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Call-Eckdaten
Von Prüfärzt*innen initiierte multinationale innovative klinische Studien im Frühstadium zur Behandlung von Krebs bei Kindern
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2025-02-CANCER-04
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 25.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 6.000.000,00 und € 8.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema wird zur Verwirklichung des Ziels der Mission beitragen, bessere Behandlungen für Krebs bereitzustellen. Der Schwerpunkt liegt auf Krebspatient*innen im Kindesalter (0-14 Jahre, z.B. Alter der ersten Krebsdiagnose) und/oder im Jugendalter (15-19 Jahre, z.B. Alter der ersten Krebsdiagnose).
Call-Ziele
Die pädiatrische Onkologie hat beträchtliche Fortschritte gemacht und die Überlebensraten der Patient*innen auf bis zu 80 % erhöht; dennoch bleibt Krebs die häufigste Todesursache bei Kindern und Jugendlichen. Die Fortschritte in der Forschung und Innovation zur Unterstützung der Entwicklung gezielter Krebstherapien für Kinder sind eher begrenzt. In den letzten 20 Jahren haben weniger als 10 % der neuen Krebsmedikamente eine Zulassung für die pädiatrische Verwendung erhalten, so dass nur wenige innovative Therapien zur Behandlung pädiatrischer Krebserkrankungen zur Verfügung stehen. Dies ist umso bemerkenswerter, wenn man Krebserkrankungen mit schlechter Prognose in Betracht zieht.
Die meisten der derzeit für pädiatrische Krebserkrankungen eingesetzten Therapien wurden für die Behandlung von Krebserkrankungen bei Erwachsenen entwickelt; außerdem treten bei jungen Krebspatient*innen und Überlebenden aufgrund der hohen Toxizität der Behandlungen sehr häufig unerwünschte Spätfolgen auf. Die klinischen Instrumente, die zur Bewertung der Behandlungsergebnisse eingesetzt werden (z. B. Instrumente zur Bewertung der Toxizität, des radiologischen Ansprechens, der Lebensqualität usw.), stammen ebenfalls aus der Onkologie für Erwachsene und sind daher suboptimal;
Diese Situation spiegelt vor allem die Tatsache wider, dass pädiatrische Krebserkrankungen selten sind und sich ihre Biologie von der Erwachsenenkrebserkrankung unterscheidet. Die relativ geringe Zahl der Fälle rechtfertigt die Durchführung multinationaler, von Hochschulen initiierter klinischer Studien, um die Entwicklung innovativer, wirksamerer und weniger toxischer Behandlungen zu beschleunigen.
Die Vorschläge sollten alle folgenden Punkte berücksichtigen:
- Konzeption und Durchführung innovativer, von Forscher*innen initiierter multinationaler klinischer Studien im Frühstadium (Phase 1 und 1/2), um die Entwicklung sicherer, wirksamer und gezielter Krebsbehandlungen für krebskranke Kinder und/oder Jugendliche zu beschleunigen. Der Schwerpunkt sollte auf Krebserkrankungen mit schlechter Prognose (z. B. mit einer 5-Jahres-Gesamtüberlebensrate von weniger als 50 % ab dem Zeitpunkt der Diagnose) in jedem Krankheitsstadium und für jede Krebsart liegen. Die Studien sollten eine sozioökonomische und biologische Stratifizierung berücksichtigen. Alle Daten sollten nach Geschlecht, Geschlecht, Alter und anderen relevanten Variablen aufgeschlüsselt werden;
- Entwicklung innovativer klinischer Instrumente (Begleitdiagnostik) zur Bewertung des Tumoransprechens, die auf Krebserkrankungen im Kindes- und Jugendalter zugeschnitten sind und eine genaue Bewertung der Behandlungsergebnisse, die Überwachung der langfristigen Auswirkungen der Behandlung und die Erkennung potenzieller Risiken, wie z. B. Zweitkrebs, ermöglichen und damit die Patient*innenversorgung insgesamt verbessern;
- Letztendlich sollen wissenschaftliche Beweise für erschwingliche und zugängliche Behandlungen für krebskranke Kinder und Jugendliche geliefert werden, die von den Gesundheitssystemen auf lokaler Ebene, in europäischen Regionen, Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern umgesetzt werden können;
- Alle erstellten Datensätze sollten mit Metadatensätzen im EU-Datensatzkatalog des Europäischen Gesundheitsdatenraums beschrieben werden, während alle Instrumente und Modelle die aktuellen europäischen Forschungsinfrastrukturen nutzen, den Grundsätzen der offenen Wissenschaft folgen und über die künftige Plattform UNCAN.eu verfügbar gemacht werden sollten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Mit dem Thema soll eine Lücke in Bezug auf Wissen, Fachwissen, Instrumente, Daten und Ressourcen in der pädiatrischen Onkologie geschlossen werden, was durch multinationale, sektorübergreifende und multidisziplinäre Zusammenarbeit erreicht werden soll.
Zu diesem Zweck sollten die Projekte ein breites Spektrum von Akteur*innen und Organisationen aus ganz Europa und darüber hinaus zusammenbringen, darunter Hochschulen, Datenwissenschaftler*innen, pädiatrische Onkologiezentren, Krankenhäuser, Ärzt*innen, Expert*innen für Flüssigbiopsie-Begleitdiagnostik, Krebspatient*innen und -überlebende, Betreuer*innen, Patient*innen- und Überlebendenorganisationen, Aufsichtsbehörden und die Industrie usw., um die Zusammenarbeit zu fördern und die Entwicklung innovativer Krebsbehandlungen und therapeutischer Ansätze einschließlich Begleitdiagnostik zu beschleunigen. Es sollte ein rechtzeitiger Kontakt mit den Regulierungsbehörden vorgesehen werden, um die Planung und Durchführbarkeit von Studien zu unterstützen. Der Einsatz von Instrumenten der künstlichen Intelligenz wird gefördert, wann immer dies sinnvoll ist. Vorhandene Ressourcen wie Kinderkrebsregister sollten in geeigneter Weise genutzt werden.
Dieses Thema erfordert den wirksamen Beitrag sozial- und geisteswissenschaftlicher Disziplinen und die Einbeziehung von Expert*innen und Einrichtungen aus dem Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften sowie die Einbeziehung einschlägiger Fachkenntnisse im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften in den erfolgreichen Vorschlag, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten verstärken.
Von erfolgreichen Vorschlägen wird erwartet, dass sie sich auf die Unterstützung des Wissenszentrums für Krebs (KCC) stützen, um die EU-Angleichung und Koordinierung zu fördern. Bestehende EU-finanzierte Initiativen (und ggf. andere Initiativen) sollten gebührend berücksichtigt werden, einschließlich PedCRIN/ECRIN-relevanter Initiativen, die von der Initiative Innovative Gesundheit unterstützt werden, wie ITCC4, c4c, EU PEARL oder das Europäische Referenznetz für pädiatrische Onkologie, ERN PaedCan.
Die Kommission wird die Koordinierung erleichtern. Die Vorschläge sollten ein Budget für die Vernetzung, die Teilnahme an Sitzungen und mögliche gemeinsame Aktivitäten enthalten und werden gebeten, sich dem Cluster "Diagnose und Behandlung" für die Krebsmission anzuschließen.
Die Antragsteller sollten in dem entsprechenden Anhang Einzelheiten zu den klinischen Studien angeben und dabei die im Einreichungssystem bereitgestellte Vorlage verwenden.
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Erwartete Ergebnisse
Vorschläge zu diesem Thema sollten darauf abzielen, Ergebnisse zu liefern, die auf alle folgenden erwarteten Ergebnisse ausgerichtet und zugeschnitten sind und zu diesen beitragen:
- Krebskranke Kinder und Jugendliche haben Zugang zu innovativen, wirksameren und weniger toxischen Behandlungen - sowohl in Bezug auf akute Toxizität als auch auf langfristige Spätfolgen - und zu Versorgungslösungen;
- Nationale Gesundheitsdienstleister*innen, politische Entscheidungsträger*innen und Behörden in europäischen Regionen, Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern verfügen über die wissenschaftlichen Erkenntnisse, um die Umsetzung erschwinglicher und zugänglicher Behandlungs- und Betreuungslösungen in ihren Gesundheitssystemen zu beschleunigen;
- Forscher*innen, Innovator*innen und Fachleute aus verschiedenen Disziplinen und Sektoren stellen die Zugänglichkeit und Wiederverwendbarkeit relevanter Studiendaten sicher, um die künftige Forschungsdatenplattform UNCAN.eu zu unterstützen, die derzeit vorbereitet wird.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Um ein ausgewogenes Portfolio für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten, werden die Zuschüsse nicht nur in der Reihenfolge der Rangfolge vergeben, sondern auch an mindestens
- ein Antrag mit dem höchsten Rang, der auf die Altersgruppe 0-14 Jahre (Kinder) ausgerichtet ist; und
- ein Antrag mit dem höchsten Rang, der auf die Altersgruppe der 15- bis 19-Jährigen (Jugendliche) ausgerichtet ist
vorausgesetzt, diese Anwendungen erreichen alle Schwellenwerte. Anträge, die auf beide Altersgruppen (0-14 und 15-19) abzielen, werden für die Zwecke der Anwendung der oben genannten Bedingung als beiden Altersgruppen zugehörig betrachtet.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 - MissionsHorizon Europe Work Programme 2025 - Missions(1773kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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