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Call-Eckdaten
Virtueller Austausch im Bereich Hochschulbildung und Jugend
Förderprogramm | Erasmus+ - Leitaktion 1 - Lernmobilität von Einzelpersonen | |
Call Nummer | ERASMUS-EDU-2023-VIRT-EXCH | |
Termine | Öffnung 01.12.2022 | Deadline 26.04.2023 17:00 |
Förderquote | 95 % | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | max. EU-Finanzhilfe pro Projekt: € 500.000,00 (max. € 200,00 pro Teilnehmenden) | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Projekte des virtuellen Austauschs bestehen aus Online-Aktivitäten zur Förderung des interkulturellen Dialogs und der Entwicklung von Soft Skills. Sie ermöglichen jedem jungen Menschen den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen internationalen und kulturübergreifenden (sowohl formalen als auch nichtformalen) Bildung ohne physische Mobilität. |
Call-Ziele | Auch wenn virtuelle Debatten oder Schulungen die Vorteile der physischen Mobilität nicht vollständig ersetzen können, sollten die Teilnehmer an virtuellen Austauschprogrammen einige der Vorteile internationaler Bildungserfahrungen nutzen können. Digitale Plattformen sind ein wertvolles Instrument, um den durch die COVID-19-Pandemie verursachten globalen Mobilitätseinschränkungen teilweise zu begegnen. Der virtuelle Austausch trägt auch zur Verbreitung der europäischen Werte bei. Darüber hinaus kann er in einigen Fällen den physischen Austausch vorbereiten, vertiefen und ausweiten sowie eine neue Nachfrage danach wecken. Ein virtueller Austausch findet in kleinen Gruppen und immer unter der Anleitung eines geschulten Moderators statt. Er sollte leicht in Jugendprojekte (nichtformale Bildung) oder Hochschulkurse integriert werden können. Der virtuelle Austausch kann sich an Teilnehmer aus beiden Sektoren richten, auch wenn je nach Projekt nur Teilnehmer aus einem der beiden Sektoren oder aus beiden Sektoren beteiligt sein können. An allen Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sind Organisationen und Teilnehmende in förderfähigen Regionen sowohl aus den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern als auch aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt. Die Aktion soll:
Der virtuelle Austausch im Rahmen Erasmus+ ist eine Bottom-up-Initiative. Im Rahmen dieser Aufforderung können die teilnehmenden Organisationen die Themen, auf die sie sich konzentrieren wollen, frei wählen, aber die Vorschläge müssen ihre erwarteten Auswirkungen in Bezug auf eines oder mehrere der oben genannten Ziele darlegen (siehe auch den Abschnitt „Erwartete Wirkung“ weiter unten). Je nach Projektumfang und -thema sollten geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt werden (z. B. durch die Einführung von Gleichstellungsfragen in die Schulungsmaßnahmen). Ein besonderes Augenmerk muss auf die Eingliederung von sozial und wirtschaftlich schwachen Menschen und von Personen, die nicht in der Lage sind, einen Antrag auf physische Mobilität zu stellen, gelenkt werden. Da der virtuelle Austausch mit Studierenden und Universitäten leichter zu organisieren ist, werden die Antragsteller ermutigt, junge Menschen und Organisationen, die nicht an einer Hochschule eingeschrieben sind, einzubeziehen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen | Die Projekte werden auf der Grundlage von Arbeitsplänen finanziert, die ein breites Spektrum von Online-Kooperationsaktivitäten umfassen können, wie zum Beispiel:
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Erwartete Ergebnisse | Die Aktivitäten und Ergebnisse der verschiedenen Projekte werden darauf abzielen, eine positive Wirkung in Bezug auf die Ziele der Aufforderung zu erzielen, die zwar je nach den Besonderheiten der Projekte variieren, aber eng mit der Lerndimension des virtuellen Austauschs verbunden sein sollten. Jeder Projektvorschlag sollte Angaben zu dieser erwarteten Wirkung enthalten. Die Antragsteller werden ermutigt, bei der Berichterstattung über die Wirkung der Projekte das Feedback der teilnehmenden Personen und Organisationen, insbesondere in Bezug auf den Lernwert, zu berücksichtigen. |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Die Vorschläge müssen von einem Konsortium, das aus mindestens vier Organisationen besteht, eingereicht werden. Die Konsortien müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:
Verbundene Einrichtungen zählen bei den Mindestkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. |
weitere Förderkriterien | Die folgenden Organisationen können als Koordinator beteiligt sein:
Die Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen und muss rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Die teilnehmenden Organisationen können entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. An jedem Projektvorschlag dürfen nur Organisationen und Teilnehmer aus einer der förderfähigen Regionen von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt sein. Die förderfähigen Regionen im Rahmen dieser Aktion sind die Regionen 1, 2, 3 und 9 (siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). Die teilnehmenden Organisationen können den folgenden Kategorien angehören:
Andere Stellen können in anderen Rollen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw. Verbundene Einrichtungen sind nicht förderfähig. |
Zusatzinformationen
Themen |
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Projektlaufzeit | 36 Monate |
Zusätzliche Informationen | Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
Die Anträge sind begrenzt auf
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und auf den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind. |
Call-Dokumente | Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE (5553kB) |
Kontakt | European Education and Culture Executive Agency Website Erasmus+ National Agencies Website |
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