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Call-Eckdaten
Europäische Ko-Produktion
Förderprogramm | Kreatives Europa - Aktionsbereich Media | |
Call Nummer | CREA-MEDIA-2023-CODEV | |
Termine | Öffnung 08.12.2022 | Deadline 26.04.2023 17:00 |
Förderquote | 70 % | |
Budget des Calls | € 6.500.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | maximale Finanzhilfe pro Projekt: € 60.000,00 oder € 100.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Ziel der Förderung der europäischen Ko-Produktion ist es, die Zusammenarbeit zwischen europäischen Produktionsunternehmen zu unterstützen, die Werke mit einem großen internationalen Publikumspotenzial entwickeln. |
Call-Ziele | Die europäische Koproduktionsmaßnahme unterstützt die Entwicklung eines einzigen Projekts für die kommerzielle Verwertung, das für die Veröffentlichung im Kino, die Ausstrahlung im Fernsehen oder die kommerzielle Verwertung auf digitalen Plattformen oder in einem plattformübergreifenden Umfeld in den folgenden Kategorien bestimmt ist: Animation, kreativer Dokumentarfilm oder Spielfilm. Das Projekt muss von mindestens zwei unabhängigen europäischen Produktionsfirmen gemeinsam entwickelt werden, die eine Vereinbarung über die gemeinsame Entwicklung unterzeichnet haben, in der die Aufgabenteilung und die Zusammenarbeit bei kreativen Aspekten festgelegt sind. Ziel ist es, audiovisuellen Produktionsunternehmen Mittel für die Entwicklung von Werken mit hohem kreativem Wert und kultureller Vielfalt sowie einem großen grenzüberschreitenden Verwertungspotenzial zur Verfügung zu stellen. Die Unternehmen werden ermutigt, starke und innovative Kooperationen auf kreativer und finanzieller Ebene aufzubauen und von Beginn der Entwicklungsphase an Strategien für Marketing und Vertrieb zu entwickeln, um das Potenzial zu verbessern, ein Publikum auf europäischer und internationaler Ebene zu erreichen. Die Anträge sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie sowie zur Sicherstellung der Ausgewogenheit, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität der Geschlechter enthalten. Die folgenden Werke sind nicht förderfähig:
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Erwartete Effekte und Auswirkungen |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
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weitere Förderkriterien | Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt. Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie. Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein. Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind). Unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsunternehmen - Ein unabhängiges Unternehmen ist ein Unternehmen, das weder direkt noch indirekt mehrheitlich von einem Anbieter audiovisueller Mediendienste kontrolliert wird, sei es in Form von Anteilen oder in kommerzieller Hinsicht. Von einer Mehrheitskontrolle wird ausgegangen, wenn mehr als 25 % des Aktienkapitals einer Produktionsgesellschaft von einem einzigen Anbieter audiovisueller Mediendienste gehalten werden (50 %, wenn mehrere Anbieter audiovisueller Mediendienste Anteile oder andere Mittel der Kontrolle an dem Unternehmen besitzen). Eine audiovisuelle Produktionsgesellschaft ist ein Unternehmen, dessen Hauptziel und Haupttätigkeit die audiovisuelle Produktion ist. Koordinator mit aktueller Erfahrung in der Produktion international vertriebener Werke - Der Koordinator muss nachweisen, dass er seit 2016 ein Werk produziert hat, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
In Bezug auf das vorangegangene Werk muss der Koordinator außerdem nachweisen können:
Der Koordinator muss die geforderten Informationen über das frühere Werk in dem entsprechenden Abschnitt des Antrags angeben. Erfüllt das frühere Werk im Antrag nicht die Förderkriterien, ist der Antrag nicht förderfähig, auch wenn der Antragsteller Informationen über andere frühere Werke vorlegen kann, die die Förderkriterien erfüllen. |
Zusatzinformationen
Themen |
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
Projektlaufzeit | 30 Monate |
Zusätzliche Informationen | Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
obligatorische Anhänge und Nachweise:
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten |
Call-Dokumente | Call Document CREA-MEDIA-2023-CODEV (1101kB) |
Kontakt | European Education and Culture Executive Agency Website Creative Europe Desks Website |
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