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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Call-Eckdaten

Die Rolle der politischen Bildung und der staatsbürgerlichen Erziehung für die Stärkung der staatsbürgerlichen und demokratischen Beteiligung und die Unterstützung der gemeinsamen europäischen Werte

Förderprogramm

Horizont Europe: Cluster 2 - Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft

Call Nummer

HORIZON-CL2-2025-01-DEMOCRACY-10

Termine

Öffnung
15.05.2025

Deadline
16.09.2025 17:00

Förderquote

100%

Budget des Calls

€ 10.500.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

zwischen € 3.000.000,00 und € 3.500.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Mit diesem Thema wird ein zweifaches Ziel verfolgt. Erstens soll durch innovative Methoden, die in erfolgreichen Projekten getestet und gemessen wurden, das staatsbürgerliche Wissen (Verständnis demokratischer Institutionen und Prozesse) und die demokratische Einstellung junger Menschen sowie ihre Erfahrungen, ihre Bereitschaft und ihre Möglichkeiten, sich in ihren Gemeinschaften zu engagieren und am staatsbürgerlichen Leben teilzunehmen, verstanden und verbessert werden, um so eine Kultur des Dialogs, der demokratischen Debatte und der Toleranz zu fördern. Zweitens soll die Wirksamkeit der Unterrichtsmethoden zur Förderung von staatsbürgerlichem Wissen, Einstellungen und Engagement bewertet werden, um sicherzustellen, dass sie zur Entwicklung informierter und aktiver Bürger*innen beitragen.

Call-Ziele

Die Bildung sollte junge Menschen mit Kompetenzen für ihr persönliches, soziales, berufliches und bürger*innenschaftliches Engagement und ihre Entwicklung ausstatten und sie in die Lage versetzen, jetzt und in Zukunft einen Beitrag zu unseren Demokratien zu leisten, indem sie aktive, engagierte und kreative Bürgerinnen und Bürger heranbilden, die sich ihrer gemeinsamen Werte bewusst und in der Lage sind, ihr Lebensumfeld zu verbessern, wie es in den Schlussfolgerungen des Rates von 2023 zum Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Stärkung der gemeinsamen europäischen Werte und der demokratischen Bürger*innenschaft heißt. Angesichts wachsender sozialer Bedenken und politischer Polarisierung sowie des in einigen Fällen unzureichenden Engagements junger Menschen im demokratischen Leben brauchen wir wirksame Bildungs- und Ausbildungsinstrumente, um bürger*innenschaftliches Engagement, demokratische Teilhabe und Vertrauen in demokratische Prozesse zu stärken und zu fördern. Wie können verschiedene Arten der staatsbürgerlichen Bildung (einschließlich der Kombination von formaler Bildung mit nicht-formalem oder informellem Lernen) das Niveau des demokratischen Wissens erhöhen und junge Menschen dazu ermutigen, sich stärker in ihre Gemeinschaften und in demokratische Entscheidungsprozesse einzubringen?

Dazu gehört die Entwicklung bürgerschaftlicher Kompetenz im Einklang mit der Empfehlung des Rates von 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen und umfasst beispielsweise den Aufbau von Wissen und Verständnis für die gemeinsamen europäischen Werte, für die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Bürger*innen, die Entwicklung von kritischem Denken im Hinblick auf das Verständnis der wichtigsten zeitgenössischen Ereignisse und der Geschichte, das Verständnis für soziale und kulturelle Unterschiede und dafür, wie nationale Identitäten zur europäischen Identität beitragen, die Fähigkeit und Bereitschaft, konstruktiv zu kommunizieren und sich mit anderen im gemeinsamen oder öffentlichen Interesse und bei der Entscheidungsfindung zu engagieren, sowie die Unterstützung von Gleichheit und Vielfalt, einer Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit.

Mit diesem Thema wird ein zweifaches Ziel verfolgt. Erstens sollen - mit Hilfe innovativer, in erfolgreichen Projekten erprobter und gemessener Methoden - die staatsbürgerlichen Kenntnisse junger Menschen (Verständnis demokratischer Institutionen und Prozesse) und ihre Einstellung zur demokratischen Staatsbürgerschaft sowie ihre Erfahrungen, ihre Bereitschaft und ihre Möglichkeiten, sich in ihren Gemeinschaften zu engagieren und am staatsbürgerlichen Leben teilzunehmen, erforscht und verbessert werden, um eine Kultur des Dialogs, der demokratischen Debatte und der Toleranz zu fördern. Zweitens soll die Wirksamkeit der Lehrmethoden bewertet werden, die zur Förderung von staatsbürgerlichem Wissen, staatsbürgerlichen Einstellungen und staatsbürgerlichem Engagement eingesetzt werden, um sicherzustellen, dass sie zur Entwicklung von informierten und aktiven Bürger*innen beitragen.

Es wird erwartet, dass die Vorschläge das Lernen in formalen Bildungsumgebungen berücksichtigen, aber auch nicht-formale Bildungsumgebungen (z. B. außerschulische Aktivitäten, gemeinnützige Projekte, Jugendclubs usw.) können untersucht werden. Obwohl sowohl formales als auch nicht-formales Lernen für den Zweck des Themas relevant und interessant sind, sind sie von ihrer Art her sehr unterschiedlich, mit einigen Überschneidungen, und würden unterschiedliche Forschungsmethoden und -ansätze erfordern, die kostspielig sein können. Der Schwerpunkt der Forschung sollte auf der formalen Bildung liegen, während die Forschung zur nicht-formalen Bildung aufgrund der Wechselwirkungen einen zusätzlichen Nutzen bringen würde: zum Bespiel, ob und wie Akteure der formalen Bildung mit Akteuren der nicht-formalen Bildung zusammenarbeiten.

Die Vorschläge sollten sich sowohl an junge Menschen aus benachteiligten als auch aus nicht benachteiligten Verhältnissen richten und auch die geschlechtsspezifischen Aspekte des Engagements junger Menschen berücksichtigen, indem die unterschiedlichen Hindernisse und Möglichkeiten für junge Frauen und Männer untersucht werden. Die Vorschläge sollten das Alter von 15 bis 29 Jahren abdecken.

Die Vorschläge sollten auch die folgenden Aspekte berücksichtigen:

  • Entwicklung, Pilotierung und Erprobung von Methoden im Bereich des formalen Lernens oder des formalen und nicht-formalen Lernens, wie z. B. pädagogische Ansätze für transformatives und handlungsorientiertes Lernen, die darauf abzielen, kritisch engagierte Teilnehmer*innen in der Gesellschaft zu schaffen, Möglichkeiten des bürger*innenschaftlichen Lernens, Maßnahmen im Zusammenhang mit einem offenen Klassenklima oder der Mitgestaltung von Strategien und Prozessen in Bildungseinrichtungen durch die Schüler*innen (Lernumgebungen für Demokratie in Aktion). Vorschläge sollten gemischte Methoden verwenden, die qualitative und quantitative Methoden (z. B. kleine, randomisierte Kontrollstudien zur Prüfung der Wirksamkeit bestimmter Maßnahmen) kombinieren. Sie können Methoden für die direkte Beteiligung von Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, z. B. in den Bereichen Schule, Sport, kulturelle Aktivitäten, öffentlicher Raum und in allen Politikbereichen, die in den Zuständigkeitsbereich der lokalen Verwaltungen fallen, umfassen. Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie innovative Methoden erproben und nicht nur bestehende Protokolle testen. Sie werden ermutigt, junge Menschen in die Gestaltung dieser innovativen Methoden einzubeziehen und können digitale pädagogische Instrumente in Form von Spielen entwickeln.
  • Schritt-für-Schritt-Erläuterungen für Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Pädagog*innen, nationale Bildungsbehörden und politische Entscheidungsträger*innen zur Einführung innovativer Methoden im formalen und möglicherweise auch im nicht-formalen Lernen, die sich positiv auf das Niveau des bürger*innenschaftlichen Engagements, eine Kultur der demokratischen Debatte, Toleranz und das Verständnis demokratischer Institutionen und Prozesse auswirken sollen. Um das Angebot und die Qualität der demokratischen Bürger*innenschaftserziehung zu verbessern, wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie Leitlinien für die Methodik, den Inhalt und die Ausbildung der Lehrkräfte, eine Toolbox mit pädagogischem Material für Lehrkräfte sowie Bewertungsinstrumente zur Ermittlung von Umsetzungslücken entwickeln.

Die vorgeschlagenen Forschungsarbeiten sollten auch untersuchen, welche Bildungsinstrumente und -ansätze in der formalen oder formalen und nicht formalen Bildung vorhanden sein müssen, um junge Menschen für eine konstruktive Beteiligung an demokratischen Entscheidungsprozessen, für ein Verständnis der sozialen und kulturellen Vielfalt, für die Bereitschaft zur Unterstützung integrativer Gesellschaften und für eine friedliche Konfliktlösung zu rüsten. Vorschläge können auch Methoden entwickeln (und durchführen), um zu messen, inwieweit die Ausweitung des Wahlrechts auf junge Menschen im Alter von 16 und 17 Jahren ihre politische Beteiligung (z. B. an Wahlen) erhöht hat und welche spezifischen bewusstseinsbildenden pädagogischen Begleitmaßnahmen in den Ländern durchgeführt wurden, in denen solche Maßnahmen vor kurzem eingeführt wurden, wobei der Schwerpunkt auf den unterschiedlichen Auswirkungen auf die verschiedenen Geschlechter und die verschiedenen Bevölkerungsgruppen liegt.

In den Vorschlägen könnte auch untersucht werden, wo bestehende Modelle und Praktiken der staatsbürgerlichen Erziehung und des staatsbürgerlichen Engagements versagt haben (sich negativ auswirken könnten oder einfach unzureichend sind) und zu einem Mangel an staatsbürgerlichem Engagement und einer Kultur der Polarisierung statt der Debatte geführt haben. Dies könnte beispielsweise eine Analyse groß angelegter Bewertungen der Kenntnisse und des Verständnisses junger Menschen in Bezug auf Konzepte und Themen im Zusammenhang mit Staatsbürgerkunde und bürger*innenschaftlichem Engagement umfassen, um auf früheren Erkenntnissen der getesteten Methoden aufzubauen.

Um einen erfolgreichen Beitrag zu den Ergebnissen dieses Themas zu leisten, müssen die Antragstellenden in ihren Konsortien Behörden, die für die Einführung von Lehrplänen zuständig sind, oder Einrichtungen, die für die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften verantwortlich sind, und/oder Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung einbeziehen, um ein besseres Verständnis für die Gegebenheiten zu erlangen, mit denen diejenigen konfrontiert sind, die in der Lage sind, die Projektergebnisse umzusetzen und angepasste Pilotprojekte und Methoden zu entwickeln, und um die Einführung der im Rahmen des Projekts erfolgreich getesteten Methoden zu erleichtern. Auch die Zivilgesellschaft muss als Partner aktiv in die Projekte einbezogen werden, z. B. Jugendclubs, Sportvereine, Gemeinschaftsprojekte oder Kunst- und Kulturorganisationen. Die Arbeitspakete zur Erprobung und Innovation sollten von Behörden, die für die Einführung von Lehrplänen oder Bildungsmethoden zuständig sind, und/oder von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und/oder von Pädagog*innen im Bereich des formalen und nicht formalen Lernens geleitet oder mit geleitet werden.

In den Vorschlägen sollte dargelegt werden, wie eine enge Einbindung von Bildungseinrichtungen und Praktiker*innen im Bereich der Demokratieförderung entwickelt werden soll, insbesondere von solchen, die an einschlägigen Projekten beteiligt waren, die von anderen EU-Programmen unterstützt wurden, z. B. Erasmus+, Europäisches Solidaritätskorps, CERV oder Global Europe. In den Vorschlägen sollte erläutert werden, wie Verbindungen hergestellt, Synergien genutzt und auf der Arbeit von Projekten aufgebaut werden, die im Rahmen früherer Aufforderungen von Horizont Europa finanziert wurden, wie z. B: HORIZON-CL2-2022-DEMOCRACY-01-04: Bildung für Demokratie; HORIZON-CL2-2024-DEMOCRACY-01-08: Kultur, Kunst und kulturelle Räume für demokratische Beteiligung und politische Meinungsäußerung, online und offline; HORIZON-CL2-2022-DEMOCRACY-02-01: Netzwerk für innovative Lösungen für die Zukunft der Demokratie; HORIZON-CL2-2022-DEMOCRACY-01-03: Die Auswirkungen von Ungleichheiten auf die Demokratie; HORIZON-CL2-2022-DEMOCRACY-01-08: Die repräsentative Demokratie im Wandel; und HORIZON-CL2-2022-DEMOCRACY-01-02: Die Zukunft der Demokratie und der Bürgerbeteiligung.

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Erwartete Ergebnisse

Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:

  • Politische Entscheidungsträger*innen, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen und Pädagog*inne verfügen über ein besseres Verständnis des wirkungsvollen Lernens, Lehrens und Beurteilens von staatsbürgerlicher Bildung (untermauert durch SSH-Forschung und -Evidenz), einschließlich des formalen oder formalen und nicht-formalen Lernens.
  • Politische Entscheidungsträger*innen, Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen und Pädagog*innen gewinnen ein fundiertes Verständnis der Auswirkungen von staatsbürgerlicher Bildung im Zusammenhang mit formalem oder nicht-formalem Lernen auf das bürger*innenschaftliche und demokratische Engagement junger Menschen (im Alter von 15-29 Jahren) (durch verschiedene Formen des gemeinschaftlichen und politischen Engagements), einschließlich junger Menschen aus benachteiligten Verhältnissen und unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Barrieren und Möglichkeiten.
  • Politische Entscheidungsträger*innen, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen und Pädagog*innen gewinnen ein fundiertes Verständnis für effektive Mechanismen der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren im formalen und/oder nicht-formalen Bildungsbereich bei der Vermittlung einer wirksamen staatsbürgerlichen Bildung.
  • Politische Entscheidungsträger*innen, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen und Pädagog*innen sind sich der kompetenzbasierten, transformativen (Förderung des kritischen Denkens und der persönlichen Entwicklung) und handlungsorientierten (Förderung des aktiven bürger*innenschaftlichen Engagements und der demokratischen Teilhabe) pädagogischen Ansätze für die staatsbürgerliche Bildung, einschließlich innovativer Lernmethoden, bewusster und können diese einführen.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  • den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  • den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  • mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, müssen die Konsortien als Begünstigte oder angeschlossene Einrichtungen i) mindestens eine Sekundar- oder Hochschuleinrichtung oder eine öffentliche Einrichtung mit der Fähigkeit zur Einführung von Lehrplänen oder eine öffentliche Einrichtung, die für die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften zuständig ist, und ii) mindestens eine zivilgesellschaftliche Organisation umfassen.


Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

weitere Förderkriterien

Sonderfälle:

  • Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
  • Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
  • Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
  • Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
  • Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
    Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen.
  • Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.

Zusatzinformationen

Themen

Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, 
Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.

Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.


Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.

Kontakt

National Contact Points for Horizon Europe
Website

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