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Call-Eckdaten
Freisetzung des Potenzials und Förderung der Auswirkungen der Digitalisierung/Künstliche Intelligenz der klimaneutralen biobasierten Wertschöpfungsketten
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-01-CIRCBIO-09
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
17.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Erfolgreiche Vorschläge sollten zu einer sauberen, wettbewerbsfähigen und kreislauforientierten Wirtschaft und einer nachhaltigen Bioökonomie beitragen, indem sie digitale Lösungen/AI integrieren, die den Einsatz innovativer kreislauforientierter und klimaneutraler biobasierter Materialien, Prozesse und Wertschöpfungsketten mit höherer Ressourceneffizienz ermöglichen.
Call-Ziele
Im biobasierten Sektor steht heute eine noch nie dagewesene Menge an Daten zur Verfügung, u. a. aufgrund der ständig wachsenden "-omics"-Technologien und der Integration von Sensoren und Geräten des Internets der Dinge (IoT). Big-Data- und Analyselösungen ermöglichen es den Akteur*innen des biobasierten Sektors, insbesondere der biobasierten Industrie, aber auch anderen FuI- und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, diesen Datenschatz zu nutzen, um Innovation und Nachhaltigkeit voranzutreiben. Die Akteur*innen nutzen bereits die Bioinformatiklösungen, aber es gibt noch viel Potenzial, um unentdeckte biobasierte Systeme zu erforschen, Prozesse zu verbessern und sauberere Lösungen zu entwickeln (siehe z. B. die parallelen Themen HORIZON-CL6-2025-01-CIRCBIO-14: Bioprospecting mariner Naturstoffe im Zeitalter von Omics und künstlicher Intelligenz, und HORIZON-CL6-2025-01-CIRCBIO-08: Bioprospecting und optimierte Produktion terrestrischer Naturprodukte: neue Möglichkeiten für biobasierte Sektoren).
Die KI ermöglicht es den Akteur*innen der biobasierten Industrie, eine Vielzahl von Prozessen zu automatisieren und so ihren Betrieb zu vergrößern. Mit Hilfe von KI können Bildanalysen oder Deep Learning zur Analyse von Mikrobiomen, zum Screening von Phänotypen und zur Entwicklung von Schnelldiagnosen in einem breiten Spektrum von Anwendungen eingesetzt werden. Der Einsatz von KI zur Vorhersage der besten Stoffwechselwege für die Biosynthese, zur Optimierung/Entwicklung von Enzymaktivitäten und zum virtuellen Testen verschiedener Variablen kann die Entwicklung von Bioprozessen beschleunigen und gleichzeitig dazu beitragen, die Kosten zu senken und neue Moleküle auf den Markt zu bringen. Auch die Rationalisierung von Bioraffinerien mithilfe von KI kann zu Produktivitätssteigerungen auf verschiedenen Ebenen führen. Darüber hinaus können systemische und integrierte Modellierungsansätze den rationellen Einsatz von biobasierten Wertschöpfungsketten optimieren.
Die Aktion wird zunächst das Potenzial der KI und anderer digitaler Technologien und Werkzeuge im biobasierten Sektor untersuchen und sich dann auf die Entwicklung neuer Kapazitäten, hochwertiger Werkzeuge und Algorithmen der KI und anderer digitaler Technologien und Werkzeuge konzentrieren, die für die vielversprechendsten (in Bezug auf die Auswirkungen auf die ökologische Nachhaltigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit) Anwendungen in diesem Sektor demonstriert werden sollen. In diesem Zusammenhang könnte das Konzept eines "digitalen Zwillings" erforscht werden. Generative künstliche Intelligenz kommt in Frage, wenn sie für das vorgeschlagene Konzept relevant ist.
Im Einklang mit der derzeitigen Definition der EU-Bioökonomie-Strategie fällt der Bereich der Gesundheits-Biotechnologie nicht in den Geltungsbereich.
Der Geltungsbereich deckt alle relevanten Aspekte des Beitrags von KI/digitalen Methoden und Werkzeugen ab, die in der Lage sind, hohe Nachhaltigkeitsgewinne (Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft, Klimaneutralität usw.) zu erzielen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu verbessern (insbesondere im Hinblick auf die verbesserte Qualität biobasierter Produkte, strategische Autonomie, Widerstandsfähigkeit und die Rolle innovativer KMU). Die Vorschläge sollten die Ausweitung des derzeitigen Potenzials aufzeigen, sie auf parallele Maßnahmen im Bereich der KI und anderer digitaler Technologien und Werkzeuge abstimmen (z. B. Entwicklung von Datenbanken, Vorhersagekapazitäten, Initiativen auf EU-Ebene (z. B. EU-KI-Gesetz, Initiative für Biotechnologie und Bioproduktion)) und eine systematische Bewertung der Risiken und Chancen für den Sektor einbeziehen.
Der Multi-Akteurs-Ansatz (MAA) und die soziale Innovation werden gefördert, insbesondere um die gesellschaftlichen Bedenken und Wahrnehmungen hinsichtlich der Rolle der KI in der biobasierten Innovation und der Bioökonomie im weiteren Sinne (z. B. Auswirkungen auf Qualifikationen und Beschäftigungsmöglichkeiten/-risiken) zu berücksichtigen. Alle relevanten Interessengruppen und Akteur*innen der Wertschöpfungskette sind angesprochen. Verbindungen zu den Maßnahmen des Gemeinsamen Unternehmens Circular Bio-based Europe (CBE JU) sind ausdrücklich erwünscht. Die Vorschläge sollten auch das Engagement und den Dialog mit den Bürger_innen berücksichtigen, um einen breiteren Input und Unterstützung zu erhalten, und Ansätze der sozialen Innovation fördern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Bei den Vorschlägen sollten die Ergebnisse des Global Resources Outlook 2024 des International Resource Panel berücksichtigt werden. Etwaige Risiken für die Ökosysteme sollten nach dem Grundsatz "Do-No-Significant-Harm" (DNSH) bewertet und minimiert werden.
Die Aktion dient der Entwicklung von Leitlinien für die politischen Entscheidungsträger*innen, die Industrie und die Zivilgesellschaft im Rahmen eines integrativen Mitgestaltungsprozesses.
Die Vorschläge sollten eine Aufgabe enthalten, die sich mit dem Austausch von Methoden und Ergebnissen mit Projekten befasst, die im Rahmen dieses Themas finanziert werden, sowie mit ähnlichen aktuellen oder laufenden Projekten.
Die Vorschläge sollten die Daten und Dienste nutzen, die über die in der European Open Science Cloud zusammengeschlossenen europäischen Forschungsinfrastrukturen verfügbar sind, sowie die Daten aus den einschlägigen Datenräumen. Die Vorschläge sollten gegebenenfalls auch die von europäischen Forschungsinfrastrukturen wie IBISBA oder anderen einschlägigen Forschungsinfrastrukturen angebotenen Dienste berücksichtigen.
Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert, z. B. mit Ländern, die in der Mitteilung der EU-Initiative für Biotechnologie und Bioverfahrenstechnik genannt werden, wie die Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Südkorea und Indien, damit beide Seiten von den Ergebnissen profitieren können.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Die Nachhaltigkeit, Widerstandsfähigkeit und strategische Autonomie der europäischen biobasierten Industrie wird durch die Freisetzung des vollen Potenzials der Künstlichen Intelligenz (KI), der Digitalisierung und der IT-Lösungen zur Unterstützung der biobasierten Innovation verbessert;
- die Möglichkeiten nachhaltigerer Rohstoffe, produktiverer und effizienterer industrieller Prozesse und Abläufe sowie Produkte, u. a. durch verstärkte Kreislauffähigkeit, biologische Abbaubarkeit und ein besseres Verständnis des Kohlenstoffabbaupotenzials biobasierter Systeme, werden weiterentwickelt und demonstriert;
- ein besseres Verständnis von Risiken und Vorteilen auf der Grundlage neuer, umfassender Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung von Fortschritten auf der Ebene der technischen und sozialen Innovation.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 7 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(kB)
Kontakt
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