Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Wirtschaftliche Ungleichheiten und ihre Auswirkungen auf die Demokratie
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 2 - Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-CL2-2025-01-DEMOCRACY-08
Termine
Öffnung
15.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 3.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Wirtschaftliche Ungleichheiten, die Vermögens- und Einkommensunterschiede (z. B. in Form von Geld, Finanzvermögen oder Immobilien) umfassen, stellen eine große Herausforderung für demokratische Gesellschaften dar. Während die Ungleichheit zwischen den Ländern in den letzten Jahrzehnten im Allgemeinen abgenommen hat, ist die Ungleichheit innerhalb der Länder in zahlreichen Ländern gestiegen, da das globale Wirtschaftswachstum nicht gleichmäßig verteilt wurde.
Call-Ziele
Das wachsende Wohlstandsgefälle hat die politische Polarisierung verschärft und das Misstrauen in demokratische Institutionen weltweit genährt. Diese Trends deuten nicht nur auf Korrelationen zwischen diesen Phänomenen hin, sondern bedrohen auch zentrale demokratische Grundsätze wie soziale Gerechtigkeit, Inklusion sowie gleiche Beteiligung und Vertretung. So gewinnen extremistische Parteien häufig an Zulauf, wenn es den Regierungen nicht gelingt, diejenigen zu schützen, die durch wirtschaftliche Veränderungen benachteiligt werden. Die Forschung zeigt, dass staatliche Unzulänglichkeiten beim Schutz derjenigen, die durch strukturelle wirtschaftliche Veränderungen an den Rand gedrängt werden (z. B. Kürzungen von Sozialversicherungsansprüchen, öffentliche Investitionen und/oder Steuererhöhungen), die Wurzeln des Populismus fördern. Das Verständnis dieses Kreislaufs und der komplexen Beziehung zwischen wirtschaftlicher Ungleichheit und Demokratie ist der Schlüssel für eine funktionierende demokratische Gesellschaft. Es werden Vorschläge angeregt, die sich mit der Effizienz und Effektivität der öffentlichen Politik bei der Bekämpfung von Ungleichheiten befassen. So kann beispielsweise die Untersuchung der Diskrepanz zwischen der Konzeption und der Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung wirtschaftlicher Ungleichheiten zu einem besseren Verständnis ihrer Auswirkungen auf die Demokratie beitragen.
In der Vergangenheit haben wirtschaftliche Ungleichheiten manchmal die Beteiligung der Öffentlichkeit und das politische Engagement in verschiedenen Formen wie Gewerkschaften, bürger*innenschaftliches Engagement und politische Parteien belebt. Dies steht im Gegensatz zu zeitgenössischen Trends, bei denen wirtschaftliche Ungleichheit oft mit Desinteresse oder sogar Ablehnung der Demokratie einhergeht. Daher besteht ein dringender Bedarf an SSH-Forschung, um zu untersuchen, warum, wie und in welchem Ausmaß wirtschaftliche Ungleichheiten das Vertrauen in die Demokratie und breitere gesellschaftliche Strukturen untergraben können und wie man diesen Trends entgegenwirken kann. Die Vorschläge sollten verschiedene territoriale Kontexte berücksichtigen, über die Dichotomie Stadt/Land hinausgehen und Strategien zur Stärkung von Demokratien in diesen unterschiedlichen Kontexten untersuchen.
Darüber hinaus hat die Forschung gezeigt, dass wirtschaftliche Ungleichheiten, wenn sie ausschließlich anhand wirtschaftlicher Indikatoren bewertet werden, kein umfassendes Verständnis ihrer Auswirkungen auf die Demokratie vermitteln. Die Wahrnehmung wirtschaftlicher Ungleichheiten durch die Bürger*innen scheint eine zentrale Rolle für die Einstellung zu demokratischen Prozessen und Institutionen zu spielen. Diese Wahrnehmungen werden häufig durch Dichotomien wie reich/arm, ländlich/städtisch, beschäftigt/arbeitslos, gebildet/ungebildet und einheimisch/einwandernd verschärft. Es fehlt an vergleichenden Arbeiten, die die Wahrnehmungen der Bürgerinnen und Bürger einbeziehen, insbesondere durch eine intersektionale und generationenübergreifende Perspektive. Daher sollten Forschungsvorschläge die wahrgenommenen Ungleichheiten als integralen Bestandteil des Forschungsrahmens berücksichtigen.
Die wichtigsten Forschungsfragen drehen sich um die Überschneidungen und Auswirkungen von Einkommens- und Vermögensungleichheiten auf demokratische Praktiken. Dazu gehört zum Beispiel die Frage:
- Wie beeinflussen Einkommens- und Vermögensungleichheiten in verschiedenen geografischen und territorialen Gebieten die politischen Präferenzen verschiedener sozialer und Altersgruppen, insbesondere die politische Polarisierung, die Wahlbeteiligung und das Vertrauen in demokratische Institutionen und Prozesse?
- Wie beeinflussen wahrgenommene wirtschaftliche Ungleichheiten (im Gegensatz zu wirtschaftlichen Ungleichheiten, die anhand quantitativer Indikatoren gemessen werden) das Vertrauen und die Beteiligung an demokratischen Prozessen?
- Wie überschneiden sich wirtschaftliche Ungleichheiten mit sozialer Klasse, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht, Gender, Alter, Behinderung und Staatsbürgerschaft/Nationalität in verschiedenen geografischen Gebieten, und welche kumulativen Auswirkungen haben sie auf demokratische Praktiken?
- Welche Rolle spielen lokale Medien und Gemeinschaftsnetzwerke bei der Wahrnehmung wirtschaftlicher Ungleichheit in verschiedenen Regionen, und wie wirken sich diese Wahrnehmungen auf das demokratische Engagement aus?
- Wie beeinflusst die geografische Mobilität (z. B. zwischen Städten, vom Land in die Stadt oder umgekehrt, national, international, vorübergehend, dauerhaft) die Weitergabe wirtschaftlicher Ungleichheiten, und wie wirken sich diese Prozesse auf die Beteiligung und das Vertrauen in demokratische Institutionen aus?
- Welche Strategien könnten das unterschiedliche Niveau des bürger*innenschaftlichen Engagements von Menschen und Gemeinschaften aus verschiedenen Einkommensschichten und Wohlstandsniveaus ansprechen?
Die geförderten Forschungsarbeiten sollten auch Erkenntnisse über generationenübergreifende Transfers, d. h. Erbschaften und Schenkungen unter Lebenden, (wahrgenommene) Ungleichheiten und ihre Auswirkungen auf die Demokratie liefern: Wie beeinflussen diese generationenübergreifenden Transfers die Vermögensungleichheit und damit, entsprechend dem Hauptthema dieser Aufforderung, wie wirken sie sich auf die Demokratie aus, z. B. in Bezug auf die Beteiligung oder das Vertrauen in Institutionen?
Bei der Untersuchung wirtschaftlicher Ungleichheiten sollten die Vorschläge neben den wirtschaftlichen mindestens drei weitere, sich überschneidende Dimensionen von Ungleichheiten berücksichtigen, wie Geschlecht, Gender, Behinderung, soziale Klasse, Religion oder Weltanschauung, Alter und Rasse oder ethnische Herkunft. Jüngste Untersuchungen in allen EU-Mitgliedstaaten zeigen beispielsweise, dass junge Männer, die in Regionen mit steigender Arbeitslosigkeit und wahrgenommener Ungleichheit in öffentlichen Einrichtungen leben, dazu neigen, demokratische Grundsätze wie die Gleichstellung der Geschlechter als Herausforderung für ihre Interessen zu betrachten. Das Verständnis dieser Dynamik ist entscheidend für die Frage, wie sich wirtschaftliche Ungleichheiten mit demokratischen Werten und sozialen Einstellungen überschneiden.
Vorschläge sollten verschiedene disziplinäre Perspektiven einbeziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wirtschaftswissenschaften, politische Ökonomie, Politikwissenschaft, öffentliche Verwaltung, Geschichte, (politische) Soziologie, (Sozial-)Psychologie, Geschlechterstudien und öffentliche Ordnung. Gefördert werden Ansätze, die sozialwissenschaftliche Theorien mit datenwissenschaftlichen Techniken kombinieren oder neuartige gemischte Methoden einbeziehen.
An den Vorschlägen sollte ein breites Spektrum von Interessengruppen aus verschiedenen demografischen Gruppen beteiligt sein, darunter verschiedene Altersgruppen, Geschlechter, Minderheiten, Menschen mit Behinderungen und sozioökonomisch benachteiligte Bevölkerungsgruppen, einschließlich Vertreter*innen von Gewerkschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft, Sozialeinrichtungen und Vertreter*innen der (lokalen) Regierung.
Antragstellende zu diesem Thema werden ermutigt, die von europäischen Forschungsinfrastrukturen im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften bereitgestellten Daten zu nutzen, insbesondere CESSDA, die Europäische Sozialerhebung oder SHARE. Gegebenenfalls sollten die Vorschläge die Daten und Dienste nutzen, die über die in der European Open Science Cloud zusammengeschlossenen europäischen Forschungsinfrastrukturen verfügbar sind, sowie Daten aus den einschlägigen Datenräumen. Besondere Anstrengungen sollten unternommen werden, um sicherzustellen, dass die im Rahmen dieses Themas produzierten Daten FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable) sind.
Es sollte eine Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft der Demokratiepraktiker*innen und -forscher*innen angestrebt werden, die im Rahmen von HORIZON-CL2-2024-DEMOCRACY-01-12 gefördert wird. Darüber hinaus sollten die Vorschläge auf den Ergebnissen anderer EU-Projekte aufbauen, einschließlich des im Rahmen von H2020-SC6-REV-INEQUAL-05-2016 - Ungleichheiten in der EU und ihre Folgen für Demokratie, sozialen Zusammenhalt und Integration - finanzierten Projekts.
Es wird empfohlen, dass die Vorschläge auch mögliche Komplementaritäten mit Projekten nutzen, die im Rahmen der folgenden H2020-Themen finanziert werden: REV-INEQUAL-07-2016: Räumliche Gerechtigkeit, sozialer Zusammenhalt und territoriale Ungleichheiten; GOVERNANCE-04-2019 - Stärkung der sozialen Rechte und der Unionsbürger*innenschaft, sowie im Rahmen der folgenden Themen von Horizont Europa: TRANSFORMATIONS-03-2018-2019: Innovative Lösungen für eine integrative und nachhaltige städtische Umwelt; und TRANSFORMATIONS-22-2020: Verbesserung des Zugangs zu und der Inanspruchnahme von Bildung, um Ungleichheiten zu beseitigen, sowie mit Horizont-Europa-Projekten, die unter HORIZON-CL2-2022-DEMOCRACY-01-03 finanziert werden: Die Auswirkungen von Ungleichheiten auf die Demokratie und HORIZON-CL2-2023-DEMOCRACY-01-07: Intersektionalität und Gleichheit in deliberativen und partizipativen demokratischen Räumen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Verbessertes Verständnis des Zusammenspiels zwischen wirtschaftlicher Ungleichheit und der Einstellung zur Demokratie, indem eine intersektionelle Perspektive auf lokaler, nationaler und transnationaler Ebene eingenommen wird und unterschiedliche territoriale Kontexte berücksichtigt werden.
- Vertiefte Einblicke in wirtschaftliche Ungleichheiten, einschließlich der Wahrnehmung dieser Ungleichheiten durch die Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen demografischen Gruppen, und deren Auswirkungen auf die öffentliche Teilhabe, die Ausprägung von Einstellungen z. B. zu den Rechten von Frauen und Minderheiten sowie das Vertrauen in demokratische Prozesse.
- Schärfung des Bewusstseins der politischen Entscheidungsträger*innen durch faktengestützte politische Empfehlungen zum Zusammenhang zwischen wirtschaftlichen Ungleichheiten und der Einstellung zur Demokratie, wobei eine Brücke zwischen Forschung und Politik geschlagen wird, indem Daten und potenzielle Lösungen präsentiert werden, um eine fundierte Diskussion und die Annahme gezielter Maßnahmen zu fördern.
- Vorhandene Daten werden effektiv genutzt, und neue Datenwege werden erforscht, um die Auswirkungen wirtschaftlicher Ungleichheiten in verschiedenen demografischen Gruppen sowie die Wahrnehmung dieser Ungleichheiten durch die Bürger*innen auf die demokratische Teilhabe und das Vertrauen in demokratische Institutionen besser zu verstehen und anzugehen.
- Neuartige und intersektionale Ansätze zur Verbesserung des Verständnisses und der Beteiligung an demokratischen Prozessen bei wirtschaftlich schwachen Bevölkerungsgruppen, einschließlich Personen mit niedrigem oder gar keinem Einkommen und solchen, die von einem Abstieg aus der Mittelschicht bedroht sind, unter Einbeziehung von Faktoren, die mit sozialer Mobilität und individuellen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung und Behinderung zusammenhängen.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive SocietyHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive Society(1200kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren