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Call-Eckdaten
Europäische Festivals
Förderprogramm | Kreatives Europa - Aktionsbereich Media | |
Call Nummer | CREA-MEDIA-2023-FEST | |
Termine | Öffnung 08.12.2022 | Deadline 09.03.2023 17:00 |
Budget des Calls | € 10.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | Höchstbetrag der Förderung pro Projekt: zwischen € 19.000,00 und € 150.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Unterstützt werden europäische audiovisuelle Festivals, die darauf abzielen, das Interesse des Publikums an nicht nationalen europäischen audiovisuellen Inhalten zu steigern und deren Verbreitung und Sichtbarkeit zu fördern. |
Call-Ziele | Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit, Zusammenarbeit, Innovation und Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität, im europäischen audiovisuellen Sektor, sind die Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA folgende
Europäische Festivals, die einen beträchtlichen Anteil nicht-nationaler europäischer audiovisueller Werke programmieren und auf ganzjährige Aktivitäten abzielen, die auf die Erweiterung und Erneuerung des Publikums abzielen, und die innovative Maßnahmen zur Publikumsbindung sowie Initiativen für das junge Publikum durchführen. Die Anträge sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie und zur Sicherstellung der Ausgewogenheit, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität der Geschlechter enthalten. Die Anträge sollten Aktivitäten enthalten, die über einen Zeitraum von 2 Jahren durchgeführt werden. weiterlesen |
Erwartete Effekte und Auswirkungen |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Nein |
Projektpartnerschaft | Es sind nur Anträge von alleinstehenden Antragstellern zulässig (alleinstehende Begünstigte). |
weitere Förderkriterien | Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
Förderfähig sind audiovisuelle Festivals, die:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt. Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie. Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein. Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind). |
Zusatzinformationen
Themen |
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
Projektlaufzeit | 24 Monate |
Zusätzliche Informationen | Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten |
Call-Dokumente | Call Document CREA-MEDIA-2023-FEST (1122kB) |
Kontakt | European Education and Culture Executive Agency Website Creative Europe Desks Website |
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