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Call-Eckdaten
Die autokratische Anziehungskraft: Wesen, Triebkräfte und Strategien
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 2 - Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-CL2-2025-01-DEMOCRACY-07
Termine
Öffnung
15.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 3.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
In den Vorschlägen sollte untersucht werden, wie Demokratien wirksam vor autokratischen Tendenzen und Narrativen geschützt werden können.
Call-Ziele
In vielen Teilen der Welt sind die Demokratien unter Beschuss. Berichte und Indikatoren bestätigen, dass wir uns in einer anhaltenden Welle der Autokratisierung befinden, wobei die Zahl der Autokratien seit etwa der Jahrhundertwende stetig zunimmt. Anstelle des angekündigten "Endes der Geschichte" durch den Triumph der liberal-demokratischen Ordnung scheint der Autoritarismus an Attraktivität gewonnen zu haben, während die Demokratisierungswelle zurückrollt. Der derzeitige Einmarsch eines autoritären Regimes in ein demokratisches europäisches Land ist nur ein Zeichen und eine Folge der aktuellen Autokratisierungswelle.
Wie funktioniert Autokratie im einundzwanzigsten Jahrhundert? Warum breitet sich der Autoritarismus weiter aus, nicht nur als Alternative zur liberalen Demokratie, sondern auch innerhalb dieser, wo populistische Führer*innen häufig autoritäre Taktiken und Praktiken anwenden, die den Rechtsstaat von innen heraus schwächen und aushöhlen, während sie weiter an Stärke und Popularität gewinnen? Die wachsende Akzeptanz autokratischer Vorgehensweisen in gut funktionierenden etablierten Demokratien ist ein noch zu wenig erforschtes Phänomen, und daher könnten wissenschaftliche Erkenntnisse und das Verständnis dieser Tendenzen zur Entwicklung von Instrumenten beitragen, die ihnen entgegenwirken. Für eine solche Analyse müssen sowohl soziale und psychologische Aspekte als auch philosophische und historische Dimensionen berücksichtigt werden. Historische Erfahrungen mit autokratischen Regimen können ein Licht auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede werfen, so dass die Lehren aus der Vergangenheit die Grundlage für aktuelle Analysen und Reaktionen bilden.
Auch der Widerstand gegen die Autokratisierung muss weiter untersucht werden. Ohne die strukturellen Voraussetzungen, die Muster der Autokratisierung sowie die Motivationen und Strategien autoritärer Akteure außer Acht zu lassen, sollten die zu finanzierenden Forschungsarbeiten auch die Akteure, die sich der Autokratisierung widersetzen, und ihre Strategien in den Blick nehmen und die Modalitäten, Akteure und Muster des Widerstands gegen Autokratisierungsprozesse untersuchen, um so aktuelle und verwertbare wissenschaftliche Erkenntnisse auf diesem Gebiet zu gewinnen. Könnten zum Beispiel Medienkompetenz, Kultur, Kreativität und Kunst eine Rolle bei der Eindämmung autokratischer Tendenzen spielen? Welche Rolle spielen LGBTIQ-Personen und religiöse, migrantische oder ethnische Minderheiten, die in der Regel von Autokrat*innen und populistischen Führer*innen ins Visier genommen werden, in der Widerstandsstrategie gegen Autokratien? Könnte den heteronormativen und beschönigenden Aktivitäten von Autokratien, die in verschiedenen Bereichen wie Kultur und Kunst, Unterhaltungsindustrie, Tourismus oder Sport sichtbar sind, ebenfalls Widerstand entgegengesetzt werden?
Besonders auffällig unter den Strategien zur Ablenkung von anhaltenden autoritären Praktiken ist die Annahme von Reformen zur Gleichstellung der Geschlechter durch einige Autokratien, um ihr internationales Image zu verbessern. Zwar gehen zunehmende Autokratie und antidemokratische Tendenzen Hand in Hand mit dem weltweiten Rückschritt bei der Gleichstellung der Geschlechter sowie bei der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten, doch sollten bei den Vorschlägen die Ursachen und Folgen des Strebens der Autokratien nach Gleichstellung der Geschlechter nicht übersehen werden. Dies wird Aufschluss über die allgemeinen Muster und Triebkräfte von Autokratien im einundzwanzigsten Jahrhundert geben.
Der Widerstand gegen Autokratisierungstendenzen hat sich auch in den digitalen Bereich verlagert, um dem "digitalen Autoritarismus" entgegenzuwirken, auf den autoritäre und autoritär orientierte Führer*innen zurückgegriffen haben. Im digitalen Zeitalter wird autoritäre Macht in transnationalen und globalisierten Konfigurationen aufgebaut und aufrechterhalten, an denen staatliche und nichtstaatliche Akteure beteiligt sind und die sich über verschiedene Regime hinweg erstrecken. Durch Online-Zensur, Internetabschaltungen, digitale Überwachung, Online-Desinformation und Informationsmanipulation versuchen aufstrebende Autokraten, den Zugang zu Informationen zum Schweigen zu bringen und zu unterbinden. Die Vorschläge sollten darauf abzielen, die Akteurskonfigurationen, die an digitalen autoritären Praktiken beteiligt sind, zu entwirren und zu untersuchen, wie diese Praktiken in das größere autoritäre Spielbuch passen. Parallel dazu sollten sie sich auf die Herausforderungen konzentrieren, die der Widerstand gegen den digitalen Autoritarismus mit sich bringt, wie z. B. Proteste, investigative Forschung und Lobbyarbeit, die die Analyse des Widerstandskonzepts bereichern.
In den Vorschlägen sollte untersucht werden, wie sich Demokratien wirksam vor autokratischen Tendenzen und Narrativen schützen lassen. Welche Mittel und Strategien zum Schutz stehen den verschiedenen Akteuren (Behörden, Organisationen der Zivilgesellschaft, Medien, Bürger*innen) zur Verfügung? Wie können autokratische Reformen rückgängig gemacht und überwunden werden, ohne auf antidemokratische Mittel zurückzugreifen (z. B. Parteiverbote, präsidiale Durchführungsverordnungen, Zensur) oder große Proteste auszulösen, die zu einer verstärkten Polarisierung führen?
Die Vorschläge könnten auch die Wechselbeziehungen zwischen den Phänomenen Wissenschaftsskepsis und Wissenschaftsverweigerung, Misstrauen gegenüber Demokratien und der Anziehungskraft von Autokratien untersuchen. Die Vorschläge sollten einen multidisziplinären und akteursbezogenen Ansatz verfolgen, der Bereiche wie Politikwissenschaft, Recht, Soziologie, Philosophie, Psychologie, Medien- und Digitalstudien, Gender Studies und Geschichte einbezieht. Die Vorschläge sollten Bürger*innen, zivilgesellschaftliche Organisationen usw. in die Entwicklung ihrer Aktivitäten einbeziehen, um die Kalibrierung und Übernahme sicherzustellen.
Der Aufstieg von Autokratien und Populismen in Europa ist kein isoliertes Phänomen und muss in einem globalen Kontext betrachtet werden. Daher wird die internationale Zusammenarbeit gefördert.
Es wird empfohlen, nach Möglichkeit eine Zusammenarbeit mit einschlägigen Projekten anzustreben, die im Rahmen früherer EU-finanzierter Aufforderungen ausgewählt wurden, wie HORIZON-CL2-2022-DEMOCRACY-01-05 im Rahmen von Horizont Europa oder GOVERNANCE-03-2018, SU-GOVERNANCE-09-2020 und SU-GOVERNANCE-11-2018 im Rahmen von Horizont 2020. Die Bündelung und Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten zu diesem Thema und anderen relevanten Projekten wird nachdrücklich empfohlen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Politische Entscheidungsträger*innen, Behörden und Bürger*innen im Allgemeinen werden mit aktuellen und verwertbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen (auch durch SSH-Disziplinen und -Felder) und einem Verständnis für die zunehmenden autokratischen Tendenzen, auch in etablierten Demokratien, einschließlich des digitalen Autoritarismus und der Aushöhlung der Menschenrechte, sowie für die Faktoren ausgestattet, die zur Entstehung dieser Tendenzen beitragen (einschließlich der Verbreitung von Desinformationen in der Öffentlichkeit, der öffentlichen Missachtung der Rechtsstaatlichkeit, des übermäßigen Einsatzes von Polizeigewalt, der Dämonisierung der politischen Opposition usw.).
- Den Behörden, Journalist*innen und der Öffentlichkeit werden Methoden und Instrumente an die Hand gegeben, die a) eine frühzeitige Warnung und Charakterisierung autokratischer Tendenzen, ihrer Triebkräfte und Strategien ermöglichen und b) Taktiken für den Widerstand und die Bekämpfung dieser Tendenzen aufzeigen.
- Die einschlägigen Akteure (demokratische Regierungen, Medien, Organisationen der Zivilgesellschaft) werden in die Lage versetzt, fundiertere Entscheidungen zu treffen, wenn sie mit Autokratien in Kontakt treten und sich mit ihnen auseinandersetzen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive SocietyHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive Society(1200kB)
Kontakt
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