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Call-Eckdaten
Ernährung und psychische Gesundheit
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-02-FARM2FORK-12
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die erfolgreichen Vorschläge werden einen Beitrag zu einer der Herausforderungen leisten, die im aktualisierten Bericht "Ernährung 2030" hervorgehoben werden, insbesondere im Rahmen des Pfads 7 "Ernährung und nachhaltige gesunde Ernährung", der sich mit der Frage befasst, wie unzureichende Zufuhr, Fehlernährung und ungesunde Ernährung die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen beeinflussen. Sie werden einen Beitrag zur Mitteilung der Kommission über ein umfassendes Konzept für die psychische Gesundheit leisten, die 2023 veröffentlicht wird, sowie zur Initiative "Gemeinsam gesünder - die EU-Initiative gegen nicht übertragbare Krankheiten", die im Juni 2022 vorgestellt wird.
Call-Ziele
Die psychische Gesundheit ist in ganz Europa zu einem wichtigen Thema der öffentlichen Gesundheit und zu einem wirtschaftlichen und sozialen Anliegen geworden. Eine gesunde Ernährungsweise kann die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden durch entzündungshemmende, antioxidative, neurogenetische, mikrobiom- und immunmodifizierende Mechanismen sowie durch epigenetische Veränderungen beeinflussen. Ein guter Ernährungszustand ist wichtig für die Aufrechterhaltung normaler Körperfunktionen und eines angemessenen Wachstums und einer angemessenen Entwicklung sowie für die Verhinderung oder Milderung von Funktionsstörungen, die durch innere oder äußere Faktoren verursacht werden. Die Umweltpsychologie hat die positiven Auswirkungen einer gesunden Ernährung auf die Selbstwahrnehmung, die Selbstwirksamkeit und erfolgreiche Beziehungen sowie auf verschiedene psychologische Konstrukte nachgewiesen.
Darüber hinaus könnte sich eine Veränderung des Mikrobioms auch auf die Neuroentwicklung und neurodegenerative Störungen auswirken, da das Mikrobiom mit verschiedenen psychischen Erkrankungen wie Depression, bipolaren Störungen und Schizophrenie in Verbindung gebracht wird.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten alle folgenden Aktivitäten abdecken:
- Ermittlung der spezifischen Lebensmittelgruppen, Getränke, Makro- und Mikronährstoffe, die in der täglichen Ernährung benötigt werden (aus Lebensmittelquellen oder als Bestandteil der täglichen Ernährung), um die Entwicklung psychischer Störungen in Europa zu verhindern, und Untersuchung der Notwendigkeit, eine gesunde Ernährung mit spezifischen Makro- und Mikronährstoffen bei Kindern, Erwachsenen und älteren Menschen, die von bestimmten Krankheiten im Zusammenhang mit psychischen Störungen betroffen sind, durch Befragungen und Literaturrecherche zu charakterisieren und zu ergänzen;
- durch eine Bestandsaufnahme der jüngsten Forschungs- und Innovationsprojekte das Zusammenspiel der drei Achsen Ernährung-Darm-Mikrobiom-Wirt-Gesundheit" zu ermitteln, um einige molekulare Mechanismen und den Kausalzusammenhang zwischen Veränderungen im Darmmikrobiom und einigen psychischen Erkrankungen zu klären (einschließlich der Ermittlung möglicher relevanter Biomarker, falls erforderlich)
- Bereitstellung von Empfehlungen und Entwicklung spezifischer Kommunikationsmaterialien für Präventionskampagnen im Einklang mit internationalen und nationalen Gesundheits- und Ernährungsempfehlungen und damit zusammenhängenden Strategien für nationale Behörden und Ernährungsfachleute, um den Zusammenhang zwischen gesunder Ernährung und psychischer Gesundheit sowie die Notwendigkeit einer Ergänzung einer gesunden Ernährung mit Makro- und Mikronährstoffen und/oder einer Anpassung der Ernährungsmuster zur Vorbeugung von psychischen Störungen an die Patient*innen zu vermitteln;
- Empfehlungen zu geben, wie nachgewiesene Mängel oder eine übermäßige Zufuhr von Makro- und Mikronährstoffen im Einklang mit internationalen und nationalen Gesundheits- und Ernährungsempfehlungen und damit zusammenhängenden Maßnahmen behoben werden könnten, einschließlich Mitteln zur Erhöhung oder Verringerung des Nährstoffgehalts der Ernährung, insbesondere bei gefährdeten Gruppen.
Die Informationen werden für verschiedene Bevölkerungsgruppen in den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern erhoben. Expert*innen, die einen Zusammenhang zwischen der Rolle von Lebensmittelgruppen, Getränken, Makro- und Mikronährstoffen und der psychischen Gesundheit herstellen, sollten eng zusammenarbeiten, um die wichtigsten Lebensmittelgruppen, Getränke, Makro- und Mikronährstoffe zu ermitteln, die in der täglichen Ernährung benötigt werden oder eingeschränkt werden sollten und die mit bestimmten Störungen der psychischen Gesundheit und der möglichen Entwicklung psychischer Erkrankungen in Zusammenhang stehen.
Die Einbeziehung von Bürger*inne und der Zivilgesellschaft, einschließlich des Citizen Science-Ansatzes, wird als geeignete Forschungsmethodik/-ansatz für dieses Thema gefördert. Es sollten besondere Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass die im Zusammenhang mit diesem Thema produzierten Daten FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable) sind.
Die Vorschläge sollten im Arbeitsplan eine spezielle Aufgabe und angemessene Ressourcen für die Zusammenarbeit mit den im Rahmen dieses Themas geförderten Projekten vorsehen.
Die Vorschläge müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen und eine angemessene Beteiligung aller relevanten Interessengruppen und Akteur*innen der Wertschöpfungskette gewährleisten, einschließlich Industrie, Ernährungswissenschaftler*innen, Angehörige der Gesundheitsberufe, Wissenschaftler*innen, Patient*innen und Verbraucher*innenverbände. Die aktive Beteiligung und das Engagement der verschiedenen Interessengruppen sollte sich über die gesamte Projektentwicklung und -durchführung erstrecken, um Leistung und Nachhaltigkeit zu gewährleisten und die endgültige Wirkung zu maximieren.
Die Vorschläge sollten einen effektiven Beitrag der SSH-Disziplinen beinhalten.
Gegebenenfalls könnten die Vorschläge Komplementaritäten berücksichtigen und Überschneidungen mit anderen verwandten geförderten Projekten vermeiden. Dies gilt insbesondere für die ERA4Health-Partnerschaft und das Thema der Aufforderung Nutribrain sowie den ERA-NET Cofund (JPcofund2) von JPND und das Projekt "EURO-FINGERS multimodal precision prevention toolbox for dementia in Alzheimer's disease", das auch Ernährungsberatung umfasst (Aufforderung - Bessere Gesundheit und Pflege, Wirtschaftswachstum und nachhaltige Gesundheitssysteme (H2020-SC1-BHC-2018-2020).
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu den folgenden Ergebnissen beitragen werden:
- Die gesunde Ernährung wird verbessert, und die Auswirkungen ungesunder Ernährung auf die psychische Gesundheit von Kindern (über 36 Monate), Erwachsenen (über 18 Jahre) und älteren Menschen (über 65 Jahre) in verschiedenen sozialen und wirtschaftlichen Kontexten werden in einem europäischen Gesamtüberblick besser beobachtet;
- die wissenschaftlich fundierte Kommunikation mit politischen Entscheidungsträger*innen und verschiedenen Fachleuten wird verbessert und das Verständnis für die Zusammenhänge zwischen gesunder Ernährung, Ernährung und psychischem Wohlbefinden bei Kindern, Erwachsenen und älteren Menschen wird erleichtert;
- Mechanismen identifiziert werden, die dazu beitragen, die Auswirkungen der Ernährung (d. h. Lebensmittelgruppen, Getränke, Makro- und Mikronährstoffe) auf psychische Erkrankungen zu verstehen und die Entwicklung von psychischen Erkrankungen zu verhindern oder zu verschlimmern, auch indem unterschiedliche geschlechtsspezifische Ernährungsmuster so weit wie möglich berücksichtigt werden;
- neue und verbesserte Erkenntnisse Entscheidungsträger*innne, Behörden, öffentliche und private Gesundheits- und Ernährungsinstitute sowie Interessengruppen bei der Bewertung dieser Auswirkungen unterstützen;
- fundierte Daten für die Entwicklung standardisierter/validierter Messgrößen und Analyseansätze (einschließlich der Verwendung von Omics-Ansätzen) zur Funktion/Rolle des Darmmikrobioms und seiner Wechselwirkung mit dem Wirtsstoffwechsel ermittelt werden;
- Das Wissen wird erweitert, um die Ernährung von Menschen mit psychischen Störungen zu verbessern, um einen besseren Gesundheitszustand und ein längeres Leben zu gewährleisten;
- Indikatoren zur Messung der positiven oder negativen Auswirkungen von Lebensmittelgruppen, Getränken, Makro- und Mikronährstoffen in der täglichen Ernährung und/oder des Ernährungsverhaltens auf die Prävention psychischer Erkrankungen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(kB)
Kontakt
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