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Call-Eckdaten
Bewertung und Modellierung der dynamischen Prozesse von Ökosystemen, um die Wiederherstellungsmaßnahmen zu steuern und die Klimamodelle zu verbessern
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-01-BIODIV-05
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
17.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 18.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Erfolgreiche Vorschläge werden zu den Auswirkungen dieses Ziels beitragen, indem sie den Wissensstand verbessern und Modellierungsinstrumente entwickeln, um die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme zu steuern und die Bereitstellung von Ökosystemleistungen zu gewährleisten. Auf diese Weise wird ein Beitrag zu den Zielen des europäischen Klimagesetzes geleistet (das die Mitgliedstaaten zur Förderung naturbasierter Lösungen und ökosystembasierter Anpassungen verpflichtet) und das Wissen verbessert, um sicherzustellen, dass Biodiversitäts- und Klimapolitik und ihre Umsetzung kohärent sind, sich gegenseitig unterstützen und sektoralen Politiken einen gemeinsamen Nutzen bringen.
Call-Ziele
In der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 wurden folgende Ziele für 2030 festgelegt: Bedeutende Flächen degradierter und kohlenstoffreicher Ökosysteme werden wiederhergestellt; Lebensräume und Arten weisen keine Verschlechterung des Erhaltungstrends und -zustands auf, und mindestens 30 % erreichen einen günstigen Erhaltungszustand oder zeigen zumindest einen positiven Trend. Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur gibt einen Rahmen vor, innerhalb dessen die Mitgliedstaaten wirksame und flächenbezogene Wiederherstellungsmaßnahmen ergreifen sollen, um gemeinsam als Ziel der Union bis 2030 mindestens 20 % der Landflächen und mindestens 20 % der Meeresflächen und bis 2050 alle wiederherstellungsbedürftigen Ökosysteme zu erfassen.
Die Verwendung von Modellen soll die zuständigen nationalen und EU-Behörden und die Interessengruppen bei der Umsetzung der EU-Naturschutzverordnung unterstützen, insbesondere in folgenden Bereichen
- Bestimmung des guten Zustands von Lebensräumen im Sinne der Habitat-Richtlinie und des guten Umweltzustands im Sinne der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie;
- Festlegung von Schwellenwerten für das günstige Referenzgebiet für Lebensräume und Ökosysteme, die unter die EU-Naturwiederherstellungsverordnung fallen;
- Abschätzung der ökologischen Bedürfnisse der Arten in Bezug auf die Quantität und Qualität ihrer Lebensräume und besseres Verständnis der Zusammenhänge zwischen der Wiederherstellung von Lebensräumen und Ökosystemen und der Erhaltung von Arten;
- Besseres Verständnis der Konnektivität, Funktionalität und ökologischen Kohärenz des Natura-2000-Netzes und des Netzes der Meeresschutzgebiete sowie der konkurrierenden Bedürfnisse der Arten;
- Analyse der von den zuständigen Behörden vorgeschlagenen Wiederherstellungspfade zur Erreichung der kurzfristigen (2030) und langfristigen (2040-2050) Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur für alle Ökosystemtypen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten sich entweder auf Gebiet A: Schwerpunkt Landökosysteme oder auf Gebiet B: Schwerpunkt Meeresökosysteme beziehen. Der Bereich (A oder B) sollte auf dem Antrag deutlich angegeben werden.
Für beide Bereiche sollten die F&I-Aktivitäten:
- Entwicklung eines Modells wie oben beschrieben, das in der Lage ist, dynamische Ökosystemprozesse zu simulieren, einschließlich der Wechselwirkungen auf verschiedenen Maßstabsebenen, auf der Grundlage von Literaturrecherchen, verfügbaren Datensätzen oder Datengrundlagen, realisierten Wiederherstellungsaktivitäten, laufenden Projekten, einschließlich Demonstrationsfällen, und bestehenden Leitlinien. Das Modell sollte in der Lage sein, ökologische Referenzwerte zu schätzen, die auf die Besonderheiten von Ökosystemen in verschiedenen Gebieten und unter bestimmten Bedingungen, einschließlich des Klimawandels, zugeschnitten sind, um vorgeschlagene Wiederherstellungspfade zu bewerten und zur Verbesserung/Erweiterung anderer Modelle beizutragen;
- Priorisierung von Ökosystemen entsprechend den festgestellten Synergien zwischen der Wiederherstellung von Ökosystemen und einem oder mehreren der folgenden Bereiche: Eindämmung des Klimawandels, Anpassung an den Klimawandel, Neutralität der Bodendegradation und Verhütung von Katastrophenrisiken;
- bei Bedarf Datenlücken durch direkte Beobachtung zu schließen;
- Formulierung praktischer Leitlinien oder Ratschläge für Praktiker*innen zur Durchführung von Wiederherstellungsmaßnahmen, auch im Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten;
- Verbesserung und Erweiterung von Modellen, die für die Klima- und Landnutzungspolitik verwendet werden, durch Kopplung von Modellierungsfunktionen wie oben beschrieben.
Die Vorschläge sollten auf den Ergebnissen einschlägiger bestehender Projekte aufbauen und genügend Ressourcen für die Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten zu diesem Thema vorsehen, um eine wirksame Integration der erstellten Modelle zu gewährleisten.
Die Vorschläge sollten auf dem Wissen aufbauen, das in den Bewertungsberichten der zwischenstaatlichen Plattform für Wissenschaft und Politik im Bereich der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen (IPBES) zusammengetragen wurde, einschließlich der Bewertung der IPBES-Szenarien und -Modelle, und sie sollten aufzeigen, wie die geplanten Aktivitäten rechtzeitig Informationen für die Berücksichtigung in künftigen Berichten liefern könnten.
Es sollten konkrete Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass die im Rahmen der geförderten Projekte erzeugten Daten FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable) sind, insbesondere im Zusammenhang mit Echtzeit-Dateneinspeisungen, wobei Arbeitsabläufe untersucht werden sollten, die "FAIR-by-design"-Daten liefern können, d. h. Daten, die von ihrer Erzeugung an FAIR sind. Die Möglichkeiten, die die European Open Science Cloud (EOSC) für die Speicherung von und den Zugang zu Forschungsdaten bietet, sollten in Betracht gezogen werden, einschließlich Daten von In-situ-Sensoren und satellitengestützten Erdbeobachtungen.
Der Ansatz der Bürger*innenwissenschaft könnte für diese Aktion geeignet sein, um Daten zu erzeugen, zu sammeln und zu analysieren.
Wenn es um Modelle geht, sollten die Maßnahmen die höchsten Standards der Transparenz und Offenheit fördern, die so weit wie möglich über die Dokumentation hinausgehen und sich auf Aspekte wie Annahmen, Protokolle, Code und Daten erstrecken, die in Übereinstimmung mit den oben genannten FAIR-Grundsätzen verwaltet werden.
Dieses Thema ist Teil einer Koordinierungsinitiative zwischen der ESA und der Europäischen Kommission zur Erdsystemwissenschaft (ESSI). Die Projekte werden aufgefordert, mit Projekten zusammenzuarbeiten, die im Rahmen des ESA-Programms "Future EO" sowie im Rahmen der folgenden Themen dieser Aufforderung ausgewählt werden: HORIZON-CL6-2025-01-BIODIV-04: Großmaßstäbliche In-situ-Biodiversitätsbeobachtungen für ein besseres Verständnis des Zustands der biologischen Vielfalt, der Ursachen ihres Rückgangs und der Auswirkungen politischer Maßnahmen und HORIZON-CL6-2025-01-BIODIV-06: Bewertung und Modellierung der sozioökonomischen Auswirkungen der Wiederherstellung der Natur. Zu diesem Zweck sollten die Vorschläge die Bereitstellung ausreichender Ressourcen für eine wirksame Koordinierung vorsehen, wobei die konkreten Kooperationsmaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden sollen. Von den Antragstellern wird nicht erwartet, dass sie sich zur Ausarbeitung von Vorschlägen an die ESA oder ESA-Projekte wenden.
Die Vorschläge sollten eine Zusammenarbeit mit dem EG-Wissenszentrum für biologische Vielfalt und dem Projekt BioAgora des Wissenschaftsdienstes vorsehen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu den folgenden Ergebnissen beitragen werden:
- Die zuständigen nationalen Behörden, Entscheidungsträger*innen und Praktiker*innen, die Wiederherstellungsmaßnahmen durchführen müssen, profitieren von aktualisiertem Wissen und neuen Instrumenten auf der Grundlage von Modellierungsansätzen;
- Die Wiederherstellung der Natur wird in den für die Klima- und Landnutzungspolitik verwendeten Modellierungsrahmen vollständig berücksichtigt.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, werden die Zuschüsse für die Anträge nicht nur in der Reihenfolge der Rangfolge gewährt, sondern auch für mindestens ein Projekt im Bereich A, das den höchsten Rang einnimmt, und ein Projekt im Bereich B, das den höchsten Rang einnimmt, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen. Aus den Vorschlägen muss eindeutig hervorgehen, für welchen Bereich sie eingereicht werden.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(kB)
Kontakt
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