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Call-Eckdaten
Entwicklung innovativer phytosanitärer Maßnahmen für die Pflanzengesundheit - Schwerpunkt auf einem Systemansatz für das Risikomanagement von Schädlingen
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-02-FARM2FORK-05
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Erfolgreiche Vorschläge sollten zu den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie zu den Zielen des Europäischen Green Deal für widerstandsfähige und nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme, zur EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/2031 über Maßnahmen zum Schutz gegen Pflanzenschädlinge beitragen. Erfolgreiche Vorschläge werden die erwarteten Auswirkungen des Ziels erreichen, indem sie Landwirt*innen und relevante Akteur*innen im Agrarsektor in die Lage versetzen, nachhaltige, effiziente, rentable, zirkuläre und treibhausgasarme Landwirtschaftssysteme zu betreiben, die zu Klimaneutralität und Klimaresistenz beitragen.
Call-Ziele
Die Pflanzengesundheit ist von entscheidender Bedeutung für die Land- und Forstwirtschaft, die Ökosysteme und die biologische Vielfalt auf globaler Ebene. Die Erhaltung gesunder Nutzpflanzen wird jedoch durch den Klimawandel, den Verlust der biologischen Vielfalt, die Globalisierung und den internationalen Handel, die die Ausbreitung von Schädlingen und Krankheiten beschleunigen, immer schwieriger. Diese Bedrohungen können Nutzpflanzen, einheimische Pflanzen und die Umwelt ernsthaft schädigen und gefährden die landwirtschaftliche Nachhaltigkeit, die biologische Vielfalt und die Ernährungssicherheit.
Wirksame Pflanzenschutzmaßnahmen spielen eine entscheidende Rolle beim Schutz einer nachhaltigen Landwirtschaft und bei der Verbesserung der weltweiten Ernährungssicherheit, beim Schutz der Umwelt, der Wälder und der biologischen Vielfalt sowie bei der Erleichterung der Wirtschafts- und Handelsentwicklung. Ein Systemansatz für die Pflanzengesundheit ist eine umfassende Strategie für das Risikomanagement von Schädlingen, bei der verschiedene Maßnahmen, von denen mindestens zwei unabhängig voneinander wirken, mit kumulativer Wirkung und hoher Wirksamkeit integriert werden[[ Internationaler Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen Nr. 14. Die Anwendung integrierter Maßnahmen in einem Systemansatz für das Risikomanagement von Schädlingen[https://www.ippc.int/en/publications/607]]. Der Systemansatz wurde entwickelt, um die phytosanitären Importanforderungen effektiv zu erfüllen. Er ermöglicht die Berücksichtigung von Maßnahmen und Verfahren, die zu einem effektiven Schädlingsrisikomanagement in der gesamten Wertschöpfungskette beitragen, von der Vorpflanzung und den Vorerntestadien bis zur Ernte, der Handhabung nach der Ernte, dem Transport und dem Vertrieb. Durch die Integration mehrerer Maßnahmen verbessert dieser Ansatz die Fähigkeit, Schädlingsrisiken umfassend und nachhaltig zu bewältigen und so die Gesundheit der Pflanzen und die Sicherheit der landwirtschaftlichen Erzeugnisse über die Grenzen hinweg zu gewährleisten. Die Vorschläge sollten auf einen oder mehrere Pflanzenschädlinge ausgerichtet sein und eine klare Erklärung und Begründung für den/die ausgewählten Schädling(e) enthalten, die mit den Zielen des Vorschlags und den erwarteten Ergebnissen des Themas übereinstimmen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten:
- innovative klima- und umweltfreundliche Maßnahmen für ein hochwirksames Schädlingsrisikomanagement entwickeln, die in der gesamten Wertschöpfungskette umgesetzt werden können, um die phytosanitären Anforderungen in einer Vielzahl von sozioökonomischen Kontexten zu erfüllen;
- Bewertung der Risikominderung, Kosteneffizienz, Skalierbarkeit und Nachhaltigkeit jeder vorgeschlagenen innovativen Maßnahme;
- Entwicklung und Validierung von Protokollen, die auf Systemansätze abzielen und die gesamte Wertschöpfungskette berücksichtigen;
- Bewertung der kombinierten Wirkung aller Maßnahmen und ihrer Wechselwirkungen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg, einschließlich Kosteneffizienz, Skalierbarkeit und Gesamtnachhaltigkeit (wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte);
- Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten und der Ausbildung der Akteur*innen innerhalb der Wertschöpfungskette, um die Einführung sicherer, innovativer und kostenwirksamer Maßnahmen in großem Maßstab zu ermöglichen.
Die internationale Zusammenarbeit wird nachdrücklich gefördert. Die Ergebnisse sollten verschiedenen landwirtschaftlichen Systemen/Ansätzen zugute kommen, z. B. dem konventionellen und dem ökologischen Landbau.
Die Vorschläge müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" verfolgen und eine Reihe von Akteur*innen einbeziehen, um sicherzustellen, dass Wissen und Bedürfnisse aus verschiedenen Bereichen wie Forschung, Pflanzenschutzdienste, Land-/Forstwirtschaft, Beratungsdienste und andere relevante Akteur*innen der Wertschöpfungskette zusammengeführt werden. Dieses Thema sollte einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften beinhalten.
Die Vorschläge können finanzielle Unterstützung für Dritte (FSTP) vorsehen, um beispielsweise innovative Maßnahmen zu entwickeln, zu testen und zu demonstrieren. Maximal 10 % der EU-Mittel sollten für diesen Zweck bereitgestellt werden. Die Konsortien müssen das Auswahlverfahren für die Organisationen festlegen, denen eine finanzielle Unterstützung gewährt werden kann.
Die mögliche Beteiligung der GFS an dem Projekt könnte die Unterstützung der Analyse zum Verständnis der Akzeptanz und Übernahme innovativer Maßnahmen in der gesamten Wertschöpfungskette beinhalten.
Die Vorschläge sollten die Kohärenz und Komplementarität mit laufenden einschlägigen Horizont-Europa-Projekten gewährleisten und vorhandene einschlägige Forschungsergebnisse und -instrumente nutzen, auch solche, die im Rahmen früherer Forschungsprojekte entwickelt wurden.
Die Vorschläge sollten eine spezielle Aufgabe im Arbeitsplan und angemessene Ressourcen für die Zusammenarbeit mit den in diesem Bereich finanzierten Projekten vorsehen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- Es werden kosteneffiziente Maßnahmen mit einem Systemansatz entwickelt und getestet, die über die gesamte Agrarwertschöpfungskette hinweg umgesetzt werden, wobei ihre kombinierten Auswirkungen und Wechselwirkungen gründlich bewertet werden, um Effizienz und Nachhaltigkeit zu gewährleisten;
- die Fähigkeit von Landwirt*innen und Akteur*innen in der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette, Schädlingsrisiken in verschiedenen landwirtschaftlichen und handelspolitischen Kontexten auf umweltfreundliche und faire Weise wirksamer zu bewältigen, wird durch gemeinsame Anstrengungen gestärkt, wobei den Herausforderungen des Klimawandels besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird;
- Wissenschaftliche Unterstützung, Empfehlungen und politische Beratung werden bereitgestellt, um die Pflanzenschutzpolitik zu verbessern, die internationale Zusammenarbeit zu fördern und die globalen Bemühungen zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen zu verstärken.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren (FSTP). Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60 000 EUR.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(kB)
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