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Call-Eckdaten
Auf dem Weg zu einer umfassenden europäischen Strategie zur Bewertung und Überwachung von Abfällen im Wasser, einschließlich der Verschmutzung durch Plastik und Mikroplastik
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-01-ZEROPOLLUTION-04
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
17.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit dem Europäischen Green Deal, insbesondere dem EU-Aktionsplan zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung, wird ein erfolgreicher Vorschlag zu den Auswirkungen dieses Ziels im Hinblick auf die Bekämpfung der Umweltverschmutzung für gesündere Ozeane, Meere und Gewässer beitragen.
Call-Ziele
Die Überwachung und Bewertung von Abfällen, einschließlich der Verschmutzung durch Plastik, Mikroplastik und Nanoplastik, in der Meeres- und Süßwasserumwelt Europas ist nach wie vor uneinheitlich und vielfältig, obwohl im Rahmen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) Fortschritte bei der Überwachung der Mengen und Auswirkungen von Abfällen im Meer erzielt wurden und harmonisierte Leitlinien für die Überwachung erstellt wurden. Dennoch sind nach wie vor große Diskrepanzen zwischen Ländern, Meeresregionen, Abfallarten und Umweltkompartimenten zu beobachten, und es bestehen nach wie vor große Daten- und Wissenslücken in Bezug auf Quellen, Eintragswege, Verteilung und Konzentrationen von Abfällen in Meeres- und Süßwasser, die eine umfassende Bewertung des Ausmaßes der Abfallverschmutzung, einschließlich Mikroplastik, in EU-Gewässern erschweren. Unterschiedliche Ansätze zur Bewertung und Überwachung der Verschmutzung durch Abfälle in Süßwasser und Meer erschweren solche Bewertungen zusätzlich.
Trotz der umfangreichen Literatur und der jüngsten wissenschaftlichen Fortschritte bei der Entwicklung zuverlässiger und harmonisierter analytischer Forschungsmethoden, Leitlinien, Protokolle und Referenzmaterialien fehlen europaweite Konzepte und Strategien, die festlegen, was, wo, wann und wie gemessen werden soll.
Die Maßnahmen sollten insbesondere Informationen für die Überwachung und Bewertung, einschließlich der Festlegung von Schwellenwerten, im Rahmen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie liefern und deren Umsetzung, die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Aktionsplan zur Vermeidung von Umweltverschmutzung, die Bewertung und mögliche Überarbeitung der Richtlinie über Einwegkunststoffe sowie die EU-Initiativen zu Mikroplastik (z. B. im Rahmen von REACH und zur Verringerung der Freisetzung von Kunststoffpellets) unterstützen. Die Maßnahmen werden auch einen Beitrag zum geplanten Globalen Übereinkommen zur Beendigung der Plastikverschmutzung und zur UN-Dekade der Meeresforschung für nachhaltige Entwicklung leisten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Aus den Vorschlägen sollte hervorgehen, wie sie auf EU-Ebene einen wesentlichen Beitrag zu allen folgenden Punkten leisten werden
- Verbesserung der Konzepte für die Datenerfassung, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle sowie der effektiven Nutzung verfügbarer Daten von der Quelle bis zum Meer, einschließlich der Überwachung von Seen, Flüssen, Grundwasser, Küsten, der Meeresoberfläche und des Meeresbodens in Bezug auf (Kunststoff-)Abfälle, einschließlich (verschiedener Arten von) Mikroplastik, unter Nutzung verschiedener Datenquellen (einschließlich der von Bürger*inneninitiativen gesammelten Daten) und neuer Technologien zur Verbesserung der quantitativen Kenntnisse über Verschmutzungsquellen, -pfade, räumliche Verteilung und Akkumulationszonen, einschließlich auf dem Meeresboden, Leckagen und Transport auf EU-Ebene und auf Ebene der Einzugsgebiete;
- Entwicklung wissenschaftlicher Ansätze sowie umweltrelevanter Referenzmaterialien und -matrizen, die für die Entwicklung harmonisierter Methoden zur Erkennung, Identifizierung, Klassifizierung und Quantifizierung der Verschmutzung durch Kunststoffe und Mikroplastik unter realistischen Bedingungen erforderlich sind und eine umfassende Bewertung der Exposition der aquatischen biologischen Vielfalt gegenüber Abfällen ermöglichen;
- Verbesserung der Instrumente und Methoden für eine effiziente und möglichst autonome Probenahme, Entwicklung schneller und zuverlässiger Analysemethoden und bildgebender Verfahren für Makroabfälle auf dem Meeresboden und Überwachung der Mikroplastikverschmutzung, um den politischen Erfordernissen gerecht zu werden;
- Entwicklung von Analysemethoden zum Nachweis, zur Charakterisierung und zur Überwachung von Nanoplastikpartikeln in der aquatischen Umwelt;
- Entwicklung, Verbesserung und Umsetzung zweckmäßiger, optimierter, validierter, harmonisierter und kosteneffizienter Überwachungsstrategien für die Süßwasser-, Küsten- und Meeresumwelt sowie grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Datenerhebung, die in ausreichendem Umfang durchgeführt werden müssen, um das Problem zu bewerten;
- Ermöglichung der Aufnahme von Überwachungsdaten in groß angelegte Datenbanken (z. B. das Europäische Meeresbeobachtungs- und Datennetz (EMODnet) und der Europäische Digitale Zwilling des Ozeans) nach den FAIR-Grundsätzen, um die öffentliche Zugänglichkeit und Nutzung von Daten sicherzustellen und eine umfassende Bewertung der Verschmutzung durch Abfälle auf europäischer Ebene zu fördern.
Die Maßnahme soll auf der Arbeit der Technischen Gruppe für Meeresmüll im Rahmen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, die von der GFS mit geleitet wird, aufbauen und mit ihr zusammenarbeiten. Sie sollte auf den Ergebnissen aufbauen und Verbindungen zu einschlägigen Projekten herstellen, einschließlich Projekten, die im Rahmen der EU-Mission zur Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer und ihres Mittelmeer-Leuchtturms finanziert werden (z. B. die Projekte PlasticPirates - Go Europe!, UPSTREAM, INSPIRE und das Thema HORIZON-MISS-2025-03-OCEAN-02: A toolbox for public authorities to address marine plastics and litter from river-to-ocean), das Projekt EUROqCHARM und das Projekt JPI Oceans microplastics.
Die Aktion sollte auch einen Beitrag zu den regionalen und globalen Bemühungen um die Überwachung der Plastikverschmutzung in den Ozeanen und Gewässern leisten, indem sie Verbindungen zu den Aktivitäten der einschlägigen regionalen Meeresübereinkommen und des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) herstellt und einen Beitrag zur UN-Dekade der Meeresforschung für nachhaltige Entwicklung leistet. Die Vorschläge sollten auch auf der GEO-Initiative "Blauer Planet" und dem Integrierten Überwachungssystem für Meeresmüll (IMDOS) in Zusammenarbeit mit GOOS und UNEP aufbauen und dazu beitragen. Es wird empfohlen, mit europäischen Forschungsinfrastrukturen in Verbindung zu treten und die von diesen angebotenen Dienste zu berücksichtigen.
Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert, auch mit den Partnerländern der All-Atlantic Ocean Research and Innovation Alliance. Dieses Thema ist Teil einer Koordinierungsinitiative zwischen der ESA und der Europäischen Kommission zur Erdsystemwissenschaft. Die EG-ESA-Initiative zu den Erdsystemwissenschaften ermöglicht es der Europäischen Kommission und der ESA, komplementäre Kooperationsprojekte zu unterstützen, die auf Seiten der Europäischen Kommission über Horizont Europa und auf Seiten der ESA über das FutureEO-Programm finanziert werden.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden Zielen beitragen:
- EU-weit harmonisierte und koordinierte Ansätze für die Überwachung von aquatischem Abfall in europäischen Süßwasser- und Meeresgewässern;
- Verbesserte Kenntnisse und FAIR-Daten, die eine umfassende Bewertung von Abfallquellen, -wegen, -abbau, räumlicher Verteilung, einschließlich auf dem Meeresboden und im Sediment, Hotspots und Anreicherungsgebieten, sowie der daraus resultierenden Risiken für die aquatische Biodiversität auf EU-Ebene und auf Ebene der Einzugsgebiete ermöglichen;
- Umsetzung optimierter, validierter, harmonisierter, kosteneffizienter und europaweiter Überwachungsstrategien für die Süßwasser-, Küsten- und Meeresumwelt, die von den zuständigen Umweltbehörden in der EU aufgegriffen werden;
- verstärkte Zusammenarbeit zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen und einschlägigen Umweltbehörden, die für die Überwachung der Verschmutzung der Süßwasser- und Meeresumwelt auf EU- und nationaler Ebene zuständig sind, und Förderung der Kompetenz bei der Überwachung von Abfällen im Wasser in der EU;
- Umsetzung der damit zusammenhängenden EU-Politik, insbesondere der Basislinien, der Festlegung von Schwellenwerten und der Ermittlung von Veränderungen bei der Menge an Kunststoffabfällen und Mikroplastik in Binnengewässern sowie in allen Küsten- und Meereskompartimenten im Rahmen der MSRD.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(2474kB)
Kontakt
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