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Call-Eckdaten
Kulturelle Strategien für den Frieden: Kultur und Kreativität als Katalysatoren für Konfliktprävention und Versöhnung nach Konflikten
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 2 - Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-CL2-2025-01-HERITAGE-07
Termine
Öffnung
15.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 4.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die sich rasch entwickelnde geopolitische Dynamik versetzt die EU in eine Situation eskalierender Konflikte und entstehender Krisen, die einen innovativen Ansatz für Sicherheitsrahmen, Außenpolitik und friedensschaffende Strategien erfordern. F&I-Maßnahmen können bahnbrechende Lösungen für die Zukunft entwickeln und innovative Ansätze für Sicherheit und Außenpolitik fördern.
Call-Ziele
Die Einbeziehung der Kultur, einschließlich des kulturellen Erbes und der Künste, in diesen Rahmen könnte zu langfristigem Frieden und Stabilität beitragen, indem sie die Identität und die Geschichte der Gemeinschaften bewahrt, die Krisenfestigkeit der Gemeinschaften verbessert, den Dialog, den Wiederaufbau, die Versöhnung und den sozialen Zusammenhalt erleichtert. Die internationalen Kulturbeziehungen müssen sich an die gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen anpassen, indem sie innovative strategische Ansätze für die Kultur nutzen, um den Dialog zu erleichtern, das gegenseitige Verständnis zu fördern und die soziokulturellen Ungleichheiten, die Konflikte schüren, zu beseitigen. Kunst und Kultur bieten einzigartige Möglichkeiten des Ausdrucks, der Kommunikation und des Vertrauens, überwinden soziopolitische Barrieren und fördern gewaltfreie Strategien für den sozialen Wandel, während sie gleichzeitig die Bereitschaft der Bürger für den Fall größerer Störungen unterstützen.
Die innovative Rolle der Kultur bei der Konfliktprävention, der Sicherheit, der Bereitschaft, der Widerstandsfähigkeit und der Aussöhnung nach Konflikten erfordert einen vollständig interdisziplinären Ansatz, der sich auf eine Vielzahl von Disziplinen stützt.
Seit 2016 hat die EU einen politischen Rahmen für internationale Kulturbeziehungen geschaffen, der auf eine umfassende Strategie abzielt und neben zahlreichen Basisprojekten auch Pilotprojekte, vorbereitende Maßnahmen und Leitinitiativen initiiert. Das Konzept des Europäischen Auswärtigen Dienstes und die Schlussfolgerungen des Rates zum EU-Ansatz für das kulturelle Erbe in Konflikten und Krisen (2021) betonen die Integration des Schutzes des kulturellen Erbes in einen breiteren Rahmen für Sicherheit und Friedenskonsolidierung. In den Vorschlägen sollten einschlägige Maßnahmen und Initiativen von europäischen Institutionen, internationalen Organisationen, einzelnen Staaten und zivilgesellschaftlichen Organisationen in den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern, einschließlich solcher aus Partnerschaften im Bereich der internationalen Kulturbeziehungen, erfasst werden. Die Analyse dieser Initiativen wird eine empirische Wissensbasis schaffen, die als Modell und Anregung dient und Einblicke in unterschiedliche Ansätze unter verschiedenen Umständen bietet, was das Verständnis dafür verbessert, was für bestimmte Zwecke am besten funktioniert, und Lücken aufzeigt.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erreichen, könnten die Vorschläge zum Beispiel
- Identifizierung erfolgreicher Ansätze zur Integration des kulturellen Erbes als strategisches Gut in außen- und sicherheitspolitische Rahmenwerke. Untersuchung des Potenzials des kulturellen Erbes als gemeinsame Basis für Konfliktparteien, die zum Wiederaufbau des sozialen Gefüges und zur langfristigen Stabilität in konfliktbetroffenen Regionen beiträgt. Untersuchung des immateriellen Kulturerbes und des traditionellen Wissens als Quellen für friedensfördernde Strategien, die die Verbindung zwischen den Menschen, die Zusammenarbeit und das Vertrauen fördern.
- Erforschung von Strategien und Ansätzen an der Schnittstelle von Kunst und Kultur, Notfallmanagement und Widerstandsfähigkeit von Gemeinschaften, um die Bereitschaft vor, während und nach Krisen zu erhöhen.
- Sammeln und Analysieren von Fallstudien über friedensfördernde Initiativen unter Einbeziehung kultureller und kreativer Ausdrucksformen und der Künste, einschließlich Bottom-up-Praktiken.
- Analyse der aktuellen Politik, um Lücken und Möglichkeiten für die Integration von Kultur und Friedensförderung in Sicherheits- und Entwicklungsrahmen zu ermitteln. Entwicklung politischer Leitlinien und Rahmenwerke, die politischen Entscheidungsträgern dabei helfen, kulturelle Strategien in die Agenden der Friedenssicherung, Sicherheit und sozialen Entwicklung einzubinden.
- Erforschung digitaler Technologien zur Verbesserung des kulturellen Austauschs und Dialogs in der Friedensförderung. Untersuchung der Vorstellungen, Narrative und Metaphern, die derzeit im KI-Sektor vorherrschen, und Überlegung, wie die Entwicklung von KI-Systemen verbessert werden könnte, um kulturelle Vielfalt, interkulturelles Verständnis und "digitalen Humanismus" zur Förderung von Frieden, Sicherheit und Fairness besser zu unterstützen.
- Entwicklung von Maßstäben für die Bewertung der Auswirkungen kultureller Initiativen auf die Friedenskonsolidierung, die Bereitschaft und die Konfliktlösung. Durchführung empirischer Studien zur Messung des langfristigen Nutzens dieser Programme für die wirtschaftliche Stabilität, den sozialen Zusammenhalt und das Wohlbefinden in konfliktbetroffenen Gebieten.
- Untersuchung, wie Kultur manipuliert, instrumentalisiert und ausgenutzt werden kann, um Konflikte zu provozieren, einschließlich des taktischen Einsatzes von kultureller Identität und kultureller Aneignung, um Spannungen zu schüren. Untersuchung der Frage, wie das kulturelle Erbe einer unruhigen Vergangenheit angegangen werden kann, um neue Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie Erzählungen über die Koexistenz in der Vergangenheit zur Versöhnung, zum rekonstruktiven Lernen und zum gegenseitigen Verständnis beitragen können. In dieser Hinsicht könnten Komplementaritäten mit dem Thema HORIZON-CL2-2025-01-HERITAGE-08 gesucht werden.
- Sammlung und Analyse bewährter Praktiken im Zusammenhang mit der Nutzung von kulturellem Erbe, Kultur und Kreativität zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen wie Fragmentierung, Polarisierung, zunehmender Extremismus, Migration, Flüchtlingskrise sowie regionale und lokale Spannungen.
- Untersuchen Sie, wie intersektionale Faktoren wie Geschlecht, Alter, Staatsbürger*innenschaft und sozioökonomischer Status die Teilnahme an und die Ergebnisse von Initiativen zur kulturellen Friedensförderung beeinflussen. Bewertung der unterschiedlichen Auswirkungen auf verschiedene demografische Gruppen und Entwicklung von Strategien zur Inklusion. Bewertung der Rolle kultureller Institutionen und Praktiken bei der wiederherstellenden und transformativen Gerechtigkeit.
- Durchführung von Längsschnittstudien zur Bewertung der langfristigen Auswirkungen kultureller Interventionen auf die Widerstandsfähigkeit von Gemeinschaften, den sozialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Erholung in Regionen nach Konflikten. Identifizierung von Schlüsselfaktoren für die Nachhaltigkeit kultureller Friedenskonsolidierung und Vertiefung des Verständnisses dafür, wie der einmal erreichte Frieden aufrechterhalten werden kann.
- Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Kultur, kulturellem Erbe und nachhaltiger Wirtschaft, um deren Auswirkungen auf die Erholung, den Wiederaufbau und den nachhaltigen Frieden nach Konflikten zu untersuchen. Konflikte schädigen die lokale Wirtschaft und führen zur Ausbeutung des natürlichen und kulturellen Erbes, um den Lebensunterhalt zu sichern. Diese oft illegalen Aktivitäten bringen zwar schnelle Gewinne, untergraben aber die langfristige wirtschaftliche Stabilität.
- Schaffung nachhaltiger Mechanismen für die Zusammenarbeit, um ein kontinuierliches Engagement der wichtigsten Interessengruppen, Forscher, Praktiker und politischen Entscheidungsträger zu gewährleisten, auch in der Diplomatie, um einen soliden und dauerhaften Austausch und eine Zusammenarbeit zu fördern.
Die internationale Zusammenarbeit sowie Synergien mit dem Jean-Monnet-Projekt HER-UKR: Challenges and opportunities for EU heritage diplomacy in Ukraine werden gefördert.
Die Kommission ermutigt die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte, Komplementaritäten anzustreben, um eine größere Wirkung zu erzielen. Die Vorschläge sollten in angemessenem Umfang auf bestehenden Kenntnissen, Aktivitäten und Netzen aufbauen, insbesondere auf denen, die von der Europäischen Union, vor allem im Rahmen des Rahmenprogramms Horizont Europa, finanziert werden.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Organisationen, die in den Bereichen Diplomatie, Kultur, Forschung (einschließlich SSH-Disziplinen) und Bildung tätig sind, erhalten Einblicke in die strategische Bedeutung der Kultur, einschließlich des kulturellen Erbes und der Künste, im zeitgenössischen geopolitischen Kontext. Sie verstehen besser, wie Kultur manipuliert, instrumentalisiert und sogar zerstört werden kann, um Konflikte zu schüren, und wie Kultur, Kunst sowie materielles und immaterielles Kulturerbe zur Konfliktprävention, Versöhnung, Vorsorge, Sicherheit und zum nachhaltigen Frieden beitragen.
- Behörden, internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und die Gesellschaft profitieren von der empirischen Wissensbasis, die sich aus der umfassenden Sammlung, Analyse und Bewertung von Fallstudien sowie aus der Ermittlung von Mustern und bewährten Verfahren ergibt und anpassungsfähige Modelle für die Integration von Kultur in die nachhaltige Friedenskonsolidierung, Konfliktprävention, Vorsorge und Aussöhnung nach Konflikten bietet.
- Politische Entscheidungsträger*innen erhalten faktengestützte Empfehlungen und Leitlinien für innovative, nachhaltige Strategien zur Friedenskonsolidierung, die mit Kultur arbeiten und mit den Grundsätzen und Werten der EU im Einklang stehen.
- Es werden Mechanismen zur Förderung der kontinuierlichen Zusammenarbeit zwischen Forscher*innen, Praktiker*innen und politischen Entscheidungsträger*innen eingerichtet, um nachhaltige Fortschritte im Bereich Kultur für Sicherheit, Außenpolitik und nachhaltigen Frieden zu gewährleisten und die kontinuierliche Weiterentwicklung und Integration von Wissen über den Abschluss der Projekte hinaus zu unterstützen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive SocietyHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive Society(1200kB)
Kontakt
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