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Call-Eckdaten
Erleichterte Zusammenarbeit für KI in der Wissenschaft
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-INDUSTRY-2025-01-DIGITAL-62
Termine
Öffnung
22.05.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Projekt sollte eine strategische Forschungs- und Innovationsagenda für KI in der Wissenschaft entwickeln, indem es große Gruppen von Fachleuten und KI-Forscher*innen aus verschiedenen Bereichen mobilisiert , um die wichtigsten langfristigen Forschungsherausforderungen in einer Vielzahl von wissenschaftlichen Bereichen zu ermitteln, in denen KI einen bedeutenden Beitrag zu wissenschaftlichen Durchbrüchen leisten kann, die für die wettbewerbs-, umwelt- und sozialpolitische Agenda der EU von Bedeutung sind.
Call-Ziele
Künstliche Intelligenz ist ein entscheidender Faktor für Wissenschaft und Innovation und verspricht erhebliche Möglichkeiten zur Steigerung des europäischen Wettbewerbsvorteils in Forschung und Innovation, die es zu nutzen gilt. Ziel der CSA ist es, die KI-gestützte Forschung in Europa zu strukturieren und Optionen zur Optimierung des Ökosystems für KI in der Wissenschaft in Europa zu bewerten, und zwar durch eine strategische Forschungs- und Innovationsagenda und die Bewertung des Potenzials für mögliche künftige F&I-Initiativen im Einklang mit den Empfehlungen des Mechanismus für wissenschaftliche Beratung und den politischen Leitlinien des Präsidenten der Europäischen Kommission zur Einrichtung eines KI-Forschungsrats.
Das Projekt sollte Pilotbereiche aus allen Horizon Europe Säule II Clustern vorschlagen, die auf Europas Wettbewerbsvorteilen in Wissenschaft und KI-Technologien aufbauen. Die Forschungsaufgaben sollten sich auf Vorhersage- und Designprobleme in den verschiedenen wissenschaftlichen Bereichen beziehen, die mit KI gelöst werden könnten.
Das SRIA sollte auch Bereiche umfassen, in denen KI generische wissenschaftliche Aufgaben verbessern kann, z. B. virtuelle Forschungsassistenten/Tools für die literaturbasierte Entdeckung, zur Verbesserung/Ermöglichung von Forschungsabläufen, Laborautomatisierung und kollaborative Mensch-KI-Arbeit in der Wissenschaft. Prioritäre Forschungsbereiche, die den Einsatz von Modellen auf der Grundlage von "frugaler" KI, die kompakter, effizienter und weniger energieintensiv sind, sowie von menschenzentrierter und vertrauenswürdiger KI für die wissenschaftliche Arbeit beinhalten, sollten ebenfalls erforscht werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Das Projekt sollte den Bedarf und das Potenzial für F&I-Initiativen für KI in der Wissenschaft über das CSA hinaus ermitteln und bewerten, um Wege zur Verbesserung der EU-Landschaft für die Unterstützung von KI in der Wissenschaft zu finden, die mit der Kommission und den Mitgliedstaaten zu diskutieren und zu vereinbaren sind. Die Bewertung sollte Wege zur Verbesserung des Datenzugangs, der Infrastruktur und der Unterstützungsdienste sowie des Bedarfs an Fähigkeiten und Talenten aufzeigen, um die Integration von KI in verschiedenen Wissenschaftsbereichen in größerem Umfang in Europa in Forschungsprozesse und Laborautomatisierung zu integrieren und gleichzeitig Reproduzierbarkeit, Transparenz und offene Wissenschaft zu fördern. Sie sollte auch Optionen für die EU aufzeigen, um die kooperative Entwicklung und den Austausch von KI-Modellen für wissenschaftliche Entdeckungen über verschiedene Wissenschaftsbereiche hinweg besser zu ermöglichen. Sie sollte auch die bestehenden Bemühungen der EU zur Unterstützung des Zugangs zu Daten, Forschungsinfrastrukturen, Netzwerken und HPC berücksichtigen.
Verschiedene Szenarien von F&I-Initiativen und Infrastrukturverbesserungen sollten zusammen mit einem breiten Spektrum von Nutzer*innen und Interessengruppen aus der Forschungsgemeinschaft, der Industrie, Start-ups, der Zivilgesellschaft und politischen Entscheidungsträger*innen prototypisch entwickelt werden. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Machbarkeitstests sollte das Projekt einen Fahrplan für die notwendigen Schritte für eine effektivere Koordinierung zwischen den Wissenschaftsgemeinschaften im Bereich der KI und der KI in Europa sowie für die notwendigen Verbesserungen bei der Bereitstellung von Diensten und Infrastrukturen auf EU-Ebene für die Integration von KI in verschiedene wissenschaftliche Bereiche, einschließlich Forschungsprozessen, die Bürger*innen und die Zivilgesellschaft einbeziehen, z. B. Citizen Science, entwickeln.
Die Vorschläge sollten auch die Koordinierung und Verbreitung interdisziplinärer KI-gestützter Wissenschaft vorsehen, um die Einbindung von Interessengruppen, die Koordinierung und Förderung von KI-Initiativen in der Wissenschaft in ganz Europa zu erleichtern. Die CSA sollte eine Website entwickeln, Veranstaltungen zur Sensibilisierung für die Vorteile der KI in der Wissenschaft organisieren und Möglichkeiten zum Austausch bewährter Verfahren schaffen.
Die Projekte sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder die Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln, insbesondere mit Initiativen auf EU-Ebene wie EOSC, EuroHPC Joint Untedtaking, ESFRI, AI Factories, der EU AI, Data and Robotics Partnership, AI4EOSC the AI on Demand Platform und dem GenAI4EU Central Hub.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollen zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Identifizierung der langfristigen Forschungsherausforderungen, bei denen KI einen bedeutenden Durchbruch erzielen kann, der zum Wettbewerbsvorteil der EU in ausgewählten wissenschaftlichen Disziplinen/Bereichen beiträgt, durch eine strategische Forschungs- und Innovationsagenda.
- Bereitstellung von Belegen für die Strukturierung der Ressourcen für KI in der Wissenschaft auf europäischer Ebene als Machbarkeitsstudie für potenzielle F&I-Initiativen außerhalb des CSA, die den Zugang zu relevanten Daten, Infrastruktur und Talenten in verschiedenen wissenschaftlichen Bereichen für mehr und bessere KI-gestützte Forschung optimieren könnten.
- Koordinierung, Stärkung des Netzwerks und Sensibilisierung einer Gemeinschaft von Wissenschaftlern, einschließlich Bürger*innenwissenschaftlern, Forschungsorganisationen und Interessenvertreter*innen für neue Paradigmen der Forschung mit KI.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 33 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and SpaceHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and Space(kB)
Kontakt
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