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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Förderregion/Länder
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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Themen
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    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

    ...

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    ...

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    ...

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    ....

    ...

    ...

    ...

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Europäische Ko-Produktion

FörderprogrammKreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call NummerCREA-MEDIA-2023-CODEV
TermineÖffnung
08.12.2022
Deadline
26.04.2023 17:00
Förderquote70 %
Budget des Calls € 6.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projektmaximale Finanzhilfe pro Projekt: € 60.000,00 oder € 100.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Ziel der Förderung der europäischen Ko-Produktion ist es, die Zusammenarbeit zwischen europäischen Produktionsunternehmen zu unterstützen, die Werke mit einem großen internationalen Publikumspotenzial entwickeln.

Call-Ziele

Die europäische Koproduktionsmaßnahme unterstützt die Entwicklung eines einzigen Projekts für die kommerzielle Verwertung, das für die Veröffentlichung im Kino, die Ausstrahlung im Fernsehen oder die kommerzielle Verwertung auf digitalen Plattformen oder in einem plattformübergreifenden Umfeld in den folgenden Kategorien bestimmt ist: Animation, kreativer Dokumentarfilm oder Spielfilm. Das Projekt muss von mindestens zwei unabhängigen europäischen Produktionsfirmen gemeinsam entwickelt werden, die eine Vereinbarung über die gemeinsame Entwicklung unterzeichnet haben, in der die Aufgabenteilung und die Zusammenarbeit bei kreativen Aspekten festgelegt sind.

Ziel ist es, audiovisuellen Produktionsunternehmen Mittel für die Entwicklung von Werken mit hohem kreativem Wert und kultureller Vielfalt sowie einem großen grenzüberschreitenden Verwertungspotenzial zur Verfügung zu stellen. Die Unternehmen werden ermutigt, starke und innovative Kooperationen auf kreativer und finanzieller Ebene aufzubauen und von Beginn der Entwicklungsphase an Strategien für Marketing und Vertrieb zu entwickeln, um das Potenzial zu verbessern, ein Publikum auf europäischer und internationaler Ebene zu erreichen.

Die Anträge sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie sowie zur Sicherstellung der Ausgewogenheit, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität der Geschlechter enthalten.

Die folgenden Werke sind nicht förderfähig:

  • Live-Aufnahmen, Fernsehspiele, Talkshows, Kochsendungen, Magazine, Fernsehshows, Reality-Shows, Bildungs-, Lehr- und "How to"-Sendungen;
  • Dokumentarfilme zur Förderung des Tourismus, Making-ofs, Berichte, Tierreportagen, Nachrichtensendungen und Doku-Soaps";
  • Projekte, die pornografisches oder rassistisches Material enthalten oder Gewalt propagieren; Werke mit Werbecharakter;
  • institutionelle Produktionen zur Förderung einer bestimmten Organisation oder ihrer Aktivitäten;
  • Musikvideos und Videoclips;
  • Videospiele, E-Books und interaktive Bücher;
  • Studentenfilme und Abschlussarbeiten.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen
  • Verstärkte Zusammenarbeit in der Entwicklungsphase zwischen europäischen Produktionsunternehmen aus verschiedenen Ländern und Märkten und folglich eine größere Anzahl von Koproduktionen.
  • Steigerung der Qualität, der Durchführbarkeit, des grenzüberschreitenden Potenzials und des Marktwerts der unterstützten europäischen Werke.
  • Eine stärkere Position auf den europäischen und internationalen Märkten für Unternehmen, die im Rahmen der europäischen Ko-Entwicklung ausgewählt wurden.

Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderEU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна)
förderfähige EinrichtungenAus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende PartnerschaftJa
Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • ein förderfähiger Koordinator und mindestens ein förderfähiger Partner mit Sitz in mindestens zwei verschiedenen am Aktionsbereich MEDIA beteiligten Ländern
  • der Koordinator und der/die Partner dürfen keine verbundenen Unternehmen sein
  • der Koordinator und der/die Partner müssen eine Vereinbarung über die gemeinsame Entwicklung unterzeichnet haben, die zusammen mit dem Antrag eingereicht werden muss.
weitere Förderkriterien

Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h. :Creative Europe-Teilnehmerländer, EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete) oder Nicht-EU-Länder (EWR-Länder und Länder, die mit dem Creative Europe-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
  • ihren Sitz in einem der Länder haben, die in vollem Umfang am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmen, und sich direkt oder indirekt, ganz oder mehrheitlich, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Sitz der Börse seine Nationalität.
  • Sie müssen unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsgesellschaften sein.
  • der Koordinator muss nachweisen können, dass er in jüngster Zeit Erfahrungen mit der Produktion international vertriebener Werke gesammelt hat.

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt.

Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsunternehmen - Ein unabhängiges Unternehmen ist ein Unternehmen, das weder direkt noch indirekt mehrheitlich von einem Anbieter audiovisueller Mediendienste kontrolliert wird, sei es in Form von Anteilen oder in kommerzieller Hinsicht. Von einer Mehrheitskontrolle wird ausgegangen, wenn mehr als 25 % des Aktienkapitals einer Produktionsgesellschaft von einem einzigen Anbieter audiovisueller Mediendienste gehalten werden (50 %, wenn mehrere Anbieter audiovisueller Mediendienste Anteile oder andere Mittel der Kontrolle an dem Unternehmen besitzen).

Eine audiovisuelle Produktionsgesellschaft ist ein Unternehmen, dessen Hauptziel und Haupttätigkeit die audiovisuelle Produktion ist.

Koordinator mit aktueller Erfahrung in der Produktion international vertriebener Werke - Der Koordinator muss nachweisen, dass er seit 2016 ein Werk produziert hat, das die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Es handelt sich um ein Animations-, Spielfilm- oder kreatives Dokumentarfilmprojekt (einmalig oder in Serie) mit einer Gesamtdauer von mindestens 24 Minuten (mit Ausnahme von Projekten mit einem nicht-linearen Benutzererlebnis (z. B. Virtual Reality), für die es keine Mindestdauer gibt)
  • der Film muss vor dem Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen in mindestens drei anderen Ländern in die Kinos gebracht, im Fernsehen ausgestrahlt oder auf digitalen Plattformen verfügbar gemacht worden sein. Im Falle der linearen Ausstrahlung ist die Ausstrahlung durch drei verschiedene Fernsehveranstalter erforderlich
  • die Veröffentlichungen oder Ausstrahlungen sind kommerzieller Natur. Vorführungen im Rahmen von Festivals werden nicht als kommerzieller Vertrieb akzeptiert.

In Bezug auf das vorangegangene Werk muss der Koordinator außerdem nachweisen können:

  • dass er die einzige Produktionsfirma war, oder
  • dass er im Falle einer Koproduktion mit einer anderen Produktionsgesellschaft der wichtigste Koproduzent im Finanzierungsplan oder der beauftragte Produzent war, oder
  • dass ihr Hauptgeschäftsführer oder einer ihrer Anteilseigner persönlich als Produzent oder beauftragter Produzent an dem Werk beteiligt ist.

Der Koordinator muss die geforderten Informationen über das frühere Werk in dem entsprechenden Abschnitt des Antrags angeben. Erfüllt das frühere Werk im Antrag nicht die Förderkriterien, ist der Antrag nicht förderfähig, auch wenn der Antragsteller Informationen über andere frühere Werke vorlegen kann, die die Förderkriterien erfüllen.

Zusatzinformationen

Themen
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien
Relevanz für EU-MakroregionEUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit30 Monate
Zusätzliche Informationen

Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:

  • Teil A ist direkt online auszufüllen (administrative Informationen, zusammengefasster Finanzplan, aufrufspezifische Fragen usw.)
  • Teil B ist vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen
  • Teil C ist direkt online auszufüllen (mit zusätzlichen Projektdaten)

obligatorische Anhänge und Nachweise:

  • detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
  • PDF mit Informationen über Film(e)/Werk(e), die aus der Creative Europe MEDIA-Datenbank generiert werden sollen
  • Kreativitätsdossier des zur Förderung eingereichten Projekts (PDF auf der Grundlage der im Einreichungssystem verfügbaren Pflichtvorlage)
  • von den antragstellenden Partnern unterzeichnete Vereinbarung über die gemeinsame Entwicklung, in der u. a. beschrieben wird, wie sie bei der gemeinsamen Entwicklung der kreativen Aspekte und des Storytellings zusammenarbeiten werden, sowie die Verteilung der Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb des Projekts, einschließlich der Aufgabenteilung, der Aufteilung des Budgets, der administrativen Zusammenarbeit und des Risikomanagements
  • Vertrag über die Rechte / Nachweis des Eigentums an den Rechten (und im Falle einer Adaption, der Rechte an der Adaption) für das zur Förderung eingereichte Projekt
  • Belege für Koproduktion, Vertrieb und Finanzierung (Koproduktionsverträge, Deal Memos, unterzeichnete Verpflichtungserklärungen und Absichtserklärungen in Bezug auf die Vertriebs- und Finanzierungsstrategie)
  • Angaben zur Unabhängigkeit und zur Kontrolle der Eigentumsverhältnisse (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem).

Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten

Call-Dokumente Call Document CREA-MEDIA-2023-CODEV (1101kB)
KontaktEuropean Education and Culture Executive Agency
Website

Creative Europe Desks
Website

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