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Call-Eckdaten
Europäische Partnerschaft für die Gesundheit des Gehirns
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 1 - Gesundheit
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2025-02-DISEASE-01
Termine
Öffnung
13.05.2025
Deadline
03.06.2025 17:00
Förderquote
30%
Budget des Calls
€ 150.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 150.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit diesem Thema sollen Aktivitäten unterstützt werden, die eine oder mehrere der erwarteten Auswirkungen des Ziels "Bekämpfung von Krankheiten und Verringerung der Krankheitslast" ermöglichen oder zu ihnen beitragen.
Call-Ziele
Die Partnerschaft sollte aus dem Blickwinkel der Forschung und Innovation einen Beitrag zu den Prioritäten leisten, die in der Initiative "Gemeinsam gesünder - EU-Initiative zur Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten" (2022-2027) festgelegt wurden, die einen Schwerpunktbereich psychische Gesundheit und neurologische Störungen umfasst, sowie zur "Mitteilung über ein Gesamtkonzept für die psychische Gesundheit"(KOM(2023) 298 endgültig).
Die Partnerschaft sollte auch aus dem Blickwinkel der Forschung und Innovation zur Erreichung der Ziele der pharmazeutischen Strategie für Europa beitragen, und zwar in Bezug auf die Deckung des ungedeckten medizinischen Bedarfs (zahlreich in den Bereichen neurologische und psychische Störungen) und um sicherzustellen, dass die Vorteile der Innovation die Patient*innen in der EU und den assoziierten Ländern erreichen. Darüber hinaus sollte sie die Ziele des EU4Health-Programms unterstützen.
Darüber hinaus sollte die Partnerschaft aus dem Blickwinkel der Forschung und Innovation einen Beitrag zur "Mitteilung über die europäische Pflegestrategie"(für Pflegende und Pflegeempfänger*innen; KOM(2022) 440 endgültig) leisten, die darauf abzielt, qualitativ hochwertige, erschwingliche und zugängliche Pflegedienste für alle Altersgruppen zu gewährleisten. Durch die Förderung des Datenaustauschs und die Stärkung von FAIR und offenen Daten sollte die Partnerschaft auch zur Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) beitragen.
Dank ihrer Fähigkeit, verschiedene Interessengruppen (z. B. Forschungsförderer, Gesundheitsbehörden, Bürger*innen, Gesundheitsdienstleister*innen, Innovator*innen, politische Entscheidungsträger*innen) zusammenzubringen, wird die Partnerschaft eine kritische Masse an Ressourcen schaffen, um eine langfristige strategische Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) umzusetzen, die auf der Arbeit der Koordinierungs- und Unterstützungsaktion BrainHealth basiert.
Die kofinanzierte Europäische Partnerschaft für Hirngesundheit sollte auf der Grundlage der in der SRIA festgelegten Prioritäten und durch ein gemeinsames Maßnahmenprogramm umgesetzt werden, das von der Koordinierung und Finanzierung grenzüberschreitender Forschung bis hin zu integrativen Maßnahmen reicht, die darauf abzielen, das breitere Forschungs- und Innovationsökosystem zu strukturieren und zu verbessern und die Art und Weise, wie Forschung und Innovation durchgeführt werden, zu erleichtern und auch Auswirkungen zu erzielen. Beispiele hierfür sind (i) die Erleichterung der gemeinsamen Nutzung und Analyse von Daten und Proben, (ii) die Förderung von Harmonisierungs- und Normungsbemühungen, (iii) die Bereitstellung von Beiträgen zur Gestaltung der von Forschungsinfrastrukturen angebotenen Dienste (auf der Grundlage der Bedürfnisse der Forschungsgemeinschaft) sowie (iv) Vernetzungs-, Ausbildungs- und Verbreitungsmaßnahmen.
Es sollte auf die folgenden Hauptziele ausgerichtet sein:
- Stärkung der Zusammenarbeit, der strategischen Ausrichtung und des globalen Dialogs: Einbindung und Zusammenarbeit mit den wichtigsten Akteur*innen, nicht nur mit denen, die an bestehenden EU-geförderten Hirnforschungsinitiativen beteiligt sind, sondern auch darüber hinaus, wobei auch eine Abstimmung mit diesen und internationalen Initiativen, einschließlich anderer europäischer Partnerschaften, angestrebt wird.
- Gemeinsame Unterstützung von Forschung und Innovation: Durchführung gemeinsamer transnationaler Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die die im SRIA festgelegten Prioritäten für Forschung und Innovation im Bereich der Hirngesundheit unterstützen und auf jährlichen Arbeitsplänen basieren. Zu den Aufforderungen gehören Aufforderungen zur Einreichung von Forschungsanträgen, Aufforderungen zur Vernetzung und solche, die sich auf ethische, rechtliche und soziale/gesellschaftliche Aspekte beziehen.
- Erleichterung der Nutzung von Infrastrukturen und Plattformen in der EU und den assoziierten Ländern: Verbesserung des Zugangs zu und der Nutzung von diesen Infrastrukturen und Plattformen (z. B. ECRIN, EATRIS, EBRAINS, BBMRI, EuroBioImaging, European Genomic Data Infrastructure usw.), wobei auch Beiträge zur Gestaltung der Dienste für die Hirngesundheitsforschung und die Finanzierungsgemeinschaft geleistet werden. Dazu gehört auch die Erleichterung des Datenaustauschs durch die Förderung von FAIR und offenen Daten und die Verbesserung der Interoperabilität und Harmonisierung.
- Zusammenarbeit mit Gesundheitsdienstleister*innen, dem Privatsektor, Regulierungsbehörden und politischen Entscheidungsträger*innen: Ermöglichung der Umsetzung von Forschungsergebnissen in zugängliche, maßgeschneiderte Produkte, Technologien, Maßnahmen und Strategien durch Kooperationen, auch mit institutionalisierten europäischen Partnerschaften (z. B. Innovative Health Initiative).
- Befähigung von Bürger*innen, Menschen, die mit Hirnleistungsstörungen leben, sowie von Patient*innen, Familien und Betreuungspersonen (auch informell): Befähigung der Bürger*innen zur aktiven Mitgestaltung ihres Gesundheitsverlaufs durch die Verbreitung bewährter Verfahren und wissenschaftlicher Ergebnisse sowie durch Schulungen, die sie in das gesamte Spektrum des Forschungsprozesses einbeziehen.
- Aufbau von Forschungskapazitäten: Unterstützung der Vernetzung und Ausbildung von Wissenschaftler*innen, Gesundheitspraktiker*innen, Expert*innen für Gesundheitspolitik, Innovatoren und anderen Fachleuten, die zur Erhaltung und Verbesserung der Hirngesundheit beitragen.
Die Partnerschaft steht allen EU-Mitgliedstaaten sowie den mit Horizont Europa assoziierten Ländern offen und wird auch weiterhin für Drittländer offen sein, die sich anschließen möchten. Wichtig ist, dass der EU-Beitrag nicht erhöht wird, wenn Länder nach Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung beitreten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Partnerschaft sollte die folgenden Akteur*innen einbeziehen oder mit ihnen zusammenarbeiten: (i) Ministerien, die für die F&I-Politik zuständig sind, sowie nationale und regionale F&I- und Technologie-Finanzierungsagenturen und Stiftungen; (ii) Ministerien, die für die Gesundheits- und Pflegepolitik zuständig sind, sowie nationale und regionale Gesundheitsbehörden, -organisationen und -anbieter*innen; (iii) akademische Forscher*innen; (iv) Forschungsinfrastrukturen; (v) Patient*innenorganisationen; (vi) die Industrie; (vii) Forschungs- und Technologieorganisationen; (viii) der Privatsektor; und (ix) Wohlfahrtsverbände.
Die Partnerschaft kann auch die Zusammenarbeit mit anderen relevanten Ministerien (z. B. in den Bereichen Beschäftigung, Bildung usw.) und Forschungsförderern fördern. Sie sollte weitere Schlüsselakteur*innen aus der Zivilgesellschaft und den Endnutzer*innen, der Forschungs- und Innovationsgemeinschaft, den Eigentümer*innen von Innovationen, den Eigentümer*innen/Organisatoren von Gesundheits- und Pflegesystemen und den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen einbeziehen.
Die Partnerschaft sollte auf bestehenden und früheren Initiativen aufbauen und über diese hinausgehen, einschließlich der ERA-NET-Maßnahmen im Rahmen (i) des Gemeinsamen Programms der EU zur Erforschung neurodegenerativer Erkrankungen (JPND), (ii) des Netzwerks für die europäische Förderung der neurowissenschaftlichen Forschung (NEURON) und (iii) des Human Brain Project(HBP, ein FET-Flaggschiffprojekt) sowie die digitale Forschungsinfrastruktur EBRAINS, die im Rahmen des HBP eingerichtet wurde, und die Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (CSAs) BrainHealth und European Brain Research Area (EBRA).
Die Governance-Struktur der Partnerschaft sollte im Vorfeld die relevanten Akteur*innen einbinden, um die Forschungs- und Innovationstätigkeiten zu koordinieren, zu lenken und zu gestalten, und die Nutzung und Übernahme der Ergebnisse zu erleichtern. Die Lenkungsstruktur sollte die wichtigsten Akteur*innen einbeziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Forschungs- und Innovationsgemeinschaft, Patient*innen und Bürger*innen, Angehörige der Gesundheits- und Pflegeberufe, formelle und informelle Pflegeorganisationen und Eigentümer*innen von Innovationen. Die Transparenz der Governance sollte gewährleistet sein (z. B. durch Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, Leitungsgremien usw.).
Um die Kohärenz und Komplementarität der Aktivitäten zu gewährleisten und Wissen und Investitionsmöglichkeiten zu nutzen, wird von der Partnerschaft erwartet, dass sie einschlägige Kooperationen mit anderen (institutionalisierten und kofinanzierten) Horizont-Europa-Partnerschaften und Missionen aufbaut, wie im Arbeitsdokument über "Kohärenz und Synergien der europäischen Kandidatenpartnerschaften im Rahmen von Horizont Europa" dargelegt, und dass sie Kooperationen mit anderen einschlägigen Aktivitäten auf EU- und internationaler Ebene prüft. Der Vorschlag sollte auch auf mögliche Synergien mit anderen EU-Programmen eingehen, einschließlich EU4Health und dem Programm Digitales Europa (DIGITAL). Die Partnerschaft sollte sich an EU-weiten Initiativen für offenen Zugang und FAIR-Daten orientieren, einschließlich der European Open Science Cloud (EOSC).
Um die ehrgeizigen Herausforderungen zu bewältigen, kann die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, dem Privatsektor und außereuropäischen Einrichtungen und Expert*innen in Betracht gezogen werden. Die Teilnahme von Drittländern ist erwünscht. Die Antragstellenden sollten in ihrem Vorschlag die Methodik für ihre Zusammenarbeit und die Ziele, die sie mit dieser Art der Zusammenarbeit erreichen wollen, beschreiben.
In den Vorschlägen sollten die erforderlichen Finanzmittel aus den teilnehmenden nationalen Forschungsprogrammen zusammengefasst werden, um gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von länderübergreifenden Vorschlägen durchzuführen, die zu Finanzhilfen für Dritte führen. Die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer*innen ist eine der Aktivitäten dieser Aktion, um ihre Ziele erreichen zu können.
Bei der Festlegung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen muss diese Partnerschaft den wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) und die Einbeziehung von SSH-Expert*innen und -Einrichtungen sowie von einschlägigem SSH-Fachwissen berücksichtigen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten erhöhen. Darüber hinaus muss diese Partnerschaft solide geschlechtsspezifische Überlegungen einbeziehen und eine intersektionelle Sichtweise anwenden, um Unterschiede bei psychischen, neurologischen und neurodegenerativen Erkrankungen zu untersuchen. Dazu gehört auch die Untersuchung, wie Merkmale wie Geschlecht, Gender, Alter, Rasse/ethnischer Hintergrund und Behinderung zusammenwirken, um die Prävalenz von Krankheiten/Störungen, die Prävention und die Ergebnisse zu beeinflussen.
Von der Europäischen Partnerschaft für die Gesundheit des Gehirns geförderte Projekte werden nachdrücklich ermutigt, sich an der Vernetzung und an gemeinsamen Aktivitäten mit einschlägigen Projekten auf europäischer und nationaler Ebene zu beteiligen.
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Erwartete Ergebnisse
Vorschläge zu diesem Thema sollten auf Ergebnisse abzielen, die auf alle folgenden erwarteten Ergebnisse ausgerichtet und zugeschnitten sind und zu diesen beitragen:
- Die Position der EU und der assoziierten Länder als international anerkannte Triebkraft für Forschung und Innovation im Bereich der Hirngesundheit[1] wird gestärkt, wodurch ein Beitrag zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung im Bereich der neurologischen und psychischen Gesundheit geleistet wird.
- Die Forschungsförderer stimmen ihre Forschungspolitik im Bereich der Hirngesundheit aufeinander ab, nehmen sie an und setzen sie um, so dass eine optimale Generierung und Umsetzung von Wissen in maßgeschneiderte Gesundheitsprodukte und -maßnahmen möglich ist, um (i) die Hirngesundheit während des gesamten Lebens zu fördern, (ii) neurologischen und psychischen Störungen vorzubeugen und (iii) die Diagnose, Behandlung und Pflege zu verbessern, um die Lebensqualität von Menschen mit Hirnleistungsstörungen sowie ihrer Betreuer*innen zu erhöhen, wobei auch kulturelle, ethische, rechtliche und soziale Aspekte berücksichtigt werden.
- Forschungsförderer, politische Entscheidungsträger, einschlägige Agenturen und Behörden, Forscher*innen, Innovator*innen, Bürger*innen, Menschen, die mit Hirnleistungsstörungen leben, sowie deren Betreuer*innen und Befürworter*innen verstärken ihre Zusammenarbeit und bilden ein starkes, strukturiertes und integriertes Forschungs- und Innovationsökosystem mit gemeinsamen Erkenntnissen, Instrumenten und Methoden, die sektorübergreifend sind.
- Die gesamte Hirngesundheitsforschungsgemeinschaft profitiert von einem verbesserten umfassenden Wissensrahmen, in den die EU sowie nationale/regionale Daten- und Informationsinfrastrukturen integriert sind, und nutzt diesen, um die transnationale Forschung zu verbessern.
- Menschen, die mit einer Hirnleistungsstörung leben, profitieren von (i) einem rechtzeitigeren und gerechteren Zugang zu einer genauen Diagnose und maßgeschneiderten Pflege- und Behandlungsoptionen in einem innovativen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Gesundheitssystem, das gut mit der Forschungsgemeinschaft vernetzt ist, und von (ii) weniger Diskriminierung und Stigmatisierung und sozialer Eingliederung.
- Öffentliche und private Akteur*innen, einschließlich der Zivilgesellschaft (z. B. Nichtregierungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände), richten auf nationaler Ebene in der EU und den assoziierten Ländern eine koordinierte und effiziente Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteur*innen ein, die eine wirksamere Grundlagen- und klinische Forschung und eine bessere Umsetzung in maßgeschneiderte Produkte und Maßnahmen ermöglicht.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher ist jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika berechtigt, Mittel der Union zu erhalten. Da der Beitrag der USA bei der Berechnung des EU-Beitrags zur Partnerschaft berücksichtigt wird, muss das betreffende Konsortium von Forschungsförderern aus förderfähigen EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern dieser Beteiligung ausdrücklich zustimmen.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
sieben bis zehn Jahre
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 70 Seiten umfassen.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen erfolgen. Die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer ist eine der Hauptaktivitäten der Aktion, um ihre Ziele zu erreichen. In Anbetracht der Art der Aktion und ihres Anspruchsniveaus, das kostspielige klinische Pilotstudien beinhalten könnte, beträgt der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, 3,00 Mio. EUR. Wären die Ziele der Maßnahme andernfalls unmöglich oder übermäßig schwierig (und im Vorschlag hinreichend begründet), kann der Höchstbetrag jedoch höher sein.
Das indikative Gesamtbudget für das Thema beläuft sich auf 150 Mio. EUR, die in jährlichen Tranchen über die drei Jahre 2025-2027 gebunden werden (56,5 Mio. EUR aus dem Haushalt 2025, 46,5 Mio. EUR aus dem Haushalt 2026 und 47 Mio. EUR aus dem Haushalt 2027).
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 1 - HealthHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 1 - Health(1200kB)
Kontakt
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