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Call-Eckdaten
Beratende Unterstützung und Netzwerk zur Bekämpfung von Desinformation und ausländischer Informationsmanipulation und -interferenz (FIMI)
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 2 - Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-CL2-2025-01-DEMOCRACY-01
Termine
Öffnung
15.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 3.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 3.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Maßnahme ist es, den Nutzen der zuvor von der EU finanzierten Forschung (einschließlich der SSH-Forschung), die sich mit Desinformation und FIMI im Bereich Demokratie und Governance befasst, in die Gesellschaft zu tragen, sei es im Rahmen von Horizont 2020 und Horizont Europa oder anderer relevanter Programme (wie Bürger*innen, Gleichheit, Rechte und Werte, Digitales Europa und Globales Europa).
Call-Ziele
Hybride Bedrohungen und insbesondere die Phänomene der Desinformation und FIMI stellen eine wachsende Gefahr für die Demokratie, die Menschenrechte, den sozialen Zusammenhalt und die europäische Sicherheit dar. In den letzten Jahren hat die EU mehrere Strategien und zahlreiche Projekte zur Bekämpfung von Desinformation und FIMI entwickelt und begonnen, diese umzusetzen.
Die Vorschläge sollten auf dem reichhaltigen Bestand an umsetzbaren Empfehlungen, Kenntnissen, Toolkits, Lehrmaterial und wissenschaftlichen Methoden usw. aufbauen, die insbesondere im Rahmen der verschiedenen Projekte von Horizont 2020 und Horizont Europa zu Desinformation und FIMI entwickelt wurden, und sie einem breiteren Publikum zugänglich machen (d. h. Fachleuten in verschiedenen Bereichen, einschließlich Medien, Bildung, Sicherheit, Verteidigung, Verkehr, Außenbeziehungen, IKT usw.).
Mehrere im Rahmen von Horizont 2020 geförderteProjekte zielten darauf ab, Lösungen zu konzipieren und umzusetzen, die Fachleuten dabei helfen, Fehlinformationen, Desinformation und Informationsmanipulation zu erkennen und zu entlarven oder hybride Bedrohungen zu bekämpfen. In den Vorschlägen sollte angegeben werden, welche Horizont-2020-Projekte als Quellen von Forschungsergebnissen angesehen werden, die für die durchzuführenden Tätigkeiten relevant sind, und es wird empfohlen, die Zusammenarbeit mit diesen Forschungsteams zu suchen. Jüngste Projekte, die im Rahmen von Horizont Europa finanziert wurden, befassen sich speziell mit dem FIMI-Phänomen. Die Vorschläge sollten auf früheren und laufenden EU-finanzierten Projekten sowie auf EU-geführten Initiativen wie dem One-Stop-Shop for Tackling R&I Foreign Interference aufbauen und eine Zusammenarbeit mit diesen anstreben. In den Vorschlägen sollte angegeben werden, auf welchen zusätzlichen Horizont-Europa-Projekten sie aufbauen würden, falls es mehr als die im Rahmen der genannten Themen finanzierten Projekte gibt.
Die Vorschläge sollten Rahmenwerke weiterentwickeln, die bereits von FIMI- und Desinformationsfachleuten verwendet werden (z. B. das DISARM-Rahmenwerk). Die Vorschläge sollten auch die von den EDMO-Hubs geleistete Arbeit berücksichtigen und Wege finden, diese Ergebnisse in die Beratungsunterstützung zu integrieren und Maßnahmen zur Verbreitung der Hubs zu konzipieren.
Die Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und die beratende Unterstützung sollten sich an ein breites Spektrum von Interessengruppen und potenziellen Endnutzer*innen richten, darunter auch nichtwissenschaftliche und nichtakademische Stakeholder wie öffentliche Einrichtungen, NRO, Faktenprüfer*innen, Organisationen der Zivilgesellschaft, politische Entscheidungsträger*innen, Bildungseinrichtungen, Rechtspraktiker*innen oder andere potenzielle Endnutzer*innen der Forschungsergebnisse. Die Einbeziehung einer oder mehrerer dieser Kategorien von Stakeholdern ist erforderlich, um die Forschungsergebnisse zu testen und aufzugreifen und ihre Bereitschaft zur Umsetzung und Nachahmung zu untersuchen. An diesen Aktivitäten und der Unterstützung könnten auch Unterzeichner des Verhaltenskodex für Desinformation, Medienunternehmen, öffentlich-rechtliche und private Rundfunkanstalten, Online-Nachrichtenplattformen und digitale Dienste, die unter das Gesetz über die Freiheit der Medien (EMFA) fallen, sowie andere private Einrichtungen, wie Anbieter*innen von Vermittlungsdiensten im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA), beteiligt werden. Die Einbeziehung dieser Kategorien von Stakeholdern ist erforderlich, um den Forschern den Zugang zu den für die Forschung erforderlichen Daten und den Zugang zu Plattformdaten über die Verbreitung und das Verhalten von Desinformation im Internet zu ermöglichen.
Mit dem Aufkommen neuer Technologien (insbesondere solcher, die auf [generativer] künstlicher Intelligenz und der Nutzung von Big Data beruhen) haben die Stakeholder, die Desinformation und FIMI-Aktivitäten fördern, ihre Handlungsfähigkeit erheblich gesteigert, sie sind in der Lage, gezieltere Inhalte in einem breiteren Spektrum von Sektoren zu entwickeln, und sie sind effektiver als Desinformationsansätze, die beispielsweise auf Bot-Farmen basieren. KI könnte auch zur Entwicklung neuer Technologien zur Erkennung von Desinformation eingesetzt werden, wobei die damit verbundenen ethischen und rechtlichen Herausforderungen zu bewältigen sind.
In den Vorschlägen sollten Forschungslücken, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu Daten, sowie andere Hindernisse für eine groß angelegte wissenschaftliche Untersuchung von Desinformation und FIMI-Bedrohungen aufgezeigt werden. Sie sollten Herausforderungen und Möglichkeiten auf der Grundlage einer Analyse laufender und vergangener Forschungs- und Innovationsprojekte aufzeigen, insbesondere derjenigen, die sich durch generative künstliche Intelligenz im Zusammenhang mit der Erzeugung, Verbreitung, Aufdeckung und Entlarvung von Desinformation und FIMI-Aktivitäten im weiteren Sinne ergeben. Die Vorschläge sollten konkrete Empfehlungen enthalten, wie die Forschungslücken geschlossen werden könnten.
Die Vorschläge sollten sich auch mit identitätsbasierten Desinformationen und FIMI befassen, die sich gegen LGBTIQ-Personen richten.
Gegebenenfalls sollten die Vorschläge die Daten und Dienste nutzen, die über die in der European Open Science Cloud zusammengeschlossenen europäischen Forschungsinfrastrukturen verfügbar sind, sowie die Daten aus den einschlägigen Datenräumen. Besondere Anstrengungen sollten unternommen werden, um sicherzustellen, dass die im Zusammenhang mit diesem Thema produzierten Daten FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable) sind.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- EU-Institutionen und nationale Entscheidungsträger*innen, Praktiker*innen in relevanten Sektoren, Organisationen der Zivilgesellschaft und andere gesellschaftliche Staekholder haben ein besseres Verständnis für die Gültigkeit theoretischer Modelle, die Möglichkeiten zur Umsetzung von Empfehlungen, Toolkits, Methoden und anderen Lösungen zur Prävention und Bekämpfung von FIMI und damit verbundenen Desinformationsmaßnahmen.
- Praktiker*innen in relevanten Sektoren, Organisationen der Zivilgesellschaft und andere gesellschaftliche Stakeholder, die an der Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von FIMI, einschließlich Desinformation in verschiedenen Sektoren, beteiligt sind, haben Zugang zu einem Netzwerk und maßgeschneiderter Beratungsunterstützung.
- EU-Institutionen und nationale Entscheidungsträger*innen werden mit wissenschaftlich fundierten Instrumenten und evidenzbasierten politischen Empfehlungen ausgestattet, um proaktiv Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von FIMI und damit zusammenhängenden Desinformationsmaßnahmen sowie andere von Drittländern initiierte Maßnahmen zu konzipieren, umzusetzen und zu erneuern.
Darüber hinaus sollten die Projekte zu mindestens einem der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Rahmenwerke und Ansätze, die das gemeinsame Verständnis fördern und die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Desinformation und FIMI erleichtern, wie z. B. D-RAIL oder das DISARM-Rahmenwerk, werden erweitert, verbessert oder ergänzt, damit sie von einem größeren Kreis von Fachleuten übernommen werden können.
- Praktiker*innen in den relevanten Sektoren (wie Bildung, Sicherheit, Verteidigung, Verkehr, Außenbeziehungen, IKT, Medien usw.), Organisationen der Zivilgesellschaft und andere gesellschaftliche Stakeholder verfügen über bessere Kenntnisse und ein größeres Bewusstsein für die Herausforderungen, die Desinformation und FIMI darstellen, und für deren Verbreitung in ihren jeweiligen Sektoren.
- EU-Institutionen und nationale Entscheidungsträger*innen, Praktiker*innen in den einschlägigen Sektoren, zivilgesellschaftliche Organisationen und andere gesellschaftliche Stakeholder haben Erkenntnisse über die Funktionsweise und die Auswirkungen neuer Technologien (KI, Big Data usw.) bei der Erstellung und Verbreitung von Desinformationsinhalten und FIMI-Aktivitäten und verfügen über neue Instrumente und Methoden, um geeignete Initiativen zur Bekämpfung dieser Phänomene zu konzipieren und umzusetzen.
Bürgerinnen und Bürger, Organisationen der Zivilgesellschaft und andere gesellschaftliche Stakeholder verfügen über größere Kapazitäten, um Desinformationsinhalte und FIMI sowie damit verbundene Desinformationsmaßnahmen zu erkennen und zu bekämpfen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 33 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive SocietyHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive Society(1200kB)
Kontakt
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