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Call-Eckdaten
Die Rolle der politischen Bildung und der staatsbürgerlichen Erziehung für die Stärkung der staatsbürgerlichen und demokratischen Beteiligung und die Unterstützung der gemeinsamen europäischen Werte
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 2 - Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-CL2-2025-01-DEMOCRACY-10
Termine
Öffnung
15.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 3.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit diesem Thema wird ein zweifaches Ziel verfolgt. Erstens soll durch innovative Methoden, die in erfolgreichen Projekten getestet und gemessen wurden, das staatsbürgerliche Wissen (Verständnis demokratischer Institutionen und Prozesse) und die demokratische Einstellung junger Menschen sowie ihre Erfahrungen, ihre Bereitschaft und ihre Möglichkeiten, sich in ihren Gemeinschaften zu engagieren und am staatsbürgerlichen Leben teilzunehmen, verstanden und verbessert werden, um so eine Kultur des Dialogs, der demokratischen Debatte und der Toleranz zu fördern. Zweitens soll die Wirksamkeit der Unterrichtsmethoden zur Förderung von staatsbürgerlichem Wissen, Einstellungen und Engagement bewertet werden, um sicherzustellen, dass sie zur Entwicklung informierter und aktiver Bürger*innen beitragen.
Call-Ziele
Die Bildung sollte junge Menschen mit Kompetenzen für ihr persönliches, soziales, berufliches und bürger*innenschaftliches Engagement und ihre Entwicklung ausstatten und sie in die Lage versetzen, jetzt und in Zukunft einen Beitrag zu unseren Demokratien zu leisten, indem sie aktive, engagierte und kreative Bürgerinnen und Bürger heranbilden, die sich ihrer gemeinsamen Werte bewusst und in der Lage sind, ihr Lebensumfeld zu verbessern, wie es in den Schlussfolgerungen des Rates von 2023 zum Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Stärkung der gemeinsamen europäischen Werte und der demokratischen Bürger*innenschaft heißt. Angesichts wachsender sozialer Bedenken und politischer Polarisierung sowie des in einigen Fällen unzureichenden Engagements junger Menschen im demokratischen Leben brauchen wir wirksame Bildungs- und Ausbildungsinstrumente, um bürger*innenschaftliches Engagement, demokratische Teilhabe und Vertrauen in demokratische Prozesse zu stärken und zu fördern. Wie können verschiedene Arten der staatsbürgerlichen Bildung (einschließlich der Kombination von formaler Bildung mit nicht-formalem oder informellem Lernen) das Niveau des demokratischen Wissens erhöhen und junge Menschen dazu ermutigen, sich stärker in ihre Gemeinschaften und in demokratische Entscheidungsprozesse einzubringen?
Dazu gehört die Entwicklung bürgerschaftlicher Kompetenz im Einklang mit der Empfehlung des Rates von 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen und umfasst beispielsweise den Aufbau von Wissen und Verständnis für die gemeinsamen europäischen Werte, für die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Bürger*innen, die Entwicklung von kritischem Denken im Hinblick auf das Verständnis der wichtigsten zeitgenössischen Ereignisse und der Geschichte, das Verständnis für soziale und kulturelle Unterschiede und dafür, wie nationale Identitäten zur europäischen Identität beitragen, die Fähigkeit und Bereitschaft, konstruktiv zu kommunizieren und sich mit anderen im gemeinsamen oder öffentlichen Interesse und bei der Entscheidungsfindung zu engagieren, sowie die Unterstützung von Gleichheit und Vielfalt, einer Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit.
Mit diesem Thema wird ein zweifaches Ziel verfolgt. Erstens sollen - mit Hilfe innovativer, in erfolgreichen Projekten erprobter und gemessener Methoden - die staatsbürgerlichen Kenntnisse junger Menschen (Verständnis demokratischer Institutionen und Prozesse) und ihre Einstellung zur demokratischen Staatsbürgerschaft sowie ihre Erfahrungen, ihre Bereitschaft und ihre Möglichkeiten, sich in ihren Gemeinschaften zu engagieren und am staatsbürgerlichen Leben teilzunehmen, erforscht und verbessert werden, um eine Kultur des Dialogs, der demokratischen Debatte und der Toleranz zu fördern. Zweitens soll die Wirksamkeit der Lehrmethoden bewertet werden, die zur Förderung von staatsbürgerlichem Wissen, staatsbürgerlichen Einstellungen und staatsbürgerlichem Engagement eingesetzt werden, um sicherzustellen, dass sie zur Entwicklung von informierten und aktiven Bürger*innen beitragen.
Es wird erwartet, dass die Vorschläge das Lernen in formalen Bildungsumgebungen berücksichtigen, aber auch nicht-formale Bildungsumgebungen (z. B. außerschulische Aktivitäten, gemeinnützige Projekte, Jugendclubs usw.) können untersucht werden. Obwohl sowohl formales als auch nicht-formales Lernen für den Zweck des Themas relevant und interessant sind, sind sie von ihrer Art her sehr unterschiedlich, mit einigen Überschneidungen, und würden unterschiedliche Forschungsmethoden und -ansätze erfordern, die kostspielig sein können. Der Schwerpunkt der Forschung sollte auf der formalen Bildung liegen, während die Forschung zur nicht-formalen Bildung aufgrund der Wechselwirkungen einen zusätzlichen Nutzen bringen würde: zum Bespiel, ob und wie Akteure der formalen Bildung mit Akteuren der nicht-formalen Bildung zusammenarbeiten.
Die Vorschläge sollten sich sowohl an junge Menschen aus benachteiligten als auch aus nicht benachteiligten Verhältnissen richten und auch die geschlechtsspezifischen Aspekte des Engagements junger Menschen berücksichtigen, indem die unterschiedlichen Hindernisse und Möglichkeiten für junge Frauen und Männer untersucht werden. Die Vorschläge sollten das Alter von 15 bis 29 Jahren abdecken.
Die Vorschläge sollten auch die folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Entwicklung, Pilotierung und Erprobung von Methoden im Bereich des formalen Lernens oder des formalen und nicht-formalen Lernens, wie z. B. pädagogische Ansätze für transformatives und handlungsorientiertes Lernen, die darauf abzielen, kritisch engagierte Teilnehmer*innen in der Gesellschaft zu schaffen, Möglichkeiten des bürger*innenschaftlichen Lernens, Maßnahmen im Zusammenhang mit einem offenen Klassenklima oder der Mitgestaltung von Strategien und Prozessen in Bildungseinrichtungen durch die Schüler*innen (Lernumgebungen für Demokratie in Aktion). Vorschläge sollten gemischte Methoden verwenden, die qualitative und quantitative Methoden (z. B. kleine, randomisierte Kontrollstudien zur Prüfung der Wirksamkeit bestimmter Maßnahmen) kombinieren. Sie können Methoden für die direkte Beteiligung von Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, z. B. in den Bereichen Schule, Sport, kulturelle Aktivitäten, öffentlicher Raum und in allen Politikbereichen, die in den Zuständigkeitsbereich der lokalen Verwaltungen fallen, umfassen. Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie innovative Methoden erproben und nicht nur bestehende Protokolle testen. Sie werden ermutigt, junge Menschen in die Gestaltung dieser innovativen Methoden einzubeziehen und können digitale pädagogische Instrumente in Form von Spielen entwickeln.
- Schritt-für-Schritt-Erläuterungen für Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Pädagog*innen, nationale Bildungsbehörden und politische Entscheidungsträger*innen zur Einführung innovativer Methoden im formalen und möglicherweise auch im nicht-formalen Lernen, die sich positiv auf das Niveau des bürger*innenschaftlichen Engagements, eine Kultur der demokratischen Debatte, Toleranz und das Verständnis demokratischer Institutionen und Prozesse auswirken sollen. Um das Angebot und die Qualität der demokratischen Bürger*innenschaftserziehung zu verbessern, wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie Leitlinien für die Methodik, den Inhalt und die Ausbildung der Lehrkräfte, eine Toolbox mit pädagogischem Material für Lehrkräfte sowie Bewertungsinstrumente zur Ermittlung von Umsetzungslücken entwickeln.
Die vorgeschlagenen Forschungsarbeiten sollten auch untersuchen, welche Bildungsinstrumente und -ansätze in der formalen oder formalen und nicht formalen Bildung vorhanden sein müssen, um junge Menschen für eine konstruktive Beteiligung an demokratischen Entscheidungsprozessen, für ein Verständnis der sozialen und kulturellen Vielfalt, für die Bereitschaft zur Unterstützung integrativer Gesellschaften und für eine friedliche Konfliktlösung zu rüsten. Vorschläge können auch Methoden entwickeln (und durchführen), um zu messen, inwieweit die Ausweitung des Wahlrechts auf junge Menschen im Alter von 16 und 17 Jahren ihre politische Beteiligung (z. B. an Wahlen) erhöht hat und welche spezifischen bewusstseinsbildenden pädagogischen Begleitmaßnahmen in den Ländern durchgeführt wurden, in denen solche Maßnahmen vor kurzem eingeführt wurden, wobei der Schwerpunkt auf den unterschiedlichen Auswirkungen auf die verschiedenen Geschlechter und die verschiedenen Bevölkerungsgruppen liegt.
In den Vorschlägen könnte auch untersucht werden, wo bestehende Modelle und Praktiken der staatsbürgerlichen Erziehung und des staatsbürgerlichen Engagements versagt haben (sich negativ auswirken könnten oder einfach unzureichend sind) und zu einem Mangel an staatsbürgerlichem Engagement und einer Kultur der Polarisierung statt der Debatte geführt haben. Dies könnte beispielsweise eine Analyse groß angelegter Bewertungen der Kenntnisse und des Verständnisses junger Menschen in Bezug auf Konzepte und Themen im Zusammenhang mit Staatsbürgerkunde und bürger*innenschaftlichem Engagement umfassen, um auf früheren Erkenntnissen der getesteten Methoden aufzubauen.
Um einen erfolgreichen Beitrag zu den Ergebnissen dieses Themas zu leisten, müssen die Antragstellenden in ihren Konsortien Behörden, die für die Einführung von Lehrplänen zuständig sind, oder Einrichtungen, die für die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften verantwortlich sind, und/oder Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung einbeziehen, um ein besseres Verständnis für die Gegebenheiten zu erlangen, mit denen diejenigen konfrontiert sind, die in der Lage sind, die Projektergebnisse umzusetzen und angepasste Pilotprojekte und Methoden zu entwickeln, und um die Einführung der im Rahmen des Projekts erfolgreich getesteten Methoden zu erleichtern. Auch die Zivilgesellschaft muss als Partner aktiv in die Projekte einbezogen werden, z. B. Jugendclubs, Sportvereine, Gemeinschaftsprojekte oder Kunst- und Kulturorganisationen. Die Arbeitspakete zur Erprobung und Innovation sollten von Behörden, die für die Einführung von Lehrplänen oder Bildungsmethoden zuständig sind, und/oder von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und/oder von Pädagog*innen im Bereich des formalen und nicht formalen Lernens geleitet oder mit geleitet werden.
In den Vorschlägen sollte dargelegt werden, wie eine enge Einbindung von Bildungseinrichtungen und Praktiker*innen im Bereich der Demokratieförderung entwickelt werden soll, insbesondere von solchen, die an einschlägigen Projekten beteiligt waren, die von anderen EU-Programmen unterstützt wurden, z. B. Erasmus+, Europäisches Solidaritätskorps, CERV oder Global Europe. In den Vorschlägen sollte erläutert werden, wie Verbindungen hergestellt, Synergien genutzt und auf der Arbeit von Projekten aufgebaut werden, die im Rahmen früherer Aufforderungen von Horizont Europa finanziert wurden, wie z. B: HORIZON-CL2-2022-DEMOCRACY-01-04: Bildung für Demokratie; HORIZON-CL2-2024-DEMOCRACY-01-08: Kultur, Kunst und kulturelle Räume für demokratische Beteiligung und politische Meinungsäußerung, online und offline; HORIZON-CL2-2022-DEMOCRACY-02-01: Netzwerk für innovative Lösungen für die Zukunft der Demokratie; HORIZON-CL2-2022-DEMOCRACY-01-03: Die Auswirkungen von Ungleichheiten auf die Demokratie; HORIZON-CL2-2022-DEMOCRACY-01-08: Die repräsentative Demokratie im Wandel; und HORIZON-CL2-2022-DEMOCRACY-01-02: Die Zukunft der Demokratie und der Bürgerbeteiligung.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Politische Entscheidungsträger*innen, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen und Pädagog*inne verfügen über ein besseres Verständnis des wirkungsvollen Lernens, Lehrens und Beurteilens von staatsbürgerlicher Bildung (untermauert durch SSH-Forschung und -Evidenz), einschließlich des formalen oder formalen und nicht-formalen Lernens.
- Politische Entscheidungsträger*innen, Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen und Pädagog*innen gewinnen ein fundiertes Verständnis der Auswirkungen von staatsbürgerlicher Bildung im Zusammenhang mit formalem oder nicht-formalem Lernen auf das bürger*innenschaftliche und demokratische Engagement junger Menschen (im Alter von 15-29 Jahren) (durch verschiedene Formen des gemeinschaftlichen und politischen Engagements), einschließlich junger Menschen aus benachteiligten Verhältnissen und unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Barrieren und Möglichkeiten.
- Politische Entscheidungsträger*innen, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen und Pädagog*innen gewinnen ein fundiertes Verständnis für effektive Mechanismen der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren im formalen und/oder nicht-formalen Bildungsbereich bei der Vermittlung einer wirksamen staatsbürgerlichen Bildung.
- Politische Entscheidungsträger*innen, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen und Pädagog*innen sind sich der kompetenzbasierten, transformativen (Förderung des kritischen Denkens und der persönlichen Entwicklung) und handlungsorientierten (Förderung des aktiven bürger*innenschaftlichen Engagements und der demokratischen Teilhabe) pädagogischen Ansätze für die staatsbürgerliche Bildung, einschließlich innovativer Lernmethoden, bewusster und können diese einführen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, müssen die Konsortien als Begünstigte oder angeschlossene Einrichtungen i) mindestens eine Sekundar- oder Hochschuleinrichtung oder eine öffentliche Einrichtung mit der Fähigkeit zur Einführung von Lehrplänen oder eine öffentliche Einrichtung, die für die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften zuständig ist, und ii) mindestens eine zivilgesellschaftliche Organisation umfassen.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive SocietyHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive Society(1200kB)
Kontakt
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