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Call-Eckdaten
Stärkung der Kapazitäten der Bürger*innenwissenschaft bei der Beobachtung der biologischen Vielfalt
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-01-BIODIV-02
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
17.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Unterstützung und frühzeitige Einbindung der Bürger*innen und der Zivilgesellschaft ist von zentraler Bedeutung für die Erreichung der angestrebten Ergebnisse. Die Vorschläge sollten sich auf alle potenziellen Gruppen von Interessenvertretern und Bürger*innen konzentrieren, einschließlich schutzbedürftiger Gruppen wie junge Menschen (auch solche, die sich nicht in Ausbildung oder Beschäftigung befinden), ältere Menschen, Migrant*innen, ethnische Minderheiten, schwangere Frauen und Menschen mit Behinderungen.
Call-Ziele
Bürger*innenwissenschaft ist der Schlüssel zur Erfassung von In-situ-Daten zur biologischen Vielfalt, die die offiziellen/nationalen Datenerfassungsprogramme ergänzen. Die Rolle der europäischen Bürgerinnen und Bürger, einschließlich junger Menschen, bei der Gewinnung von Wissen über die biologische Vielfalt, die Ökosysteme und deren Bereitstellung wesentlicher Ökosystemleistungen für die Gesellschaft muss auf der Grundlage bewährter Verfahren gestärkt werden. In der gesamten Europäischen Union gibt es Hunderte von Citizen-Science-Initiativen, die von der EU, nationalen oder regionalen Behörden, NRO, Gemeinden und anderen verwaltet und/oder finanziert werden. Die Daten werden nicht immer auf harmonisierte Weise gesammelt und/oder präsentiert, was ihre optimale Nutzung verhindert. Viele weniger bekannte Arten werden übersehen, ebenso wie einige Möglichkeiten (z. B. die Zusammenarbeit mit wichtigen Interessengruppen wie Landwirt*innen, Förster*innen, Fischer*innen, Jäger*innen, Stadtplaner*innen). Ein koordinierter Ansatz auf EU-Ebene ist erforderlich, um einige spezifische Probleme anzugehen, wie z. B. die Herausforderungen beim Naturmanagement, den Gesundheitszustand der Pflanzen, die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten, Veränderungen der Artenverteilung oder Wanderungen aufgrund des Klimawandels oder infolge menschlicher Aktivitäten (z. B. Verkehr, Landwirtschaft, Industrieproduktion).
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Aktivitäten in diesem Bereich wird erwartet, dass sie:
- Analyse aller für die Bürger*innenwissenschaft im Bereich der biologischen Vielfalt verfügbaren Instrumente (Taxonomie-Fiches, Schoolkits, App, Verwendung von e-DNA-Kits, künstliche Intelligenz usw.), Sammlung bewährter Verfahren und gegebenenfalls Vorschlag/Ermittlung neuer Verfahren in Zusammenarbeit mit Expert*innen für Taxonomie, Genomik, IT, Bildung und Kommunikation;
- Entwicklung von Strategien, Fahrplänen und Leitlinien und deren Erprobung, um die Beteiligung der Bürger*innen an der Beobachtung der biologischen Vielfalt zu verstärken, einschließlich einer Überprüfung bewährter Verfahren zur Schaffung eines Systems von Anreizen, um das Interesse der Bürger*innen zu wecken und zu erhalten. Die Entwicklung und Erprobung vor Ort sollte sich auf Instrumente und Protokolle für die Bewertung, Kontrolle und Validierung der Datenqualität stützen, Szenarien für den Datenbedarf berücksichtigen (z. B. Arten von Daten, die von Umweltbehörden und Stellen, die politische Entscheidungsträger*innen in Umweltfragen wissenschaftlich beraten, verwendet werden) und potenzielle Nutzer einbeziehen (z. B. Schulen, Interessengruppen, junge Bürger*innen, NRO, Organisationen der Zivilgesellschaft sowie schwer erreichbare und gefährdete Bürger*innen/Gruppen);
- Entwicklung von Aktivitäten und Materialien zur Aufklärung über die entscheidende Bedeutung der biologischen Vielfalt und der Beobachtung der biologischen Vielfalt für die Abschwächung des Klimawandels und die Anpassung daran;
- Ermittlung von Rahmenbedingungen für die Harmonisierung und Standardisierung von Protokollen für die Datenerhebung, -validierung, -speicherung und -weitergabe durch Bürger*innenwissenschaftler sowie von Rahmenbedingungen für die Interoperabilität verschiedener digitaler Instrumente (z. B. Smartphone-Anwendungen), die von Bürger*innenwissenschaftlern genutzt werden. Ein besonderes Augenmerk sollte auf Metadaten, Zugänglichkeit und Transparenz in Bezug auf die Referenzdokumentation gelegt werden, wobei die Mehrsprachigkeit der bürger*innenwissenschaftlichen Aktivitäten zu berücksichtigen ist. Aspekte der Cybersicherheit und des Schutzes personenbezogener Daten sollten berücksichtigt werden;
- Möglichkeiten zur Rationalisierung der Entwicklung grundlegender Ressourcen für die Einrichtung und Durchführung von Citizen-Science-Initiativen zu erkunden, einschließlich Kits für die Sammlung von Daten zur biologischen Vielfalt, Toolkits für Werbung und Sensibilisierung, Schulungsprogramme, Anwendungen, mehrsprachige Protokolle und Teilnahmebescheinigungen für verschiedene Zielgruppen, einschließlich Kinder und Jugendliche.
Es wird erwartet, dass die vorgeschlagenen Aktivitäten Land-, Süßwasser- und Meeresumgebungen abdecken und dass die Aktivitäten zu den Zielen der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur und damit auch zu den Zielen der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an den Klimawandel beitragen werden.
Der Vorschlag sollte eine Zusammenarbeit mit der Europäischen Biodiversitätspartnerschaft Biodiversa+, dem EG-Wissenszentrum für Biodiversität und dem Projekt BioAgora des Wissenschaftsdienstes vorsehen. Der Vorschlag sollte auch die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Informationsnetz für gebietsfremde Arten (EASIN), dem bevorstehenden Pilotprojekt des EU-Koordinierungszentrums für die Beobachtung der biologischen Vielfalt (EBOCC), den nationalen Zentren für die Überwachung der biologischen Vielfalt und den nationalen statistischen Ämtern vorsehen, um die Erfassung von Beobachtungen durch Bürger*innen zu erforschen und zu fördern.
Das ausgewählte Projekt sollte sich mit anderen Projekten, die sich mit Bürgerwissenschaft für die biologische Vielfalt befassen, der europäischen Plattform für Bürgerwissenschaft und relevanten Organisationen wie der European Citizen Science Association (ECSA) abstimmen, um einen umfassenden Überblick über alle Bürgerwissenschaft-Initiativen in der EU zu gewährleisten.
Von dem ausgewählten Projekt wird auch erwartet, dass es mit den Projekten zusammenarbeitet, die unter den Themen HORIZON-CL6-2025-01-BIODIV-03 ausgewählt wurden: Stärkung der taxonomischen Ansätze für die biologische Vielfalt und HORIZON-CL6-2025-01-BIODIV-04: Großmaßstäbliche In-situ-Beobachtungen der biologischen Vielfalt für ein besseres Verständnis des Zustands der biologischen Vielfalt, der Ursachen ihres Rückgangs und der Auswirkungen von Maßnahmen.
Der Einsatz von KI könnte für die im Rahmen dieses Themas erforderlichen Analysen in Betracht gezogen werden.
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Erwartete Ergebnisse
Der erfolgreiche Vorschlag unterstützt die Umsetzung des Europäischen Green Deal, der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, die zu den übergreifenden Zielen der EU in Bezug auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel beiträgt, und wird die Auswirkungen dieses Ziels auf die Verbesserung von Wissen, Innovationen, Methoden, Wegen und Instrumenten zum Schutz gesunder Ökosysteme und zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, die die Bereitstellung von Ökosystemleistungen gewährleisten, deutlich machen. Es wird somit zu den Zielen des europäischen Klimagesetzes für naturbasierte Lösungen und ökosystembasierte Anpassung beitragen.
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- Die Kapazitäten für bürger*innenschaftliches Engagement bei der Beobachtung der biologischen Vielfalt werden gestärkt und tragen zur Entwicklung von Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung auf lokaler Ebene bei;
- Bürger*innenwissenschaftliche Initiativen zur biologischen Vielfalt werden von Experten für Bürger*innenwissenschaft (Taxonomie-, Genomik-, IT-, Bildungs- und Kommunikationsexpert*innen) gefördert und koordiniert und ihre Ergebnisse besser aufeinander abgestimmt;
- der bürger*innenwissenschaftliche Ansatz wird besser in taxonomische Netze und Gemeinschaften integriert, um die moderne taxonomische Forschung und die Lösung dringender ökologischer Probleme zu unterstützen;
- eine systematische Beobachtung der biologischen Vielfalt (einschließlich bürger*innenwissenschaftlicher und umweltbezogener Beobachtungen) eingeführt wird, die auch wenig bekannte taxonomische Gruppen abdeckt und über das hinausgeht, was die derzeitige Politik abdeckt. Insbesondere werden die Möglichkeiten der Nutzung von Citizen-Science-Daten für die zeitliche Überwachung der Ökosystemdynamik und für die Modellierung der Auswirkungen der für den Verlust der biologischen Vielfalt verantwortlichen Faktoren, insbesondere des Klimawandels, auf die Artenverteilung verbessert.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 33 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(kB)
Kontakt
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