Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Stärkung der taxonomischen Ansätze für die biologische Vielfalt
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-01-BIODIV-03
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
17.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 24.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 12.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Durch die Unterstützung der Umsetzung des Europäischen Green Deals, der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 und des Globalen Rahmens für die biologische Vielfalt von Kunming-Montréal werden erfolgreiche Vorschläge dazu beitragen, die Auswirkungen dieses Ziels auf verbesserte Kenntnisse, Innovationen, Methoden, Wege und Instrumente zum Schutz gesunder Ökosysteme und zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, die die Erbringung von Ökosystemleistungen gewährleisten, auch im Hinblick auf die Anpassung und/oder Abschwächung des Klimawandels, zu verstärken und somit einen Beitrag zu den Zielen des Europäischen Klimagesetzes für naturbasierte Lösungen und ökosystembasierte Anpassung zu leisten.
Call-Ziele
F&I-Aktivitäten sollten:
- Lücken im taxonomischen Fachwissen schließen, auch im Zusammenhang mit der innerartlichen biologischen Vielfalt (genetische Vielfalt innerhalb und zwischen Populationen) und Lebensräumen/Ökosystemen;
- neue taxonomische Ansätze zur Beobachtung und Quantifizierung der biologischen Vielfalt auf allen Ebenen entwickeln, erproben und testen;
- Entwicklung von Strategien und Fahrplänen für den systematischen Aufbau von Kapazitäten und den Transfer von taxonomischem Wissen;
- Erstellung eines umfassenden, offenen Online-Katalogs taxonomischer und nomenklatorischer Datenbanken und Ermutigung der bestehenden Datenbanken, sich an gemeinsamen Standards und FAIR-Grundsätzen zu orientieren, nach Möglichkeit zusammenzulegen und sich gegenseitig zu verlinken oder zu spiegeln. Dieser Katalog sollte so konzipiert sein, dass er den Prozess der taxonomischen Identifizierung unterstützt und ein breites Spektrum von Datenbanken abdeckt, das von genetischen Informationen bis zur Klassifizierung von Arten reicht, und eine gemeinsame europäische Taxonomie-Initiative unterstützt, die zur globalen Taxonomie-Initiative beiträgt;
- Unterstützung der Entwicklung von Instrumenten zur Erleichterung der taxonomischen Ausbildung, wie z. B. Referenzsammlungen, Leitlinien, Standards und Systeme für die akademische Zertifizierung (z. B. im Rahmen des Europäischen Systems zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen ECTS);
- Aufbau eines EU-Netzes von Taxonomie- und Genomikexperten, von taxonomischen Einrichtungen bis hin zu Universitäten, einschließlich eines Verbundnetzes von Genomikeinrichtungen für die biologische Vielfalt;
- Gewährleistung einer repräsentativen Erfassung der biologischen Vielfalt in Land-, Süßwasser- und Meeresökosystemen, einschließlich weniger bekannter Taxa und Ökosysteme, und im Hinblick auf solche Taxa und Ökosysteme, die als Indikatoren für den Klimawandel dienen, in Anerkennung der entscheidenden Rolle, die die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen bei der Abschwächung des Klimawandels und der Anpassung daran spielen.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten sich entweder auf Bereich A oder auf Bereich B beziehen, und zwar wie folgt
Bereich A:
- Integration und Maximierung der Auswirkungen der taxonomischen Arbeit in den verschiedenen Phasen der Identifizierung, Beschreibung, Kuratierung, Veröffentlichung, Digitalisierung und Verwaltung der biologischen Vielfalt in dem auf nationaler und europäischer Ebene erforderlichen Umfang;
- Konsolidierung und Unterstreichung der taxonomischen Grundlage für langfristige Überwachungsmaßnahmen auf der Grundlage von Expert*innenwissen und -tätigkeit sowie der Verwendung fortgeschrittener und validierter Instrumente.
Die Vorschläge können finanzielle Unterstützung für Dritte vorsehen, um spezifische Bedürfnisse/Taxa/Ökosysteme und/oder Fragen abzudecken. Diese Zuschüsse für Dritte sollten sich auf die dringendsten und am häufigsten festgestellten Wissenslücken konzentrieren, indem die Taxonomie insbesondere in Gebieten mit unzureichendem Fachwissen und fehlenden Daten wie in Mittel- und Osteuropa, im Mittelmeerraum und in Regionen in äußerster Randlage verbessert wird. Maximal 30 % des beantragten EU-Beitrags sollten für diesen Zweck bereitgestellt werden.
Bereich B:
- Ausweitung der Beteiligung und der Zugänglichkeit von Genomdaten, Erhöhung der geografischen Abdeckung und des Umfangs der Beteiligung bei gleichzeitigem Engagement für Ausbildung und Wissenstransfer, einschließlich der Verknüpfung mit nicht-genomischen Daten ("from molecules to ecosystems approach");
- Konsolidierung und Verbesserung der Übernahme/Nutzung/Auswirkungen genomischer Daten, wenn mehr und qualitativ bessere Daten zur Unterstützung des Umweltmanagements, der Umweltrisikobewertung und der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen verfügbar werden;
- Aufbau eines umfassenden Genomiksystems für die biologische Vielfalt in Europa auf der Grundlage der jüngsten Fortschritte, insbesondere bei der DNA-Barcodierung und der Ganzgenomsequenzierung, durch Beteiligung am International Barcode of Life (iBOL) und am Earth BioGenome Project.
Die Vorschläge können gegebenenfalls eine finanzielle Unterstützung für Dritte vorsehen, um spezifische Bedürfnisse/Taxa/Ökosysteme und/oder Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Genomdaten abzudecken. Diese Zuschüsse für Dritte sollten sich auf die dringendsten und am häufigsten festgestellten Wissenslücken konzentrieren, indem die genomische Taxonomie insbesondere in Gebieten mit mangelndem Fachwissen und fehlenden Daten wie in Mittel- und Osteuropa, im Mittelmeerraum und in Regionen in äußerster Randlage ausgebaut wird. Maximal 30 % des beantragten EU-Beitrags sollten für diesen Zweck bereitgestellt werden.
Die Vorschläge sollten eine Zusammenarbeit mit dem EG-Wissenszentrum für biologische Vielfalt und dem Projekt BioAgora des Wissenschaftsdienstes vorsehen.
Die Vorschläge sollten bestehende Plattformen und Mechanismen für den Informationsaustausch nutzen, die für das Thema relevant sind, und auf den Ergebnissen einschlägiger Projekte wie TETTRIs, BGE und EuropaBON aufbauen. Die Vorschläge sollten eine enge Zusammenarbeit mit dem anderen im Rahmen dieses Themas ausgewählten Projekt sowie eine Zusammenarbeit mit den Projekten vorsehen, die für die Themen HORIZON-CL6-2025-01-BIODIV-02: Stärkung der Kapazitäten der Bürger*innenwissenschaft bei der Beobachtung der biologischen Vielfalt und HORIZON-CL6-2025-01-BIODIV-04 zur großräumigen Beobachtung der biologischen Vielfalt ausgewählt wurden.
Die Vorschläge sollten mit einschlägigen Organisationen wie dem Consortium of European Taxonomic Facilities (CETAF), der Global Biodiversity Information Facility (GBIF), dem European Alien Species Information Network (EASIN) und dem bevorstehenden Pilotprojekt des EU-Koordinierungszentrums für die Beobachtung der biologischen Vielfalt (EBOCC) koordiniert werden und mit diesen zusammenarbeiten. Die Vorschläge sollten auch an bestehende globale und europäische Infrastrukturen für Biodiversitätsdaten anknüpfen, darunter der Catalogue of Life (COL), DiSSCo, LifeWatch ERIC, EMBRC, eLTER und MIRRI-ERIC, wo dies relevant ist. Die Aktivitäten sollten sich auch auf gebietsfremde Arten erstrecken und damit einen Beitrag zur Umsetzung der Verordnung über invasive gebietsfremde Arten leisten.
Es sollten konkrete Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass die im Rahmen der geförderten Projekte erzeugten Daten FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable) sind, insbesondere im Zusammenhang mit Echtzeit-Dateneinspeisungen, wobei Arbeitsabläufe untersucht werden sollten, die "FAIR-by-design"-Daten liefern können, d. h. Daten, die von ihrer Erzeugung an FAIR sind. Die Möglichkeiten, die die European Open Science Cloud (EOSC) für die Speicherung von und den Zugang zu Forschungsdaten bietet, sollten in Betracht gezogen werden.
Der Ansatz der Bürger*innenwissenschaft wird als Forschungsmethodik in allen Phasen der Forschungsaktivitäten in den Bereichen A und B gefördert. Bürger*innenwissenschaftliche Aktivitäten sollten einem F&I-Ansatz folgen, der mit disziplinären/sektoralen Standards übereinstimmt, auch für die Daten- und Wissensgenerierung.
Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert, insbesondere mit Ländern und Partnern, die globale Bemühungen wie die Global Taxonomy Initiative, iBOL, GBIF und COL unterstützen.
Der Einsatz von KI könnte für die in diesem Bereich erforderlichen Analysen in Betracht gezogen werden.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Die taxonomische Gemeinschaft (Expert*innen, die die biologische Vielfalt identifizieren, benennen, beschreiben und klassifizieren und dabei von der Ebene der Moleküle, einschließlich eDNA und eRNA, über Genome und Metagenome, Arten und Populationen bis hin zu Lebensräumen und Ökosystemen arbeiten) und ihre Fähigkeit, sich an politischen und anderen Entscheidungsprozessen in den Bereichen biologische Vielfalt, Klimawandel und anderen Umweltfragen zu beteiligen und diese zu unterstützen, werden gestärkt;
- Entwicklung strategischer Konzepte für eine systematische Verstärkung des Fachwissens und der Ausbildung der taxonomischen Gemeinschaft in Europa, einschließlich der Genomik für die Identifizierung und Überwachung der biologischen Vielfalt.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der einem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60 000 EUR.
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, werden die Zuschüsse für die Anträge nicht nur in der Reihenfolge der Rangfolge gewährt, sondern auch für mindestens ein Projekt im Bereich A, das den höchsten Rang einnimmt, und ein Projekt im Bereich B, das den höchsten Rang einnimmt, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen. Aus den Vorschlägen muss eindeutig hervorgehen, für welchen Bereich sie eingereicht werden.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren