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Call-Eckdaten
Auf dem Weg zu einem europäischen Forschungszentrum für zeitgenössischen Antisemitismus und jüdisches Leben und Kultur
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 2 - Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-CL2-2025-01-DEMOCRACY-06
Termine
Öffnung
15.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 3.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und e 3.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aktion ist es, eine Forschungsdrehscheibe in Form eines Netzes von Forscher*innen zu zeitgenössischem Antisemitismus und jüdischem Leben in Europa einzurichten, das eine kritische Masse solcher Akteure in Europa aus den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern, die die verschiedenen Teile Europas repräsentieren, zusammenbringt.
Call-Ziele
Die erste EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung des jüdischen Lebens (2021-2030) ist eine ehrgeizige und umfassende Strategie, die von der Europäischen Kommission am 5. Oktober 2021 angenommen wurde. Generationen nach dem Ende der Shoah ist der Antisemitismus in Europa und darüber hinaus besorgniserregend auf dem Vormarsch, vor allem seit der Wende zum 21. Jahrhundert. Die Kommission fordert "Maßnahmen für alle Europäer*innen, um sicherzustellen, dass Europa ein Ort ist, an dem unsere Grundwerte von allen gleichberechtigt gelebt werden." Antisemitismus ist mit den Grundwerten Europas unvereinbar. Er stellt nicht nur eine Bedrohung für die jüdischen Gemeinden und das jüdische Leben dar, sondern auch für eine offene und vielfältige Gesellschaft, für die Demokratie und den europäischen Lebensstil. Die Europäische Union ist entschlossen, ihr ein Ende zu setzen.
Die dritte Säule der Strategie umfasst "Bildung, Forschung und Holocaust-Gedenken" für ein Europa, das sich seiner Vergangenheit erinnert und durch Forschung und Bildung in die Zukunft blickt. In diesem Zusammenhang wurde 2022 ein unabhängiger Sachverständigenbericht in Auftrag gegeben, um die Notwendigkeit der Einrichtung eines Forschungszentrums für zeitgenössischen Antisemitismus und jüdisches Leben zu bewerten und Empfehlungen abzugeben.
Ziel dieser Maßnahme ist es, eine Forschungsdrehscheibe in Form eines Netzwerks von Forscher*innen zu zeitgenössischem Antisemitismus und jüdischem Leben in Europa einzurichten, das eine kritische Masse solcher Akteure in Europa aus den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern, die die verschiedenen Teile Europas repräsentieren, zusammenbringt. Ein solches Zentrum sollte die Identität des Forschungsbereichs fördern und Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten für Forscher*innen in diesem Bereich unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf Nachwuchswissenschaftler*innen liegt. Die Hauptziele des Zentrums sollten darin bestehen, Expert*innen für die Forschung über zeitgenössischen Antisemitismus und jüdisches Leben zu rekrutieren, auszubilden und zu halten und sicherzustellen, dass die in diesem Bereich gewonnenen Forschungsergebnisse für die Formulierung politischer Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene genutzt werden können.
Eines der wichtigsten erwarteten Ergebnisse ist die Vorbereitung der Nachhaltigkeit des Zentrums. Dazu gehört die Sondierung und eventuelle Sicherung weiterer regionaler, nationaler und europäischer Finanzmittel, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) einer möglichen Entwicklung zu einer ständigen Forschungsinfrastruktur oder europäischen Partnerschaft. Die Vorschläge sollten zeigen, dass das Konsortium in der Lage ist, die Finanzierung über die Projektlaufzeit hinaus zu sichern.
In praktischer Hinsicht sollte die Drehscheibe in eine geeignete bestehende Forschungsgemeinschaft eingebettet sein, um die praktische Durchführung der Arbeiten zu erleichtern und eine optimale Synergie mit dem Bereich, wie er derzeit aufgebaut ist, zu gewährleisten. Sie sollte den Mitgliedern die Möglichkeit bieten, sich in ganz Europa persönlich zu treffen (in Form von Konferenzen, Seminaren, Veranstaltungen usw.). Sie sollte über eine Leitungsstruktur verfügen, die einen Vorstand aus führenden Forschungs- und Politikspezialist*innen in diesem Bereich sowie ein ständiges professionelles Sekretariat umfasst und von Fachleuten aus den Bereichen Sozialforschung und -politik, Ausbildung, Veranstaltungsmanagement und Kommunikation unterstützt wird. Die Drehscheibe sollte über eine starke Online-Präsenz verfügen, um ihre Ziele zu unterstützen, die sich auf die Förderung des Bereichs und die Gewinnung von Student*innen, Forscher*innen und politischen Entscheidungsträger*innen, die sich dafür interessieren, konzentrieren sollten.
Langfristig (in 5 bis 10 Jahren) soll die Drehscheibe dazu beitragen, das Interesse an diesem Bereich zu wecken und Talente in allen Karrierestufen anzuziehen. Unter anderem könnte sie ein Praktikumsprogramm für postgraduierte Forscher*innen betreuen und/oder ein Sommerschulprogramm starten. Darüber hinaus wird empfohlen, ein Programm zur Einrichtung und Verteilung von Forschungsstipendien für Doktoranden auf dem Gebiet des zeitgenössischen Antisemitismus und des jüdischen Lebens sowie kleinere Ausbildungsstipendien für Forscher*innen auf allen Ebenen einzurichten, um Fachwissen in den Bereichen Methodik, Politikentwicklung und Wissenstransfer zu entwickeln.
Langfristig soll die Drehscheibe auch dazu beitragen, dass neue akademische Stellen geschaffen werden, die sich ausschließlich mit dem zeitgenössischen Antisemitismus und bestimmten Aspekten des jüdischen Lebens in Europa befassen (Geschichte, Soziologie, Bildung, Literatur-/Medienstudien, Demografie, Kultur, kulturelles Erbe usw.), und den Stelleninhaber*innen einen Raum bieten, in dem sie sich miteinander vernetzen können, um die Wirkung ihrer Forschung zu erhöhen. Um den Verbleib und das Wachstum des Fachgebiets zu verbessern, sollte die Drehscheibe (langfristig) mindestens einen jährlichen Preis für einen herausragenden etablierten Wissenschaftler*innen des Fachgebiets und für einen Nachwuchswissenschaftler*in ausloben, um dem Fachgebiet zu mehr Bekanntheit zu verhelfen und neue und bestehende Forschungsspezialist*innen zu fördern. Darüber hinaus könnte die Drehscheibe langfristig mit großen Stiftungen zusammenarbeiten, die sich mit der Bekämpfung des Antisemitismus und der Förderung des jüdischen Lebens in Europa befassen, Initiativen fördern, die Forschern und politischen Entscheidungsträger*innen den Zugang zu bestehenden Forschungsarbeiten erleichtern, und jüdischen Gemeindeorganisationen in Europa Zuschüsse zur Finanzierung spezifischer Forschungsprojekte gewähren.
Die Drehscheibe sollte als Schnittstelle zwischen Forschung (einschließlich SSH-Disziplinen) und Politik fungieren. Daher sollte sie mindestens eine internationale Konferenz organisieren, an der Forscher*innen, Gemeindeleiter*innen und politische Entscheidungsträger*innen teilnehmen. Es wird nachdrücklich empfohlen, eine jährliche Konferenz zu veranstalten, die auch nach dem Ende dieser Aktion fortgesetzt werden sollte. Darüber hinaus sollte sie jährliche Berichte veröffentlichen, in denen die neuen Forschungsergebnisse und -trends in diesem Bereich in einem Format zusammengefasst werden, das für politische Entscheidungsträger*innen zugänglich und nützlich ist.
Angesichts der globalen Dimension des Antisemitismus wird die internationale Zusammenarbeit gefördert.
Antragstellende zu diesem Thema werden ermutigt, die von europäischen Forschungsinfrastrukturen im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften angebotenen Daten zu berücksichtigen, insbesondere EHRI (European Holocaust Research Infrastructure).
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Ein Netzwerk von Praktiker*innen, einschließlich Forscher*innen im Bereich des zeitgenössischen Antisemitismus und der Forschung über jüdisches Leben, wird aufgebaut und entwickelt, das einen dynamischen Raum für akademische Gespräche sowie Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten bietet.
- Forschungslücken und relevante Forschungszentren zur Weiterentwicklung der Forschung über zeitgenössischen Antisemitismus und jüdisches Leben in Europa werden identifiziert, mit besonderem Fokus auf Regionen, die bisher in der Erforschung des zeitgenössischen Antisemitismus und jüdischen Lebens unterrepräsentiert waren
- Die Diskussion und Formulierung von methodischen Standards in diesem Bereich wird erleichtert, um qualitativ hochwertige empirische Arbeiten zu fördern.
- Eine strategische Planung für das Feld auf europäischer Ebene, einschließlich eines konkreten und glaubwürdigen Aktionsplans, um dieses Netzwerk zu einer nachhaltigen Forschungseinrichtung auszubauen, wird bereitgestellt.
- Die Verbindungen zwischen der Forschung und der Politikgestaltung in und für jüdische Gemeinden als Teil des umfassenderen Prozesses der Förderung des jüdischen Lebens in Europa werden vertieft.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
mindestens 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 33 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive SocietyHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive Society(1200kB)
Kontakt
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