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Call-Eckdaten
Europäischer Filmverleih
Förderprogramm | Kreatives Europa - Aktionsbereich Media | |
Call Nummer | CREA-MEDIA-2023-FILMDIST | |
Termine | Öffnung 08.12.2022 | Deadline 27.04.2023 17:00 |
Förderquote | 70 % | |
Budget des Calls | € 34.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | maximale Finanzhilfe pro Projekt: € 1.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Die Förderung des europäischen Filmverleihs soll den breiteren transnationalen Vertrieb neuerer europäischer Filme anregen und unterstützen, indem europäischen Verleihunternehmen auf der Grundlage ihres Markterfolgs Mittel für weitere Reinvestitionen in den Erwerb, die Öffentlichkeitsarbeit und den Vertrieb (einschließlich Online) neuerer nicht nationaler europäischer Filme zur Verfügung gestellt werden. |
Call-Ziele | Es gibt zwei Phasen für die finanzierten Aktivitäten:
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Erwartete Effekte und Auswirkungen |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Nein |
Projektpartnerschaft | Es sind nur Anträge von alleinstehenden Antragstellern zulässig (alleinstehende Begünstigte). |
weitere Förderkriterien | Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
Der Kino-/Theaterverleiher muss die folgenden Kriterien erfüllen:
Falls der Vertrieb auf mehrere Unternehmen aufgeteilt ist, müssen die Verträge/Vereinbarungen zwischen diesen Unternehmen vorgelegt werden. Als konform gilt das Unternehmen, das alle Kriterien erfüllt und den Vertrieb des Films in dem betreffenden Land tatsächlich gemäß den oben genannten Bedingungen durchführt. Wenn die Aufgaben und/oder Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Unternehmen so aufgeteilt sind, dass es unmöglich ist, einen einzigen Verleiher für den Film in einem Gebiet zu bestimmen, sind die Zulassungen für diesen Film nicht förderfähig. Verleiher, die in verschiedenen Ländern tätig sind, die für Verleihzwecke miteinander verbunden sind (z. B. Belgien und Luxemburg; Griechenland und Zypern), sollten nur einen Vorschlag einreichen und die Eintritte und Reinvestitionen in diesen verschiedenen Ländern angeben. Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt. Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie. Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein. Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind). |
Zusatzinformationen
Themen |
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
Projektlaufzeit | 24 Monate |
Zusätzliche Informationen | Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
obligatorische Anhänge und Nachweise:
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten |
Call-Dokumente | Call Document CREA-MEDIA-2023-FILMDIST (1537kB) |
Kontakt | European Education and Culture Executive Agency Website Creative Europe Desks Website |
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