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Call-Eckdaten
Verständnis der Auswirkungen der Umweltexposition auf das Krebsrisiko bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2025-02-CANCER-02
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 30.451.664,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 6.000.000,00 und € 7.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema trägt zu den Zielen der Krebsmission bei, indem es das Verständnis der Auswirkungen von Umweltexpositionen, einschließlich ihrer Wechselwirkung mit anderen relevanten Faktoren, auf den Ausbruch und das Fortschreiten von Krebs und/oder andere relevante gesundheitliche Ergebnisse im Verlauf der Krebserkrankung verbessert. Die Altersgruppe, die für dieses Thema von Interesse ist, umfasst Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (die bei der ersten Krebsdiagnose weniger als 40 Jahre alt sind).
Call-Ziele
Die Bewerber*innen sollten sich die technologischen Fortschritte zunutze machen, die neue Möglichkeiten für die Erhebung, Kombination und Analyse großer Datensätze unterschiedlicher Art eröffnet haben. Dies bietet neue Möglichkeiten für die Konzeption epidemiologischer Studien zum Verständnis des mechanistischen Beitrags von Umweltfaktoren, gegebenenfalls in Kombination mit anderen individuellen und kontextbezogenen Faktoren. Es werden innovative und datenintensive Ansätze zur Ermittlung von Zeitfenstern der Anfälligkeit und von robusten Biomarkern für kumulative Umweltexposition erwartet.
Die Vorschläge können die Schaffung großer Kohorten durch die Zusammenführung und Integration bestehender retrospektiver Studien in den Bereichen klinische Forschung, Exposomforschung und Krebsregister vorsehen und gegebenenfalls durch die neue Erhebung anderer relevanter Daten ergänzt werden (andere Omics-Daten, digitale Pathologie, Verhaltens- und sozioökonomische Daten, klinische Aufzeichnungen usw.). Geschlechtsspezifische Unterschiede sollten gebührend berücksichtigt werden. Für die Analyse und Verwaltung großer, komplexer und heterogener Datensätze wird der Einsatz von Kausalinterferenz, Computermodellierung und/oder Werkzeugen der künstlichen Intelligenz empfohlen. Alle erstellten Datensätze sollten mit Metadatensätzen im EU-Datensatzkatalog des künftigen Europäischen Gesundheitsdatenraums beschrieben werden, während alle Instrumente und Modelle den Grundsätzen der offenen Wissenschaft folgen und über die künftige Plattform UNCAN.eu zugänglich gemacht werden sollten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Antragstellenden sollten sich mit mehreren der folgenden Aktivitäten befassen:
- Identifizierung, Validierung und Dokumentation verschiedener Arten (und/oder Kombinationen) von Biomarkern für die Entwicklung robuster quantitativer Messgrößen für die Auswirkungen kumulativer Umweltexpositionen im Zusammenhang mit dem Auftreten von Krebs;
- Ausarbeitung und Erprobung kosteneffizienter Ansätze für die Messung von Biomarkern für kumulative Umweltexposition in großen Populationen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, auch durch Anwendung neuer Analyseinstrumente und neuartiger Analysemethoden;
- Identifizierung individueller Signaturen (z. B. auf der Grundlage genetischer, epigenetischer oder multiautomatischer Merkmale) und Zeitfenster, die eine Anfälligkeit für Umweltgefahren im Zusammenhang mit dem Auftreten und Fortschreiten von Krebs bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in verschiedenen Phasen des Lebensverlaufs vermitteln;
- Identifizierung von klinischen Zuständen, Lebensgewohnheiten und sozioökonomischen Faktoren und Umständen, die das Risiko nachteiliger Gesundheitsfolgen im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber Umweltgefahren in verschiedenen Zeitfenstern bei jungen Krebspatient*innen erhöhen;
- Entwicklung neuer Instrumente und Methoden zur Kombination und Analyse multimodaler Daten, einschließlich der Anwendung neuartiger datenintensiver Analysemethoden, unter Gewährleistung der Interoperabilität mit der künftigen UNCAN.eu-Forschungsplattform und unter Nutzung der derzeitigen europäischen Forschungsinfrastrukturen.
Soweit wie möglich sollten Daten und Erfahrungen genutzt werden, die im Rahmen laufender groß angelegter Initiativen gewonnen wurden, z. B. im Rahmen des Europäischen Netzwerks für Humanexposomen (EHEN), der Europäischen Partnerschaft für die Bewertung der Risiken chemischer Stoffe (PARC), der Projektcluster im Rahmen des Forschungsportfolios Umwelt, Klima und Gesundheit und der Projekte im Rahmen des Projektclusters "Verstehen" der Krebsmission. Die einschlägigen EU-Forschungs- und Gesundheitsinfrastrukturen sollten für verfügbare digitale Werkzeuge und Dienste für die Erstellung von Datensätzen, die Standardisierung, die Datenermittlung, den sicheren Zugang, die Verwaltung, die Visualisierung, die Harmonisierung, die Analyse und gegebenenfalls andere Funktionen genutzt werden. Von erfolgreichen Vorschlägen wird erwartet, dass sie in geeigneter Weise mit HORIZON-MISS-2024-CANCER-01-01 "Use cases for the UNCAN.eu research data platform" zusammenarbeiten.
Die Kommission wird die Koordinierung mit anderen EU-Initiativen erleichtern. Die Vorschläge sollten ein Budget für die Vernetzung, die Teilnahme an Sitzungen und gemeinsame Aktivitäten des Projektclusters "Understanding" der Krebsmission vorsehen.
In den Vorschlägen sollte die Einbeziehung der GFS der Europäischen Kommission im Hinblick auf ihre Erfahrung in diesem Bereich und den Wert, den sie als wirksame Schnittstelle zwischen Forschungstätigkeiten und pränormativer Wissenschaft sowie Strategien und Rahmen für die Erfüllung rechtlicher Anforderungen bieten könnte, berücksichtigt werden. In dieser Hinsicht wird die GFS eine Zusammenarbeit mit jedem erfolgreichen Vorschlag in Betracht ziehen, die gegebenenfalls nach der Genehmigung des Vorschlags aufgenommen werden sollte.
Antragstellende, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten in dem dafür vorgesehenen Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage Einzelheiten angeben.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu einigen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- Forscher*innen und Angehörige der Gesundheitsberufe werden besser verstehen, wie umweltbedingte, genetische und epigenetische, omics- und andere Faktoren bei der Entstehung und Entwicklung von Krebserkrankungen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zusammenwirken und wie sie sich auf die Gesundheit junger Krebspatient*innen auswirken.
- Politische Entscheidungsträger*innen und Gesundheitsbehörden verfügen über wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verbesserung von Präventionsstrategien, um die Auswirkungen von Umweltfaktoren auf die Entstehung und das Fortschreiten von Krebserkrankungen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu minimieren.
- Forscher*innen, Innovator*innen und Fachleute aus verschiedenen Disziplinen und Sektoren werden die künftige Forschungsdatenplattform UNCAN.eu unterstützen und zu ihr beitragen, indem sie die Interoperabilität von Daten, neuen digitalen Werkzeugen und Modellen sicherstellen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 - MissionsHorizon Europe Work Programme 2025 - Missions(1773kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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