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Call-Eckdaten
Konsummuster und Umweltbewusstsein als Wegbereiter für den Übergang zur Kreislaufwirtschaft
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-01-CIRCBIO-05
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
17.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Durch die Unterstützung der Umsetzung des europäischen "Green Deal" und insbesondere des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft 2020 (CEAP), der Abfallrahmenrichtlinie, der künftigen Richtlinie über umweltgerechte Angaben, des EU-Umweltzeichens und der Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation - ESPR) werden erfolgreiche Vorschläge zu den erwarteten Auswirkungen dieses Ziels beitragen, insbesondere werden sie der Industrie und den Verbraucher*innen neue Möglichkeiten eröffnen, sowohl durch neuartige nachhaltige Produkte, die den Grundsätzen der umweltgerechten Gestaltung entsprechen, als auch durch neuartige kreislauforientierte Geschäftsmodelle, die sich positiv auf den Ressourcenverbrauch und die Treibhausgasemissionen auswirken.
Call-Ziele
Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft ist der Schlüssel zur Verringerung des Drucks auf die natürlichen Ressourcen. Er ist auch eine Voraussetzung, um das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen und den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten. Nachhaltiger Verbrauch und nachhaltige Produktion sind Schlüsselelemente des gesellschaftlichen Übergangs zu einer wettbewerbsfähigen Kreislaufwirtschaft und nachhaltigen Wirtschaft. Die Entkopplung von wirtschaftlichen Aktivitäten und menschlichem Wohlergehen von der Nutzung natürlicher Ressourcen und den Auswirkungen auf die Umwelt ist wichtig und notwendig. Im Rahmen dieses Übergangs werden die Verbraucher mit dem Aufkommen kreislauffähiger und nachhaltiger Produkte eine noch wichtigere Rolle bei nachhaltigen Entscheidungen spielen. Die Befähigung der Verbraucher*innen fördert nachhaltige Entscheidungen, die ihrerseits zur Verringerung der Umweltverschmutzung und zur Klimaneutralität beitragen.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten sich mit den Lücken im öffentlichen Bewusstsein für die Umweltauswirkungen der gängigen Konsummuster sowie mit der Diskrepanz zwischen dem vorhandenen Wissen/Bewusstsein der Verbraucher*innen und ihrem tatsächlichen Verhalten befassen. Die Vorschläge sollten soziale Innovationen nutzen und die wirtschaftlichen, sozialen, verhaltensbedingten, psychologischen, technischen und rechtlichen Hindernisse und Hebel für die Einführung kreislauffähiger und nachhaltiger Produkte, Lösungen und Dienstleistungen analysieren und ermitteln. Die Analyse sollte relevante Aspekte von Fairness, Gleichheit, Vielfalt, Integration und Geschlecht berücksichtigen.
Die Vorschläge sollten zunächst die Muster und zugrundeliegenden Motivationen der Konsumgewohnheiten durch Experimente innerhalb verschiedener kultureller, geografischer, sozialer, demografischer und wirtschaftlicher Gruppen bewerten. Auf der Grundlage dieser Bewertung sollten die Projekte mögliche Wege zur Verhaltensänderung verschiedener Wirtschaftsakteur*innen (Kommunen, Unternehmen einschließlich Einzelhändler*innen und Dienstleister*innen, Endverbraucher*innen) aufzeigen und bewerten, um den Übergang zu einer kreislauforientierten und nachhaltigen Wirtschaft zu ermöglichen. Diese Wege sollten aufzeigen, wie die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen mit hohen Umweltauswirkungen und hoher Ressourcenintensität in Richtung Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit verändert werden kann, einschließlich gebrauchter und gebrauchter Produkte, gemeinsam genutzter Dienstleistungen, Reparierbarkeit und Haltbarkeit. Mögliche Umweltauswirkungen sollten in diesem Zusammenhang aus einer Lebenszyklusperspektive betrachtet werden, wobei externe Umweltauswirkungen einbezogen und monetär bewertet werden sollten und wo immer möglich auf den Regeln der Environmental Footprint-Methoden aufgebaut werden sollte. Die Pfade sollten Empfehlungen für Politik, Governance und Unternehmen in allen relevanten Bereichen (Wirtschaft, Verhalten, Bildung, Technik, Recht, Kultur usw.) enthalten.
Machtungleichgewichte zwischen Industrie und Zivilgesellschaft sollten angesprochen werden, und die Auswirkungen und das Potenzial von Ecodesign, Ecolabel, umweltfreundlichen Behauptungen sowie von digitalen Infrastrukturen und digitalen Produktpässen sollten im Hinblick auf eine Veränderung der Sichtweisen und des Verbraucher*innenverhaltens untersucht werden.
Es sollten überzeugende Erzählungen, Framing-Strategien und Storytelling-Taktiken entwickelt werden, die das Wissen über Verkaufsargumente verbessern, d. h. darüber, welche Merkmale und Eigenschaften ein Produkt oder eine Dienstleistung für die Verbraucher*innen attraktiv machen.
Die Vorschläge sollten die territorialen und geografischen Dimensionen der Verbrauchsmuster untersuchen und Synergien mit dem Neuen Europäischen Bauhaus und der Initiative für zirkuläre Städte und Regionen (CCRI) anstreben. Es wird dringend empfohlen, gemeinsame Aktivitäten zu organisieren, Synergien zu gewährleisten und Aktivitäten mit CCRI-Projekten und der CCRI CSO zu bündeln.
Bei diesem Thema ist die Einbindung von Bürgern und der Zivilgesellschaft in die Projektaktivitäten von zentraler Bedeutung, um die angestrebten Ergebnisse zu erreichen. Dieses Thema erfordert auch den effektiven Beitrag von SSH-Disziplinen und die Beteiligung von SSH-Expert*innen, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken.
Die Vorschläge sollten gegebenenfalls die von europäischen Forschungsinfrastrukturen wie ESS ERIC oder anderen einschlägigen Forschungsinfrastrukturen angebotenen Dienste berücksichtigen.
Die GFS kann ihr Fachwissen im Bereich der Kreislaufwirtschaft zur Verfügung stellen und die Koordinierung mit laufenden, damit zusammenhängenden Tätigkeiten fördern sowie gegebenenfalls im wissenschaftlichen Beirat des Projekts mitwirken.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Die Verbraucher*innen sind sich der Bedeutung ihrer Entscheidungen und der verfügbaren nachhaltigen und kreislauforientierten Einkaufs- und Nutzungsoptionen stärker bewusst und sind nachweislich bereit, ihr Konsumverhalten entsprechend zu ändern; den Verbraucher*innen wurde der Wert kreislauforientierter Kaufentscheidungen vor Augen geführt;
- Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft werden Leitlinien zur Verfügung gestellt, wie das Bewusstsein für nachhaltige und kreislauforientierte Konsumentscheidungen geschärft werden kann und wie Konsumentscheidungen mit einem geringeren ökologischen Fußabdruck und geringeren Treibhausgasemissionen motiviert werden können;
- die Kenntnisse und Fähigkeiten der Wirtschaftsakteur*innen, einschließlich der Produktdesigner*innen, in Bezug auf die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden, um nachhaltige Kreislaufprodukte und -dienstleistungen für die Verbraucher*innen attraktiver zu machen, da sie weniger Schadstoff- und Treibhausgasemissionen verursachen und die biologische Vielfalt und Ökosysteme weniger belasten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(kB)
Kontakt
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