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Call-Eckdaten
Horizont Standardisierungsverstärker
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-INDUSTRY-2025-01-HUMAN-60
Termine
Öffnung
22.05.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 1.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Aktion soll ein vollwertiges Mentoring-System für die Normung geschaffen werden, indem europäischen Projekten Experten*innendienste zur Verfügung gestellt werden, um die Projektergebnisse durch einen Beitrag zur Schaffung oder Überarbeitung von Normen zu verwerten.
Call-Ziele
Normen sind von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung der Sicherheit, Funktionalität und Interoperabilität von EU-Produkten. Sie tragen dazu bei, die Einhaltung politischer und rechtlicher Anforderungen zu gewährleisten, und ermöglichen gleichzeitig den Zugang zu globalen Märkten, wenn sie auf dem neuesten Stand der Technik sind und von internationalen Organisationen erarbeitet wurden. Dies unterstreicht die wichtige Rolle, die Normen in der politischen Agenda der EU spielen, insbesondere bei Initiativen wie dem digitalen Jahrzehnt, der neuen Industriestrategie für Europa, der EU-Normungsstrategie der Kommission, der Mitteilung über fortschrittliche Werkstoffe für eine industrielle Führungsrolle und der Mitteilung über die europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit. Künftige Maßnahmen der Kommission - sei es die Umsetzung von Rechtsrahmen wie dem AI and Data Act oder die Umsetzung der Empfehlung der Kommission zu kritischen Technologiebereichen für die wirtschaftliche Sicherheit der EU - werden von Normen abhängen.
Um die Wirkung von F&I zu maximieren, ist eine frühzeitige Integration der Normung, wie sie im Verhaltenskodex für Normung empfohlen wird, von entscheidender Bedeutung, um Innovationen mit politischen Zielen in Einklang zu bringen und die Wettbewerbsfähigkeit des Marktes zu verbessern.
Die Maßnahme sollte die Ergebnisse und Erfahrungen des Pilotprojekts Horizon Standardisation Booster (HS Booster) berücksichtigen, das von April 2022 bis März 2025 läuft. Im Einklang mit der EU-Normungsstrategie zielt der HS Booster darauf ab, die Wirkung der europäischen Normung im Rahmen von Horizont 2020- und Horizont-Europa-Projekten zu erhöhen, indem ein spezieller Dienst für die Begünstigten entwickelt, eingeführt und verwaltet wird.
Um die Valorisierung von Projektergebnissen weiter zu unterstützen, wird der vollwertige Standardisation Booster die Begünstigten unterstützen, in erster Linie, aber nicht ausschließlich, in den Technologiebereichen, die in der Empfehlung der Kommission über kritische Technologiebereiche genannt werden, deren Forschungsergebnisse zur Überarbeitung oder Schaffung einer Norm zu führen scheinen. Im Rahmen dieses Dienstes wird die Relevanz der Ergebnisse für die Normungstätigkeit geprüft.
Das Konzept des Premium-Dienstes des derzeit laufenden Horizon Booster-Pilotprojekts hat sich als sachdienliche Unterstützung bewährt. Ein ähnliches, qualitativ hochwertiges Konzept ist die Grundlage für einen Booster-Nachfolger. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass ein solcher Dienst die Zahl der europäischen Normen im Vergleich zum laufenden Dienstprogramm erhöht. Daher sollten die Plattform und die Instrumente von HSbooster.eu weiterentwickelt, gefördert und genutzt werden, um ihr volles Potenzial auszuschöpfen.
Bildung und Ausbildung sind Voraussetzungen für eine erfolgreiche und für beide Seiten vorteilhafte Beziehung zwischen FuI und Normung. Ein zukünftiger Booster sollte die Nutzung der bestehenden Schulungsakademie erhöhen, kontinuierlich neue Elemente auf der Grundlage von Nutzer*innenfeedback und Datenverfolgung hinzufügen und weiter entwickelt und beworben werden, um die Nutzung zu steigern.
Die Skalierung und vollständige Umsetzung auf der Ebene der Mitgliedstaaten ist von entscheidender Bedeutung, damit ein Booster eine signifikante und langfristige Wirkung entfalten kann. Daher wird der Booster neben laufenden und abgeschlossenen Horizont 2020- und Horizont Europa-Projekten sowie anderen EU-finanzierten Projekten auch für nationale, öffentlich finanzierte F&I-Projekte offen sein. Der Dienst wird diese Begünstigten dabei unterstützen, mit den Normungsgremien in Kontakt zu treten und in erster Linie durch die Vorbereitung und Ausarbeitung von Normungsaktivitäten zur Schaffung von Normen beizutragen, z. B. durch die Teilnahme an Fokusgruppen, die Einrichtung neuer technischer Ausschüsse, die Ausarbeitung technischer Spezifikationen oder technischer Berichte.
Die Antragstellenden können sehr unterschiedlich sein, darunter Normungsorganisationen, Forschungs- und Technologieorganisationen (RTO), Universitäten, Privatunternehmen, KMU, Industriepartner, Innovationsagenturen und nationale Metrologieinstitute. Es kann von Vorteil sein, wenn das Projekt von einem Konsortium bearbeitet wird, das sich aus Normungsexpert*innen zusammensetzt, die in der Lage sind, Horizont 2020 und Horizont Europa zu unterstützen, sowie aus anderen öffentlich finanzierten Projektbegünstigten.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Stärkere Beteiligung von Forschungsakteur*innen an Normungstätigkeiten durch Schaffung einer langfristigen, nachhaltigen Verbindung zwischen FuI und Normung.
- Verstärkte Entwicklung und Anpassung von Normen zur Deckung des neuen Bedarfs der Industrie, insbesondere in kritischen Technologiebereichen, vorangetrieben durch die Forschung auf EU- und nationaler Ebene.
- Verbesserte Übernahme neuer Technologien durch verstärkte Normungstätigkeiten.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 33 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der einem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60 000 EUR.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and SpaceHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and Space(kB)
Kontakt
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