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Call-Eckdaten
Gemeinschaft von Demokratiepraktiker*innen und -forscher*innen
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 2 - Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-CL2-2025-01-DEMOCRACY-12
Termine
Öffnung
15.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 3.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen 3.000.000,00 und € 3.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser aktuellen Aufforderung ist es, die Arbeit des bereits eingerichteten Netzwerks von Demokratieforscher*innen und Praktiker*innen im Bereich der Bürger*innenbeteiligung, der Deliberation und der staatsbürgerlichen Erziehung in ganz Europa zu stärken, zu erweitern und fortzuführen. Dieses Netzwerk soll einen Beitrag zur künftigen Politik der EU zur Stärkung und Erneuerung der Demokratie leisten.
Call-Ziele
Das Ziel der Aufforderung HORIZON-CL2-2022-DEMOCRACY-02-01 war die Schaffung eines Netzwerks für Forscher*innen (auch aus den SSH-Disziplinen), politische Entscheidungsträger*innen und Organisationen der Zivilgesellschaft, um gemeinsam politische Empfehlungen zu formulieren und Möglichkeiten des Wissensaustauschs zu schaffen: ein notwendiges Instrument zur Stärkung und Erneuerung der europäischen Demokratie zu unterstützen. Das Ziel dieses Aufforderungsthemas ist es, die Arbeit des zuvor eingerichteten Netzwerks von Demokratieforscher*innen zusammen mit Praktiker*innen der Bürger*innenbeteiligung, der Deliberation und der staatsbürgerlichen Erziehung in ganz Europa zu stärken, zu erweitern und weiterzuführen. Dieses Netzwerk soll einen Beitrag zur künftigen Politik der EU zur Stärkung und Erneuerung der Demokratie leisten.
Der ausgewählte Vorschlag wird ein innovatives Nachfolgenetzwerk von Demokratieforschungseinrichtungen und Praktiker*innen der demokratischen Innovation aufbauen, das Folgendes leisten wird
- Politische Empfehlungen zur Stärkung und Erneuerung der Demokratie auf allen Regierungsebenen und der demokratischen Debatte in den Mitgliedstaaten und den assoziierten Ländern ausarbeiten und sich dabei auf den vorhandenen Wissensschatz stützen. Diese Empfehlungen müssen zugänglich, öffentlich verfügbar und gut verbreitet sein, auch über ein zentrales Open-Access-Repository.
- Unterstützung der politischen Entscheidungsträger*innen in der EU und den assoziierten Ländern bei der Entwicklung von Strategien für die Bürger*innenbeteiligung in relevanten Politikbereichen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum der Europäischen Kommission für partizipative und partizipatorische Demokratie.
- Organisation von zwei Klausurtagungen pro Jahr für politische Entscheidungsträger*innen aus den EU-Mitgliedstaaten, den assoziierten Ländern und den EU-Institutionen, die sich an hochrangige Beamt*innen richten, um von Expert*innen und Gleichgesinnten etwas über die Stärkung und Erneuerung der Demokratie zu lernen und sich darüber auszutauschen und den Austausch über neu auftretende oder anhaltende Herausforderungen und Bedrohungen für Demokratie, Partizipation und bürgerschaftliches Engagement zu fördern.
- Konzeption von Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau für integrative, partizipative und deliberative Formen der Demokratie auf verschiedenen Regierungsebenen, einschließlich Schulungen und Wissensaustausch.
- Organisation von mindestens einer Konferenz über demokratische Innovationen, an der Forscher*innen, Praktiker*innen, Bildungseinrichtungen sowie politische Entscheidungsträger*innen der EU und der Mitgliedstaaten teilnehmen.
Die Vorschläge sollten Verbindungen zu und Komplementaritäten mit eng verwandten Maßnahmen herstellen, z. B. zu einschlägigen F&I-Maßnahmen, die von Horizont Europa finanziert werden (z. B. das im Rahmen von HORIZON-CL2-2024-DEMOCRACY-01-12 eingerichtete Netzwerk), oder Synergien mit dem Programm Bürger*innen, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV). Insbesondere müssen sie auf der von Nets4Dem im Rahmen von HORIZON-CL2-2022-DEMOCRACY-02-01 geleisteten Arbeit aufbauen und dürfen diese nicht wiederholen oder reproduzieren. Es werden auch Vorschläge erbeten, die Verbindungen zu globalen Gemeinschaften herstellen, die sich mit Demokratie befassen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Die Vernetzungs- und Kapazitätsaufbauarbeit des im Rahmen von HORIZON-CL2-2022-DEMOCRACY-02-01 eingerichteten europäischen Netzwerks wird gestärkt und erweitert.
- Die Forschungs- und Innovationsgemeinschaften im Bereich der Demokratie und der Bürger*innenbeteiligung sowie der staatsbürgerlichen Bildung sind weniger fragmentiert und europaweit besser vernetzt.
- Forscher*innen auf dem Gebiet der Demokratie, einschließlich der Rechtsstaatlichkeit, Praktiker*innen auf dem Gebiet der Bürger*innenbeteiligung und der Deliberation, Kommunikationsexpert*innen sowie Behörden und Regierungen haben Zugang zu Forschungsergebnissen, innovativen Methoden und Instrumenten auf dem Gebiet der Demokratie und der bürger*innenschaftlichen Deliberation sowie der Partizipation und der staatsbürgerlichen Bildung durch Vernetzungsveranstaltungen, zugängliche Plattformen, Datenbanken, Wissensspeicher, Beratung und Kapazitätsaufbau zur Förderung von Vielfalt und Inklusion, Bürger*innenbeteiligung, staatsbürgerlicher Bildung und innovativen und experimentellen Deliberationsprozessen auf allen Regierungsebenen.
- Behörden und Regierungen praktizieren demokratische Innovation durch die Anwendung von Forschungsergebnissen, innovativen Methoden und Instrumenten im Bereich der Demokratie und der bürger*innenschaftlichen Deliberation sowie der Partizipation und der staatsbürgerlichen Bildung, die vom Netzwerk in nützliche "How-Tos" und Schulungen für politische Entscheidungsträger*innen, Behörden und Regierungen umgewandelt wurden.
- Politische Entscheidungsträger*innen und Forschungsförderungsorganisationen erhalten Vorschläge für künftige Forschungsagenden im Bereich der Demokratie.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, müssen die Konsortien als Begünstigte oder angeschlossene Einrichtungen i) mindestens eine öffentliche Einrichtung mit politischer Entscheidungsbefugnis und ii) mindestens eine Organisation der Zivilgesellschaft umfassen.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
mindestens 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 33 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive SocietyHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive Society(1200kB)
Kontakt
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