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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Förderregion/Länder
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

    ...

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    ...

    ...

    ...

    ...

    ...

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    ....

    ...

    ...

    ...

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Virtueller Austausch im Bereich Hochschulbildung und Jugend

FörderprogrammErasmus+ - Leitaktion 1 - Lernmobilität von Einzelpersonen
Call NummerERASMUS-EDU-2023-VIRT-EXCH
TermineÖffnung
01.12.2022
Deadline
26.04.2023 17:00
Förderquote95 %
Geschätzter Beitrag der EU pro Projektmax. EU-Finanzhilfe pro Projekt: € 500.000,00 (max. € 200,00 pro Teilnehmenden)
Link zum Call
Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Projekte des virtuellen Austauschs bestehen aus Online-Aktivitäten zur Förderung des interkulturellen Dialogs und der Entwicklung von Soft Skills. Sie ermöglichen jedem jungen Menschen den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen internationalen und kulturübergreifenden (sowohl formalen als auch nichtformalen) Bildung ohne physische Mobilität.

Call-Ziele

Auch wenn virtuelle Debatten oder Schulungen die Vorteile der physischen Mobilität nicht vollständig ersetzen können, sollten die Teilnehmer an virtuellen Austauschprogrammen einige der Vorteile internationaler Bildungserfahrungen nutzen können. Digitale Plattformen sind ein wertvolles Instrument, um den durch die COVID-19-Pandemie verursachten globalen Mobilitätseinschränkungen teilweise zu begegnen. Der virtuelle Austausch trägt auch zur Verbreitung der europäischen Werte bei. Darüber hinaus kann er in einigen Fällen den physischen Austausch vorbereiten, vertiefen und ausweiten sowie eine neue Nachfrage danach wecken.

Ein virtueller Austausch findet in kleinen Gruppen und immer unter der Anleitung eines geschulten Moderators statt. Er sollte leicht in Jugendprojekte (nichtformale Bildung) oder Hochschulkurse integriert werden können. Der virtuelle Austausch kann sich an Teilnehmer aus beiden Sektoren richten, auch wenn je nach Projekt nur Teilnehmer aus einem der beiden Sektoren oder aus beiden Sektoren beteiligt sein können. An allen Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sind Organisationen und Teilnehmende in förderfähigen Regionen sowohl aus den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern als auch aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt.

Die Aktion soll:

  • den interkulturellen Dialog mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern fördern und durch Online-Interaktionen zwischen den Menschen auf Basis digitaler, jugendgerechter Technologien die Toleranz verbessern;
  • verschiedene Arten des virtuellen Austauschs als Ergänzung zur physischen Mobilität im Rahmen von Erasmus+ fördern, damit mehr junge Menschen von interkulturellen und internationalen Erfahrungen profitieren können;
  • das kritische Denken und die Medienkompetenz, vor allem im Zusammenhang mit der Nutzung von Internet und sozialen Medien fördern, um die Diskriminierung, Indoktrinierung, Polarisierung und gewalttätige Spaltung zu bekämpfen;
  • die digitalen Kompetenzen und „Soft Skills“ von Schülern, jungen Menschen und Jugendarbeitern fördern, einschließlich der Anwendung von Fremdsprachen und Teamarbeit, insbesondere zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit;
  • die politische Bildung und die gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung fördern;
  • die Jugenddimension in den Beziehungen der EU zu Drittländern stärken.

Der virtuelle Austausch im Rahmen Erasmus+ ist eine Bottom-up-Initiative. Im Rahmen dieser Aufforderung können die teilnehmenden Organisationen die Themen, auf die sie sich konzentrieren wollen, frei wählen, aber die Vorschläge müssen ihre erwarteten Auswirkungen in Bezug auf eines oder mehrere der oben genannten Ziele darlegen (siehe auch den Abschnitt „Erwartete Wirkung“ weiter unten). Je nach Projektumfang und -thema sollten geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt werden (z. B. durch die Einführung von Gleichstellungsfragen in die Schulungsmaßnahmen). Ein besonderes Augenmerk muss auf die Eingliederung von sozial und wirtschaftlich schwachen Menschen und von Personen, die nicht in der Lage sind, einen Antrag auf physische Mobilität zu stellen, gelenkt werden. Da der virtuelle Austausch mit Studierenden und Universitäten leichter zu organisieren ist, werden die Antragsteller ermutigt, junge Menschen und Organisationen, die nicht an einer Hochschule eingeschrieben sind, einzubeziehen.

 

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Die Projekte werden auf der Grundlage von Arbeitsplänen finanziert, die ein breites Spektrum von Online-Kooperationsaktivitäten umfassen können, wie zum Beispiel:

  • Online-Diskussionen zwischen jungen Menschen von Jugendorganisationen aus verschiedenen Ländern im Rahmen von Jugendprojekten. In diesem Kontext könnten auch Rollenspielsimulationen durchgeführt werden;
  • Schulungen für Jugendbetreuer, die ein virtuelles Austauschprojekt mit Kollegen aus anderen Ländern entwickeln möchten;
  • Online-Diskussionen zwischen Studierenden von Hochschuleinrichtungen in verschiedenen Ländern als Teil des Hochschulstudiums;
  • Schulungen für Universitätsprofessoren/-personal, die ein virtuelles Austauschprojekt mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern entwickeln möchten; interaktive offene Online-Kurse, die herkömmliche Kursmaterialien wie gefilmte Vorlesungen, Lesestoff und Aufgabenstellungen enthalten (wie die bekannten MOOCs, Massive Open Online Courses, aber mit dem Schwerpunkt auf interaktiven Benutzerforen in kleinen Gruppen, um die Interaktion zwischen Studierenden, Professoren, Lehrkräften, jungen Menschen und Jugendarbeitern zu fördern).

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Erwartete Ergebnisse

Die Aktivitäten und Ergebnisse der verschiedenen Projekte werden darauf abzielen, eine positive Wirkung in Bezug auf die Ziele der Aufforderung zu erzielen, die zwar je nach den Besonderheiten der Projekte variieren, aber eng mit der Lerndimension des virtuellen Austauschs verbunden sein sollten. Jeder Projektvorschlag sollte Angaben zu dieser erwarteten Wirkung enthalten. Die Antragsteller werden ermutigt, bei der Berichterstattung über die Wirkung der Projekte das Feedback der teilnehmenden Personen und Organisationen, insbesondere in Bezug auf den Lernwert, zu berücksichtigen.

Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderEU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige EinrichtungenAus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende PartnerschaftJa
Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium, das aus mindestens vier Organisationen besteht, eingereicht werden. Die Konsortien müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Mindestens zwei Hochschuleinrichtungen oder Jugendorganisationen aus zwei EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern sowie zwei Hochschuleinrichtungen oder Jugendorganisationen aus zwei förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern sein, die derselben förderfähigen Region angehören;
  • Die Anzahl der Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern darf nicht höher sein als die Anzahl der Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern.
  • Antragsteller aus Subsahara-Afrika werden ermutigt, Teilnehmende aus einem breiten Spektrum von Ländern in ihren Vorschlag einzubeziehen, einschließlich der am wenigsten entwickelten Länder und/oder Partner, die weniger Erfahrung mit Erasmus+ haben. 

Verbundene Einrichtungen zählen bei den Mindestkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu.

weitere Förderkriterien

Die folgenden Organisationen können als Koordinator beteiligt sein:

  • öffentliche oder private Organisationen im Bereich der Erwachsenenbildung oder Jugend (nichtformale Bildung);
  • Hochschuleinrichtungen, Vereinigungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen sowie rechtlich anerkannte nationale oder internationale Rektoren-, Lehrer- oder Studentenorganisationen;

Die Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen und muss rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein.

Die teilnehmenden Organisationen können entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. An jedem Projektvorschlag dürfen nur Organisationen und Teilnehmer aus einer der förderfähigen Regionen von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt sein. Die förderfähigen Regionen im Rahmen dieser Aktion sind die Regionen 1, 2, 3 und 9 (siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens).

Die teilnehmenden Organisationen können den folgenden Kategorien angehören:

  • Jugendorganisationen
  • Hochschuleinrichtungen, Vereinigungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen sowie rechtlich anerkannte nationale oder internationale Rektoren-, Lehrer- oder Studentenorganisationen;
  • Vektoren des Wandels im Bildungssystem (Hochschulmanager, internationale Abteilungen, Dekane, Akkreditierungsstellen usw.); öffentliche oder private Organisationen, die in den Bereichen Hochschulbildung oder Jugend tätig sind und in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem der förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer ansässig sind.

Andere Stellen können in anderen Rollen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw. Verbundene Einrichtungen sind nicht förderfähig.

Zusatzinformationen

Themen
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT
Relevanz für EU-MakroregionEUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit36 Monate
Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Teil A - enthält administrative Informationen über den Teilnehmer und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen).
  • Teil C mit zusätzlichen Projektdaten (direkt online auszufüllen).

Die Anträge sind begrenzt auf

  • 40 Seiten bei Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen von geringem Wert (€ 60.000,00 oder weniger);
  • 120 Seiten für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit hohem Finanzhilfevolumen (€ 4.000.000,00) und
  • 70 Seiten für alle anderen Aufforderungen.

Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und auf den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.

Call-Dokumente Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE (5553kB)
KontaktEuropean Education and Culture Executive Agency
Website

Erasmus+ National Agencies
Website

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