneiderter Lösungen zu wettbewerbsfähigen Preisen;
- Förderung der Entwicklung von Kompetenzen für die Integration von Netto-Null-Technologien in energieintensive Industrien.
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Erwartete Ergebnisse
Hersteller*innen von Netto-Null-Technologie-Lösungen sowie energieintensive Industrien werden von den folgenden Ergebnissen profitieren:
- Ermöglichung einer nachhaltigen und effizienten Energienutzung in energieintensiven Industrien durch Überbrückung der Kluft zwischen Nutzern und Herstellern von Netto-Null-Lösungen für energieintensive Industrien.
- Förderung von Win-Win-Situationen, in denen Gerätehersteller*innen gemeinsam mit den energieintensiven Industriesektoren Lösungen entwickeln, die neue Märkte für die Netto-Null-Technologien eröffnen;
- Entwicklung neuer Netto-Null-Technologien für industriell integrierte Prozesse, die die Dekarbonisierung der Industrie unterstützen und neue Marktchancen bieten;
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven europäischen Industrie und des verarbeitenden Gewerbes;
- Beschleunigung der Einführung von Netto-Null-Technologien in den energieintensiven Industrien.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 48 Seiten umfassen. Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie aufzunehmen, wie in der Einleitung zu dieser Bestimmung dargelegt, wird die Seitenbegrenzung in Teil B der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten erweitert.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and SpaceHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and Space(kB)
Kontakt
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