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Call-Eckdaten
Stärkung von Wegen zu alternativen sozioökonomischen Modellen zur kontinuierlichen Verbesserung der biologischen Vielfalt
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-01-BIODIV-08
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
17.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 14.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Green Deals, der einen fairen und gerechten grünen Übergang vorsieht, insbesondere der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 und der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen, die zu den Zielen der EU in Bezug auf die Anpassung an den Klimawandel und die Abschwächung des Klimawandels beiträgt, sowie des Globalen Rahmens für die biologische Vielfalt (GBF) von Kunming-Montréal, werden erfolgreiche Vorschläge zu den Auswirkungen dieses Ziels beitragen, insbesondere zu einem besseren Verständnis der Krise der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen, was dazu führt, dass politische Entscheidungsträger*innen und die Gesellschaft die Bedeutung des Schutzes und der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt erkennen und einen Weg zu einem transformativen Wandel einschlagen.
Call-Ziele
Die Verschlechterung der natürlichen Ressourcen aufgrund menschlicher Aktivitäten, einschließlich des Klimawandels, der Emissionen in Luft, Wasser und Boden sowie der Intensivierung und Veränderung der Flächennutzung in Europa, und die sich daraus ergebenden Kaskadeneffekte des Verlustes der biologischen Vielfalt haben tiefgreifende wirtschaftliche und soziale Auswirkungen, auch auf unseren Lebensstandard und die immateriellen Aspekte der Lebensqualität. Der Verlust der biologischen Vielfalt wird zunehmend als Risiko für die makroökonomische und finanzielle Stabilität erkannt, von dem wichtige Institutionen, Länder und Regionen betroffen sind. Der Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen kommt nicht nur der biologischen Vielfalt zugute, sondern trägt auch zu umfassenderen sozioökonomischen Zielen bei, wie der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Menschen, der Klimaresistenz und insbesondere der Klimaanpassung.
Um diesen Trends entgegenzuwirken, können alternative sozioökonomische Modelle die Bemühungen um die biologische Vielfalt in wirtschaftliche Aktivitäten integrieren. Die EU-Biodiversitätsstrategie, das GBF und die SDGs setzen ehrgeizige Biodiversitätsziele, deren Erreichung jedoch die Überwindung von Hindernissen in den Bereichen Bildung, Technologie, Gesellschaft, Wirtschaft und Governance erfordert. Es gibt zahlreiche sozioökonomische Modelle, um den notwendigen ökologischen, klimatischen, wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Übergang für die biologische Vielfalt zu erreichen. Diese Modelle müssen weiter analysiert und entwickelt werden, damit sie allgemein akzeptiert und umgesetzt werden können. Sie spielen eine Schlüsselrolle bei dem vom IPBES geforderten Wandel hin zu einer naturfreundlichen Gesellschaft, zum Beispiel durch den Einsatz naturbasierter Lösungen.
Um einen wirksamen Beitrag zu einem transformativen Wandel zu leisten, ist es von entscheidender Bedeutung, unser Verständnis der Wege zu alternativen sozioökonomischen Modellen zu vertiefen. Dazu gehört auch, den wirtschaftlichen und sozialen Nutzen von Naturschutz und Wiederherstellung über die monetäre Bewertung hinaus besser einzuschätzen und die Kosten des Nichthandelns zu ermitteln. Soweit möglich, sollten die Maßnahmen sowohl quantitative als auch qualitative Forschung umfassen, und der Einsatz generativer KI könnte neue sozioökonomische Daten integrieren, die bei der Modellinterpretation und der Umsetzung von Maßnahmen helfen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Maßnahmen wird insbesondere erwartet, dass sie:
- Analyse bestehender Modelle: Bewertung und Priorisierung bestehender alternativer sozioökonomischer Modelle für den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, Identifizierung bewährter Verfahren und Bewertung ihrer Auswirkungen in ganz Europa. Diese Analyse sollte Wege für die künftige Entwicklung und Umsetzung dieser Modelle aufzeigen, um die positivsten Ergebnisse für die biologische Vielfalt zu erzielen und gleichzeitig die Klimaresilienz, die soziale Gerechtigkeit und das Wohlergehen der Gemeinschaft zu fördern;
- Analyse der Hindernisse: Identifizierung und Vorschlag von Lösungen zur Überwindung potenzieller Barrieren und Hindernisse bei der Ausweitung der besten verfügbaren Modelle. Dazu gehört auch die Prüfung des Potenzials der generativen KI zur Verbesserung der Modellimplementierung und -effektivität;
- Identifizierung von Lücken und Aufbau von Kapazitäten: Identifizierung von Lücken in den Bereichen Forschung, Innovation, Fähigkeiten, Bildung, Gesetzgebung und Technologie. Vorschlagen von Strategien zum Aufbau von Kapazitäten, um diese Lücken zu schließen und sicherzustellen, dass die notwendige Infrastruktur und das erforderliche Wissen vorhanden sind, um die breite Einführung wirksamer und fairer sozioökonomischer Modelle zu unterstützen;
- Verbesserung der Bewertungsmethoden: Aufbauend auf früheren Forschungsarbeiten, insbesondere zu Anreizmechanismen und Methoden zur Bewertung des Naturkapitals (sowohl monetär als auch nicht-monetär), sollten Fortschritte bei der Entwicklung standardisierter, allgemein akzeptierter Indikatoren erzielt werden. Diese Indikatoren sollten die breiteren sozioökonomischen Vorteile, die biologische Vielfalt und das Naturkapital sowie die Kompromisse widerspiegeln. Ein reflexiver Einsatz von Bewertungsmethoden wird gefördert, wobei die ethischen und sozialen Auswirkungen verschiedener Bewertungsansätze zu berücksichtigen sind;
- Entwicklung und Erprobung von Strategien: Entwicklung und Erprobung von Strategien, Szenariomethoden, marktbezogenen und nicht marktbezogenen Maßnahmen, Instrumenten und Ansätzen zur verstärkten Umsetzung alternativer sozioökonomischer Modelle unter Verwendung kooperativer und partizipativer Ansätze.
- Mitgestaltung von Wegen: Zusammenarbeit mit Interessengruppen, einschließlich Entscheidungsträger*innen, zur Mitgestaltung von Wegen zur Umsetzung alternativer sozioökonomischer Modelle. Entwicklung innovativer Technologien und Instrumente zur Unterstützung von Szenarien, die die Besonderheiten verschiedener Ökosysteme erfassen und sicherstellen, dass die Modelle anpassungsfähig sind und auf die besonderen Herausforderungen verschiedener Regionen und Sektoren reagieren.
- Stakeholder einbinden: Endnutzer*innen wie Politiker*innen, Entscheidungsträger*innen und Bürger*innen aktiv in den Mitgestaltungsprozess einbeziehen. Dies könnte den Einsatz von auf generativer KI basierenden Werkzeugen beinhalten, um unterschiedliche Ansichten und Bedürfnisse umfassend zu berücksichtigen und eine breitere Akzeptanz und Anwendung der vorgeschlagenen Modelle zu erleichtern.
- Verbreitung von Wissen: Herausgabe und Verbreitung von Empfehlungen, umsetzbarem Wissen und Instrumenten zur Stärkung der Handlungskompetenz auf europäischer Ebene und möglicherweise in den Mitgliedstaaten. Sondierung von Synergien mit anderen europäischen Initiativen, Politiken und Strategien, insbesondere im Rahmen des Green Deal der EU, einschließlich verschiedener steuerlicher, finanzieller und wirtschaftlicher Maßnahmen zur Förderung der Nachhaltigkeit. Die Ergebnisse und Erkenntnisse sollten auch außerhalb der EU verbreitet werden.
- Untersuchung von Wirtschaftsmodellen: Analysieren Sie, wie traditionelle Wirtschaftsmodelle zum Verlust der biologischen Vielfalt, zum Klimawandel und zu anderen sozioökonomischen Herausforderungen beitragen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Herausforderungen. Ermittlung pragmatischer Maßnahmen und Strategien zur Bewältigung dieser Probleme unter Berücksichtigung der Ursachen für nicht nachhaltige Praktiken, Machtungleichgewichte und Gerechtigkeitsfragen.
Konkret sollte(n) das/die Projekt(e) die praktische Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie und des GBF unterstützen und faktengestützte Empfehlungen liefern. Die Maßnahmen sollten auf Synergien zwischen mehreren SDGs aufbauen, um sowohl direkte als auch indirekte Vorteile für die biologische Vielfalt zu erzielen, und das in den IPBES-Bewertungsberichten gesammelte Wissen nutzen. Die Maßnahmen sollten während des gesamten Projektzyklus ethische Aspekte berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse mit den allgemeinen gesellschaftlichen Werten übereinstimmen und zu einem gerechten und ausgewogenen Übergang beitragen. Die Maßnahmen sollten sich mit den spezifischen Herausforderungen befassen, mit denen verschiedene Ökosysteme, insbesondere empfindliche Ökosysteme (z. B. Land- und Forstwirtschaft) und Gemeinschaften (z. B. ländliche Gebiete, die mit sozioökonomischen Ungleichheiten konfrontiert sind) konfrontiert sind.
Die Vorschläge sollten Synergien mit anderen einschlägigen Initiativen schaffen, insbesondere mit Projekten von Horizont 2020 und Horizont Europa, und die Bündelung von Aktivitäten durch die Bereitstellung geeigneter Ressourcen vorsehen. Die Vorschläge sollten eine Zusammenarbeit mit dem EG-Wissenszentrum für biologische Vielfalt und dem Projekt BioAgora des Wissenschaftsdienstes vorsehen.
Die Vorschläge sollten Beiträge aus den Sozialwissenschaften (einschließlich Wirtschaftswissenschaften, Soziologie und Erziehungswissenschaften) und den Geisteswissenschaften (SSH) beinhalten.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden Ergebnissen beitragen werden:
- neue Erkenntnisse zur Entwicklung und Beschleunigung von Wegen zu den besten verfügbaren alternativen sozioökonomischen Modellen, die die Wiederherstellung und den Schutz der biologischen Vielfalt unterstützen. Diese Modelle sollten anpassungsfähige Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Bildungs- und Finanzierungsstrategien umfassen, mit potenziellen Anwendungen der generativen KI zur Verbesserung der Forschung;
- Entscheidungsträger*innen (z. B. politische Entscheidungsträger*innen und öffentliche/private strategische Entscheidungsträger*innen) profitieren von synthetisiertem, systematisiertem und nach Prioritäten geordnetem Wissen über Modelle, die die Werte von Biodiversität und Natur besser integrieren. Dazu gehören Bewertungsmethoden zur Beurteilung des Nutzens von Wiederherstellungsmaßnahmen und der sozioökonomischen Verteilung der Auswirkungen, Werkzeuge und innovative Markt- und Governance-Instrumente (z. B. potenzielle Anreize/Kapazitätsaufbau, einschließlich des möglichen Einsatzes von auf generativer KI basierenden Werkzeugen), die Anwendung ökologischer, sozialer und ethischer Schutzmaßnahmen und die Sicherstellung einer kontinuierlichen Verbesserung der biologischen Vielfalt (z. B. durch den Grundsatz der Nichtverschlechterung) sowie die Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Gemeinschaften gegenüber dem Klimawandel;
- Den Entscheidungsträgern werden Informationen, Instrumente, Bewertungsstrategien und Messgrößen zur Verfügung stehen, die es ermöglichen, den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt kontinuierlich zu verbessern und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel zu erhöhen, insbesondere durch verstärkte Klimaanpassung. Diese sollten in sozioökonomische Analyserahmen integriert werden, unter Berücksichtigung der quantitativen und qualitativen Darstellung sozialer und wirtschaftlicher Variablen auf kurze (bis zu 1 Jahr), mittlere und lange (5+ Jahre) Sicht, der Auswirkungen der Anwendung solcher Rahmen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(kB)
Kontakt
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