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Call-Eckdaten
Die Konsolidierung der europäischen Wissenschaftsdiplomatie vorantreiben
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 2 - Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-CL2-2025-01-DEMOCRACY-02
Termine
Öffnung
15.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.500.000,00 und € 3.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aktion wird dazu beitragen, die europäische Wissenschaftsdiplomatie sowohl in der Forschung als auch in der Praxis zu konsolidieren.
Call-Ziele
Nicht zuletzt dank des Horizon-2020-Clusters zur Wissenschaftsdiplomatie, in dessen Rahmen drei Projekte im Zeitraum 2016-2022 finanziert wurden, ist eine lebendige Gemeinschaft europäischer Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen der Wissenschaftsdiplomatie entstanden, die zur Entwicklung der EU Science Diplomacy Alliance geführt hat. Weitere Beiträge kamen vom ehemaligen Strategischen Forum für internationale wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (SFIC), das die Entwicklung einer EU-Plattform und eines Fahrplans für die Wissenschaftsdiplomatie vorschlug. Darüber hinaus hat eine wachsende Zahl von Mitgliedstaaten nationale Strategien oder Agenden für die Wissenschaftsdiplomatie angenommen oder prüft derzeit deren Entwicklung und hat die wissenschaftlich-technologischen Kapazitäten in ihren Außenministerien gestärkt (z. B. durch die Einrichtung eines informellen Netzes von Wissenschaftsberater*innen und Koordinator*innen für Wissenschaftsdiplomatie in den EU-Außenministerien). In einer zunehmenden Zahl neuerer politischer Dokumente der EU wird explizit oder implizit auf die Wissenschaftsdiplomatie und die Notwendigkeit hingewiesen, dass die Außenpolitik auf den bestmöglichen Erkenntnissen beruhen muss. Vor dem Hintergrund eines sich rasch wandelnden geopolitischen und wissenschaftlich-technologischen Umfelds, in dem globale Konkurrenten die Wissenschaftsdiplomatie viel strategischer einsetzen, ist es notwendig, die europäischen Bemühungen im Bereich der Wissenschaftsdiplomatie zu konsolidieren und Synergien zu erkunden, um bestehende Schwachstellen zu beseitigen.
Die Wissenschaftsdiplomatie ist integraler Bestandteil des Gesamtansatzes für Forschung und Innovation, der EU-Strategie für die internationale Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Innovation, in der nachdrücklich befürwortet wird, dass eine stärkere Konzentration auf Wissenschaft und Technologie in der Außen- und Sicherheitspolitik der EU im Sinne der Wissenschaftsdiplomatie der EU dabei helfen würde, "Soft Power" zu demonstrieren und unsere wirtschaftlichen Interessen und Grundwerte effektiver zu verfolgen. In seinen Schlussfolgerungen zum Gesamtansatz forderte der Rat die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, eine europäische Agenda für Wissenschaftsdiplomatie zu entwickeln. Auf der informellen Tagung des Rates "Wettbewerbsfähigkeit" im Juli 2023 unterstrichen die EU-Forschungsminister*innen die Bedeutung der europäischen Wissenschaftsdiplomatie. Infolgedessen organisierte die Europäische Kommission zusammen mit der spanischen EU-Ratspräsidentschaft die erste Europäische Wissenschaftsdiplomatie-Konferenz im Dezember 2023 in Madrid und die Einrichtung von EU-Arbeitsgruppen zur Wissenschaftsdiplomatie, um Empfehlungen für einen möglichen künftigen europäischen Rahmen für die Wissenschaftsdiplomatie zu entwickeln.
Vor diesem Hintergrund wird die Koordinierungs- und Unterstützungsaktion dazu beitragen, die europäische Wissenschaftsdiplomatie sowohl in der Forschung als auch in der Praxis zu konsolidieren. Insbesondere sollte sie, sobald sie einsatzbereit ist, eine Bestandsaufnahme aller relevanten Stakeholder liefern, die derzeit noch fehlt, und eine europäische Plattform für Wissenschaftsdiplomatie einrichten. Der Mehrwert einer solchen Plattform besteht darin, dass sie als "Do-Tank" dienen kann, der Wissenschaftler*innen (auch aus den SSH-Disziplinen) und Diplomaten gleichermaßen zusammenbringt und konkrete Unterstützung für politische Erfordernisse bietet, wie z. B:
- Beratung über den Einsatz der Wissenschaftsdiplomatie zur Erreichung der außen- und sicherheitspolitischen Ziele der EU (z.B. im Rahmen von Global Gateway),
- Ermittlung des Forschungsbedarfs und Bereitstellung von Expertenwissen für politische Entscheidungsträger*innen und diplomatische Dienste durch wissenschaftliche Beratung und Wissenschaftskommunikation, wodurch Multilateralismus und demokratische Regierungsführung gestärkt werden,
- Entwicklung von Methoden zur Bewertung der Auswirkungen einschlägiger Maßnahmen,
- Sondierung von Synergien mit anderen Bereichen der Diplomatie, insbesondere der Technologie-/Innovations-/Digitaldiplomatie sowie der öffentlichen Diplomatie und der Kulturdiplomatie, einschließlich des Einsatzes der Künste zur Vermittlung von Wissenschaft im Zusammenhang mit globalen Herausforderungen,
- Unterstützung des politischen Dialogs mit Zielgruppen und Interessenvertreter*innen in Drittländern sowie in internationalen Organisationen und anderen multilateralen Gremien, und
- Unterstützung der EU-Wissenschaftsdiplomatie bei Partnern in der ganzen Welt, auch bei einschlägigen internationalen Organisationen wie der UNESCO.
Darüber hinaus sollten im Rahmen dieser Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme Mechanismen für die Ausbildung, den Aufbau von Kapazitäten und das gegenseitige Lernen im Bereich der Wissenschaftsdiplomatie in kohärenter Weise erforscht und entwickelt werden, u. a. durch die Prüfung der Durchführbarkeit von Stipendienprogrammen im Bereich der Wissenschaftsdiplomatie in den Einrichtungen der EU und der Mitgliedstaaten/Assoziierten Länder im Inland und in den diplomatischen Vertretungen im Ausland.
Die Zusammenarbeit mit Partnern außerhalb der EU wird bei diesem Projekt besonders gefördert.
Besondere Anstrengungen sollten unternommen werden, um sicherzustellen, dass die im Rahmen dieses Themas erstellten Daten FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable) sind.
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Erwartete Ergebnisse
Aufbauend auf den Empfehlungen der Arbeitsgruppen der EU-Wissenschaftsdiplomatie sollte das Projekt zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Politische Entscheidungsträger*innen auf EU- und nationaler Ebene sowie Forscher*innen erhalten eine Taxonomie der europäischen Wissenschaftsdiplomatie, in der die relevanten Stakeholder aus Wissenschaft, Politik, Diplomatie, Zivilgesellschaft und Wirtschaft erfasst sind, und haben einen Überblick über das Ökosystem der Wissenschaftsdiplomatie in der EU und die bestehenden Kapazitäten, Infrastrukturen, Netzwerke (einschließlich Diaspora- und Alumni-Netzwerke), Schulungsaktivitäten, Strategien und Veröffentlichungen auf EU- und nationaler Ebene. Dies sollte auch eine Bestandsaufnahme der Wissenschaftsdiplomatie-Strategien von Drittländern umfassen, um die Reaktionen der EU zu informieren.
- Konzeption und Einrichtung einer europäischen Plattform für Wissenschaftsdiplomatie als Forschungs- und Praxisgemeinschaft, die einen unparteiischen Raum für Interaktion und Ressourcen für den Aufbau institutioneller Kapazitäten, den Wissensaustausch und die Verbreitung bewährter Praktiken bietet und an der die wichtigsten Stakeholder der europäischen Wissenschaftsdiplomatie auf EU- und nationaler Ebene beteiligt sind, die auch mit europäischen Wissenschaftlern in der Diaspora und ehemaligen Teilnehmer*innen an europäischen Mobilitätsprogrammen in Verbindung steht und Verbindungen zu bestehenden Plattformen schafft.
- Aufbauend auf den Tätigkeiten bestehender Mechanismen wie den Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA), ERC, COST, EURAXESS, der Initiative Europäischer Universitäten, der Europäischen Diplomatischen Akademie und einschlägiger Programme auf nationaler Ebene werden Programme, Kompetenzrahmen und Lehrpläne für die Ausbildung, den Aufbau von Kapazitäten und das gegenseitige Lernen in der europäischen Wissenschaftsdiplomatie entwickelt, wobei den Bedürfnissen von Wissenschaftsberater*innen und anderen Diplomat*innen, die sich mit Fragen befassen, die in hohem Maße auf wissenschaftliches Fachwissen angewiesen sind, besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 33 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive SocietyHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive Society(1200kB)
Kontakt
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