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Call-Eckdaten
Kostengünstige Batterien der nächsten Generation für stationäre Langzeitspeicher (Batt4EU-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2025-01-Two-Stage-D2-02
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
02.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt darauf ab, die Entwicklung von Materialien zu fördern, die recycelbar, umweltverträglich und sicher sind und in großem Maßstab hergestellt werden können. Soweit möglich, sollen die Sicherheit und Nachhaltigkeit der entwickelten Materialien in Übereinstimmung mit der Empfehlung der Kommission über sichere und nachhaltige Chemikalien und Materialien durch Design bewertet werden.
Call-Ziele
Von den Projekten wird erwartet, dass sie glaubwürdige kommerzielle und technische Pfade aufzeigen, die alle folgenden Punkte erfüllen können:
- Energiespeichersystemkosten (CAPEX) von weniger als 50 €/kWh;
- Voraussichtliche Lebensdauer von 20 Jahren bei minimaler Selbstentladung unter Betriebs- und Umgebungsbedingungen, die für die ausgewählte Anwendung typisch sind;
- Mindestens 50 % Round-Trip-Wirkungsgrad auf der Ebene des Energiespeichersystems (AC) und 75 % auf Zellebene;
- Langfristig großtechnische Einführung einer zuverlässigen Materialversorgung und Herstellung der Zelle oder des Reaktionsstapels.
Es wird erwartet, dass sich die Projekte auf Technologien konzentrieren, die sich derzeit auf einem niedrigen Technology Readiness Level befinden. Lithium-Ionen-, Vanadium-basierte Redox-Flow-, Natrium-Ionen-, Flüssigelektrolyt-, Natrium-Schwefel-Schmelzen- und andere kommerzialisierte Technologien fallen nicht unter dieses Thema.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen ist der Anwendungsbereich des Themas technologieneutral. Falls die folgenden Batteriechemien oder -konfigurationen gewählt werden, müssen die folgenden Punkte berücksichtigt werden:
- Für Metall-Luft-Chemien: Verringerung der Empfindlichkeit gegenüber Gasverunreinigungen;
- Bei mehrwertigen Chemikalien: Entwicklung von Elektrolyten mit geringerer Korrosivität und besserer Kompatibilität mit anderen Zellkomponenten und dem Gehäuse;
- Für Materialien für Redox-Flow-Chemien: Entwicklung von Redox-Paaren mit einem minimalen Anteil an kritischen Rohstoffen (CRM);
- Für Kaliumbatterien: Bewältigung von Leistungseinschränkungen aufgrund der Diffusionsfähigkeit von Kaliumionen und der Zersetzung des Elektrolyten aufgrund eines hohen K+/K-Redoxwertes.
Die Projekte werden ermutigt, kalibrierte und validierte Computermodelle und/oder (generative) Methoden der künstlichen Intelligenz für die Materialentdeckung und das Zelldesign einzusetzen.
Wenn die voraussichtliche Nutzung der Projektergebnisse die Entwicklung, Schaffung, Herstellung und Vermarktung eines Produkts oder Prozesses oder die Schaffung und Bereitstellung einer Dienstleistung umfasst, muss der Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse eine Strategie für diese Nutzung enthalten. Die Verwertungspläne sollten vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Kommerzialisierung und den Einsatz (Machbarkeitsstudie, Geschäftsplan) enthalten.
In den Vorschlägen könnte die Beteiligung der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission in Betracht gezogen werden, deren Beitrag in der Durchführung experimenteller Forschungsarbeiten zur Leistung und/oder Sicherheit von Batterien bestehen könnte. Weitere Informationen über den möglichen Beitrag der GFS zu den Projekten finden Sie auf der Website der GFS (EU Science Hub) im NKS-Portal oder Sie können bei der GFS spezifische Informationen anfordern (JRC-NCP-Network@ec.europa.eu).
Die GFS stellt sicher, dass alle anderen Antragsteller dieselben Informationen über den möglichen Beitrag der GFS zu dem Projekt erhalten (z. B. über die themenspezifischen FAQ im Portal für Finanzierungen und Ausschreibungen).
Von den Projekten wird erwartet, dass sie mit den Aktivitäten der Koordinierungs- und Unterstützungsaktion unter dem Thema HORIZON-CL5-2025-D2-02-06 zusammenarbeiten und einen Beitrag dazu leisten.
Um das europäische Batterie-Ökosystem zu stärken, wird von den Projekten erwartet, dass sie Materialien, Produkte und Ausrüstungen verwenden, die in den EU-Mitgliedstaaten und den mit Horizont Europa assoziierten Ländern hergestellt werden, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass es dafür keine Alternative gibt. Die Beschaffungsstrategien sollten im Vorschlag beschrieben werden, insbesondere und so weit wie möglich der Ort der Produktion der Elemente.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die im Rahmen dieses Themas durchgeführt werden, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung der KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Es werden fortschrittliche Batteriematerialien entwickelt, die eine Speicherdauer von 10 Stunden bis hin zur saisonalen Speicherung ermöglichen und damit einen Beitrag zu den von RePowerEU gesetzten Zielen für erneuerbare Energien leisten;
- Minimierung des Einsatzes von kritischen Rohstoffen (CRM) im Einklang mit dem EU-Gesetz über kritische Rohstoffe, um die wirtschaftliche Basis zu stärken, Abhängigkeiten zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit beim grünen und digitalen Wandel sicherzustellen;
- Entwicklung praktikabler Alternativen zum derzeitigen Stand der Technik bei Batterietechnologien und anderen saisonalen Speichermedien in Bezug auf Kosten, Effizienz, Sicherheit, Lebensdauer und (ökologische) Nachhaltigkeit;
- Verbesserte Langlebigkeit von Energiespeichersystemen;
- Batterietechnologien mit minimalen erforderlichen Hilfsdiensten, Speicherung in einem breiten Spektrum von Ladezuständen (SOC) und minimalem Spannungsabfall.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Seitenbegrenzung für den Teil B der ersten Stufe der zweistufigen Aufforderung beträgt 10 Seiten.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 4-5 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
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