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Call-Eckdaten
Digitaler Zwillingsozean der EU: Beitrag zur DTO-Kerninfrastruktur der EU durch Anwendungen für nachhaltiges Meeresmanagement
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2025-03-OCEAN-08
Termine
Öffnung
07.05.2025
Deadline
24.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten auf mindestens zwei neue Anwendungen im Bereich des Digitalen Zwillingsozeans (DTO) abzielen, die sich entweder mit der Umsetzung von Politiken oder Vorschriften oder mit nachhaltigen marinen und maritimen Geschäftsabläufen (Aquakultur und Fischerei, nachhaltiger Tourismus usw.) befassen und nachweislich in verschiedenen geografischen Maßstäben für das Meeres- und Küstenmanagement und die Planung, die Umsetzung von Politiken oder Vorschriften und die Entscheidungsfindung oder für nachhaltige marine und maritime Geschäftsabläufe genutzt werden können.
Call-Ziele
Die Kerninfrastruktur des Europäischen Digitalen Zwillings des Ozeans (EDITO) ist die Plattform zur Konsolidierung des europäischen Meereswissens, die Meeresbeobachtung und -daten, eine breite Palette von Ozeanmodellen (die alle Dimensionen von der Physik bis zur Sozialökologie abdecken), digitale Anwendungen und Werkzeuge sowie fortgeschrittene Rechenkapazitäten zusammenführt. Ziel ist es, die Entwicklung mehrfach geprüfter virtueller Darstellungen der Meeres- und Küstensysteme, einschließlich der Übergangsgewässer (z. B. Land-Meer-Kontinuum), zu ermöglichen, mit denen die komplexe und dynamische Natur der ozeanischen Systeme simuliert und ihre Entwicklung unter verschiedenen Zukunftsszenarien getestet werden kann, wobei Einblicke und Fähigkeiten geboten werden, die über herkömmliche Modelle oder Simulationen hinausgehen.
Durch die Integration von Echtzeit- und historischen Beobachtungen mit fortgeschrittener numerischer Modellierung, künstlicher Intelligenz und Hochleistungscomputern können digitale Zwillinge des Ozeans den Stakeholdern des Ozeans (Wissenschaftler*innen, Wirtschaftsakteur*innen, Regulierungsbehörden, politischen Entscheidungsträger*innen und der Zivilgesellschaft) eine Reihe innovativer nutzer*innengesteuerter und interaktiver digitaler Werkzeuge zur Unterstützung ihrer Tätigkeiten an die Hand geben. Sie werden insbesondere die Entscheidungsfindung unterstützen, indem sie es ermöglichen, die Bewertung der Auswirkungen von Entscheidungen in Bezug auf Nachhaltigkeit, Effizienz, Wirksamkeit und Dauerhaftigkeit unter verschiedenen möglichen Zukunftsszenarien (Klimawandel, Anpassung der Ökosysteme, anthropogene Belastungen usw.) zu überwachen und kontinuierlich zu verbessern. Interaktive Visualisierungswerkzeuge werden es den Nutzer*innen ermöglichen, simulierte Ozeanumgebungen auf intuitive Weise zu erforschen und mit ihnen zu interagieren, um das Verständnis komplexer ozeanischer Phänomene zu verbessern und die Kommunikation zu erleichtern.
EDITO ist als öffentlicher Dienst und offene Arbeitsumgebung konzipiert und wird derzeit aufgebaut, um die Entwicklung spezifischer sektoraler und/oder lokaler digitaler Zwillingsozeananwendungen zu unterstützen und zu erleichtern. Ziel dieses Themas ist die Entwicklung spezifischer nutzer*innengesteuerter digitaler Zwillingsanwendungen für den Ozean, die sich auf die Fähigkeiten der EU-DTO-Kerninfrastruktur (EDITO) stützen, aber auch zu deren Entwicklung beitragen, indem sie die Palette der von ihr bereitgestellten offenen Daten, Modelle und Dienste bereichern.
Jeder überprüfte Anwendungsfall (Implementierung der Anwendungen in verschiedenen geografischen Umgebungen, einschließlich der relevanten Daten, Modelle, Werkzeuge und Interaktionen mit Interessengruppen) sollte in mindestens drei verschiedenen Meeresbecken (insgesamt sechs Anwendungsfälle) demonstriert werden, wobei jedes der vier EU-Meeresbecken (1. Atlantik und Arktis, 2. Ostsee und Nordsee, 3. Donaubecken und Schwarzes Meer) mindestens durch einen Anwendungsfall abgedeckt ist.
Wichtig ist, dass diese digitalen Zwillingsozeananwendungen zwar das gewünschte Endprodukt sind, aber eine integrative Funktion haben: Sie sollen das verfügbare Wissen in umsetzbare Informationen für die Politik, die Industrie und/oder die Zivilgesellschaft umwandeln. Bei der Konzeption einer spezifischen Anwendung sollte die gesamte Wissenswertschöpfungskette in den Vorschlägen berücksichtigt werden, wobei ein Multi-Stakeholder-Ansatz verfolgt werden sollte, um die Einbeziehung der geeigneten Stakeholder, einschließlich der Durchführungsbehörden auf der entsprechenden Zuständigkeitsebene (nationale und/oder regionale Behörden), bei jedem Schritt sicherzustellen:
- Mitgestaltung mit den Stakeholdern: Einbeziehung der Endnutzenden dieser Anwendungen für jeden Anwendungsfall in einem Meeresbecken während des gesamten Prozesses der Entwicklung der digitalen Zwillinge, um sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden, ein gemeinsames Verständnis gefördert wird und sie sich die Ergebnisse zu eigen machen (welche Szenarien sind relevant, welche politischen Alternativen sind durchführbar, wo liegen die Grenzen, z. B. bei Unsicherheiten aufgrund von Datenlücken usw.). Die relevanten Interessengruppen können sich während jeder Entwicklungsphase/Schritt weiterentwickeln.
- Daten: Identifizierung des Datenbedarfs zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit jeder Anwendung; Identifizierung von Datenlücken und ihrer Auswirkungen auf die Qualität der Ergebnisse; Verbesserungspotenzial (wenn Daten zur Verfügung gestellt werden sollen).
- Modelle und Was-wäre-wenn-Szenarien: Verarbeitung und Analyse von Primärdaten, Modellentwicklungen, -verfeinerungen und -herunterskalierung; Modellkopplung zur Deckung des gezielten Bedarfs und Entwicklung von Was-wäre-wenn- und Politikszenarien (zusammen mit den relevanten Interessengruppen), Qualität der modellierten Bewertungsdatenprodukte.
- Interaktive Visualisierungswerkzeuge. Besonderes Augenmerk auf die Gestaltung geeigneter Schnittstellen mit und für die Endnutzenden, unter Verwendung neuer Technologien wie künstliche Intelligenz, Spielschnittstellen, virtuelle Realität und mehr.
- Qualitätssicherungsprozesse und eine angemessene Qualitätskennzeichnung sollten alle Entwicklungsschritte begleiten, um den Endnutzenden der Anwendungen eine Garantie zu bieten: Kennzeichnung von Anwendungen, vergleichende Analyse, Charakterisierung und Kommunikation von Unsicherheiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Entscheidungsfindung, usw.
Vorschläge werden ermutigt, mit Stakeholdern wie der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission an Modellszenarien (wie für den Blue2MF) zur Unterstützung der Meerespolitik zusammenzuarbeiten.
Die Vorschläge sollten offene Daten, quelloffene und öffentlich nutzbare Modelle und Algorithmen mit Open-Source-Lizenzierung bevorzugen und müssen die Anwendungen direkt in die Kerninfrastruktur des Digitalen Zwillings des Ozeans der EU (EDITO) entwickeln.
Die Vorschläge sollten die über EMODnet und die European Open Science Cloud verfügbaren Daten und Dienste sowie die Daten aus den einschlägigen Datenräumen in den datengestützten Analysen nutzen und auch klare Verbindungen zu Copernicus Marine und den damit verbundenen Küstensystemen der Mitgliedstaaten (MSCS) aufweisen. Die Vorschläge sollten gegebenenfalls die von europäischen Forschungsinfrastrukturen angebotenen Daten, Fachkenntnisse und Dienste berücksichtigen. Der Katalog des Europäischen Strategieforums für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) kann auf der ESFRI-Website eingesehen werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie auf den Ergebnissen von EDITO-Infra und EDITO-Model Lab aufbauen und zur Bereicherung des Portfolios an biogeochemischen, marinen Ökosystem- und integrierten Küstenmodellen beitragen, die über die bereits im EDITO-Model Lab integrierten Modelle hinausgehen.
Während es den Vorschlägen freisteht, sich mit den Anwendungsbereichen ihrer Wahl zu befassen und dabei die größtmöglichen Auswirkungen anzustreben, sollten bei Anwendungen, die sich auf die Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften beziehen, bestimmte Aspekte beachtet werden (siehe unten):
- Modelle, die auf die Umsetzung der MSRL auf regionaler und nationaler Ebene abzielen, sollten einen Multi-Deskriptor-Ansatz verfolgen, der mögliche Verbindungen zwischen den Deskriptoren einschließt, und methodische Rahmen für die Gestaltung wirksamer Maßnahmen zur Erreichung eines guten Umweltzustands (GES) auf der Grundlage der Anforderungen der Richtlinie vorschlagen.
- Anwendungen, die für die Deskriptoren 1, 2, 3, 4 und 6 der MSRL relevant sind, sollten gemäß den Anforderungen des Beschlusses (EU) 2017/848 der Kommission und des ICES-Gutachtens 2021 sr.2021.14.2 Mehr-Arten-Systeme (Gruppen von Arten) berücksichtigen.
- Die Was-wäre-wenn-Szenarien von Anträgen zur Umsetzung mariner naturbasierter Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Abschwächung des Klimawandels sollten auch das Erreichen eines guten Umweltzustands berücksichtigen.
- Anträge auf Entscheidungshilfen für die Planung und Bewirtschaftung des Meeresraums (MSPD) sollten ökologische, soziale, wirtschaftliche und politische Erwägungen einbeziehen und die Auswirkungen des Klimawandels durch geeignete Szenarien berücksichtigen.
- Anträge, die auf die GFP abzielen, sollten die Bewertung essenzieller Fischlebensräume und gefährdeter mariner Ökosysteme unterstützen (auch relevant für regionale Fischereiorganisationen, Biodiversitätsstrategien usw.) und gleichzeitig die Nachhaltigkeit des Fischereisektors durch Szenarien in Bezug auf Fanggeräte, Dekarbonisierung des Sektors usw. berücksichtigen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Digitaler Ozean-Zwilling (Digital Twin Ocean): Anwendungen, die durch die Einbeziehung aller Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette des Meereswissens und insbesondere der Endnutzende (lokale und regionale Behörden, Unternehmen usw.) mitgestaltet werden.
- Verbesserte FAIR-Datenflüsse (auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar) und bewährte Verfahren in der gesamten Datenwertschöpfungskette: Harmonisierung und Standardisierung von Datenformaten (einschließlich Einheiten), Erwerb, Sammlung, Qualitätssicherung und gemeinsame Nutzung.
- Erhöhte Verfügbarkeit von Modellen und zugehörigen bewährten Verfahren auf der EU-DTO-Kerninfrastruktur (EDITO) und Entwicklung einschlägiger Anwendungen direkt auf der EDITO-Infrastruktur unter Nutzung der angebotenen Funktionen. Die Verbesserung der Verfügbarkeit von Modellen könnte sich daher beispielsweise auf biogeochemische Modelle, Modelle zur Verteilung von Arten, Ökosystemmodelle und integrierte Küsten- und Meeresmodelle, gekoppelte Modelle, die ökologische, soziale, wirtschaftliche und politische Überlegungen einbeziehen, und vieles mehr beziehen.
- Verbesserte Datenassimilationsprozesse und Verbindungen zwischen Modellen, einschließlich Landnutzungs-, Hydrologie- (Wasserqualität und -quantität) und Meeresmodellen in einer Quelle-zu-Meer-Perspektive. Die Auflösung der Modelle sollte angemessen sein, um den Anforderungen der einzelnen Anwendungen gerecht zu werden, wobei die Auswirkungen einer erhöhten Verfügbarkeit von Daten auf die Qualität und den Umfang der Anwendungen zu ermitteln und zu quantifizieren sind.
- Verbesserte und umfangreichere offene Zwischen- und Enddienste für den digitalen Zwilling, die direkt in die DTO-Kerninfrastruktur der EU (EDITO) integriert werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit verbundene Zeitmessungsdaten und -dienste nutzen, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS verwenden (andere Daten und Dienste können zusätzlich genutzt werden).
Die Begünstigten unterliegen den folgenden zusätzlichen Verpflichtungen hinsichtlich offener wissenschaftlicher Praktiken: Wenn im Rahmen der Projekte In-situ-Daten und Meeresbeobachtungen gesammelt werden, müssen die Begünstigten diese über das Europäische Netz für Meeresbeobachtung und -daten (EMODnet) auf der Grundlage der FAIR-Grundsätze (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable) offen zugänglich machen.
Die im Rahmen dieses Themas gewährten Finanzhilfen werden mit der/den folgenden Aktion(en) verknüpft: HORIZON-MISS-2024-OCEAN-IBA-01 Öffentliche Infrastruktur der EU für den europäischen digitalen Doppelozean, Phase 2.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 - MissionsHorizon Europe Work Programme 2025 - Missions(1773kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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